16.08.2020 Aufrufe

Bgm Anfrage 2 - Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019 - FPÖ GR Herbert Unger

Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019 (11) Für Produkte wie Festbrennstoffkessel für die Raumheizung und/oder Warmwasserbereitung, die in den Geltungsbereich der Verordnung 2015/1189/EU fallen, gelten die Anforderungen gemäß Art. 8 dieser Verordnung für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme hinsichtlich des Raumheizungs- Jahresnutzungsgrades sowie hinsichtlich des Ausstoßes von Staub, gasförmigen organischen Verbindungen, Kohlenmonoxid und Stickstoffoxiden ab 1. Jänner 2020.

Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019
(11) Für Produkte wie Festbrennstoffkessel für die Raumheizung und/oder Warmwasserbereitung, die in den Geltungsbereich der Verordnung 2015/1189/EU fallen, gelten die Anforderungen gemäß Art. 8 dieser Verordnung für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme hinsichtlich des Raumheizungs- Jahresnutzungsgrades sowie hinsichtlich des Ausstoßes von Staub, gasförmigen organischen Verbindungen, Kohlenmonoxid und Stickstoffoxiden ab 1. Jänner 2020.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

wesentliche Änderung, Verbesserung, wie ich meine, ist im Paragraph 48

geregelt. Hier wird zukünftig die Schaffung einer Anlagedatenbank

vorgeschrieben. Das heißt, eine digitale Datenbank wo alle

Feuerungsanlagen und Klimaanlagen ab zwölf Kilowatt-Leistung

aufgefasst sind.

Die aktuelle Lage zu dieser EU-Verordnung in DEUTSCHLAND:

Viele Kaminöfen brauchen bis 2020 Nachrüstung

Bis zum 31. Dezember 2020 müssen Kamin- und Kachelöfen mit den

Baujahren von 1985 bis 1994 ersetzt oder mit Feinstaubabscheidern

nachgerüstet werden. Die Bundesimmissionsschutzverordnung (1.

BImSchV) schreibt vor, dass Eigentümer von Einzelraumfeuerungen wie

Kaminen nach und nach strengere Grenzwerte einhalten müssen. Um dies

nachzuweisen, haben sie drei Möglichkeiten: die Bescheinigung des

Herstellers, dass die Anlage die Grenzwerte einhält, einen entsprechenden

Nachweis durch eine Vor-Ort-Messung, oder den nachträglichen

Einbau eines bauartzugelassenen Filters. Nur wenn keine dieser

Alternativen möglich ist, müssen die Anlagen ausgetauscht werden. Der

Betreiber kann die für ihn günstigste Variante wählen. Bei der Nachrüstung

gibt es zwei Optionen: Aktiv- oder Passivfilter. Der Aktivfilter wird direkt

in den Kamin eingebaut. Er filtert hohe Anteile an Partikeln heraus, benötigt

allerdings einen Stromanschluss. Die Montage muss durch Fachleute

erfolgen. Diese Filterart kostet deutlich mehr als passive Feinstaubfilter.

Diese filtern das Rauchgas mit Keramikfiltern. Sie kosten in der

Anschaffung weniger, sind allerdings wartungsaufwändig, da die Filter

gereinigt, gewartet und in Intervallen von einem bis zwei Jahren

ausgetauscht werden müssen. Die Nachrüstung für ältere Kaminöfen ist

nicht nur eine Option, die Vorschriften der 1. BImSchV zu erfüllen. Stuttgart

hat als erste Stadt ein Verbot des Betriebs von Kamin bei Feinstaubalarm

erlassen. Die Installation eines Filters ist eine Möglichkeit, einen Kaminofen

auch bei Feinstaubwarnung betreiben zu können. An sich emissionsarme

Öfen neuer Bauart sind ohnehin vom Verbot ausgenommen.

Quelle: https://www.enbausa.de/heizung/aktuelles/artikel/vielekaminoefen-brauchen-bis-2020-nachruestung-6640.html

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!