16.07.2020 Aufrufe

Corona-Überbrückungshilfe

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Zu neuer Blüte für

kleine Betriebe mit der

Corona-

Überbrückungshilfe


Die Corona-Überbrückungshilfe

dient der weiteren Förderung

insbesondere kleiner Betriebe und

Freiberufler

als Ergänzung zur Corona-Soforthilfe

als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur

teilweisen Deckung von förderfähigen

Betriebskosten

bei hohen Umsatzrückgängen aufgrund

der Corona-Krise

Nehmen Sie ihr

Unternehmen

unter die Lupe

2


Voraussetzung für die Corona-Überbrückungshilfe

Umsatzeinbrüche in den Monaten April und Mai 2020

im Vergleich

zu den Monate April und Mai 2019

im Durchschnitt der beiden Monate

um mindestens

60%

3


Drei Beispiele, gezeigt werden die erzielten Umsätze in %

120%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

100%

80%

65%

60%

55%

52,50%

40%

35%

40%

40%

40,00%

20%

25%

37,50%

0%

Apr 19 Apr 20 Mai 19 Mai 20 Durchnitt

Beispiel 1 = Voraussetzung erfüllt Beispiel 2 = Voraussetzung genau erfüllt Beispiel 3 = Voraussetzung nicht erfüllt

4


Voraussetzungen für die Inanspruchnahme

Umsatzrückgang > 70%

Umsatzrückgang >= 50% bis <=70%

Erstattung 80% der

förderungsfähigen Kosten

Erstattung 50% der

förderungsfähigen Kosten

Umsatzrückgang >= 40% bis <50%

Erstattung 40% der

förderungsfähigen Kosten

5


Begrenzung der Erstattung

Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten

einschließlich Unternehmer und

Gesellschaftern bei

Personengesellschaften

Unternehmen mit 6 bis zu 10

Beschäftigten einschließlich

Unternehmer und Gesellschaftern bei

Personengesellschaften

In besonderen Fällen können diese

Höchstgrenzen überschritten werden

Erstattung maximal pro Monat

3.000 €

für Juni bis August also maximal

9.000 €

Erstattung maximal pro Monat

5.000 €

für Juni bis August also maximal

15.000 €

Voraussetzung:

förderfähige Kosten sind

mindestens doppelt so hoch wie

die Höchstgrenze

6


Erstattungsfähige Kosten sind unter anderem

Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Geschäftsräume

Mieten und Leasingkosten für Betriebs- und Geschäftsausstattung

Personalkosten, die nicht von KuG erfasst sind mit 10% der fixen Kosten

pauschal

Laufende Kosten für Gas, Strom, Wasser, Hygienemaßnahmen u.ä.

Beiträge und Versicherung, Abonnements und andere fixe Ausgaben

Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer für die Beantragung der

Überbrückungshilfe

Zinsen für Darlehen u.ä.

Und weitere vertraglich vereinbarte laufende Kosten

7


Antragstellung

Anträge sind über einen registrierten Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer

zu stellen

Anträge müssen Angaben über die voraussichtlichen Umsatzausfälle und

die Fixkosten enthalten

Anträge können ab sofort bis einschließlich zum 31. August 2020 gestellt

werden

Danach erfolgt eine Überprüfung der tatsächlichen Umsatzausfälle und

Fixkosten

Zu hohen Förderbeträge sind zurück zu zahlen

Keine Nachzahlung zu niedrig beantragter Förderbeiträge

8


Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!