Anzeiger 43-2020
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AZA 3860 Meiringen, 26. Jahrgang Nr. 43 Freitag, 23. Oktober 2020
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Annahmeschluss siehe Impressum
Anzeiger Oberhasli
Wöchentliches amtliches Pub li ka tions organ der Oberhasli-Ge mein den:
Oberhasli
Guttannen
Hasliberg
Innertkirchen
Meiringen
Schattenhalb
Verlag, Druck und Expedition: PAULI AG, Druck & Verlag, Kirch gasse 1, 3860 Meiringen, 033 971 32 71
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US ÄSSETE ZUM
SAISONSCHLUSS
Montag geschlossen!
Ab Montag den 02. November bis 30. November ist unser Tea Room und Verkaufsladen
Montags geschlossen
Öffnungszeiten Verkaufsladen:
Montags geschlossen
Montag: Geschlossen
Dienstag bis Freitag: 07:00-12:00/13:30-18.15
Öffnungszeiten Samstag: 07:00-17:00 Verkaufsladen:
Montag: Sonntag: Geschlossen 08:00-17:00
Dienstag bis Freitag: 07:00-12:00/13:30-18.15
Samstag: 07:00-17:00
Öffnungszeiten Tea Room:
Sonntag: 08:00-17:00
Montag: Geschlossen
Dienstag bis Samstag: 07:00-18:00
Öffnungszeiten Sonntag: 08:00 -18:00 Tea Room:
Montag: Geschlossen
Dienstag bis Samstag: 07:00-18:00
Sonntag: 08:00 -18:00
Bevor das Zwirgi -Team sich in die
Betriebsferien verabschiedet, gibt’s am
Sonntag, 25. Oktober vom 11:30 bis 18:00
Us Ässete - Es hed solangs hed
Wir freuen uns auf Euch!
Die Stubete mit Willi Huber wird
Corona-bedingt abgesagt.
Betriebsferien
26. Oktober bis und mit 25. November
Wir bedanken uns herzlich bei unseren
Gästen, Partnern, Lieferanten, Produzenten
und Chauffeuren für die wunder-volle
Sommersaison.
Ab 26. November sind wir wieder für
Euch da
Wir danken für Ihr Verständnis Ihr Frutal-Team
Eure Gastgeber
Gesa und Jean Claude Grand
und das Zwirgi Team
Wir danken für Ihr Verständnis Ihr Frutal-Team
Anzeiger Oberhasli
Nr. 43 Freitag, 23. Oktober 2020
Notfalldienste
Ärztlicher Notfalldienst
Telefonnummer des ärztlichen Notfalldienstes
im Gebiet Meiringen/Hasliberg.
0900 57 67 47 (CHF 3.23/Min.) Die
Notfall nummer 144 bleibt unverändert.
Guttannen
Einwohnergemeinde Guttannen
Inkraftsetzung Änderungen
Kurtaxenverordnung
Am 03. Juni 2020 hat der Gemeinderat
die Änderungen der Kurtaxenverordnung
(Ansätze und redaktionelle
Anpassungen) beschlossen.
Die Änderungen treten, vorbehältlich
allfälliger dagegen erhobener Beschwerden
auf den 01. Juni 2021 in
Kraft. Die Kurtaxenverordnung kann
auf der Gemeindeverwaltung eingesehen
oder bezogen werden.
Die Genehmigung wird hiermit unter
Hinweis auf Art. 45 der Gemeindeverordnung
vom 16.12.1998 öffentlich
bekanntgegeben.
Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss
kann innert 30 Tagen ab Publikation
Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli, Schloss
1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Guttannen, 19. Oktober 2020
Gemeinderat Guttannen
Schwellenkorporation Guttannen
Ordentliche Mitgliederversammlung
der Schwellenkorporation
Guttannen
Mittwoch, 25. November 2020,
19.30 Uhr im Saal vom Hotel Bären
Traktanden
1. Rechnung 2019
2. Budget 2021
3. Orientierungen
4. Verschiedenes
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse
sind schriftlich und begründet
innert 30 Tagen nach der
Versammlung beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli,
Schloss 1, 3800 Interlaken, einzureichen
(Art. 63ff VRPG). Die Verletzung
von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften
ist sofort zu beanstanden
(Art. 49a GG, Rügepflicht).
Wer rechtzeitige Rügen- pflichtwidrig
unterlassen hat, kann gegen Wahlen
und Beschlüsse nachträglich nicht
mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll dieser Versammlung
liegt vom 30. November bis 30. Dezember
2020 auf der Gemeindeverwaltung
öffentlich auf und kann
während den Schalteröffnungszeiten
eingesehen werden. Während der
Auflagefrist kann gegen das Protokoll
schriftlich und begründet beim
Vorstand der Schwellenkorporation
Guttannen Einsprache erhoben werden
(Art. 66 OgR, Gemeinde Guttannen).
