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Lesen - Golf Dornseif

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Kommentar der Presse: "Das hier zitierte Urteil des Kaisers wird bei den meisten Deutschen in der<br />

Heimat und in den Kolonien freudigen Widerhall finden. Vor allem deshalb, weil sich vor einem Jahr im<br />

Reichstag eine Mehrheit fand, die nichts gegen Mischehen einzuwenden hatte ..."<br />

Während der Hauptversammlung der Deutschen Kolonialgesellschaft in Bremen zur<br />

Eingeborenenfrage im Jahr 1908 stellte Direktor Hupfeld laut DEUTSCHER KOLONIALZEITUNG<br />

unter anderem fest:<br />

"Die grossen Differenzen unter der Menschheit hat der Allmächtige Gott so verstanden, dass die<br />

Rassen getrennt bleiben sollen, weil jede einzelne eine besondere Aufgabe zu erfüllen hat, die für alle<br />

gleich gross ist . Die Ehe zwischen verschiedenen Rassen ist zu verbieten, weil sie ja zu weit<br />

voneinander entfernt sind ..."<br />

Die Vertreter der evangelischen und katholischen Missionen, Pater Acker und Missions-Inspektor<br />

Schreiber, traten diesem Verlangen aus allgemein sittlichen Gesichtspunkten entgegen, hatten aber<br />

gegen ein rechtmässiges Verbot der Mischehen an sich nichts einzuwenden. Schreiber teilte mit, dass<br />

den evangelischen Missionaren schon seit längerer Zeit die Verehelichung mit farbigen Weibern<br />

verboten sei. Die Anglikaner in Grossbritannien und USA schlossen sich solchen Auffassungen an.<br />

Missions-Senior Johannes Flierl (Deutsch-Neuguinea): "Das Göttliche Recht, wie ich es verstehe,<br />

verbietet keineswegs sogenannte Ehen gemischter Partner. Gott hat gemacht, dass von EINEM<br />

BLUT ALLER MENSCHEN GESCHLECHT AUF DER GANZEN ERDE WOHNEN. Dies ist die<br />

großartige göttliche Lizenz für jeden weissen Mann, der sich entscheidet eine Farbige zu heiraten!<br />

Wenn ein Deutscher von reinstem Blut arischen Ursprungs eine kohlrabenschwarze Negerin heiratet,<br />

sie ehrbar behandelt und die gemeinsamen Kinder gut versorgt und anständig erzieht, so verhält er<br />

sich wie ein Mann von Ehre und steht unendlich höher in Gottes Angesicht als jene ehrlosen Gesellen,<br />

die farbige Mädchen und Frauen gewissenlos als Werkzeuge ihrer Lüste missbrauchen, um sie später<br />

wieder wegzuwerfen und die zugleich ihre natürlichen Kinder, ihr eigenes Fleisch und Blut, verleugnen<br />

und im Elend verkommen lassen! Ja, es ist etwas faul im Staat Dänemark, wollte sagen in unseren<br />

und anderen Kolonien der Engländer, Franzosen oder Portugiesen usw.<br />

Lasst uns nicht Mücken anprangern und Kamele verschlucken! Durch Mischehen in den Kolonien<br />

degeneriert keine Rasse wie so oft dramatisch unterstellt wird. Die sozialen Verhältnisse in unseren<br />

grossen deutschen Städten des Reichs sowie Eheschliessungen zwischen Verwandten (aus<br />

materiellem Gewinnstreben usw.) verursachen eine weitaus schlimmere Degeneration als schwarzweisse<br />

Verbindungen in Afrika.<br />

Zum Teufel mit der verwerflichen Einrichtung der schwarzen Hausmädchen als Lustobjekte und der<br />

"Ehen auf Zeit" im Kolonialstil! Welch ein Schandfleck für unsere angeblich so hochstehende weisse<br />

Herrenmenschenrasse, dass durch ihre Vertreter von den Wüsten Australiens bis zu den entlegenen<br />

Südsee-Inseln die Eingeborenen durch Syphilis zugrunde gerichtet werden ..."<br />

Spitzfindigkeiten der Juristen<br />

Zahlreiche deutsche Juristen befassten sich vor 1914 mit der Problematik von Mischehen in den<br />

Schutzgebieten und gerieten dadurch meist in abenteuerliche Spekulationen (abgesehen von ihrer<br />

privaten Abwehrhaltung). Mit deutscher Gründlichkeit erörterten die Rechtsgelehrten zunächst die<br />

kitzlige Frage, ob die deutschen Schutzgebiete formal Reichsgebiet oder Ausland oder sonst etwas<br />

nach dem Völkerrecht darstellen. Waren seinerzeit die Eingeborenen (vielleicht) deutsche<br />

Staatsangehörige, ohne es zu wissen ? Fazit: Die Schutzgebiete hatten "Inlandseigenschaften, ohne<br />

deutsches Staatsgebiet zu sein ..." (meinten manche Juristen). Und darf man demzufolge Mischehen<br />

verbieten? Antwort: Ja und Nein. Jurist Fuchs zum Beispiel "spricht dem Eingeborenen in den<br />

deutschen Kolonien zwar die völkerrechtliche Inländerqualität zu und sowie staatsrechtliche<br />

Reichszugehörigkeit als Deutsche ab, hält ihn aber für einen NICHTDEUTSCHEN-AUSLÄNDER ...<br />

Tatsächlich ist der Eingeborene (nach Privat-Dozent Dr. Friedrich aus Giessen, 1910) staatsrechtlich<br />

und. völkerrechtlich DEUTSCHER INLÄNDER, aber kein DEUTSCHER REICHSANGEHÖRIGER

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