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K - Ing. Emmerich Csernohorszky

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Heiz- & Klimageräte,<br />

Regelgeräte K<br />

Direktheizgeräte<br />

Kochen<br />

Heizbänder & Heizmatten<br />

Ventilatoren<br />

Regelgeräte<br />

K3<br />

K5<br />

K5<br />

K6<br />

K7<br />

EWT<br />

MAICO<br />

EBERLE


Preise sind unverbindliche Richtpreise<br />

Heiz- & Klimageräte, Regelgeräte<br />

Direktheizgerät EWT<br />

Stand- und Wandkonvektoren<br />

Austattung: Standfüsse, Wandmontageset, Thermostat, Schaltstufenvorwahl, Frostschutzstufe,<br />

Überhitzungsschutz, Kontrollleuchte, CLIMA 274 E2TSF mit Turbogebläse<br />

Spannung: 230V/50Hz<br />

Leistungsstufen: 1000 W / 2000 W<br />

Schaltstufen: 2<br />

Farbe: weiß/grau<br />

Schutzart: IP20<br />

Maße BxHxT mm Leistung Type Art-Nr. RG PE M VE Euro<br />

540x375x173 2000 W CLIMA 272 E2TS 141116D H01 1 ST 1 L 47,48<br />

540x375x173 2000 W CLIMA 274 E2TSF 141117D H01 1 ST 1 L 64,98<br />

Wandkonvektoren<br />

Ausstattung: Hochwertiges Metallgehäuse, Anschlussleitung mit Stecker, Thermostat, Überhitzungsschutz,<br />

Spritzwasserschutz<br />

Spannung: 230V/50Hz<br />

Schaltstufen: 2 (nicht bei PLX 500)<br />

Farbe: weiss<br />

Schutzart: IP24<br />

Maße BxHxT mm Leistung Type Art-Nr. RG PE M VE Euro<br />

448x430x115 500 W PLX 500 141118D H01 1 ST 1 B 127,00<br />

618x430x115 750 W PLX 750 141119D H01 1 ST 1 B 141,00<br />

686x430x115 1500 W PLX 1500 141120D H01 1 ST 1 L 162,00<br />

618x430x115 1000 W PLX 1000 141121D H01 1 ST 1 L 151,00<br />

858x430x115 2000 W PLX 2000 141122D H01 1 ST 1 L 179,00<br />

Schnellheizer<br />

Ausstattung: Gebläse Axial, Thermostat, Frostschutzstellung, Überhitzungsschutz, tropfwassergeschützt<br />

Wandmontage möglich<br />

Spannung: 230V/50Hz<br />

Farbe: weiß<br />

Schutzart: IP21<br />

Maße BxHxT mm Leistung Type Art-Nr. RG PE M VE Euro<br />

227x332x185 2000 W PF 120 NT 141208D H01 1 ST 1 L 62,48<br />

Heizlüfter<br />

Ausstattung: Thermostat/Schaltstufenvorwahl, Überhitzungsschutz, Frostschutzstellung<br />

Spannung: 230V/50Hz<br />

Leistungsstufen: Lüften/1000W/2000W<br />

Farbe: hellgrau<br />

Schutzart: IP20<br />

Maße BxHxT mm Leistung Type Art-Nr. RG PE M VE Euro<br />

210x230x172 2000 W CLIMA 420 TS 141219D H01 1 ST 1 L 27,98<br />

K3<br />

K


K<br />

Heiz- & Klimageräte, Regelgeräte<br />

Badschnellheizer<br />

Ausstattung: Gehäuse Metall, Thermostat, Frostschutzstufe, Überhitzungsschutz, Kontroll-Leuchte, Wandgerät<br />

Spannung: 230V/50Hz<br />

Schaltstufen: 0/Lüften/1400/2200W<br />

Farbe: weiss<br />

Schutzart: IP24<br />

K4<br />

Maße BxHxT mm Leistung Type Art-Nr. RG PE M VE Euro<br />

291x329x147 2200 W CLIMA FUTUR 200 TLS 141211D H01 1 ST 1 B 63,98<br />

Kranlüfter<br />

Ausstattung: Robustes Metallgehäuse, Radialgebläse, Überhitzungsschutz, Kontrollanzeige für Heizbetrieb,<br />

