Bekanntmachung - Emsdetten
Bekanntmachung - Emsdetten
Bekanntmachung - Emsdetten
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
B e k a n n t m a c h u n g<br />
Bebauungsplan Nr. 8 G „Sandufer / Wilhelmstraße"<br />
5. Änderung<br />
Aufstellungsbeschluss gem. § 2Abs. 1 BauGB<br />
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt des Rates der Stadt <strong>Emsdetten</strong><br />
hat in seiner Sitzung am 04.04.2011 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans<br />
Nr. 8 G „Sandufer / Wilhelmstraße“ beschlossen. In der selben Sitzung hat der Ausschuss für<br />
Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt des Rates der Stadt <strong>Emsdetten</strong> beschlossen, den<br />
Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung mit den<br />
textlichen Festsetzungen und der Begründung, öffentlich auszulegen. der Geltungsbereich<br />
der Bebauungsplanänderung ist in dem folgenden Übersichtsplan durch eine breite,<br />
gerissene Linie und mit einer Rasterung dargestellt:<br />
Wilhelmstraße<br />
© Geobasisdaten: Kreis Steinfurt - Vermessungs- und Katasteramt -, ST/1/2006<br />
69<br />
Kirchstraße<br />
Karlstraße<br />
Allgemeines Ziel und Zweck der Planung ist die Anpassung des<br />
Planungsrechts an den tatsächlichen städtebaulichen Gegebenheiten und<br />
der die Schaffung von zeitgemäßem Planungsrecht für ein Naubauvorhaben<br />
Die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 G „Sandufer / Wilhelmstraße“<br />
wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB in der Fassung der <strong>Bekanntmachung</strong><br />
vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur<br />
Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006<br />
(BGBl. I S.3316) durchgeführt. Nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 kann unter anderem von einer<br />
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von<br />
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB<br />
abgesehen werden. Für die Änderung des Bebauungsplanes wird keine frühzeitige<br />
Unterrichtung und Erörterung durchgeführt sowie kein Umweltbericht gem. § 2 a BauGB<br />
erstellt.