Anzeiger 42-2020
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Anzeiger Oberhasli
Nr. 42 Freitag, 16. Oktober 2020
Bauvorhaben:
Neuer Dachaufbau mit Dachausbau
auf bestehendes Gebäude
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
Keine
Einsprachefrist:
Montag, 09. November 2020
Einsprachestelle und Auflageort:
Bauverwaltung Gemeinde Meiringen,
Rudenz 14, 3860 Meiringen
Es wird auf die Gesuchsakten und
die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sind schriftlich und begründet
innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Meiringen, 09.10.2020
Bauverwaltung Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Baupublikation
Bauherrschaft:
Alpen Energie, Kreuzgasse 4,
3860 Meiringen
Projektverfasserin:
Mätzener & Wyss Bauingenieure
AG, Hauptstrasse 13,
3860 Meiringen
Bauvorhaben:
Ersatzneubau Trinkwasserleitung mit
Aarequerung Balm: Neue Trinkwasserleitung
DN 150, Länge ca. 190 m
mittels Richtbohrung; Erstellen von
Start- und Zielgruben für die Richtbohrung;
Ersatz Trinkwasserleitung
im offenen Graben, Länge ca. 150 m;
Ausserbetriebnahme Trinkwasserleitung
in der Balmbrücke.
Hinweis:
Baute im Grundwasser / temporäre
Grundwasserabsenkung während
der Bauphase
Standort:
Balm, Parzellen Nrn. 2062, 111,
1032, 232, 2067, 2036, 4, 1012,
454, 2037, BR Nr. 2407, Koordinaten
2'654'351 / 1'176'333, Zonen:
Landwirtschaftszone und Bauzone
Schutzzone:
Gewässerschutzzone A
Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone
(Art. 24 RPG)
– Bauten und Anlagen am Gewässer
(Art. 48 WBG)
– Bauten und Anlagen im Freihalteraum
Fliessgewässer
(Art. 41c GSchV)
– Unterschreiten Strassenabstand
(Art. 80 SG)
– Einbauten unterhalb des mittleren
Grundwasserspiegels gemäss
Anhang 4 Ziffer 211 Abs. 2 der
Gewässerschutzverordnung vom
28. Oktober 1998 (GSchV)
Auflage- und Einsprachefrist:
9. November 2020
Auflagestelle:
Gemeindeverwaltung Meiringen,
Rudenz 14, Postfach 532,
3860 Meiringen
Es wird auf die Gesuchsakten und
auf die Verpflockung verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sowie Lastenausgleichsbegehren
sind schriftlich und begründet
beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli,
Schloss 1, 3800
Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche,
die nicht innerhalb
der Auflage- und Einsprachefrist
angemeldet werden, verwirken
(Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen
oder vervielfältigten
und weitgehend identischen Einsprachen
ist anzugeben, wer befugt
ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich
zu vertreten (Art. 35b
BauG). Verfügungen und Entscheide
können im Amtsanzeiger
oder im Amtsblatt veröffentlicht
werden, wenn die Postzustellung
wegen der grossen Zahl der eingelangten
Einsprachen mit unverhältnismässigem
Aufwand verbunden
wäre (Art. 35d BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli
Schule Meiringen
Papiersammlung der Schule
Meiringen
Meiringen, Hausen, Balm/Unterheid
bis zur Unterheidstrasse, Brünigen,
Willigen und Geissholz
Freitag, 29. Oktober 2020;
ab 07:30 Uhr
Bitte halten Sie das Papier fest gebündelt
an gut sichtbarer und zugänglicher
Stelle spätestens um 07:30 Uhr bereit.
Später deponiertes Papier wird nicht
mehr abgeholt!
Willigen: Containerstandort: Schulhaus
Willigen, Geissholz
Das Papier wird in der ganzen Gemeinde
gesammelt.
Zaun: infolge der ausgefallen Sammlung
im Mai können Bewohner von
Zaun auch Altpapier an der Balmstrasse
39 deponieren.
Bitte beachten Sie: Die Bewohner von
Unterbach können im Deponieraum
beim Schulhaus das ganze Jahr hindurch
das Papier deponieren.
Nächste Papiersammlung: Mittwoch,
3. Februar 2021, nur Meiringen
Besten Dank für Ihre wertvolle Mitarbeit
Schüler- und Lehrerschaft und
Werkgruppe Meiringen
Schattenhalb
Gemischte Gemeinde Schattenhalb
Verkehrsbeschränkungen in
der Gemeinde Schattenhalb
Der Gemeinderat Schattenhalb verfügt
gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des
Bundesgesetzes vom 19. Dezember
1958 über den Strassenverkehr sowie
Art. 44 Abs. 2 der kantonalen Strassenverordnung
vom 29. Oktober
2008, mit Zustimmung des Tiefbauamts
des Kantons Bern, die folgenden
Verkehrsbeschränkungen:
Begegnungszone mit Zonensignalisation
20 km/h
Bereich Hostetweg und Underdorf
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Gässli Willigen (Abzweigung Grimselstrasse
bis Einmündung Aareschluchtstrasse)