Guttannen, 19. Oktober 2020
Der Vorstand der
Schwellenkorporation
Hasliberg
Einwohnergemeinde Hasliberg
Baupublikation
Gesuchsteller:
Lisbeth und Kaspar Nägeli-Aregger,
Dorf 316d, 6085 Hasliberg
Goldern
Bauvorhaben:
Umnutzung Schalterraum im Erdgeschoss
der ehemaligen Post in zwei
im Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebs
nach Art. 7
Abs. 2 Bst. b des Zweitwohnungsgesetzes
(Gasthof zur Post) hotelmässig
bewirtschaftete Wohnungen mit
insgesamt 10 Betten, Erstellen Sitzplätze,
Einbau Fenstertüren im EG
Süd; Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank
mit 39 Gästebetten
(bisher: 29), 62 Sitzplätzen innen
und 32 Sitzplätzen aussen. (unverändert),
Öffnungszeiten: täglich 05.00
bis 00.30 Uhr (unverändert).
Standort:
Dorf 317g, Parzelle Nr. 477, Koordinaten
2´658´058 / 1´176´764,
Wohn- und Gewerbezone WG 2
Schutzzonen:
Gewässerschutzzone A, Ortsbildschutzgebiet
Ausnahme:
Unterschreiten des Strassenastands
(Art. 80 SG)
Auflagestelle:
Gemeindeverwaltung Hasliberg,
6085 Hasliberg Goldern
Einsprachestelle:
Regierungsstatthalteramt Interlaken-
Oberhasli, 3800 Interlaken
Auflage- und Einsprachefrist:
bis 16. November 2020
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sind schriftlich und
begründet innerhalb der Auflageund
Einsprachefrist einzureichen,
ebenfalls allfällige Begehren um
Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche,
die nicht innert der Einsprachefrist
angemeldet werden,
verwirken. Bei Kollektiveinsprachen
und vervielfältigten oder weitgehend
identischen Einsprachen ist
anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe
rechtsverbindlich
zu vertreten (Art. 35b BauG).
Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli
Einwohnergemeinde Hasliberg
Gemeindeversammlung
Donnerstag, 26. November 2020,
20.00 Uhr, Hasliberg Congress,
Hasliberg Goldern
Traktanden
1. Budget 2021
a) Kenntnisnahme Finanzplan
2020-2025
b) Genehmigung der Steueranlage
der Gemeindesteuern
2021
c) Genehmigung der Steueranlage
der Liegenschaftssteuern
2021
d) Genehmigung des Budgets
2021
2. Führung der Bauverwaltung
Hasliberg durch die Einwohnergemeinde
Meiringen
a) Beschluss Erhöhung wiederkehrende
Ausgabe
b) Kompetenzerteilung an den
Gemeinderat, den Dienstleistungsvertrag
entsprechend
Anzeiger Oberhasli
anzupassen
3. Abgeschlossener Verpflichtungskredit
Ersatz Kommunalfahrzeug:
Kenntnisnahme
4. Umsetzung der Massnahmen aus
der generellen Wasserversorgungsplanung
(GWP):
Information
5. Verschiedenes
a) Aktueller Stand Strassenausbau
Hasliberg Reuti
b) Aktueller Stand Alpbachbrücke
c) Ausblick Schneeräumungskonzept
d) Verschiedenes
Das Budget liegt ab dem 1. November
2020 auf der Gemeindeverwaltung
öffentlich auf und wird auf
diesen Zeitpunkt auch unter
www.hasliberg.ch / Aktuelles veröffentlicht.
Das Protokoll der Versammlung liegt
vom 3. Dezember 2020 während 30
Tagen auf der Gemeindeverwaltung
öffentlich auf. Während der Auflage
kann gegen das Protokoll beim Gemeinderat
schriftlich und begründet
Einsprache erhoben werden.
Für die Durchführung der Gemeindeversammlung
wird gestützt auf
Art. 4 der COVID-19-Verordnung
besondere Lage ein Schutzkonzept
erarbeitet. Über die konkreten Massnahmen
werden die Stimmberechtigten
in der schriftlichen Orientierung
informiert, welche ca. 14 Tage vor
der Gemeindeversammlung allen
Haushaltungen zugestellt und unter
www.hasliberg.ch / Aktuelles veröffentlicht
wird.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse
sind innert 30 Tagen nach
der Versammlung schriftlich und begründet
beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli, Schloss 1,
3800 Interlaken, einzureichen. Die
Verletzung von Zuständigkeits- und
Verfahrensvorschriften ist sofort zu
beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz;
Rügepflicht). Wer rechtzeitige
Rügen pflichtwidrig unterlassen
hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse
nachträglich nicht mehr Beschwerde
führen.
