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Anzeiger 42-2020

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Anzeiger Oberhasli

Nr. 42 Freitag, 16. Oktober 2020

Bauvorhaben:

Neuer Dachaufbau mit Dachausbau

auf bestehendes Gebäude

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich Au

Ausnahmen:

Keine

Einsprachefrist:

Montag, 09. November 2020

Einsprachestelle und Auflageort:

Bauverwaltung Gemeinde Meiringen,

Rudenz 14, 3860 Meiringen

Es wird auf die Gesuchsakten und

die aufgestellten Profile verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sind schriftlich und begründet

innerhalb der Auflagefrist einzureichen.

Meiringen, 09.10.2020

Bauverwaltung Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Baupublikation

Bauherrschaft:

Alpen Energie, Kreuzgasse 4,

3860 Meiringen

Projektverfasserin:

Mätzener & Wyss Bauingenieure

AG, Hauptstrasse 13,

3860 Meiringen

Bauvorhaben:

Ersatzneubau Trinkwasserleitung mit

Aarequerung Balm: Neue Trinkwasserleitung

DN 150, Länge ca. 190 m

mittels Richtbohrung; Erstellen von

Start- und Zielgruben für die Richtbohrung;

Ersatz Trinkwasserleitung

im offenen Graben, Länge ca. 150 m;

Ausserbetriebnahme Trinkwasserleitung

in der Balmbrücke.

Hinweis:

Baute im Grundwasser / temporäre

Grundwasserabsenkung während

der Bauphase

Standort:

Balm, Parzellen Nrn. 2062, 111,

1032, 232, 2067, 2036, 4, 1012,

454, 2037, BR Nr. 2407, Koordinaten

2'654'351 / 1'176'333, Zonen:

Landwirtschaftszone und Bauzone

Schutzzone:

Gewässerschutzzone A

Ausnahmen:

– Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone

(Art. 24 RPG)

– Bauten und Anlagen am Gewässer

(Art. 48 WBG)

– Bauten und Anlagen im Freihalteraum

Fliessgewässer

(Art. 41c GSchV)

– Unterschreiten Strassenabstand

(Art. 80 SG)

– Einbauten unterhalb des mittleren

Grundwasserspiegels gemäss

Anhang 4 Ziffer 211 Abs. 2 der

Gewässerschutzverordnung vom

28. Oktober 1998 (GSchV)

Auflage- und Einsprachefrist:

9. November 2020

Auflagestelle:

Gemeindeverwaltung Meiringen,

Rudenz 14, Postfach 532,

3860 Meiringen

Es wird auf die Gesuchsakten und

auf die Verpflockung verwiesen.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sowie Lastenausgleichsbegehren

sind schriftlich und begründet

beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,

Schloss 1, 3800

Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche,

die nicht innerhalb

der Auflage- und Einsprachefrist

angemeldet werden, verwirken

(Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen

oder vervielfältigten

und weitgehend identischen Einsprachen

ist anzugeben, wer befugt

ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich

zu vertreten (Art. 35b

BauG). Verfügungen und Entscheide

können im Amtsanzeiger

oder im Amtsblatt veröffentlicht

werden, wenn die Postzustellung

wegen der grossen Zahl der eingelangten

Einsprachen mit unverhältnismässigem

Aufwand verbunden

wäre (Art. 35d BauG).

Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli

Schule Meiringen

Papiersammlung der Schule

Meiringen

Meiringen, Hausen, Balm/Unterheid

bis zur Unterheidstrasse, Brünigen,

Willigen und Geissholz

Freitag, 29. Oktober 2020;

ab 07:30 Uhr

Bitte halten Sie das Papier fest gebündelt

an gut sichtbarer und zugänglicher

Stelle spätestens um 07:30 Uhr bereit.

Später deponiertes Papier wird nicht

mehr abgeholt!

Willigen: Containerstandort: Schulhaus

Willigen, Geissholz

Das Papier wird in der ganzen Gemeinde

gesammelt.

Zaun: infolge der ausgefallen Sammlung

im Mai können Bewohner von

Zaun auch Altpapier an der Balmstrasse

39 deponieren.

Bitte beachten Sie: Die Bewohner von

Unterbach können im Deponieraum

beim Schulhaus das ganze Jahr hindurch

das Papier deponieren.

Nächste Papiersammlung: Mittwoch,

3. Februar 2021, nur Meiringen

Besten Dank für Ihre wertvolle Mitarbeit

Schüler- und Lehrerschaft und

Werkgruppe Meiringen

Schattenhalb

Gemischte Gemeinde Schattenhalb

Verkehrsbeschränkungen in

der Gemeinde Schattenhalb

Der Gemeinderat Schattenhalb verfügt

gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des

Bundesgesetzes vom 19. Dezember

1958 über den Strassenverkehr sowie

Art. 44 Abs. 2 der kantonalen Strassenverordnung

vom 29. Oktober

2008, mit Zustimmung des Tiefbauamts

des Kantons Bern, die folgenden

Verkehrsbeschränkungen:

Begegnungszone mit Zonensignalisation

20 km/h

Bereich Hostetweg und Underdorf

Höchstgeschwindigkeit 30 km/h

Gässli Willigen (Abzweigung Grimselstrasse

bis Einmündung Aareschluchtstrasse)

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