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Anzeiger 31-20

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Anzeiger Oberhasli

Notfalldienste

Ärztlicher Notfalldienst

Telefonnummer des ärztlichen Notfalldienstes

im Gebiet Meiringen/Hasliberg.

0900 57 67 47 (CHF 3.23/Min.) Die

Notfall nummer 144 bleibt unverändert.

Beratungstelefon

für Angehörige von psychisch kranken

Menschen 079 309 65 55 Kostenloses

Angebot der Psychiatrischen

Dienste der Spitäler fmi AG

Apotheken-Notfalldienst

Tel. 033 971 44 33 / 033 971 11 17

Auto-Pannen- und Un fall dienst

Tag und Nacht, Tel. 033 9 716 716

Anlaufstelle Überlastung Landwirtschaft

(AUL) Telefon 079 200 00 44

Montag - Samstag von 8h – 20h

info@aul-be.ch

Bestattungsdienst

Roland und Beatrice Santschi

Tel. 033 971 68 75 / 079 603 75 53

Christina Santschi

Tel. 033 971 32 50 / 079 310 35 94

Impressum

Verlag, Druck und Expedition:

Verlag Anzeiger Oberhasli, PAULI AG,

Druck & Verlag, Kirchgasse 1, Postfach 592,

3860 Meiringen, Tel. 033 971 32 71

Publikationen / Inserate:

Grundsätzlich werden alle Mails bestätigt.

Bitte melden Sie sich, wenn Sie keine Bestätigung

erhalten haben (für nicht erschienene Publikationen

oder Inserate können wir keine Haftung

übernehmen).

Erscheint wöchentlich einmal am Freitag,

(Ausnahmen vor Feiertagen) und wird in alle

Haushaltungen (mit Steuersitz im Oberhasli)

zugestellt.

Auflage: 4'220 Exemplare

Annahmeschluss für amtliche und nichtamtliche

Inserate: spätestens Dienstag,11.00 Uhr

(Ausnahmen vor Feiertagen)

Farbige Inserate bis Montag, 11.00 Uhr

(Ausnahmen vor Feiertagen)

Titelseite (150 x 150 mm) frühzeitig reservieren

Seitengrösse: 6spaltig (B: 150 x H: 220 mm)

Inseratepreis lokal: einspaltige Millimeterzeile

70 Rappen (Inserenten mit Steuersitz im Oberhasli)

Inseratepreis national: einspaltige Millimeterzeile

80 Rappen (übrige Schweiz)

Inseratepreise für Anschlagbrett: Zuschlag 20 %

Gut zum Druck: CHF 20.– (3 Tage vorher)

Alle Preise exkl. MwSt. (www.anzeigeroberhasli.ch)

Guttannen

Einwohnergemeinde Guttannen

Baupublikation

Bauherrschaft:

Bäuertgemeinde Guttannen,

vertreten durch Alex Schläppi,

Steinen 211, 3864 Guttannen

Projektverfasserin:

Gisler Architektur und Bauplanungen

AG, Sandstrasse 2,

3860 Meiringen

Bauvorhaben:

Neubau Milchraum und Sanierung

Zugang und Treppe zum Wohnraum.

Standort:

Aegerstein 113, Parzelle Nr. 49,

Landwirtschaftszone, Koordinaten:

2’663’882 / 1’168’259

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich üB

Ausnahmen:

Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)

Auflage- und Einsprachefrist:

24. August 2020

Auflagestelle:

Gemeinde Guttannen, Plätzli 186,

3864 Guttannen

Es wird auf die Gesuchsakten und

auf die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sind schriftlich und begründet

beim Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli, Schloss 1,

3800 Interlaken einzureichen. Bei

Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten

und weitgehend identischen

Einsprachen ist anzugeben, wer befugt

ist, die Einsprechergruppe

rechtsverbindlich zu vertreten (Art.

35b BauG). Verfügungen und Entscheide

können im Amtsanzeiger

oder im Amtsblatt veröffentlicht

werden, wenn die Postzustellung

wegen der grossen Zahl der eingelangten

Einsprachen mit unverhältnismässigem

Aufwand verbunden

wäre (Art. 35d BauG).

Nr. 31 Freitag, 31. Juli 2020

Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli

Einwohnergemeinde Guttannen

Ordentliche Versammlung

der Einwohnergemeinde

Guttannen, Montag,

24. August 2020, 20.00 Uhr

im Hotel Bären, Guttannen

Traktanden

1. Jahresrechnung 2019

a) Genehmigung der Jahresrechnung

2019

b) Kenntnisnahme der

gebundenen Nachkredite

c) Kenntnisnahme der übrigen

Nachkredite

2. Finanzwesen

Kauf der KWO-Wohnhäuser

Wirzen, Geb-Nr. 136/137,

138/139, 143/144, Rägenhostett

166/167 und Betriebsgebäude

Adler, Geb-Nr. 261;

Genehmigung Kredit

3. Verschiedenes

Gemäss dem Beschluss des Bundesrates

ist die Durchführung der

Gemeindeversammlung, unter Einhaltung

der erforderlichen Schutzmassnahmen,

möglich. Das

Schutzkonzept wird in der Botschaft

kommuniziert. Zu Traktandum

Nr. 2 wird anfangs August eine

Informationsveranstaltung stattfinden.

Die Einladung folgt mittels

Flyer. Die Unterlagen zu den Traktanden

1 – 2 liegen 30 Tage vor der

Versammlung öffentlich auf und

können auf der Gemeindeschreiberei

während den Öffnungszeiten

eingesehen werden. Beschwerden

gegen Versammlungsbeschlüsse

sind schriftlich und begründet innert

30 Tagen nach der Versammlung

beim Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli, Schloss 1,

3800 Interlaken, einzureichen (Art.

63ff VRPG). Die Verletzung von

Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften

ist sofort zu beanstanden

(Art. 49a GG, Rügepflicht).

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