Gemeinderat Hasliberg
Einwohnergemeinde Hasliberg
Inkraftsetzung Änderungen
Kurtaxenverordnung
In Anwendung des Art. 45 der Gemeindeverordnung
vom 16.12.1998
(GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht, dass der
Gemeinderat die Änderung der Kurtaxenverordnung
am 28.05.2020
(Ansätze und redaktionelle Anpassungen)
und am 25.06.2020 (Datum
Inkraftsetzung) beschlossen hat.
Die Änderung tritt, vorbehältlich
allfälliger dagegen erhobener Beschwerden,
auf den 01.06.2021 in
Kraft. Die Verordnung kann bei der
Gemeindeverwaltung bezogen und
unter www.hasliberg.ch/verwaltungpolitik/reglemente/
heruntergeladen
werden.
Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss
kann innert 30 Tagen ab Publikation
Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli,
Schloss 1, 3800 Interlaken, erhoben
werden.
Gemeinderat Hasliberg
Einwohnergemeinde Hasliberg
Einheimischausweis für
Vorverkauf Saison- und
Jahreskarten
Vom Freitag, 06.11.2020 bis Sonntag,
08.11.2020 findet der Vorverkauf der
Saison- und Jahreskarten der Bergbahnen
Meiringen-Hasliberg AG bei
der Talstation Twing statt. Für das
Ausstellen sowie Nachstempeln der
Einheimischausweise öffnen wir
gerne für Sie die Gemeindeverwaltung
zusätzlich zu den üblichen Öffnungszeiten
wie folgt:
– Freitag, 06.11.2020,
08.00 bis 12.00 Uhr
und 13.30 bis 19.00 Uhr
– Samstag, 07.11.2020,
09.00 bis 11.00 Uhr
Anrecht auf den Einheimischausweis
haben Sie, wenn Sie steuerrechtlichen
Wohnsitz in der Gemeinde Hasliberg
haben. Die Erstausstellung erfolgt
gegen eine Gebühr von CHF 10.00
und erfordert ein aktuelles Passfoto.
Nr. 43 Freitag, 23. Oktober 2020
Der Ausweis ist fünf Jahre gültig. Die
jährliche Erneuerung der Wohnsitzbescheinigung
auf der Ausweisrückseite
(Nachstempeln) ist kostenlos. Falls Ihr
Ausweis älter als fünf Jahre ist, benötigen
Sie einen neuen Ausweis, der
wiederum CHF 10.00 kostet und ein
aktuelles Passfoto erfordert.
Innertkirchen
Einwohnergemeinde Innertkirchen
Baupublikation
Gesuchstellerin:
Claudia Glatthard
Staldenstrasse 9
3862 Innertkirchen
Projektverfasser:
Stefan Roth
eidg. dipl. Zimmermeister,
Eggi 27, 3862 Innertkirchen
Bauvorhaben:
Neubau Autounterstand (Carport)
Standort:
Staldenstrasse 9
Parzellen Nr.:
250
Koordinaten:
2`661`520 / 1`173`270
Nutzungszone:
EZ – Erhaltungszone
Ausnahmen:
– Unterschreitung des
Strassenabstandes (Art. 16 GBR)
– Unterschreitung des
Grenzabstandes (Art. 20 GBR)
Schutzzone:
Gewässerschutzzone A
Auflage- und Einsprachefrist:
bis 16. November 2020
Auflage und Einsprachestelle:
Gemeindeverwaltung Innertkirchen
Grimselstrasse 1, 3862 Innertkirchen
Es wird auf die Gesuchsakten und
die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sind schriftlich und begründet innerhalb
der Auflage- und Einsprachefrist
einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren
um Lastenausgleich. Lasten-
Anzeiger Oberhasli
Nr. 43 Freitag, 23. Oktober 2020
ausgleichsansprüche, die nicht innert
der Einsprachefrist angemeldet werden,
verwirken. Bei Kollektiveinsprachen
und vervielfältigten oder
weitgehend identischen Einsprachen
ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe
rechtsverbindlich zu
vertreten (Art. 35b BauG).
