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Grundsätze zur Leistungsmessung und –beurteilung - Grundschule ...

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Gr<strong>und</strong>schule Querum<br />

Eichhahnweg 1, 38108 Braunschweig, Tel.: 237 46 40<br />

<strong>Gr<strong>und</strong>sätze</strong> <strong>zur</strong> <strong>Leistungsmessung</strong> <strong>und</strong> <strong>–beurteilung</strong><br />

1.0 Rechtliche Vorgaben<br />

1.1 NSchG § 34<br />

1.2 Erlasse des MK<br />

• Rd.Erl. d. MK vom 24.05.2004 Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen<br />

• Durchlässigkeits- u. Versetzungsordnung vom 19.06.1995, zuletzt geändert am 21.07.2005<br />

• Ergänzende Bestimmungen <strong>zur</strong> Durchlässigkeits- <strong>und</strong> Versetzungsordnung, zuletzt<br />

geändert am 20.07.2005<br />

• Erlass d. MK vom 03.02.2004 Die Arbeit in der Gr<strong>und</strong>schule<br />

• Rd.Erl. d. MK vom 16.12.2004 Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen<br />

(SVBl. 2005, S. 70)<br />

• Rd.Erl. d. MK vom 16.12.2004 Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen<br />

(SVBl. 2005, S. 75)<br />

• Rd.Erl. d. MK vom 04.10.2005 <strong>zur</strong> Förderung von Schülerinnen <strong>und</strong> Schülern mit besonderen<br />

Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen (SVBl. 2005, S. 560)<br />

1.3 Kerncurricula der einzelnen Unterrichtsfächer<br />

2.0 Allgemeine <strong>Gr<strong>und</strong>sätze</strong><br />

2.1 Für jede Schülerin <strong>und</strong> jeden Schüler ist die individuelle Lernentwicklung durch die Klassenlehrkraft<br />

zu dokumentieren.<br />

2.2 Die Leistungsbeurteilung in den Fächern erfolgt durch den Fachlehrer/die Fachlehrerin.<br />

2.3 Die Klassenkonferenz entscheidet über Zeugnisse, Versetzungen, über Anträge auf freiwilliges<br />

Zurücktreten oder Überspringen, über Fördermaßnahmen <strong>und</strong> Aussetzen von Zensuren, über<br />

Schullaufbahnempfehlungen.<br />

2.4 <strong>Gr<strong>und</strong>sätze</strong> <strong>und</strong> Maßstäbe der Beurteilung werden den Erziehungsberechtigten erläutert.<br />

2.5 Lernkontrollen sind notwendige Bestandteile des Unterrichts. Sie informieren über Lernfortschritte<br />

bzw. Lernausfälle, ihre pädagogische Funktion liegt in der Bestätigung, Lernhilfe <strong>und</strong> Lernkorrektur.<br />

2.6 Die Zensuren unterliegen der Gleichbehandlung der Schüler/Schülerinnen, der Sachbezogenheit <strong>und</strong><br />

der Objektivität.<br />

2.7 Zur Vergleichbarkeit von Schülerleistungen wird ein einheitlicher Maßstab angelegt. Werden Schüler/<br />

Schülerinnen zieldifferent unterrichtet, wird ein entsprechender Beurteilungsmaßstab angelegt.<br />

2.8 Leistungen (3. <strong>und</strong> 4. Schuljahr) werden mit ganzen Noten bewertet. Zwischennoten sind unzulässig.<br />

Ergänzende Erklärungen <strong>zur</strong> Benotung sind zulässig.<br />

3.0 <strong>Gr<strong>und</strong>sätze</strong> für die Klassenstufen<br />

3.1 Schulkindergarten<br />

Im Schulkindergarten erfolgt keine Beurteilung. Die Beobachtungen dienen ausschließlich dazu,<br />

individuelle Lernfortschritte zu intensivieren <strong>und</strong> Ansatzpunkte für individuelle Hilfen zu finden.<br />

3.2 1. + 2. Schuljahr<br />

Schwerpunkt bildet die unmittelbare Schülerbeobachtung. Im 2. Schuljahr kommen kurze schriftliche<br />

Lernkontrollen hinzu. Die Bewertung erfolgt in freier Form.


3.3 3. + 4. Schuljahr<br />

Schriftliche Lernkontrollen (max. 1 U-Std.) rücken stärker in den Vordergr<strong>und</strong>. Gleichzeitig steht<br />

daneben die Beobachtung. Die Beurteilung erfolgt durch die Notenstufen 1 bis 6.<br />

4.0 Formen der Leistungsbeurteilung/<strong>Gr<strong>und</strong>sätze</strong><br />

4.1 Mündliche Lernkontrollen<br />

– sind wesentliche Gr<strong>und</strong>lage der Schülerbeurteilung.<br />

-- werden gr<strong>und</strong>sätzlich nicht als punktuelle, mündliche Einzelprüfung angesetzt.<br />

4.2 Schriftliche Lernkontrollen<br />

– beziehen sich auf die Lernziele der jeweiligen Unterrichtseinheit<br />

– werden erst durchgeführt, wenn ausreichend angenommen werden kann, dass die Lernziele<br />

der Unterrichtseinheit erreicht sind.<br />

-- werden gleichmäßig über das Schuljahr verteilt <strong>und</strong> einige Tage vor Anfertigung angekündigt.<br />

– In einer Woche werden nicht mehr als drei, an einem Tag nicht mehr als eine Klassenarbeit<br />

durchgeführt.<br />

-- Die Anzahl der schriftlichen Arbeiten wird für die einzelnen Fächer festgelegt (siehe <strong>Gr<strong>und</strong>sätze</strong><br />

der Fächer).<br />

-- Die Benotung in den Fächern Deutsch, Mathematik <strong>und</strong> Sachunterricht erfolgt durch einen<br />

einheitlichen Maßstab<br />

1 = 100-96% 2 = 95-82% 3 = 81-66% 4 = 65-50% 5 = 49-25% 6 = 24-0%<br />

der zu erreichenden Punktzahl.<br />

– Bei mehr als 30 % mangelhafter oder ungenügender Ergebnisse wird die Arbeit nicht gewertet oder<br />

durch die Schulleitung genehmigt (Information an Klassenelternvertretung!).<br />

-- In den Fachkonferenzen werden die Bewertungskriterien aufeinander abgestimmt <strong>und</strong> festgelegt.<br />

4.3 Fachspezifische Lernkontrollen<br />

-- werden von den Fachkonferenzen entwickelt <strong>und</strong> festgelegt.<br />

-- werden regelmäßig überarbeitet <strong>und</strong> weiterentwickelt.<br />

4.4 Dokumentation der Beurteilungen<br />

– Schriftliche <strong>und</strong> mündliche Beurteilungen werden schriftlich festgehalten.<br />

– Freie Formulierungen finden im Schülerbegleitbogen ihren Niederschlag.<br />

– Über jeden Schüler wird ein standardisierter Beobachtungsbogen (Arbeitsverhalten <strong>und</strong><br />

Sozialverhalten) geführt.<br />

– Zensuren werden mit Datum in die Zensurenliste eingetragen. Zeugniszensuren werden aus den<br />

Punkten 4.1 bis 4.3 gebildet.

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