Wandmontage, Anschlussleitung für Festanschluss, tropfwassergeschützt.<br />

Anschluss-Spannung: 2/PE - 400 V<br />

Leistungsstufen in Watt: AUS/kalt/2000 W<br />

Schaltstufen: 3<br />

Farbe: anthrazit<br />

Schutzart: IP21<br />

Maße BxHxT mm Leistung Type Art-Nr. RG PE M VE Euro<br />

230x230x160 2000 W HL 185/2 141220 H01 1 ST 1 B 277,00<br />

Frostwächter<br />

Ausstattung: stufenlos einstellbarer Thermostat, Frostschutzstellung, Überhitzungsschutz, Kontrolllampe,<br />

nur Wandmontage, tropfwassergeschützt, 20% mehr Leistung als 500W<br />

Spannung: 230V/50Hz<br />

Farbe: weiß<br />

Schutzart: IP21<br />

Maße BxHxT mm Leistung Type Art-Nr. RG PE M VE Euro<br />

260x240x120 600 W CLIMA 460 T 141320D H01 1 ST 1 B 29,98<br />

Ökoradiatoren ohne Öl<br />

Ausstattung: Thermostat, Laufrollen, Kabelaufwicklung, Überhitzungsschutz, Led-Leuchte<br />

Spannung: 230V/50Hz<br />

Schaltstufen: 2<br />

Farbe: lichtgrau<br />

Maße BxHxT mm Leistung Rippen Type Art-Nr. RG PE M VE Euro<br />

550x622x280 2500 W 11 NOC ECO 25 TLS 141222 H01 1 ST 1 B 81,98<br />

370x622x280 1500 W 7 NOC ECO 15 TLS 141223 H01 1 ST 1 B 59,98<br />

460x622x280 2000 W 9 NOC ECO 20 TLS 141227 H01 1 ST 1 B 71,98<br />

Quarzstrahler<br />

Ausstattung: Wandmontage, 3 Quarzstäbe, Überhitzungsschutz<br />

Spannung: 230V/50Hz<br />

Ausführung: mattiertes Alugehäuse<br />

Leistungsstufen: 0/600/1200/1800W<br />

Schaltstufen: 4<br />

Schutzart: IP24<br />

Maße BxHxT mm Leistung Type Art-Nr. RG PE M VE Euro<br />

530x140x90 1800 W STRATO IR 118 S 141233 H01 1 ST 1 L 35,98<br />

Preise sind unverbindliche Richtpreise


Kochen<br />

Kochplatten<br />

Ausstattung: Temperatur stufenlos regelbar, Kontrollleuchte, Überlaufrand<br />

Spannung: 230V/50Hz<br />

Farbe: weiss emailliert<br />

Heizbänder & Heizmatten<br />

Preise sind unverbindliche Richtpreise<br />

Heiz- & Klimageräte, Regelgeräte<br />

Maße BxHxT mm Leistung Platten Type Art-Nr. RG PE M VE Euro<br />

250x68x260 1500 W 1 KP 515 160001 H01 1 ST 1 B 44,00<br />

480x58x260 2500 W 2 KP 525 160002 H01 1 ST 1 B 62,00<br />

Dachrinnenheizband selbstregelnd<br />

Technische Daten:<br />

Spezifische Leistung in Luft: 18W/m<br />

Nenntemperatur: 65°C<br />

Niedrigste Montagetemperatur: +5°C<br />

Spannung: 230 V<br />

Minimalster Biegeradius: 35 mm<br />

max. Leistung max. Länge Type Art-Nr. RG PE M VE Euro<br />

36 W 80 m 05-GT2 141701 H02 1 m 10 L 14,20<br />

Rohrbegleitheizband selbstregelnd<br />

Technische Daten:<br />

Nenntemperatur: 65°C<br />

Niedrigste Montagetemperatur: +5°C<br />

Spannung: 230 V<br />

Minimalster Biegeradius: 35 mm<br />

ZUBEHÖR<br />

max. Leistung max. Länge Type Art-Nr. RG PE M VE Euro<br />

25 W 50 m 05-40582102 141704 H02 1 m 10 B 14,20<br />

Schrumpfmuffensatz für Anschluss- und Endmuffe<br />

Type Art-Nr. RG PE M VE Euro<br />

05-HZFSB-K 141702 H04 1 ST 1 L 14,80<br />

05-WKS-2 141703 H04 1 ST 1 L 3,90<br />

K5<br />

K


K<br />

Heiz- & Klimageräte, Regelgeräte<br />

Netzheizmatten zur Verlegung im Fliesenkleberbett<br />

Werkseitig konfektionierte Netzheizmatte bestehend aus einem vom Fliesenkleber voll durchdringbaren Glasseidennetz,<br />

Maschengrösse 6x6 mm und einem max. 2,7 mm dünnen Heizleiter zur satten und planebenen Auflage auf einem bestehenden<br />

Unterboden. Kaltenden 4 m und 4 m + Mattenlänge, Aufbau der Kaltleiter gleich wie Heizleiter, 7,5 cm Heizleiterabstand.<br />