3862 Innertkirchen, 13. Oktober 2020
Bauverwaltung Innertkirchen
Einwohnergemeinde Innertkirchen
Medienmitteilung aus dem
Gemeinderat
Geschwindigkeitsüberprüfung
Grundeystrasse Innertkirchen
Im vergangenen Jahr wurde dem
Gemeinderat ein Gesuch zur Errichtung
einer Tempozone 30 in der
Grundeystrasse Nr. 1 - 20 eingereicht.
Bereits im Jahr 2012 hatte
die Schulkommission eine Geschwindigkeitsreduktion
auf besagtem
Streckenabschnitt geprüft. Auf
Massnahmen wurde damals verzichtet,
da die grosse Mehrheit der
Verkehrsteilnehmer weniger als die
signalisierte Höchstgeschwindigkeit
von 40 km/h fuhr.
Nach Fertigstellung der Gesamtsanierung
der Grundeystrasse und
Anbringung der neuen Strassenmarkierungen
haben im September
2020 wiederum Geschwindigkeitsmessungen
stattgefunden. Während
10 Tagen wurden total 3'000 Fahrzeuge
registriert. Dabei wurde festgestellt,
dass 85 % der Fahrzeuge
unter 35 km/h fuhr. Die Auswertung
der Messresultate ist durch Fachleute
des Tiefbauamts des Kantons
Bern erfolgt und zeigt klar auf, dass
nach wie vor kein Handlungsbedarf
für eine Geschwindigkeitsanpassung
besteht.
Der Gemeinderat darf zudem zur
Kenntnis nehmen, dass die neuen
Strassenmarkierungen sowie die
Schaffung des konsequenten Rechtsvortritts
positive Wirkung zeigen.
Auf die Errichtung einer Tempozone
30 wird somit verzichtet.
Pensionierung
Der langjährige Schulleiter, Peter
Emch, wird Ende Schuljahr 20/21 in
den wohlverdienten Ruhestand treten.
Der Gemeinderat bedankt sich
bereits heute für die wertvolle Zusammenarbeit
und den ausserordentlichen
Einsatz zu Gunsten der Schule
Innertkirchen. Die Stellenausschreibung
für die Nachfolge läuft.
19. Oktober 2020
Gemeinderat Innertkirchen
Einwohnergemeinde Innertkirchen
Inkraftsetzung Änderung
Kurtaxenverordnung
In Anwendung des Art. 45 der Gemeindeverordnung
vom 16.12.1998
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht,
dass der Gemeinderat die
Änderung der Kurtaxenverordnung
am 22.06.2020 beschlossen hat.
Die Änderung tritt, vorbehältlich
allfälliger dagegen erhobener Beschwerden,
auf den 01.06.2021 in
Kraft. Die Verordnung kann bei der
Gemeindeverwaltung bezogen und
unter www.innertkirchen.ch heruntergeladen
werden.
Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss
kann innert 30 Tagen ab Publikation
Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli, Schloss
1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Gemeinderat Innertkirchen
Einwohnergemeinde Innertkirchen
Ordentliche Gemeindeversammlung
Mittwoch, 25. November 2020,
20.00 Uhr, Mehrzweckhalle
Innertkirchen
Traktanden
1. Änderung Kurtaxenreglement;
Genehmigung
2. Budget 2021
a) Budget und Anlagen für das
Jahr 2021; Genehmigung
b) Finanzplan 2021 – 2025;
Kenntnisnahme
3. Abgeschlossener Verpflichtungskredit;
Kenntnisnahme
4. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden
und das Kurtaxenreglement liegen 30
Tage vor der Versammlung bei der
Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse
sind innert 30 Tagen (in
Wahlsachen innert 10 Tagen) nach
der Versammlung schriftlich und begründet
beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli, Schloss 1,
3800 Interlaken einzureichen (Art.
63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz,
VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits-
und Verfahrensvorschriften
ist sofort zu beanstanden (Art. 49a
Gemeindegesetz; Rügepflicht).
Das Protokoll dieser Versammlung
wird ab dem 27. November 2020
während 20 Tagen in der Gemeindeschreiberei
öffentlich aufgelegt.
Gegen die Abfassung des Protokolls
kann während der Auflagefrist beim
Gemeinderat schriftlich und begründet
Einsprache erhoben werden (Art.
80 Abs. 2 Organisationsreglement).
Die Gemeindeversammlung wird
unter strikter Einhaltung der Corona-
Schutzmassnahmen durchgeführt.
Gemäss Verordnung des Regierungsrates
gilt die Maskenpflicht.
