Lesen - Golf Dornseif
Lesen - Golf Dornseif
Lesen - Golf Dornseif
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Kommentar der Presse: "Das hier zitierte Urteil des Kaisers wird bei den meisten Deutschen in der<br />
Heimat und in den Kolonien freudigen Widerhall finden. Vor allem deshalb, weil sich vor einem Jahr im<br />
Reichstag eine Mehrheit fand, die nichts gegen Mischehen einzuwenden hatte ..."<br />
Während der Hauptversammlung der Deutschen Kolonialgesellschaft in Bremen zur<br />
Eingeborenenfrage im Jahr 1908 stellte Direktor Hupfeld laut DEUTSCHER KOLONIALZEITUNG<br />
unter anderem fest:<br />
"Die grossen Differenzen unter der Menschheit hat der Allmächtige Gott so verstanden, dass die<br />
Rassen getrennt bleiben sollen, weil jede einzelne eine besondere Aufgabe zu erfüllen hat, die für alle<br />
gleich gross ist . Die Ehe zwischen verschiedenen Rassen ist zu verbieten, weil sie ja zu weit<br />
voneinander entfernt sind ..."<br />
Die Vertreter der evangelischen und katholischen Missionen, Pater Acker und Missions-Inspektor<br />
Schreiber, traten diesem Verlangen aus allgemein sittlichen Gesichtspunkten entgegen, hatten aber<br />
gegen ein rechtmässiges Verbot der Mischehen an sich nichts einzuwenden. Schreiber teilte mit, dass<br />
den evangelischen Missionaren schon seit längerer Zeit die Verehelichung mit farbigen Weibern<br />
verboten sei. Die Anglikaner in Grossbritannien und USA schlossen sich solchen Auffassungen an.<br />
Missions-Senior Johannes Flierl (Deutsch-Neuguinea): "Das Göttliche Recht, wie ich es verstehe,<br />
verbietet keineswegs sogenannte Ehen gemischter Partner. Gott hat gemacht, dass von EINEM<br />
BLUT ALLER MENSCHEN GESCHLECHT AUF DER GANZEN ERDE WOHNEN. Dies ist die<br />
großartige göttliche Lizenz für jeden weissen Mann, der sich entscheidet eine Farbige zu heiraten!<br />
Wenn ein Deutscher von reinstem Blut arischen Ursprungs eine kohlrabenschwarze Negerin heiratet,<br />
sie ehrbar behandelt und die gemeinsamen Kinder gut versorgt und anständig erzieht, so verhält er<br />
sich wie ein Mann von Ehre und steht unendlich höher in Gottes Angesicht als jene ehrlosen Gesellen,<br />
die farbige Mädchen und Frauen gewissenlos als Werkzeuge ihrer Lüste missbrauchen, um sie später<br />
wieder wegzuwerfen und die zugleich ihre natürlichen Kinder, ihr eigenes Fleisch und Blut, verleugnen<br />
und im Elend verkommen lassen! Ja, es ist etwas faul im Staat Dänemark, wollte sagen in unseren<br />
und anderen Kolonien der Engländer, Franzosen oder Portugiesen usw.<br />
Lasst uns nicht Mücken anprangern und Kamele verschlucken! Durch Mischehen in den Kolonien<br />
degeneriert keine Rasse wie so oft dramatisch unterstellt wird. Die sozialen Verhältnisse in unseren<br />
grossen deutschen Städten des Reichs sowie Eheschliessungen zwischen Verwandten (aus<br />
materiellem Gewinnstreben usw.) verursachen eine weitaus schlimmere Degeneration als schwarzweisse<br />
Verbindungen in Afrika.<br />
Zum Teufel mit der verwerflichen Einrichtung der schwarzen Hausmädchen als Lustobjekte und der<br />
"Ehen auf Zeit" im Kolonialstil! Welch ein Schandfleck für unsere angeblich so hochstehende weisse<br />
Herrenmenschenrasse, dass durch ihre Vertreter von den Wüsten Australiens bis zu den entlegenen<br />
Südsee-Inseln die Eingeborenen durch Syphilis zugrunde gerichtet werden ..."<br />
Spitzfindigkeiten der Juristen<br />
Zahlreiche deutsche Juristen befassten sich vor 1914 mit der Problematik von Mischehen in den<br />
Schutzgebieten und gerieten dadurch meist in abenteuerliche Spekulationen (abgesehen von ihrer<br />
privaten Abwehrhaltung). Mit deutscher Gründlichkeit erörterten die Rechtsgelehrten zunächst die<br />
kitzlige Frage, ob die deutschen Schutzgebiete formal Reichsgebiet oder Ausland oder sonst etwas<br />
nach dem Völkerrecht darstellen. Waren seinerzeit die Eingeborenen (vielleicht) deutsche<br />
Staatsangehörige, ohne es zu wissen ? Fazit: Die Schutzgebiete hatten "Inlandseigenschaften, ohne<br />
deutsches Staatsgebiet zu sein ..." (meinten manche Juristen). Und darf man demzufolge Mischehen<br />
verbieten? Antwort: Ja und Nein. Jurist Fuchs zum Beispiel "spricht dem Eingeborenen in den<br />
deutschen Kolonien zwar die völkerrechtliche Inländerqualität zu und sowie staatsrechtliche<br />
Reichszugehörigkeit als Deutsche ab, hält ihn aber für einen NICHTDEUTSCHEN-AUSLÄNDER ...<br />
Tatsächlich ist der Eingeborene (nach Privat-Dozent Dr. Friedrich aus Giessen, 1910) staatsrechtlich<br />
und. völkerrechtlich DEUTSCHER INLÄNDER, aber kein DEUTSCHER REICHSANGEHÖRIGER