Laugnaer-
Laugnaer-
Laugnaer-
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Februar 2008<br />
auf Neubau eines Mastschweinestalles,<br />
Güllebehälters, sowie 2 Getreidesilos<br />
auf dem Grundstück Fl. Nr. 376 der<br />
Gemarkung Osterbuch<br />
Beschluss des Gemeinderates:<br />
a) Dem Bauantrag von Herrn Christoph Keis,<br />
Lindenstr. 7, Asbach, 86502 Laugna, auf<br />
Neubau eines Mastschweinestalles, Güllebehälters<br />
sowie 2 Getreidesilos auf dem<br />
Grundstück Fl.Nr. 376 der Gemarkung Osterbuch<br />
wird unter der Voraussetzung zugestimmt,<br />
dass Herr Christoph Keis freiwillig<br />
zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung<br />
der Geruchsbelästigung realisieren<br />
wird.<br />
2. Bürgermeister Schrag und 3. Bürgermeister<br />
Langenmaier sollen mit fachlicher<br />
Unterstützung durch das Landratsamt Dillingen<br />
mit dem Bauherrn Maßnahmen zur<br />
Verringerung der Geruchsbelästigung festlegen<br />
(z. B. Erhöhung der Kamine, Steigerung<br />
der Leistungsfähigkeit der Ventilatoren).<br />
Die Kosten für die zusätzlichen Maßnahmen<br />
hat der Bauherr zu tragen.<br />
b) Das Landratsamt soll die Eingrünungsmaßnahmen<br />
überprüfen und über eine<br />
Kaution die Durchführung der Eingrünungsmaßnahmen<br />
sicherstellen.<br />
c) Die Kosten für die erstmalige Verbesserung<br />
des Feldweges Fl.Nr. 375 der Gemarkung<br />
Osterbuch hat Herr Christoph Keis<br />
selbst zu übernehmen..<br />
d) Die Gemeinde übernimmt für den Zufahrtsweg<br />
zum Mastschweinestall keinen<br />
Winterdienst.<br />
e) Das Grundstück kann an die öffentliche<br />
Entwässerungsanlage und an die öffentliche<br />
Wasserversorgungsanlage angeschlossen<br />
werden. Die Leitungen zu den<br />
öffentlichen Anlagen hat Herr Christoph<br />
Keis auf seine Kosten zu erstellen. Die Beiträge<br />
werden satzungsgemäß erhoben.<br />
Tagesordnungspunkt 3 Verschiedenes:<br />
Bebauungsplan für das Gewerbegebiet<br />
„Laugna Süd“;<br />
<strong>Laugnaer</strong> Gemeindeblatt Ausgabe: 02/08<br />
- 2 -<br />
Aufhebung des Satzungsbeschlusses<br />
gemäß § 10 BauGB<br />
Beschluss des Gemeinderates:<br />
Der Beschluss des Gemeinderates Laugna<br />
nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom<br />
19.12.2007 wird aufgehoben.<br />
Bebauungsplan für das Gewerbegebiet<br />
„Laugna Süd“;<br />
Erneuter Auslegungsbeschluss nach<br />
§ 4a Abs. 3 BauGB<br />
Beschluss des Gemeinderates:<br />
Der Gemeinderat Laugna beschließt unter<br />
den Maßgaben der Beschlüsse vom<br />
19.12.2007 eine erneute Auslegung des Bebauungsplanes<br />
für das Gewerbegebiet<br />
„Laugna Süd“ mit integriertem Landschaftsplan<br />
nach § 4a Abs. 3 BauGB.<br />
Anregungen dürfen nur zu dem geändert Bereich<br />
vorgebracht werden.<br />
Das Büro OPLA, Augsburg, und die Verwaltungsgemeinschaft<br />
Wertingen werden gebeten,<br />
unverzüglich die erneute Auslegung vorzubereiten.<br />
Die geänderte Bebauungsplanzeichnung und<br />
die geänderte Satzung sind dem Beschluss<br />
als Anlage beigefügt.<br />
Tagesordnungspunkt 4 Verschiedenes:<br />
Neubau eines Bürgerhauses in Laugna<br />
Beschluss des Gemeinderates:<br />
Auf der Grundlage des Entwurfes vom<br />
29.01.2008 ist für den Neubau des Bürgerhauses<br />
in Laugna auf dem Grundstück Fl.Nr.<br />
51/2 der Gemarkung Laugna ein Eingabeplan<br />
zu erstellen.