Corona-Überbrückungshilfe
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Zu neuer Blüte für
kleine Betriebe mit der
Corona-
Überbrückungshilfe
Die Corona-Überbrückungshilfe
dient der weiteren Förderung
insbesondere kleiner Betriebe und
Freiberufler
als Ergänzung zur Corona-Soforthilfe
als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur
teilweisen Deckung von förderfähigen
Betriebskosten
bei hohen Umsatzrückgängen aufgrund
der Corona-Krise
Nehmen Sie ihr
Unternehmen
unter die Lupe
2
Voraussetzung für die Corona-Überbrückungshilfe
Umsatzeinbrüche in den Monaten April und Mai 2020
im Vergleich
zu den Monate April und Mai 2019
im Durchschnitt der beiden Monate
um mindestens
60%
3
Drei Beispiele, gezeigt werden die erzielten Umsätze in %
120%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
80%
65%
60%
55%
52,50%
40%
35%
40%
40%
40,00%
20%
25%
37,50%
0%
Apr 19 Apr 20 Mai 19 Mai 20 Durchnitt
Beispiel 1 = Voraussetzung erfüllt Beispiel 2 = Voraussetzung genau erfüllt Beispiel 3 = Voraussetzung nicht erfüllt
4
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Umsatzrückgang > 70%
Umsatzrückgang >= 50% bis <=70%
Erstattung 80% der
förderungsfähigen Kosten
Erstattung 50% der
förderungsfähigen Kosten
Umsatzrückgang >= 40% bis <50%
Erstattung 40% der
förderungsfähigen Kosten
5
Begrenzung der Erstattung
Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten
einschließlich Unternehmer und
Gesellschaftern bei
Personengesellschaften
Unternehmen mit 6 bis zu 10
Beschäftigten einschließlich
Unternehmer und Gesellschaftern bei
Personengesellschaften
In besonderen Fällen können diese
Höchstgrenzen überschritten werden
Erstattung maximal pro Monat
3.000 €
für Juni bis August also maximal
9.000 €
Erstattung maximal pro Monat
5.000 €
für Juni bis August also maximal
15.000 €
Voraussetzung:
förderfähige Kosten sind
mindestens doppelt so hoch wie
die Höchstgrenze
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Erstattungsfähige Kosten sind unter anderem
Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Geschäftsräume
Mieten und Leasingkosten für Betriebs- und Geschäftsausstattung
Personalkosten, die nicht von KuG erfasst sind mit 10% der fixen Kosten
pauschal
Laufende Kosten für Gas, Strom, Wasser, Hygienemaßnahmen u.ä.
Beiträge und Versicherung, Abonnements und andere fixe Ausgaben
Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer für die Beantragung der
Überbrückungshilfe
Zinsen für Darlehen u.ä.
Und weitere vertraglich vereinbarte laufende Kosten
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Antragstellung
Anträge sind über einen registrierten Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer
zu stellen
Anträge müssen Angaben über die voraussichtlichen Umsatzausfälle und
die Fixkosten enthalten
Anträge können ab sofort bis einschließlich zum 31. August 2020 gestellt
werden
Danach erfolgt eine Überprüfung der tatsächlichen Umsatzausfälle und
Fixkosten
Zu hohen Förderbeträge sind zurück zu zahlen
Keine Nachzahlung zu niedrig beantragter Förderbeiträge
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