22.12.2012 Aufrufe

Information zur Vergrämung von Saatkrähen - Burgenländischer ...

Information zur Vergrämung von Saatkrähen - Burgenländischer ...

Information zur Vergrämung von Saatkrähen - Burgenländischer ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Information</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>Vergrämung</strong> <strong>von</strong> <strong>Saatkrähen</strong><br />

Wie bei den diesjährigen Bezirksjagdtagen ausgeführt, hat BIO AUSTRIA<br />

Burgenland auf Grund der überaus großen Fraßschäden bei Körner- und<br />

Gemüseanbau und demzufolge hohem Ernteausfall beim Amt der Bgld.<br />

Landesregierung um Ausnahmegenehmigung <strong>zur</strong> Durchführung <strong>von</strong> letalen<br />

<strong>Vergrämung</strong>smaßnahmen ersucht. Diesem Ansuchen wurde mit Bescheid vom<br />

11. April 2012, Zahl: 5-N-A1297/30-2012 stattgegeben:<br />

Wesentlich dabei ist, dass die Jägerschaft seitens der BiobauerInnen gebeten wurde<br />

bei dieser Maßnahme zu helfen. Ausdrücklich ist im Bescheid daher festgehalten,<br />

dass Abschüsse nur durch jagdausübungsberechtigte Personen erfolgen dürfen.<br />

Die Ausnahmebewilligung gilt ab sofort bis 31.8.2012.<br />

Geschossene Krähen sind sofort zu bergen und entsprechend zu entsorgen.<br />

In den einzelnen Regionen sind im Jahr 2012 maximal folgende Abschüsse möglich.<br />

Südlicher Seewinkel: 101 <strong>Saatkrähen</strong><br />

Raum Friedrichshof: 271 <strong>Saatkrähen</strong><br />

Wulkabecken: 541 <strong>Saatkrähen</strong><br />

Wir müssen sicherstellen, dass das Abschusslimit nicht überschritten wird. Daher<br />

bitten wir um entsprechende Aufzeichnungen und um wöchentliche Meldung per<br />

E-Mail (info@bljv.at), Post oder Fax (02682/66878 15) durch den Jagdleiter ans<br />

BLJV Büro (Bgld. Landesjagdverband, 7000 Eisenstadt, Bahnstraße 43/2/8).<br />

Der Behörde ist eine Auflistung aller getätigten Abschüsse vorzulegen, wobei zu<br />

jedem Abschuss das Datum und der Ort (Riedbezeichnung) des Abschusses sowie<br />

die <strong>von</strong> den geschossenen Krähen aufgesuchte Kultursorte anzugeben ist.<br />

Diesem oben genannten Ansuchen wurde mit Bescheid vom 11. April 2012,<br />

Zahl: 5-N-A1297/30-2012, mit folgendem Spruch und folgenden Auflagen<br />

stattgegeben:


Spruch:<br />

Gemäß §§ 6 Abs. 6, 16 Abs. 1 Z 2 sowie 18 Abs. 3 lit. c. des Burgenländischen<br />

Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes – NG 1990, LGBl. Nr. 27/1991 i.d.g.F.,<br />

wird BIO AUSTRIA Burgenland, Hauptstraße 7, 7350 Oberpullendorf, die<br />

naturschutzbehördliche Ausnahmebewilligung für die Durchführung einer letalen<br />

Krähenvergrämung (ohne absichtlichen Horstbeschuss) in Bereich des östlichen<br />

Wulkabeckens (Klingenbach, Draßburg, Baumgarten, Schattendorf, Hirm, Antau,<br />

Zagersdorf, Trausdorf an der Wulka, Wulkaprodersdorf, Siegendorf, Oslip, Schützen<br />

am Gebirge, Oggau, Donnerskirchen, Eisenstadt), des südlichen Seewinkels<br />

(Pamhagen, Wallern, Apetlon und Tadten) und des Gebietes des ehemaligen<br />

Friedrichshofes bei Einhaltung nachstehender Befristungen und Auflagen erteilt:<br />

Auflagen:<br />

1. Die Ausnahmebewilligung gilt bis 31.8.2012.<br />

2. Die Abschüsse haben durch jagdausübungsberechtigte Personen zu erfolgen.<br />

3. Ein gezieltes Anlocken der Krähen für den Abschuss (z.B. mit Attrappen oder<br />

akustisch) ist nicht zulässig.<br />

4. Geschossene Krähen sind sofort zu bergen und entsprechend zu entsorgen.<br />

5. Vögel, die angeschossen am Boden bleiben, sind sofort tierschutzgerecht zu<br />

töten. Ein Belassen (oder gezieltes Aufhängen) verwundeter oder toter Vögel<br />

am Acker zu etwaigen Abschreckungszwecken ist nicht zulässig.<br />

6. Abschüsse <strong>von</strong> <strong>Saatkrähen</strong> sind nur zulässig auf den <strong>von</strong> Krähenschaden<br />

gefährdeten Feldstücken und nur während die betreffenden Kulturen<br />

tatsächlich <strong>von</strong> Krähenfraß gefährdet sind (bei Mais: bis zu 4-Blatt-Stadium,<br />

Gemüse: bei Jungpflanzen bzw. Setzlingen).<br />

7. Erhebliche Störungen brütender oder rastender Wasservögel sowie anderer<br />

gefährdeter Arten sind zu vermeiden.<br />

8. In den einzelnen im Antrag genannten Regionen sind Abschüsse im Jahr<br />

2012 nur bis zu folgenden Maximalzahlen möglich.<br />

a. Südlicher Seewinkel (Gemeinden Pamhagen, Wallern, Apetlon,<br />

Tadten): 101 <strong>Saatkrähen</strong><br />

b. Raum Friedrichshof: 271 <strong>Saatkrähen</strong><br />

c. Wulkabecken (Gemeinden Klingenbach, Draßburg, Baumgarten,<br />

Schattendorf, Hirm, Antau, Zagersdorf, Trausdorf an der Wulka,<br />

Wulkaprodersdorf, Siegendorf, Oslip, Schützen am Gebirge, Oggau,<br />

Donnerskirchen, Eisenstadt): 541 <strong>Saatkrähen</strong><br />

2


9. Die Antragstellerin hat dafür Sorge zu tragen, dass das Abschusslimit nicht<br />

überschritten wird, z.B. durch entsprechend rechtzeitige Kommunikation <strong>von</strong><br />

getätigten Abschüssen durch die Jagdausübungsberechtigten an die<br />

Antragstellerin.<br />

10. Die Antragstellerin hat bis 31.10.2012 der Bescheid ausstellenden Behörde<br />

eine Auflistung aller getätigten Abschüsse vorzulegen, wobei zu jedem<br />

Abschuss das Datum und der Ort (Riedbezeichnung) des Abschusses sowie<br />

die <strong>von</strong> den geschossenen Krähen aufgesuchte Kultursorte anzugeben ist.<br />

11. Der Beginn der letalen <strong>Vergrämung</strong>smaßnahmen in den einzelnen<br />

Teilgebieten ist bei der Bescheid ausstellenden Behörde anzuzeigen.<br />

12. Im unmittelbaren Koloniebereich (Radiums 300m) haben Abschüsse zu<br />

unterbleiben. Liegt ein gefährdetes Feld innerhalb dieses Radius, sind nichtletale<br />

<strong>Vergrämung</strong>smaßnahmen anzuwenden.<br />

Die <strong>von</strong> diesem erlassenen Bescheid betroffenen Jagdreviere wurden<br />

persönlich angeschrieben.<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!