Heizleiteraufbau: Widerstandslitze mit Teflonisolierung 0,6 mm,<br />

Schutzgeflecht aus verzinnten Cu-Drähten,<br />

Mantel aus thermisch beständigem PVC.<br />

Nenntemperatur: 90°C<br />

Schutzmassnahme: FI-Schutzschaltung<br />

Spannung: 230 V<br />

Systemaufbau: nach VDE 0700<br />

Geprüft: VDE, ÖVE<br />

K6<br />

Maße BxL Leistung W Type Art-Nr. RG PE M VE Euro<br />

50x200 150 FT150-1 141720 H05 1 ST 1 L 90,00<br />

50x400 300 FT300-2 141721 H05 1 ST 1 L 151,40<br />

50x600 450 FT450-3 141722 H05 1 ST 1 B 163,88<br />

50x800 600 FT600-4 141723 H05 1 ST 1 B 263,00<br />

Ventilatoren MAICO<br />

Kleinraumventilator<br />

Ausführung: - Mit feststehendem Innengitter<br />

- Zur Entlüftung<br />

- Passend für Rohre DN 100 oder DN 125<br />

- Gehäuse aus schlagfestem Kunststoff<br />

- Schutzklasse II<br />

- Kondenswasserschutz für den Deckeneinbau serienmässig.<br />

Leistung W Fördervolumen Type Art-Nr. RG PE M VE Euro<br />

13 90 m 3 /h AWB 100 141750 H20 1 ST 1 L 58,75<br />

20 160 m 3 /h AWB 120 141751 H20 1 ST 1 B 76,10<br />

Wandeinbauventilatoren<br />

Ausführung: - Mit feststehendem Innengitter<br />

- Zur Entlüftung<br />

- Passend für Rohre DN 100, DN 125 oder DN 150<br />

- Gehäuse aus schlagfestem Kunststoff<br />

- Farbige Abdeckungen in aktuellen Sanitärfarben für ECA 100<br />

- Schutzklasse II<br />

- Mit Schutzdichtungen gegen das Eindringen von Kondenswasser bei Deckeneinbau<br />

- Drehzahlsteuerung optional für ECA-Ventilatoren.<br />

- Standardmäßig verfügt der ECA 100 ipro über 2 Leistungsstufen.<br />

Aussengitter zur Be- und Entlüftung<br />

Leistung W Fördervolumen Type Art-Nr. RG PE M VE Euro<br />

13 90 m3/h ECA 100 141752 H20 1 ST 1 L 106,70<br />

8 90 m3/h ECA 100 ipro 141755 H20 1 ST 1 B 110,00<br />

15 90 m3/h ECA 100 ipro K 141756 H20 1 ST 1 B 141,90<br />

19 170 m3/h ECA 120 141753 H20 1 ST 1 B 132,00<br />

25 300 m3/h ECA 150 141754 H20 1 ST 1 B 204,60<br />

Nennweite mm Type Art-Nr. RG PE M VE Euro<br />

100 SG 100 141760 H20 1 ST 1 B 24,20<br />

125 SG 120 141761 H20 1 ST 1 L 34,10<br />

Preise sind unverbindliche Richtpreise


Preise sind unverbindliche Richtpreise<br />

Heiz- & Klimageräte, Regelgeräte<br />

Regelgeräte EBERLE<br />

Raumtemperaturregler RTR-E 6000<br />

Mit thermischer Rückführung, AC 230 V 50/60 Hz, 10 A,<br />

mit Bereichseinengung im Einstellknopf, Schutzart IP30, reinweiss<br />

Regler für Dachrinnenbeheizung<br />

AC 230 V 50/60 Hz, 16 A, Schutzart IP65<br />

Einstellbereich Kontakte Type Art-Nr. RG PE M VE Euro<br />

5 bis 30°C 1 Öffner RTR-E 6121 064332 H10 1 ST 1 L 26,20<br />

mit Temperatur-Absenkung<br />

5 bis 30°C 1 Öffner RTR-E 6124 064333 H10 1 ST 1 B 29,90<br />

Einstellbereich Kontakte Type Art-Nr. RG PE M VE Euro<br />

-25 bis +35°C 1 Ö / 1 S DTR-E 3102 064334 H10 1 ST 1 L 91,85<br />

Frostwächter für Dachrinnenbeheizung<br />

AC 230 V 50/60 Hz, Heizen 10 A, Kühlen 5 A, mit thermischer Rückführung, Schutzart IP65<br />

