Anzeiger 31-20
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Anzeiger Oberhasli
Notfalldienste
Ärztlicher Notfalldienst
Telefonnummer des ärztlichen Notfalldienstes
im Gebiet Meiringen/Hasliberg.
0900 57 67 47 (CHF 3.23/Min.) Die
Notfall nummer 144 bleibt unverändert.
Beratungstelefon
für Angehörige von psychisch kranken
Menschen 079 309 65 55 Kostenloses
Angebot der Psychiatrischen
Dienste der Spitäler fmi AG
Apotheken-Notfalldienst
Tel. 033 971 44 33 / 033 971 11 17
Auto-Pannen- und Un fall dienst
Tag und Nacht, Tel. 033 9 716 716
Anlaufstelle Überlastung Landwirtschaft
(AUL) Telefon 079 200 00 44
Montag - Samstag von 8h – 20h
info@aul-be.ch
Bestattungsdienst
Roland und Beatrice Santschi
Tel. 033 971 68 75 / 079 603 75 53
Christina Santschi
Tel. 033 971 32 50 / 079 310 35 94
Impressum
Verlag, Druck und Expedition:
Verlag Anzeiger Oberhasli, PAULI AG,
Druck & Verlag, Kirchgasse 1, Postfach 592,
3860 Meiringen, Tel. 033 971 32 71
Publikationen / Inserate:
Grundsätzlich werden alle Mails bestätigt.
Bitte melden Sie sich, wenn Sie keine Bestätigung
erhalten haben (für nicht erschienene Publikationen
oder Inserate können wir keine Haftung
übernehmen).
Erscheint wöchentlich einmal am Freitag,
(Ausnahmen vor Feiertagen) und wird in alle
Haushaltungen (mit Steuersitz im Oberhasli)
zugestellt.
Auflage: 4'220 Exemplare
Annahmeschluss für amtliche und nichtamtliche
Inserate: spätestens Dienstag,11.00 Uhr
(Ausnahmen vor Feiertagen)
Farbige Inserate bis Montag, 11.00 Uhr
(Ausnahmen vor Feiertagen)
Titelseite (150 x 150 mm) frühzeitig reservieren
Seitengrösse: 6spaltig (B: 150 x H: 220 mm)
Inseratepreis lokal: einspaltige Millimeterzeile
70 Rappen (Inserenten mit Steuersitz im Oberhasli)
Inseratepreis national: einspaltige Millimeterzeile
80 Rappen (übrige Schweiz)
Inseratepreise für Anschlagbrett: Zuschlag 20 %
Gut zum Druck: CHF 20.– (3 Tage vorher)
Alle Preise exkl. MwSt. (www.anzeigeroberhasli.ch)
Guttannen
Einwohnergemeinde Guttannen
Baupublikation
Bauherrschaft:
Bäuertgemeinde Guttannen,
vertreten durch Alex Schläppi,
Steinen 211, 3864 Guttannen
Projektverfasserin:
Gisler Architektur und Bauplanungen
AG, Sandstrasse 2,
3860 Meiringen
Bauvorhaben:
Neubau Milchraum und Sanierung
Zugang und Treppe zum Wohnraum.
Standort:
Aegerstein 113, Parzelle Nr. 49,
Landwirtschaftszone, Koordinaten:
2’663’882 / 1’168’259
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich üB
Ausnahmen:
Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG)
Auflage- und Einsprachefrist:
24. August 2020
Auflagestelle:
Gemeinde Guttannen, Plätzli 186,
3864 Guttannen
Es wird auf die Gesuchsakten und
auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sind schriftlich und begründet
beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli, Schloss 1,
3800 Interlaken einzureichen. Bei
Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten
und weitgehend identischen
Einsprachen ist anzugeben, wer befugt
ist, die Einsprechergruppe
rechtsverbindlich zu vertreten (Art.
35b BauG). Verfügungen und Entscheide
können im Amtsanzeiger
oder im Amtsblatt veröffentlicht
werden, wenn die Postzustellung
wegen der grossen Zahl der eingelangten
Einsprachen mit unverhältnismässigem
Aufwand verbunden
wäre (Art. 35d BauG).
Nr. 31 Freitag, 31. Juli 2020
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli
Einwohnergemeinde Guttannen
Ordentliche Versammlung
der Einwohnergemeinde
Guttannen, Montag,
24. August 2020, 20.00 Uhr
im Hotel Bären, Guttannen
Traktanden
1. Jahresrechnung 2019
a) Genehmigung der Jahresrechnung
2019
b) Kenntnisnahme der
gebundenen Nachkredite
c) Kenntnisnahme der übrigen
Nachkredite
2. Finanzwesen
Kauf der KWO-Wohnhäuser
Wirzen, Geb-Nr. 136/137,
138/139, 143/144, Rägenhostett
166/167 und Betriebsgebäude
Adler, Geb-Nr. 261;
Genehmigung Kredit
3. Verschiedenes
Gemäss dem Beschluss des Bundesrates
ist die Durchführung der
Gemeindeversammlung, unter Einhaltung
der erforderlichen Schutzmassnahmen,
möglich. Das
Schutzkonzept wird in der Botschaft
kommuniziert. Zu Traktandum
Nr. 2 wird anfangs August eine
Informationsveranstaltung stattfinden.
Die Einladung folgt mittels
Flyer. Die Unterlagen zu den Traktanden
1 – 2 liegen 30 Tage vor der
Versammlung öffentlich auf und
können auf der Gemeindeschreiberei
während den Öffnungszeiten
eingesehen werden. Beschwerden
gegen Versammlungsbeschlüsse
sind schriftlich und begründet innert
30 Tagen nach der Versammlung
beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli, Schloss 1,
3800 Interlaken, einzureichen (Art.
63ff VRPG). Die Verletzung von
Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften
ist sofort zu beanstanden
(Art. 49a GG, Rügepflicht).