Innertkirchen, 19. Oktober 2020
Gemeinderat Innertkirchen
Schwellenkorporation Innertkirchen
Ordentliche Versammlung
Donnerstag, 26. November 2020
um 20:00 Uhr im Grimseltor,
1. Obergeschoss
Traktanden
1. Protokoll der ordentlichen Versammlung
vom 10. September
2020
2. Orientierung Unwetterschäden
03.10.2020
3. Genehmigung Budget 2021 und
Kenntnisnahme Finanzplan
2021 – 2025
4. Orientierung Neophyten
5. Verschiedenes
Die Unterlagen zum Traktandum 1
sind im Internet unter www.schwellenkorporation-innertkirchen
/ Protokolle
Versammlungen publiziert.
Schwellenkorporation
Innertkirchen
Anzeiger Oberhasli
Nr. 43 Freitag, 23. Oktober 2020
Schwellenkorporation Gadmen
Mitgliederversammlung
Mittwoch, 18. November 2020,
19.30 Uhr, Sitzungszimmer
Truft, Gadmen
Traktanden
1. Versammlungsprotokoll vom
23.09.2019
2. Jahresrechnung 2019
3. Budget und Tellansatz 2021
4. Orientierungen
5. Wahlen
a) Präsident (Wiederwahl)
b) Vorstandsmitglied (Wiederwahl)
c) Sekretär/in (Neuwahl)
6. Verschiedenes
Die Unterlagen zu Traktandum 1 – 3
liegen 30 Tage vor der Versammlung
auf der Gemeindeverwaltung Innertkirchen
zur Einsichtnahme auf.
Schwellenkorporationskommission
Gadmen
Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Baupublikation
Gesuchsteller:
Arnold Josef, Alpenstrasse 27,
6280 Hochdorf
Projektverfasser:
Zimmermann Holzbau AG, Oberreinach
8, 6028 Herlisberg
Standort:
Meiringen, Brünig 652b, Parzelle
Nr. 362
Nutzungszone:
Ferienhauszone Brünigpass
Bauvorhaben:
Neuer Dachaufbau mit Dachausbau
auf bestehendes Gebäude
Schutzzone:
Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
Keine
Einsprachefrist:
Montag, 09. November 2020
Einsprachestelle und Auflageort:
Bauverwaltung Gemeinde Meiringen,
Rudenz 14, 3860 Meiringen
Es wird auf die Gesuchsakten und
die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen
sind schriftlich und begründet
innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Meiringen, 09.10.2020
Bauverwaltung Meiringen
Dorfgemeinde Meiringen
Finanzreferendum
Der Dorfrat hat an seiner Sitzung
vom 11. Mai 2020 / folgenden Kredit
beschlossen:
1. Wasserversorgung
TW Sanierung Lengenacherstrasse
2020-(1013) Fr. 105'000.00
Die Beschlüsse unterliegen dem fakultativen
Finanzreferendum gemäss
Art. 24 OgR.
Fünf Prozent der Stimmberechtigten
(ca. 48 Personen) können innerhalb
von 30 Tagen seit der Bekanntmachung
verlangen, dass ein Geschäft
der nächsten Dorfgemeindeversammlung
zum Beschluss vorgelegt
wird.
Das Referendum ist einzureichen bei:
Alpen Energie, Dorfgemeinde Meiringen,
Kreuzgasse 4, 3860 Meiringen.
Bei dieser Stelle können auch
die Unterlagen zu diesen Geschäften
eingesehen werden.
Dorfrat Meiringen
Schule Meiringen
Papiersammlung der Schule
Meiringen
Meiringen, Hausen, Balm/Unterheid
bis zur Unterheidstrasse, Brünigen,
Willigen und Geissholz
Donnerstag, 29. Oktober 2020;
ab 07:30 Uhr
Bitte halten Sie das Papier fest gebündelt
an gut sichtbarer und zugänglicher
Stelle spätestens um 07:30 Uhr bereit.
Später deponiertes Papier wird nicht
mehr abgeholt!
Willigen: Containerstandort: Schulhaus
Willigen, Geissholz
Das Papier wird in der ganzen Gemeinde
gesammelt.
Zaun: infolge der ausgefallen Sammlung
im Mai können Bewohner von
Zaun auch Altpapier an der Balmstrasse
39 deponieren.
Bitte beachten Sie: Die Bewohner von
Unterbach können im Deponieraum
beim Schulhaus das ganze Jahr hindurch
das Papier deponieren.