Einstellbereich Kontakte Type Art-Nr. RG PE M VE Euro<br />

-20 bis +35°C 1 W FTR-E 3121 064335 H10 1 ST 1 L 77,60<br />

Temperaturregler für Fussbodenheizung<br />

AC 230 V 50 Hz, 14 A, Zahlenskala 1 - 6, 4 m Fühlerkabel, Bereichseinengung im Einstellknopf, Schutzart IP30, reinweiss<br />

Einstellbereich Kontakte Type Art-Nr. RG PE M VE Euro<br />

-10 bis +60°C 1 S FR-E52531 064336 H10 1 ST 1 L 91,20<br />

Eismelder für Dachrinnenbeheizung<br />

AC 230 V 50/60 Hz, 16 A, Schutzart IP20, Eis- und Schneesensor 4 m lang, Temperaturfühler 4 m lang<br />

Abmessungen Type Art-Nr. RG PE M VE Euro<br />

140x90x58 mm EM 52489 DR 064340 H11 1 ST 1 B 428,00<br />

Eismelder für Freiflächenheizung<br />

AC 230 V 50/60 Hz, 16 A, Schutzart IP20, Eis- und Schneesensor 15 m lang, Temperaturfühler 15 m lang<br />

Abmessungen Type Art-Nr. RG PE M VE Euro<br />

140x90x58 mm EM 52489 FF 064341 H11 1 ST 1 B 728,25<br />

K7<br />

K


1. Geltungsbereich<br />

1.1 Diese allgemeinen Lieferbedingungen finden ausnahmslos auf sämtliche Lieferungen<br />

von Waren einschließlich der dabei zu erbringenden Leistungen („Lieferungen“)<br />

der <strong>Ing</strong>. <strong>Emmerich</strong> <strong>Csernohorszky</strong> GmbH („Lieferant“) an ihre Kunden sowie überhaupt<br />

deren gesamte Geschäftsbeziehung in Bezug auf solche LieferungenAnwendung.<br />

Sie gelten auch dann, wenn nicht in sämtlichen von ihrem Geltungsumfang<br />

betroffenen Schriftstücken ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.<br />

1.2 Abweichungen von den gegenständlichen Lieferbedingungen sind nur bei schriftlicher<br />

Anerkennung durch den Lieferanten wirksam.<br />

1.3 Etwaigen allgemeinen Einkaufs- oder sonstige Vertragsbedingungen des Kunden,<br />

auch wenn auf diese in Bestellungen, Vertragsformblättern, Schriftverkehr zwischen<br />

den Parteien, oder sonstwo Bezug genommen wird oder sie dort abgedruckt oder<br />

beigefügt sind, wird ausdrücklich widersprochen und kommt keine Gültigkeit zu.<br />

2. Angebot<br />

2.1 Angebote des Lieferanten gelten als freibleibend.<br />

2.2 Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung des Lieferanten<br />

weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit<br />

zurückgefordert werden und sind dem Lieferanten unverzüglich zurückzustellen,<br />

wenn die Bestellung anderweitig erteilt wird.<br />

3. Vertragsschluss<br />

3.1 Bestellungen gelten als verbindlich, wenn der Lieferant nach Erhalt der Bestellung<br />

eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesendet hat.<br />

3.2 Die in Katalogen, Prospekten u. dgl. enthaltenenAngaben sowie sonstige schriftliche<br />

oder mündliche Äußerungen sind nur maßgeblich, wenn in derAuftragsbestätigung<br />

ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.<br />

3.3 Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen von Bestellungen oder sonstigen vertraglichen<br />

Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.<br />

4. Preise<br />

4.1 Die Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager des Lieferanten und exklusive Umsatzsteuer,<br />

Verpackung, Verladung, Demontage, Rücknahme und ordnungsgemäße<br />

Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten für gewerbliche<br />

Zwecke im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung. Wenn im Zusammenhang mit<br />

Lieferungen Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben anfallen, trägt diese der<br />

Kunde. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls<br />

vom Kunden gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet, beinhaltet<br />

jedoch nicht das Abladen und Vertragen. Verpackung wird nur über ausdrückliche<br />

