Bgm Anfrage 2 - Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019 - FPÖ GR Herbert Unger
Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019 (11) Für Produkte wie Festbrennstoffkessel für die Raumheizung und/oder Warmwasserbereitung, die in den Geltungsbereich der Verordnung 2015/1189/EU fallen, gelten die Anforderungen gemäß Art. 8 dieser Verordnung für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme hinsichtlich des Raumheizungs- Jahresnutzungsgrades sowie hinsichtlich des Ausstoßes von Staub, gasförmigen organischen Verbindungen, Kohlenmonoxid und Stickstoffoxiden ab 1. Jänner 2020.
Burgenländische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2019
(11) Für Produkte wie Festbrennstoffkessel für die Raumheizung und/oder Warmwasserbereitung, die in den Geltungsbereich der Verordnung 2015/1189/EU fallen, gelten die Anforderungen gemäß Art. 8 dieser Verordnung für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme hinsichtlich des Raumheizungs- Jahresnutzungsgrades sowie hinsichtlich des Ausstoßes von Staub, gasförmigen organischen Verbindungen, Kohlenmonoxid und Stickstoffoxiden ab 1. Jänner 2020.
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wesentliche Änderung, Verbesserung, wie ich meine, ist im Paragraph 48
geregelt. Hier wird zukünftig die Schaffung einer Anlagedatenbank
vorgeschrieben. Das heißt, eine digitale Datenbank wo alle
Feuerungsanlagen und Klimaanlagen ab zwölf Kilowatt-Leistung
aufgefasst sind.
Die aktuelle Lage zu dieser EU-Verordnung in DEUTSCHLAND:
Viele Kaminöfen brauchen bis 2020 Nachrüstung
Bis zum 31. Dezember 2020 müssen Kamin- und Kachelöfen mit den
Baujahren von 1985 bis 1994 ersetzt oder mit Feinstaubabscheidern
nachgerüstet werden. Die Bundesimmissionsschutzverordnung (1.
BImSchV) schreibt vor, dass Eigentümer von Einzelraumfeuerungen wie
Kaminen nach und nach strengere Grenzwerte einhalten müssen. Um dies
nachzuweisen, haben sie drei Möglichkeiten: die Bescheinigung des
Herstellers, dass die Anlage die Grenzwerte einhält, einen entsprechenden
Nachweis durch eine Vor-Ort-Messung, oder den nachträglichen
Einbau eines bauartzugelassenen Filters. Nur wenn keine dieser
Alternativen möglich ist, müssen die Anlagen ausgetauscht werden. Der
Betreiber kann die für ihn günstigste Variante wählen. Bei der Nachrüstung
gibt es zwei Optionen: Aktiv- oder Passivfilter. Der Aktivfilter wird direkt
in den Kamin eingebaut. Er filtert hohe Anteile an Partikeln heraus, benötigt
allerdings einen Stromanschluss. Die Montage muss durch Fachleute
erfolgen. Diese Filterart kostet deutlich mehr als passive Feinstaubfilter.
Diese filtern das Rauchgas mit Keramikfiltern. Sie kosten in der
Anschaffung weniger, sind allerdings wartungsaufwändig, da die Filter
gereinigt, gewartet und in Intervallen von einem bis zwei Jahren
ausgetauscht werden müssen. Die Nachrüstung für ältere Kaminöfen ist
nicht nur eine Option, die Vorschriften der 1. BImSchV zu erfüllen. Stuttgart
hat als erste Stadt ein Verbot des Betriebs von Kamin bei Feinstaubalarm
erlassen. Die Installation eines Filters ist eine Möglichkeit, einen Kaminofen
auch bei Feinstaubwarnung betreiben zu können. An sich emissionsarme
Öfen neuer Bauart sind ohnehin vom Verbot ausgenommen.
Quelle: https://www.enbausa.de/heizung/aktuelles/artikel/vielekaminoefen-brauchen-bis-2020-nachruestung-6640.html