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Aluminium und Stahl im Vergleich - Lupberger GmbH & Co KG

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B Ausführung der Lieferung<br />

1. Gefahrübergang:<br />

Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens<br />

mit dem Verlassen des Lagers oder Werkes, geht die<br />

Gefahr des zufälligen Untergangs <strong>und</strong> einer zufälligen Verschlechterung<br />

des Kaufgegenstandes oder des vertraglich<br />

geschuldeten Werkes auf den Empfänger über. Der Empfänger<br />

ist berechtigt, Ansprüche gegen den Spediteur oder<br />

Frachtführer geltend zu machen. Dies gilt auch, wenn wir mit<br />

fremden Fahrzeugen frei Best<strong>im</strong>mungsort zu liefern haben.<br />

Liefern wir mit eigenen Fahrzeugen frei Best<strong>im</strong>mungsort, so<br />

geht ebenfalls auf den Besteller die Gefahr über, wenn der<br />

Vertragsgegenstand das Lager oder Werk verläßt. Der Besteller<br />

hat in diesem Fall Ansprüche gegen uns nur aus<br />

schuldhafter Verletzung der Beförderungspflicht.<br />

Soweit der Besteller keine besonderen Anweisungen gibt,<br />

wählen wir das Transport- <strong>und</strong> Schutzmittel. Für die ordnungsgemäße<br />

Auswahl des Transport- <strong>und</strong> Schutzmittels<br />

haften wir nur <strong>im</strong> Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes<br />

Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen <strong>im</strong><br />

Namen <strong>und</strong> für Rechnung des Bestellers zu versichern.<br />

2. Liefertermine, Verzug, Rücktritt:<br />

Lieferfristen <strong>und</strong> Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich<br />

vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.<br />

Sie geben stets den Zeitpunkt der Lieferung ab Lager<br />

bzw. ab Werk an. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer<br />

Auftragsbestätigung; sind noch Einzelheiten des Auftrages<br />

unklar oder ist er abhängig von etwa zu genehmigenden<br />

Plänen oder Papieren, so beginnen die Lieferfristen nicht<br />

vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten oder vor Eingang<br />

der zu genehmigenden Pläne oder Papiere, sofern wir in der<br />

Auftragsbestätigung auf die Unklarheiten hingewiesen<br />

haben. Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung<br />

be<strong>im</strong> Lieferanten. Im Falle höherer Gewalt <strong>und</strong> sonstiger<br />

unvorhersehbarer, außergewöhnlicher <strong>und</strong> unverschuldeter<br />

Umstände – z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten,<br />

Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an<br />

Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten<br />

usw. –, auch wenn sie bei Vorlieferanten<br />

eintreten, verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen<br />

Erfüllung unserer Verpflichtung gehindert sind, die Lieferfrist<br />

um die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten<br />

Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar,<br />

so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Das<br />

gleiche gilt, sofern unser Vorlieferant ohne unser Verschulden<br />

seinen vertraglichen Lieferverpflichtungen nicht nachkommt<br />

<strong>und</strong> uns eine anderweitige Ersatzbeschaffung aus von uns<br />

nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich war. Sofern die<br />

Lieferverzögerung bei vereinbarten Lieferzeiten bis zu 6 Monaten<br />

länger als einen Monat, bei vereinbarten Lieferzeiten<br />

von 6 Monaten bis zu einem Jahr länger als zwei Monate <strong>und</strong><br />

bei vereinbarten Lieferzeiten über einem Jahr länger als drei<br />

Monate dauert, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.<br />

Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir<br />

von unserer Lieferverpflichtung frei, so kann der Besteller<br />

hieraus keine Schadensersatzsansprüche herleiten. Auf die<br />

genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir<br />

den Besteller unverzüglich benachrichtigen.<br />

Wir kommen in jedem Fall nur in Verzug, wenn wir nach Fälligkeit<br />

auf schriftliche Mahnung des Bestellers aus von uns zu<br />

vertretenden Gründen nicht innerhalb angemessener Nachfrist<br />

liefern. Wir kommen nur in Verzug, wenn der Besteller<br />

nicht selber mit einer Verpflichtung aus dem laufenden Geschäft<br />

in Verzug ist. Unberührt bleiben dabei unsere Rechte<br />

aus A 3 dieser ALZB.<br />

3. Gewichte, Maße <strong>und</strong> Abweichungen:<br />

Eine Abweichung <strong>im</strong> Gewicht, in Stückzahl oder Spezifikation<br />