Vereinbarung zurückgenommen.<br />

4.2 Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich der Lieferant<br />

eine entsprechende Preisänderung vor.<br />

4.3 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes.<br />

Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist der Lieferant<br />

berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.<br />

4.4 Bei Reparaturaufträgen und sonstigen Leistungen werden die vom Lieferanten als<br />

zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes<br />

verrechnet. Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Zweckmäßigkeit<br />

erst während der Durchführung desAuftrages zutage tritt, wobei es hiefür<br />

keiner besonderen Mitteilung an den Kunden bedarf.<br />

4.5 Der Aufwand für die Erstellung von Reparaturangeboten oder für Begutachtungen<br />

wird dem Kunden in Rechnung gestellt.<br />

4.6 Metallzuschläge (z.B. Kupferzuschlag) sind in den Angebotspreisen nicht enthalten<br />

und werden nach der von der österreichischen Vereinigung der Kabel- und Leitungsindustrie<br />

herausgegebene Liste über die Metallnotierungen, oder einer sie ersetzenden<br />

gleichwertigen Bekanntmachung, zum Datum der Lieferung berechnet. Für<br />

Metallzuschläge gelten vereinbarte Nachlässe, Skonti und Boni nicht.<br />

4.7 Pfandtrommeln, die innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung unbeschädigt an den<br />

Lieferanten retourniert werden, werden zu 100 % gutgeschrieben. Bei späterer<br />

Rücksendung erfolgt keine Gutschrift.<br />

5. Lieferung<br />

5.1 DieAngabe von Lieferterminen erfolgt unverbindlich. Fristen für Lieferungen berechnen<br />

sich ab dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:<br />

a) Datum derAuftragsbestätigung<br />

b) Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen<br />

und sonstigen Voraussetzungen;<br />

c) Datum, an dem der Lieferant eine vor Lieferung zu leistende Anzahlung oder<br />

Sicherheit erhält.<br />

5.2 BehördlicheundetwafürdieAusführungvonAnlagenerforderlicheGenehmigungen<br />

Dritter sind vom Kunden zu erwirken. Erfolgen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig,<br />

so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.<br />

5.3 Der Lieferant ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.<br />

Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens 1 Jahr nach Bestellung<br />

als abgerufen.<br />

5.4 Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise<br />

alle Fälle höherer Gewalt, eintreten, die die Einhaltung von Fristen für<br />

Lieferungen behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände;<br />

dazu zählen insbesondere bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche<br />

Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie-<br />

und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer<br />

ersetzbaren Zulieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann<br />

Allgemeine Lieferbedingungen<br />

der <strong>Ing</strong>. <strong>Emmerich</strong> <strong>Csernohorszky</strong> GmbH<br />

Fassung vom 1.5.2011<br />

zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten.<br />

5.5 Die Nichteinhaltung von Terminen für Lieferungen berechtigt den Kunden erst dann<br />

zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte, wenn die Lieferung trotz schriftlicher<br />

Setzung einer angemessenen, mindestens vierwöchigen Nachfrist nicht erfolgt.<br />

5.6 Falls zwischen den Vertragsparteien bei Vertragsabschluss eine Vertragsstrafe<br />

(Pönale) für Lieferverzug vereinbart wurde, wird diese nach folgender Regelung<br />

geleistet, wobei ein Abweichen von dieser in einzelnen Punkten ihre Anwendung im<br />

Übrigen unberührt lässt:<br />

Eine nachweislich durch alleiniges Verschulden des Lieferanten eingetretene Verzögerung<br />

in der Erfüllung berechtigt den Kunden, für jede vollendete Woche der<br />

Verspätung eine Vertragsstrafe von höchstens ½ %, insgesamt jedoch maximal<br />

5 %, vom Wert desjenigen Teiles der gegenständlichen Gesamtlieferung zu beanspruchen,<br />

der infolge nicht rechtzeitiger Lieferung eines wesentlichen Teiles nicht<br />

benützt werden kann, sofern dem Kunden ein Schaden in dieser Höhe erwachsen<br />

ist. WeitergehendeAnsprüche aus dem Titel des Verzuges sind ausgeschlossen.<br />

6. Gefahrenübergang und Erfüllungsort<br />

6.1 Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager<br />

bzw. bei Annahmeverzug ab dessen Eintritt auf den Kunden über, und zwar<br />

unabhängig von für die Lieferung vereinbarter Preisstellungen und Lieferbedingungen<br />

/ Incoterms (wie z.B. franko, CIF u.ä.). Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung<br />

im Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport durch den Lieferanten<br />

durchgeführt oder organisiert und geleitet wird.<br />

6.2 Bei Leistungen ist der Erfüllungsort dort, wo die Leistung erbracht wird. Die Gefahr<br />

für eine Leistung oder eine vereinbarte Teilleistung geht im Ausmaß der bereits erbrachten<br />

Erbringung auf den Kunden über.<br />

7. Retouren<br />

7.1 Rückgabe von neuwertiger, ungebrauchter Lagerware in Originalverpackung ist nur<br />

bei Vorliegen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung zulässig. Bei Rücksendungen<br />

ist der Lieferschein beizulegen oder die Lieferschein-Nummer deutlich anzugeben.<br />

