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Februar 2008<br />

auf Neubau eines Mastschweinestalles,<br />

Güllebehälters, sowie 2 Getreidesilos<br />

auf dem Grundstück Fl. Nr. 376 der<br />

Gemarkung Osterbuch<br />

Beschluss des Gemeinderates:<br />

a) Dem Bauantrag von Herrn Christoph Keis,<br />

Lindenstr. 7, Asbach, 86502 Laugna, auf<br />

Neubau eines Mastschweinestalles, Güllebehälters<br />

sowie 2 Getreidesilos auf dem<br />

Grundstück Fl.Nr. 376 der Gemarkung Osterbuch<br />

wird unter der Voraussetzung zugestimmt,<br />

dass Herr Christoph Keis freiwillig<br />

zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung<br />

der Geruchsbelästigung realisieren<br />

wird.<br />

2. Bürgermeister Schrag und 3. Bürgermeister<br />

Langenmaier sollen mit fachlicher<br />

Unterstützung durch das Landratsamt Dillingen<br />

mit dem Bauherrn Maßnahmen zur<br />

Verringerung der Geruchsbelästigung festlegen<br />

(z. B. Erhöhung der Kamine, Steigerung<br />

der Leistungsfähigkeit der Ventilatoren).<br />

Die Kosten für die zusätzlichen Maßnahmen<br />

hat der Bauherr zu tragen.<br />

b) Das Landratsamt soll die Eingrünungsmaßnahmen<br />

überprüfen und über eine<br />

Kaution die Durchführung der Eingrünungsmaßnahmen<br />

sicherstellen.<br />

c) Die Kosten für die erstmalige Verbesserung<br />

des Feldweges Fl.Nr. 375 der Gemarkung<br />

Osterbuch hat Herr Christoph Keis<br />

selbst zu übernehmen..<br />

d) Die Gemeinde übernimmt für den Zufahrtsweg<br />

zum Mastschweinestall keinen<br />

Winterdienst.<br />

e) Das Grundstück kann an die öffentliche<br />

Entwässerungsanlage und an die öffentliche<br />

Wasserversorgungsanlage angeschlossen<br />

werden. Die Leitungen zu den<br />

öffentlichen Anlagen hat Herr Christoph<br />

Keis auf seine Kosten zu erstellen. Die Beiträge<br />

werden satzungsgemäß erhoben.<br />

Tagesordnungspunkt 3 Verschiedenes:<br />

Bebauungsplan für das Gewerbegebiet<br />

„Laugna Süd“;<br />

<strong>Laugnaer</strong> Gemeindeblatt Ausgabe: 02/08<br />

- 2 -<br />

Aufhebung des Satzungsbeschlusses<br />

gemäß § 10 BauGB<br />

Beschluss des Gemeinderates:<br />

Der Beschluss des Gemeinderates Laugna<br />

nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom<br />

19.12.2007 wird aufgehoben.<br />

Bebauungsplan für das Gewerbegebiet<br />

„Laugna Süd“;<br />

Erneuter Auslegungsbeschluss nach<br />

§ 4a Abs. 3 BauGB<br />

Beschluss des Gemeinderates:<br />

Der Gemeinderat Laugna beschließt unter<br />

den Maßgaben der Beschlüsse vom<br />

19.12.2007 eine erneute Auslegung des Bebauungsplanes<br />

für das Gewerbegebiet<br />

„Laugna Süd“ mit integriertem Landschaftsplan<br />

nach § 4a Abs. 3 BauGB.<br />

Anregungen dürfen nur zu dem geändert Bereich<br />

vorgebracht werden.<br />

Das Büro OPLA, Augsburg, und die Verwaltungsgemeinschaft<br />

Wertingen werden gebeten,<br />

unverzüglich die erneute Auslegung vorzubereiten.<br />

Die geänderte Bebauungsplanzeichnung und<br />

die geänderte Satzung sind dem Beschluss<br />

als Anlage beigefügt.<br />

Tagesordnungspunkt 4 Verschiedenes:<br />

Neubau eines Bürgerhauses in Laugna<br />

Beschluss des Gemeinderates:<br />

Auf der Grundlage des Entwurfes vom<br />

29.01.2008 ist für den Neubau des Bürgerhauses<br />

in Laugna auf dem Grundstück Fl.Nr.<br />

51/2 der Gemarkung Laugna ein Eingabeplan<br />

zu erstellen.

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