der gelieferten Ware von unseren Angaben auf dem Lieferschein<br />

<strong>und</strong> auf der Rechnung ist vom Besteller zu beweisen,<br />

sofern wir eine vom Besteller unterschriebene gleichlautende<br />

Empfangsbestätigung erhalten haben.<br />

31<br />

Je nach Art der Ware sind Mehr- oder Minderlieferungen auf<br />

die vereinbarten Stückzahlen oder Gewichte <strong>im</strong> handels<strong>und</strong><br />

branchenüblichen Rahmen bis zu 10% gestattet.<br />

Für die vorbeschriebenen Maße gelten die DIN-Toleranzen<br />

<strong>und</strong> handelsüblichen Abweichungen.<br />

4. Mängelrügen:<br />

Für Kaufleute, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden<br />

gehören sowie für juristische Personen des<br />

öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen<br />

gilt:<br />

Offensichtliche Mängel hat der Besteller zur Vermeidung des<br />

Verlustes seiner Gewährleistungsansprüche sofort nach Eingang<br />

der Ware schriftlich bei uns zu rügen. Mängel, die auch<br />

bei sorgfältigster Prüfung nicht entdeckt werden konnten,<br />

sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung, in jedem Fall<br />

jedoch innerhalb der Verjährungsfrist für die gesetzlichen<br />

Gewährleistungsansprüche, schriftlich anzuzeigen.<br />

Wir leisten in folgender Weise Gewähr:<br />

Nach unserer Wahl tauschen wir mangelhafte Ware um, bessern<br />

nach oder nehmen die Ware gegen Vergütung des Warenwertes<br />

zurück. Darüberhinaus sind wir bereit, auf<br />

Wunsch des Bestellers Ansprüche gegen den Hersteller abzutreten.<br />

Erfüllen wir die Gewährleistungsansprüche nicht innerhalb<br />

angemessener Frist <strong>und</strong> befinden wir uns in Verzug, so ist<br />

der Besteller nach erfolgloser Setzung einer Nachfrist berechtigt,<br />

nach seiner Wahl zu verlangen, den Vertrag rückgängig<br />

zu machen oder das Entgelt zu mindern. Weitergehende<br />

Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ansprüche<br />

auf Schadensersatz jeglicher Art, sind ausgeschlossen, soweit<br />

uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz anzulasten<br />

ist.<br />

Die Ansprüche aus Mängelrügen verjähren innerhalb von 6<br />

Monaten nach Absendung der Ware.<br />

Gegenüber Minderkaufleuten <strong>und</strong> Nichtkaufleuten gilt:<br />

Der Besteller hat die gelieferte Ware nach Eingang auf Mängel<br />

zu untersuchen. Zur Vermeidung des Verlustes seiner<br />

Gewährleistungsansprüche hat er entdeckte Mängel unverzüglich<br />

schriftlich zu rügen, spätestens jedoch innerhalb von<br />

14 Tagen nach ihrer Entdeckung. In jedem Fall hat er uns die<br />

Mängel innerhalb der Verjährungsfrist für die gesetzlichen<br />

Gewährleistungsansprüche schriftlich anzuzeigen.<br />

Ist dieWare mangelhaft, so haben wir das Recht, nach unserer<br />

Wahl die Ware zurückzunehmen, nachzubessern oder die<br />

Vergütung zu mindern. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt,<br />

hat der Besteller das Recht, nach seiner Wahl die<br />

Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung<br />

des Vertrages zu verlangen. Soweit nicht § 476 a BGB<br />

zwingend anzuwenden ist, sind über die vorstehenden<br />

Ansprüche hinausgehende Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen,<br />

soweit uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz<br />

anzulasten ist. Die Gewährleistungsansprüche verjähren<br />

innerhalb von 6 Monaten nach Absendung der Ware.<br />

5. Haftung:<br />

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den<br />

vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Alle<br />

dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch<br />

Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgr<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> gleich welcher Benennung, sind ausgeschlossen,<br />

soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last<br />

gelegt werden kann. Alle Ansprüche gegen uns, gleich aus<br />

welchem Rechtsgr<strong>und</strong>, verjähren innerhalb von 6 Monaten<br />

nach Absendung der Ware, soweit nicht in diesen ALZB andere<br />

Fristen genannt sind.<br />

Hinsichtlich des Erfüllungsortes <strong>und</strong> des Gerichtsstandes<br />

gilt A 6 dieser ALZB.

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