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Handbuch "Vibrationen am Arbeitsplatz" - Berufsgenossenschaft ...

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52<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorge<br />

Durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />

sollen arbeitsbedingte<br />

Erkrankungen und Berufskrankheiten<br />

möglichst frühzeitig erkannt<br />

und ihrer Entstehung vorgebeugt<br />

werden. Darüber hinaus soll<br />

die arbeitsmedizinische Vorsorge<br />

auch zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit<br />

und zur Weiterentwicklung<br />

des betrieblichen Gesundheitsschutzes<br />

beitragen.<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />

können sich auch auf ein<br />

Beratungsgespräch beschränken. Die<br />

Art der Untersuchungsmethoden<br />

hängt davon ab, ob zur Beratung des<br />

oder der Versicherten durch den Arzt<br />

oder die Ärztin körperliche und klinische<br />

Untersuchungen erforderlich<br />

sind oder nicht.<br />

Die Untersuchungen werden von<br />

Fachärzten für Arbeitsmedizin oder<br />

von Ärzten mit der Zusatzbezeich-<br />

nung Betriebsmedizin durchgeführt.<br />

Die Kosten für die Untersuchungen<br />

trägt der Arbeitgeber.<br />

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist<br />

in Deutschland durch die Verordnung<br />

zur arbeitsmedizinischen Vorsorge<br />

geregelt.<br />

Unterschiedliche Arten von<br />

Vorsorgeuntersuchungen<br />

Bei den Vorsorgeuntersuchungen ist<br />

zu unterscheiden zwischen Pflicht-,<br />

Angebots- und Wunschuntersuchungen.<br />

Pflichtuntersuchungen sind – wie der<br />

N<strong>am</strong>e schon sagt – bei bestimmten<br />

Tätigkeiten verpflichtend durchzuführen.<br />

Bei <strong>Vibrationen</strong> sind Pflichtuntersuchungen<br />

angezeigt, wenn die Expositionsgrenzwerte<br />

erreicht oder überschritten<br />

werden.<br />

Angebotsuntersuchungen müssen<br />

den Beschäftigten vom Arbeitgeber<br />

angeboten werden, die Beschäftigten<br />

müssen diese allerdings nicht<br />

wahrnehmen. Es liegt somit in ihrer<br />

Entscheidung, die arbeitsmedizinische<br />

Vorsorgeuntersuchung vornehmen<br />

zu lassen oder auch nicht. Bei<br />

Vibrationseinwirkung sind derartige<br />

Untersuchungen immer dann anzubieten,<br />

wenn die Auslösewerte überschritten<br />

werden.<br />

Wunschuntersuchungen sind arbeitsmedizinischeVorsorgeuntersuchungen,<br />

die auf Wunsch der Beschäftigten<br />

durchgeführt werden.<br />

Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz<br />

diese Untersuchungen<br />

zu gewähren, es sei denn,<br />

dass aufgrund der Gefährdungsbeurteilung<br />

und der vorhandenen Schutzmaßnahmen<br />

nicht mit einem Gesundheitsschaden<br />

zu rechnen ist.

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