Aluminium und Stahl im Vergleich - Lupberger GmbH & Co KG
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B Ausführung der Lieferung<br />
1. Gefahrübergang:<br />
Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens<br />
mit dem Verlassen des Lagers oder Werkes, geht die<br />
Gefahr des zufälligen Untergangs <strong>und</strong> einer zufälligen Verschlechterung<br />
des Kaufgegenstandes oder des vertraglich<br />
geschuldeten Werkes auf den Empfänger über. Der Empfänger<br />
ist berechtigt, Ansprüche gegen den Spediteur oder<br />
Frachtführer geltend zu machen. Dies gilt auch, wenn wir mit<br />
fremden Fahrzeugen frei Best<strong>im</strong>mungsort zu liefern haben.<br />
Liefern wir mit eigenen Fahrzeugen frei Best<strong>im</strong>mungsort, so<br />
geht ebenfalls auf den Besteller die Gefahr über, wenn der<br />
Vertragsgegenstand das Lager oder Werk verläßt. Der Besteller<br />
hat in diesem Fall Ansprüche gegen uns nur aus<br />
schuldhafter Verletzung der Beförderungspflicht.<br />
Soweit der Besteller keine besonderen Anweisungen gibt,<br />
wählen wir das Transport- <strong>und</strong> Schutzmittel. Für die ordnungsgemäße<br />
Auswahl des Transport- <strong>und</strong> Schutzmittels<br />
haften wir nur <strong>im</strong> Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes<br />
Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen <strong>im</strong><br />
Namen <strong>und</strong> für Rechnung des Bestellers zu versichern.<br />
2. Liefertermine, Verzug, Rücktritt:<br />
Lieferfristen <strong>und</strong> Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich<br />
vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.<br />
Sie geben stets den Zeitpunkt der Lieferung ab Lager<br />
bzw. ab Werk an. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer<br />
Auftragsbestätigung; sind noch Einzelheiten des Auftrages<br />
unklar oder ist er abhängig von etwa zu genehmigenden<br />
Plänen oder Papieren, so beginnen die Lieferfristen nicht<br />
vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten oder vor Eingang<br />
der zu genehmigenden Pläne oder Papiere, sofern wir in der<br />
Auftragsbestätigung auf die Unklarheiten hingewiesen<br />
haben. Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung<br />
be<strong>im</strong> Lieferanten. Im Falle höherer Gewalt <strong>und</strong> sonstiger<br />
unvorhersehbarer, außergewöhnlicher <strong>und</strong> unverschuldeter<br />
Umstände – z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten,<br />
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an<br />
Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten<br />
usw. –, auch wenn sie bei Vorlieferanten<br />
eintreten, verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen<br />
Erfüllung unserer Verpflichtung gehindert sind, die Lieferfrist<br />
um die Dauer der Behinderung. Wird durch die genannten<br />
Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar,<br />
so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Das<br />
gleiche gilt, sofern unser Vorlieferant ohne unser Verschulden<br />
seinen vertraglichen Lieferverpflichtungen nicht nachkommt<br />
<strong>und</strong> uns eine anderweitige Ersatzbeschaffung aus von uns<br />
nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich war. Sofern die<br />
Lieferverzögerung bei vereinbarten Lieferzeiten bis zu 6 Monaten<br />
länger als einen Monat, bei vereinbarten Lieferzeiten<br />
von 6 Monaten bis zu einem Jahr länger als zwei Monate <strong>und</strong><br />
bei vereinbarten Lieferzeiten über einem Jahr länger als drei<br />
Monate dauert, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.<br />
Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir<br />
von unserer Lieferverpflichtung frei, so kann der Besteller<br />
hieraus keine Schadensersatzsansprüche herleiten. Auf die<br />
genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir<br />
den Besteller unverzüglich benachrichtigen.<br />
Wir kommen in jedem Fall nur in Verzug, wenn wir nach Fälligkeit<br />
auf schriftliche Mahnung des Bestellers aus von uns zu<br />
vertretenden Gründen nicht innerhalb angemessener Nachfrist<br />
liefern. Wir kommen nur in Verzug, wenn der Besteller<br />
nicht selber mit einer Verpflichtung aus dem laufenden Geschäft<br />
in Verzug ist. Unberührt bleiben dabei unsere Rechte<br />
