Handbuch "Vibrationen am Arbeitsplatz" - Berufsgenossenschaft ...
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Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />
Durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />
sollen arbeitsbedingte<br />
Erkrankungen und Berufskrankheiten<br />
möglichst frühzeitig erkannt<br />
und ihrer Entstehung vorgebeugt<br />
werden. Darüber hinaus soll<br />
die arbeitsmedizinische Vorsorge<br />
auch zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit<br />
und zur Weiterentwicklung<br />
des betrieblichen Gesundheitsschutzes<br />
beitragen.<br />
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />
können sich auch auf ein<br />
Beratungsgespräch beschränken. Die<br />
Art der Untersuchungsmethoden<br />
hängt davon ab, ob zur Beratung des<br />
oder der Versicherten durch den Arzt<br />
oder die Ärztin körperliche und klinische<br />
Untersuchungen erforderlich<br />
sind oder nicht.<br />
Die Untersuchungen werden von<br />
Fachärzten für Arbeitsmedizin oder<br />
von Ärzten mit der Zusatzbezeich-<br />
nung Betriebsmedizin durchgeführt.<br />
Die Kosten für die Untersuchungen<br />
trägt der Arbeitgeber.<br />
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist<br />
in Deutschland durch die Verordnung<br />
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge<br />
geregelt.<br />
Unterschiedliche Arten von<br />
Vorsorgeuntersuchungen<br />
Bei den Vorsorgeuntersuchungen ist<br />
zu unterscheiden zwischen Pflicht-,<br />
Angebots- und Wunschuntersuchungen.<br />
Pflichtuntersuchungen sind – wie der<br />
N<strong>am</strong>e schon sagt – bei bestimmten<br />
Tätigkeiten verpflichtend durchzuführen.<br />
Bei <strong>Vibrationen</strong> sind Pflichtuntersuchungen<br />
angezeigt, wenn die Expositionsgrenzwerte<br />
erreicht oder überschritten<br />
werden.<br />
Angebotsuntersuchungen müssen<br />
den Beschäftigten vom Arbeitgeber<br />
angeboten werden, die Beschäftigten<br />
müssen diese allerdings nicht<br />
wahrnehmen. Es liegt somit in ihrer<br />
Entscheidung, die arbeitsmedizinische<br />
Vorsorgeuntersuchung vornehmen<br />
zu lassen oder auch nicht. Bei<br />
Vibrationseinwirkung sind derartige<br />
Untersuchungen immer dann anzubieten,<br />
wenn die Auslösewerte überschritten<br />
werden.<br />
Wunschuntersuchungen sind arbeitsmedizinischeVorsorgeuntersuchungen,<br />
die auf Wunsch der Beschäftigten<br />
durchgeführt werden.<br />
Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz<br />
diese Untersuchungen<br />
zu gewähren, es sei denn,<br />
dass aufgrund der Gefährdungsbeurteilung<br />
und der vorhandenen Schutzmaßnahmen<br />
nicht mit einem Gesundheitsschaden<br />
zu rechnen ist.