Aufwand, der dem Lieferanten durch Rücksendungen, deren Manipulation sowie<br />

neuerlichen Verkauf entsteht, wird bei der Gutschrift für die Kaufpreisforderung<br />

in Abzug gebracht. Die Manipulationsgebühr beträgt 10% des Warenwertes. Die<br />

Abholung der anerkannten Retourware durch den Lieferanten ist vorab gesondert<br />

schriftlich zu vereinbaren und nur ab einem festgelegten Mindestwarenwert möglich.<br />

Bei auf Grund von Spezifikationen oder Anweisungen des Kunden erbrachten Lieferungen<br />

und Leistungen ist die Retourgabe ausgeschlossen, ebenso für Sonderartikel,<br />

die nicht als Lagerware geführt werden.<br />

8. Zahlung<br />

8.1 Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind Rechnungen unabhängig<br />

vom Datum der Lieferung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum<br />

ohne Abzug zu bezahlen.<br />

8.2 Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen<br />

Faktura fällig. Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen<br />

oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme<br />

hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen.<br />

8.3 Zahlungen sind ohne jedenAbzug frei Zahlstelle des Lieferanten in der vereinbarten<br />

Währung ausschließlich per Überweisung auf das vom Lieferanten angegebene<br />

Konto oder bar zu leisten.<br />

8.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger<br />

Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.<br />

8.5 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Lieferant über sie verfügen<br />

kann.<br />

8.6 Ist der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem<br />

oder anderen Geschäften im Verzug, so kann der Lieferant unbeschadet seiner<br />

sonstigen Rechte (insbesondere jener des Vertragsrücktritts und der Geltendmachung<br />

von Schadenersatzansprüchen)<br />

a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung<br />

oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der<br />

Frist für Lieferungen in Anspruch nehmen, und<br />

b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig stellen,<br />

und<br />

c) für Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit die gesetzlichen Verzugszinsen zuzüglich<br />

Umsatzsteuer verrechnen, sofern der Lieferant nicht darüber hinausgehende Kosten<br />

nachweist.<br />

In jedem Fall ist der Lieferant berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbesondere<br />

Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten, in Rechnung zu stellen.<br />

8.7 Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen<br />

Zahlung bedingt.<br />

8.8 Der Lieferant behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren<br />

bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten<br />

vor. Der Kunde hat entsprechend für sämtliche Anmerkungen in öffentlichen<br />

Registern bzw. seinen Geschäftsbüchern sowie für alle sonst für die rechtsgültige<br />

Begründung und Publizität des Eigentumsvorbehaltes notwendigen Vorkehrungen<br />

Sorge zu tragen. Der Kunde ist weiters verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt stehende<br />

Ware vor Wertminderungen zu schützen und auf eigene Kosten gegen Feuer,<br />

Wasser, Sturm und sonstigen Natureinwirkungen sowie Einbruch, Diebstahl und<br />

Vandalismus ausreichend zu versichern.


Der Kunde tritt hiermit an den Lieferanten zur Sicherung von dessen Kaufpreisforderung<br />

seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware, auch<br />

wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde, ab. Der Kunde ist zur<br />

Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bei Weiterverkauf vor<br />

vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nur unter der Bedingung befugt, dass er<br />

gleichzeitig mit der Weiterveräußerung den Zweitkunden von der Sicherungszession<br />

verständigt oder die Zession in seinen Geschäftbüchern anmerkt. Auf Verlangen<br />

hat der Kunde dem Lieferanten die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner<br />

bekannt zu geben und alle für seine Forderungseinziehung benötigten Angaben<br />

und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der<br />

Abtretung zu machen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde<br />

verpflichtet, auf das Eigentumsrecht des Lieferanten hinzuweisen und diesen<br />

unverzüglich zu verständigen.<br />

9. Gewährleistung und Einstehen für Mängel<br />

9.1 Der Lieferant ist bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen verpflichtet,<br />

nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für solche Mängel Gewähr zu leisten,<br />

die die Funktionsfähigkeit von Lieferungen beeinträchtigen, im Zeitpunkt der Übergabe<br />

bestanden haben und auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder<br />

derAusführung beruhen; darüber hinausgehendeAnsprüche sind ausgeschlossen.<br />

Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und schriftlichen oder<br />

mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, können<br />

keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden.<br />

9.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände<br />

besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind. Dies gilt auch für Lieferund<br />

Leistungsgegenstände, die mit einem Gebäude oder Grund und Boden fest<br />

verbunden sind. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des<br />

Gefahrenüberganges gem. Punkt 6.<br />

9.3 Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Kunde die aufgetretenen<br />