Nächste Papiersammlung: Mittwoch,
3. Februar 2021, nur Meiringen
Besten Dank für Ihre wertvolle Mitarbeit
Schüler- und Lehrerschaft und
Werkgruppe Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Schneeräumung
Aufruf an die Automobilisten
und Anwohner öffentlicher
Strassen
Parkieren von Fahrzeugen
Die Motorfahrzeughalter werden ersucht,
die Autos während der Nacht
nicht auf öffentlichen Strassen und
Plätzen zu parkieren. Damit der
Schnee auch auf den öffentlich Parkplätzen
geräumt werden kann, bitten
wir, wenn immer möglich, die Fahrzeuge
während der Zeit von 03.30 Uhr
bis 10.00 Uhr nicht auf den öffentlichen
Parkplätzen abzustellen. Es wird
empfohlen, die Einstellhalle Casinoplatz
zu benützen.
Für Schäden an parkierten Fahrzeugen
durch die Schneeräumung wird jede
Haftung abgelehnt. Ebenfalls lehnen
die Einwohnergemeinde und die
Schneeräumungsunternehmer jegliche
Haftung und Schadenersatzansprüche
für Beschädigungen an deponierten
Gegenständen im Schneeräumungsperimeter
ab. Für Schäden an Schneeräumungsgeräten,
verursacht durch nicht
ordnungsgemäss platzierte Gegenstände
im Schneeräumungsperimeter
wird der jeweilige Eigentümer haftbar
gemacht.
Anzeiger Oberhasli
Nr. 43 Freitag, 23. Oktober 2020
Schneeablagerung auf öffentlichem
Grund
Schnee, der von privaten Grundstükken
auf die Strasse gestossen wird,
behindert den Verkehr und bildet
eine erhebliche Gefahr für Radfahrer
und Motorfahrzeuge. Aus diesem
Grund untersagt dies die Strassengesetzgebung
(Art. 73 ff SG). Es ist
Aufgabe des privaten Grundeigentümers,
den Schnee am Strassenrand
bei Einfahrten zu entfernen. Dieser
Schnee ist auf privatem Grund zu deponieren
oder abzuführen. Er darf
keinesfalls auf die Fahrbahn zurückgestossen
werden.
Besten Dank für Ihre Unterstützung
und Ihr Verständnis.
Einwohnergemeinde Meiringen
Abteilung Infrastruktur
Einwohnergemeinde Meiringen
Anpassung der Kurtaxen-
Verordnung per 01.06.2021
Der Gemeinderat hat die Kurtaxen-
Verordnung überarbeitet und am
08.06.2020 die Ansätze und redaktionellen
Anpassungen sowie am
29.06.2020 das Inkrafttreten per
01.06.2021 beschlossen.
Betreffend die Möglichkeit der Gemeindebeschwerde
verweisen wir auf
Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege
(BSG 155.21).
Die Verordnung kann bei der Gemeindeschreiberei
Meiringen oder
unter www.meiringen.ch eingesehen
werden.
Meiringen, 23.10.2020
Gemeinderat Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Medienmitteilung
Absage Eröffnungsfeier Naturperlenweg
Die für heute geplante Eröffnungsfeier
des Naturperlenwegs wird aufgrund
der neuen Massnahmen des
BAG bezüglich Covid-19 abgesagt.
Wir bedauern diesen Entscheid und
hoffen die Eröffnungsfeier im 2021
nachholen zu können.
Einwohnergemeinde Meiringen
Ordentliche Gemeindeversammlung
Montag, 30. November 2020,
20.00 Uhr, in der Aula Kapellen
Meiringen
Traktanden
1. Genehmigung Einführung
Schulsozialarbeit
2. Budget und Steueranlage 2021
a. Finanzplan 2021-2025,
Kenntnisnahme
b. Investitionsbudget 2021;
Kenntnisnahme
c. Budget und Anlagen für das
Jahr 2021; Genehmigung
3. Kaufpreisangebot für Parzelle
1430, Gemeindemattenstrasse
20/20a, Firma Implenia -
Genehmigung
4. Abschluss Verpflichtungskredit
Neubeschaffung Atemschutzfahrzeug
- Kenntnisnahme
5. Verpflichtungskredit Anschaffung
Putzmaschine Gemeinde
Meiringen - Genehmigung
6. Diverse Informationen
7. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 –
5 liegen vom 30. Oktober bis 30. November
2020 in der Gemeindeschreiberei
zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Informationen zu den Traktanden finden
Sie auch in der Gemeindezeitung
„aufwind“ sowie auf unserer Website
www.meiringen.ch.
Die Versammlung ist öffentlich.
Stimmberechtigt sind alle in kantonalen
Abstimmungen stimmberechtigten
Frauen und Männer, sofern sie mindestens
seit 3 Monaten in der Gemeinde
Meiringen Wohnsitz und das 18. Altersjahr
erreicht haben.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse
sind innert 30 Tagen nach
der Versammlung schriftlich und begründet
beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli, Schloss 1,
3800 Interlaken einzureichen (Art.
63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz,
VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits-
und Verfahrensvorschriften
ist an der Versammlung sofort zu beanstanden
(Art. 49a Gemeindegesetz;
Rügepflicht).
