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Vermögensabschöpfung - Leseprobe

Das Recht der Vermögensabschöpfung ist eine spezielle und hochkomplexe Materie, die bislang nur wenigen Strafverfolgern geläufig ist. Aufgrund des zum 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ist es erforderlich, in jedem Ermittlungsverfahren gleich zu Beginn zu prüfen, ob und ggf. wer etwas durch oder für die Tat im Sinne der §§ 73 ff. StGB erlangt hat. Die Strafverfolgungsbehörden stehen insoweit vor einer enormen Herausforderung. Vor diesem Hintergrund stellt die Autorin des vorliegenden Buches die komplizierten und stärker denn je mit dem Zivilrecht verknüpften Regelungen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung übersichtlich und praxisbezogen dar.

Das Recht der Vermögensabschöpfung ist eine spezielle und hochkomplexe Materie, die bislang nur wenigen Strafverfolgern geläufig ist. Aufgrund des zum 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ist es erforderlich, in jedem Ermittlungsverfahren gleich zu Beginn zu prüfen, ob und ggf. wer etwas durch oder für die Tat im Sinne der §§ 73 ff. StGB erlangt hat. Die Strafverfolgungsbehörden stehen insoweit vor einer enormen Herausforderung.
Vor diesem Hintergrund stellt die Autorin des vorliegenden Buches die komplizierten und stärker denn je mit dem Zivilrecht verknüpften Regelungen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung übersichtlich und praxisbezogen dar.

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Ermittlungen zur finanziellen Situation<br />

Viele der vorgenannten Abfragen können im Internet erfolgen, sofern man über<br />

die erforderlichen Zugangsberechtigungen verfügt. Die Einholung mancher Auskünfte<br />

– insbesondere zu den Konten – beansprucht allerdings regelmäßig<br />

mehrere Wochen Zeit, worauf nicht immer gewartet werden kann.<br />

Zu bedenken ist schließlich bei all diesen Ermittlungen, dass das Ermittlungsverfahren<br />

offengelegt wird, sobald Auskünfte von Dritten erfordert werden. Sollen<br />

die Ermittlungen zur Aufklärung der Straftat verdeckt erfolgen, ist daher mit<br />

Ermittlungen zur finanziellen Lage des Tatbeteiligten oder Dritten Zurückhaltung<br />

geboten oder zumindest sicherzustellen, dass die Auskunftsersuchen von den<br />

zur Auskunft Verpflichteten vertraulich behandelt werden.<br />

<strong>Leseprobe</strong><br />

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