Mängel innerhalb von 8 Tagen schriftlich angezeigt hat und die Anzeige dem Lieferanten<br />

zugeht. Der Kunde hat das Vorliegen des Mangels in angemessener Frist<br />

nachzuweisen, insbesondere die bei ihm vorhandenen Unterlagen bzw. Daten dem<br />

Lieferanten zur Verfügung zu stellen. Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen<br />

Mangels gemäß Punkt 9.1 hat der Lieferant nach seiner Wahl am Erfüllungsort die<br />

mangelhafte Ware bzw. den mangelhaften Teil nachzubessern oder sich zwecks<br />

Nachbesserung zusenden zu lassen oder eine angemessene Preisminderung<br />

vorzunehmen. Jeder andere Gewährleistungsbehelf (insbesondere das Recht<br />

Preisminderung oder Wandlung zu begehren), der dem Kunden nach dem Gesetz<br />

oder anderweitig im Zusammenhang mit einer Vertragsverletzung oder Unrichtigkeit<br />

einer Gewährleistungszusage zustehen könnte, wird soweit gesetzlich zulässig ausdrücklich<br />

ausgeschlossen.<br />

9.4 Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Nebenkosten<br />

(wie z.B. für Ein- und Ausbau, Transport, Entsorgung, Fahrt und Wegzeit) gehen<br />

zu Lasten des Kunden. Für Gewährleistungsarbeiten im Betrieb des Kunden sind<br />

die erforderlichen Hilfskräfte, Hebevorrichtungen, Gerüst und Kleinmaterialien usw.<br />

unentgeltlich beizustellen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferanten.<br />

9.5 Wird eine Ware vom Lieferanten auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen,<br />

Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden angefertigt, so erstreckt<br />

sich die Haftung des Lieferanten nur auf bedingungsgemäße Ausführung.<br />

9.6 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere solche Mängel, die aus<br />

nicht vom Lieferanten bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung,<br />

Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen,<br />

Überbeanspruchung der Teile über die vom Lieferanten angegebene Leistung,<br />

nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien<br />

entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden beigestelltes<br />

Material zurückzuführen sind. Der Lieferant haftet auch nicht für Mängel oder<br />

Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter, auf atmosphärische Entladungen,<br />

Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung<br />

bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß<br />

unterliegen. Bei Verkauf gebrauchter Waren übernimmt der Lieferant keine Gewähr.<br />

9.7 Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung des Lieferanten<br />

der Kunde selbst oder ein nicht vom Lieferanten ausdrücklich ermächtigter<br />

Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt.<br />

9.8 Ansprüche nach § 933b ABGB verjähren jedenfalls mit Ablauf der in Punkt 9.2 genannten<br />

Frist.<br />

9.9 Die Bestimmungen 9.1 bis 9.8 gelten sinngemäß auch für jedes Einstehen für Mängel<br />

oder Schäden aus anderen Rechtsgründen.<br />

10 Rücktritt vom Vertrag<br />

10.1 Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist, sofern keine speziellere<br />

Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des<br />

Lieferanten zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen<br />

Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu<br />

machen.<br />

10.2 Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag<br />

zurückzutreten,<br />

a) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der<br />

Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung<br />

einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,<br />

b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind<br />

und dieser auf Begehren des Lieferanten weder Vorauszahlung leistet, noch vor<br />

Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder<br />

c) wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der im Punkt 5.4 angeführten Umstände<br />

insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens<br />

jedoch 6 Monate beträgt.<br />

10.3 Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder<br />

Leistung aus obigen Gründen erklärt werden.<br />

10.4 Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird<br />

oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden<br />

Vermögens abgewiesen wird, ist die andere Vertragspartei unbeschadet weitergehender<br />

gesetzlicher Rechte jedenfalls berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist<br />

von sämtlichen noch nicht (bzw. noch nicht zur Gänze) erfolgten Lieferungen<br />

zurückzutreten.<br />

10.5 Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Lieferanten einschließlich vorprozessualer<br />

Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen<br />

vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die<br />

Lieferung oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde sowie für vom<br />