Das Protokoll dieser Versammlung
liegt spätestens zehn Arbeitstage nach
der Versammlung während dreissig
Tagen bei der Gemeindeschreiberei
Meiringen öffentlich auf und ist auf
www.meiringen.ch einsehbar. Während
der Auflage kann schriftlich und
begründet Einsprache beim Gemeinderat
erhoben werden.
Wir bitten die Bevölkerung frühzeitig
zu erscheinen, da die Teilnehmer
wegen den Coronaschutzmassnahmen
erfasst werden müssen.
Gemeinderat Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Verkehrsmassnahmen
Kirchgasse
Anlässlich des Marktes vom Mittwoch,
28.10.2020 / 06:00 Uhr bis
19:00 Uhr wird
– die Kirchgasse, ab Coiffeur Maison
Gaston bis Zeughauskapelle, mit
einem Parkverbot und einem allgemeinen
Fahrverbot in beiden Richtungen
belegt und abgesperrt.
Die Bevölkerung wird um Verständnis
gebeten.
Einwohnergemeinde Meiringen
Bereich öffentliche Sicherheit
Schattenhalb
Gemischte Gemeinde Schattenhalb
Änderung Kurtaxen-
Verordnung; Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung
vom 16.12.1998
(GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht, dass der
Gemeinderat von Schattenhalb an seiner
Sitzung vom 11.06.2020 die Änderung
der Kurtaxen-Verordnung
beschlossen hat. Die Änderung tritt,
vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener
Beschwerden, am 1. Juni
2021 in Kraft.
Die überarbeitete Kurtaxen-Verordnung
kann bei der Gemeindeverwaltung
Schattenhalb bezogen oder auf
der Homepage www.schattenhalb.ch
heruntergeladen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats
Anzeiger Oberhasli
Nr. 43 Freitag, 23. Oktober 2020
kann innert 30 Tagen ab Publikation
Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken - Oberhasli, Schloss
1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Der Gemeinderat
Oberhasli
Verbot
Die Eigentümerin, Mountain Resort
real Estate Fund SICAV lässt hiermit
die Grundstücke Meiringen-
Gbbl. Nrn. 2592, 1560, 2160 (rechts
von Brücke) mit einem Parkverbot
(gerichtliches Verbot) belegen.
Zubringer und Berechtigte sind gestattet.
Das Verbot ist unbefristet.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot
werden auf Antrag mit einer
Busse bis zu CHF 2’000.00 bestraft.
«Wer das Verbot nicht anerkennen
will, hat innert 30 Tagen seit dessen
Bekanntmachung und Anbringung
auf dem Grundstück beim Gericht
Einsprache erheben. Die Einsprache
bedarf keiner Begründung Art.
260 Abs. 1 ZPO)»
Kirchen
Kirchgemeinde Guttannen
Ordentliche Versammlung
Sonntag, 29. November 2020, im
Anschluss an den 10.00 Uhr Gottesdienst
in der Kirche Guttannen.
Traktanden
1. Voranschlag 2021
2. Wahlen (Wiederwahl)
a) Wiederwahl Rechnungsrevisorin
3. Verschiedenes
Guttannen, 12. Oktober 2020
Der Kirchgemeinderat
Kirchgemeinde Meiringen
Ordentliche Versammlung
Sonntag, 29. November 2020,
Ordentliche Versammlung,
11.15 Uhr im Kirchgemeindehaus
nach dem Gottesdienst.
Traktanden
1. Wahlen Kirchgemeinderat
2. Kredit Teilsanierung Zeughauskapelle
Fr. 300'000._.
3. Genehmigung Budget und Steuerfuss
für das Jahr 2021
4. Orientierung über den Finanzplan
2021– 2025
5. Verschiedenes
6. Aus- und Rückblicke
Anschliessend offeriert der Kirchgemeinderat
ein Apéro unter Einhaltung
der geltenden Vorschriften.
Die Unterlagen zu den Traktanden
1-4 liegen ab 27.10. im Sekretariat
Kirchgemeindehaus zur Einsichtnahme
auf. Gemeindebeschwerden
gegen Versammlungsbeschlüsse
sind schriftlich und begründet innert
30 Tagen nach der Versammlung
beim Regierungsstatthalteramt
einzureichen. Das Versammlungsprotokoll
vom 01.12. wird ab 11.12.
während 30 Tagen im Sekretariat
aufliegen. Öffnungszeiten Di. und
Fr. 08.30 - 11.30 Uhr oder nach Vereinbarung.