aus A 3 dieser ALZB.<br />
3. Gewichte, Maße <strong>und</strong> Abweichungen:<br />
Eine Abweichung <strong>im</strong> Gewicht, in Stückzahl oder Spezifikation<br />
der gelieferten Ware von unseren Angaben auf dem Lieferschein<br />
<strong>und</strong> auf der Rechnung ist vom Besteller zu beweisen,<br />
sofern wir eine vom Besteller unterschriebene gleichlautende<br />
Empfangsbestätigung erhalten haben.<br />
31<br />
Je nach Art der Ware sind Mehr- oder Minderlieferungen auf<br />
die vereinbarten Stückzahlen oder Gewichte <strong>im</strong> handels<strong>und</strong><br />
branchenüblichen Rahmen bis zu 10% gestattet.<br />
Für die vorbeschriebenen Maße gelten die DIN-Toleranzen<br />
<strong>und</strong> handelsüblichen Abweichungen.<br />
4. Mängelrügen:<br />
Für Kaufleute, die nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden<br />
gehören sowie für juristische Personen des<br />
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen<br />
gilt:<br />
Offensichtliche Mängel hat der Besteller zur Vermeidung des<br />
Verlustes seiner Gewährleistungsansprüche sofort nach Eingang<br />
der Ware schriftlich bei uns zu rügen. Mängel, die auch<br />
bei sorgfältigster Prüfung nicht entdeckt werden konnten,<br />
sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung, in jedem Fall<br />
jedoch innerhalb der Verjährungsfrist für die gesetzlichen<br />
Gewährleistungsansprüche, schriftlich anzuzeigen.<br />
Wir leisten in folgender Weise Gewähr:<br />
Nach unserer Wahl tauschen wir mangelhafte Ware um, bessern<br />
nach oder nehmen die Ware gegen Vergütung des Warenwertes<br />
zurück. Darüberhinaus sind wir bereit, auf<br />
Wunsch des Bestellers Ansprüche gegen den Hersteller abzutreten.<br />
Erfüllen wir die Gewährleistungsansprüche nicht innerhalb<br />
angemessener Frist <strong>und</strong> befinden wir uns in Verzug, so ist<br />
der Besteller nach erfolgloser Setzung einer Nachfrist berechtigt,<br />
nach seiner Wahl zu verlangen, den Vertrag rückgängig<br />
zu machen oder das Entgelt zu mindern. Weitergehende<br />
Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ansprüche<br />
auf Schadensersatz jeglicher Art, sind ausgeschlossen, soweit<br />
uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz anzulasten<br />
ist.<br />
Die Ansprüche aus Mängelrügen verjähren innerhalb von 6<br />
Monaten nach Absendung der Ware.<br />
Gegenüber Minderkaufleuten <strong>und</strong> Nichtkaufleuten gilt:<br />
Der Besteller hat die gelieferte Ware nach Eingang auf Mängel<br />
zu untersuchen. Zur Vermeidung des Verlustes seiner<br />
Gewährleistungsansprüche hat er entdeckte Mängel unverzüglich<br />
schriftlich zu rügen, spätestens jedoch innerhalb von<br />
14 Tagen nach ihrer Entdeckung. In jedem Fall hat er uns die<br />
Mängel innerhalb der Verjährungsfrist für die gesetzlichen<br />
Gewährleistungsansprüche schriftlich anzuzeigen.<br />
Ist dieWare mangelhaft, so haben wir das Recht, nach unserer<br />
Wahl die Ware zurückzunehmen, nachzubessern oder die<br />
Vergütung zu mindern. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt,<br />
hat der Besteller das Recht, nach seiner Wahl die<br />
Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung<br />
des Vertrages zu verlangen. Soweit nicht § 476 a BGB<br />
zwingend anzuwenden ist, sind über die vorstehenden<br />
Ansprüche hinausgehende Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen,<br />
soweit uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz<br />
anzulasten ist. Die Gewährleistungsansprüche verjähren<br />
innerhalb von 6 Monaten nach Absendung der Ware.<br />
5. Haftung:<br />
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den<br />
vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Alle<br />
dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch<br />
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgr<strong>und</strong><br />
<strong>und</strong> gleich welcher Benennung, sind ausgeschlossen,<br />
soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last<br />
gelegt werden kann. Alle Ansprüche gegen uns, gleich aus<br />
welchem Rechtsgr<strong>und</strong>, verjähren innerhalb von 6 Monaten<br />
nach Absendung der Ware, soweit nicht in diesen ALZB andere<br />
Fristen genannt sind.<br />
Hinsichtlich des Erfüllungsortes <strong>und</strong> des Gerichtsstandes<br />
gilt A 6 dieser ALZB.