Lieferanten erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Lieferanten steht an Stelle<br />

dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu<br />

verlangen.<br />

10.6 Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen.<br />

10.7 Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtum und Wegfall<br />

der Geschäftsgrundlage durch den Kunden wird ausgeschlossen.<br />

11. Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten<br />

11.1 Der Kunde von Elektro-Elektronikgeräten für gewerbliche Zwecke, welcher seinen<br />

Sitz in Österreich hat, übernimmt die Verpflichtung zur Finanzierung der Sammlung<br />

und Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung<br />

für den Fall, dass er selbst Nutzer des Elektro-Elektronikgeräts ist.<br />

Ist der Kunde nicht Letztnutzer, hat er die Finanzierungs-Verpflichtung vollinhaltlich<br />

durch Vereinbarung auf seinenAbnehmer zu überbinden und dies gegenüber dem<br />

Lieferanten zu dokumentieren.<br />

11.2 Der Kunde, welcher seinen Sitz in Österreich hat, hat dafür Sorge zu tragen, dass<br />

dem Lieferanten alle Informationen zur Verfügung gestellt werden, um die Verpflichtungen<br />

des Lieferanten als Hersteller/Importeur insbesondere nach §§ 11 und 24 der<br />

Elektroaltgeräteverordnung und dem Abfallwirtschaftsgesetz erfüllen zu können.<br />

11.3 Der Kunde, welcher seinen Sitz in Österreich hat, haftet gegenüber dem Lieferanten<br />

für alle Schäden und sonstigen finanziellen Nachteile, die dem Lieferanten durch<br />

den Kunde wegen fehlender oder mangelhafter Erfüllung der Finanzierungsverpflichtung<br />

sowie sonstiger Verpflichtungen nach Punkt 10. entstehen. Die Beweislast<br />

für die Erfüllung dieser Verpflichtung trifft den Kunden.<br />

12. Haftung des Lieferanten<br />

12.1 Der Lieferant haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes<br />

nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen<br />

werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte<br />

Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, des entgangenen<br />

Gewinns, nicht erzielter Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden<br />

aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen.<br />

12.2 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und<br />

Benutzung (wie z. B. in Bedienungsanleitungen enthalten) oder der behördlichen<br />

Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz durch den Lieferanten<br />

ausgeschlossen.<br />

12.3 Sind Vertragsstrafen vereinbart, sind darüber hinausgehende Ansprüche aus dem<br />

jeweiligen Titel ausgeschlossen.<br />

12.4 Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren, wenn diese nicht binnen 6 Monaten<br />

ab dem Tag der Lieferung vor dem zuständigen Gericht geltend gemacht<br />

werden.<br />

13. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht<br />

13.1 Wird eine Ware vom Lieferanten auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen,<br />

Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden angefertigt, hat der<br />

Kunde diesen bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos zu<br />

halten.<br />

13.2 Sämtliche Immaterialgüterrechte an gelieferten Waren und Leistungen verbleiben<br />

ebenso wie jene an Ausführungsunterlagen (wie z. B. Pläne, Skizzen und sonstige<br />

technische Unterlagen), Mustern, Katalogen, Prospekten, Abbildungen udgl. stets<br />

ausschließlich beim Lieferanten (bzw. im Fall zugekaufter Waren bei den entsprechenden<br />

Zulieferern/Herstellern) und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen<br />

Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw. Punkt<br />

2.2 dieser Lieferbedingungen gilt auch für Ausführungsunterlagen.<br />

14. Allgemeines<br />

Falls einzelne Bestimmungen in Vereinbarungen zwischen den Parteien unwirksam,<br />

ungültig oder undurchführbar sein sollten, wird die Wirksamkeit, Gültigkeit und<br />

Durchführung der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung<br />

ist durch eine wirksame, gültige und durchführbare Bestimmung, die dem<br />

angestrebten wirtschaftlichen Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.<br />

15. Gerichtsstand und Recht<br />

Zur Entscheidung aller Streitigkeiten zwischen dem Lieferanten und dem Kunden<br />

aus oder sonst im Zusammenhang mit diesenAllgemeinen Lieferbedingungen, einzelnen<br />

Lieferungen sowie überhaupt der gesamten Geschäftsbeziehung betreffend<br />

Lieferungen – einschließlich Streitigkeiten über deren Bestehen, Verletzung, Auflösung<br />

oder Nichtigkeit – ist das sachlich und örtlich für den Hauptsitz des Lieferanten<br />

in Wien (Österreich) zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Der Lieferant ist<br />

jedoch berechtigt, den Kunden wahlweise auch (i) bei den für den Sitz des Kunden<br />

zuständigen Gerichten oder (ii) bei den für jenen Orten zuständigen Gerichten, an<br />

denen sich streitgegenständliche Waren befinden, zu verklagen.<br />

Auf diese Allgemeinen Lieferbedingungen, einzelne Lieferungen sowie überhaupt<br />

die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Lieferanten und dem Kunden<br />

betreffend Lieferungen kommt österreichisches Recht unterAusschluss seiner Weiterverweisungsnormen<br />

zurAnwendung. Die Geltung des UNCITRAL-Übereinkommens<br />

der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf<br />

(UNCISG) wird ausgeschlossen.

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