Bekanntmachung - Emsdetten
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<strong>Bekanntmachung</strong><br />
Das Ratsmitglied Sabine Böcker-Münning ist am 22. März 2011 verstorben. Als<br />
Nachfolgerin aus der Reserveliste der SPD habe ich gem. § 45 Abs. 2 des Gesetzes<br />
über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (KWahlG) in der Fassung<br />
der <strong>Bekanntmachung</strong> vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S 454, ber. S. 509), zuletzt<br />
geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 372), - SGV. NRW. 1112-<br />
Frau Anke Hackethal, Neubrückenstraße 20, 48282 <strong>Emsdetten</strong> festgestellt.<br />
Gegen die Gültigkeit dieser Entscheidung können gem. § 39 Abs. 1 KWahlG<br />
a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes,<br />
b) die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und<br />
Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie<br />
c) die Aufsichtsbehörde<br />
binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erheben,<br />
wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1<br />
Buchstaben a) bis c) KWahlG für erforderlich halten.<br />
Der Einspruch ist beim Bürgermeister der Stadt <strong>Emsdetten</strong>, Am Markt 1, 48282<br />
<strong>Emsdetten</strong>, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.<br />
<strong>Emsdetten</strong>, 04.04.2011 Stadt <strong>Emsdetten</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
als Wahlleiter<br />
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gez. Georg Moenikes