Zur Versammlung sind alle freundlich
eingeladen.
Reformierter
Kirchgemeinderat
Kirchenanzeiger
23. – 29. Oktober 2020
Evangelisch-reformierte
Kirch ge mein den
Meiringen
Heute Freitag, 14.30 Uhr: Gottesdienst
in der Stiftung Alpbach. Mit
Ulrich Kilian und Maria Rosolemos,
E-Piano. – Sonntag, 10.00 Uhr:
Kanzeltausch, Gottesdienst in der
Michaelskirche mit Pfr. Christian
Weber aus Brienz und Gabriela
Moser, Orgel. – Montag, 19.30 Uhr:
Mystiker-Lesezirkel in der Zeughauskapelle.
– Mittwoch, 20.00
Uhr: Singkreis Meiringen Hasliberg,
Probe in der Michaelskirche. – Donnerstag,
9.30-11.00 Uhr: Müüslitreff
im Kirchgemeindehaus. Für Kinder
bis 5 Jahren mit ihren Eltern.
Hasliberg
Keine Gottesdienste, keine Veranstaltungen
Beachten Sie unsere Monatsandachten,
www.refkgm.ch Agenda, Zuhören
Innertkirchen
Sonntag, 10.00 Uhr: Regionaler
Kanzeltausch, Gottesdienst mit Pfr.
Samuel Bacher aus Meiringen und
Organistin Susy Brunner.
Telefon-Dienst:
Pfr. Ulrich Kilian, 033 973 11 18.
(Pfarramt Guttannen)
Guttannen
Sonntag, 10.00, Gottesdienst mit
Pfarrer Ulrich Kilian. Annette Jakob,
Flöten.
Telefon-Dienst:
Pfr. Ulrich Kilian, 033 973 11 18.
(Pfarramt Guttannen)
Gadmen
Sonntag, Gottesdienst mit regionalem
Kanzeltausch in Innertkirchen
(siehe dort), kein Gottesdienst in
Gadmen.– Vorankündigung, Sonntag,
1., 10 Uhr Gottesdienst. Das
Abendmahl wird anschliessend zu
Ihnen nach Hause gebracht. Möchten
Sie es bringen oder erhalten? Info bei
Pfrin. M. Nyfeler 033 975 11 54 bis
spätestens Samstag, 30. Die Kirchgemeindeversammlung
und der Film
„Zwingli“ vom 6.11. sind in der
Mehrzweckhalle Gadmen geplant.
Aktion Weihnachtpäckli, Bis 17.
November können Sie Päckli in der
Kirche Gadmen abgeben. Packliste
dort oder unter www.weihnachtspäcki.ch.
Telefon-Dienst:
Pfr. Ulrich Kilian, 033 973 11 18
(Pfarramt Guttannen)
Römisch-katholische
Kirchgemeinden
Meiringen
Freitag, 23. Oktober, 09.00 Wortgottesfeier,
Samstag, 24. Oktober,
17.15 Rosenkranzgebet, 18.00 Wortgottesfeier,
Sonntag, 25. Oktober
11.00 Familiengottesdienst zum Erntedank,
Mithilfe der 2. Klässler,
Freitag, 30. Oktober 09.00 Wort-
Feldschützen Schattenhalb
Hotel Tourist, Willigen
Leider müssen auch wir
mitteilen, dass unser
Lotto-Match abgesagt
ist.
Wir hoffen auf eine Durchführung
im 2021
Betriebsferien
EHC Haslital II vs. Arni
Beo-Meisterschaft
Mittwoch, 28. Oktober bis
Samstag, 7. November 2020
Sonntag 25.10.2020 Eishalle Matten 08.00 Uhr
Covid-Schutzkonzept vorhanden
www.ehc-haslital.ch
Energieberatung
Kaspar Winterberger
Postfach 696, 3860 Meiringen
Tel. 033 971 84 45
www.dieenergieberatung.ch
Heimspiele
der SV Meiringen
Wiltschen
Nicht vergessen, heute
SKI-, SNOWBOARD- UND
LANGLAUFMÄRIT
Abholen der Ware bis
Samstag, 7.November
(Nicht verkaufte Artikel werden
danach fachgerecht und
kostenlos entsorgt)
Samstag, 24. Oktober 2020
12:15 Uhr Jun. Db – FC EDO Simme
14:00 Uhr Jun. C – FC Rüschegg /
Schwarzenburg
16:00 Uhr FF-19 – FC Wyler
18:00 Uhr 2. Liga – FC Prishtina Bern
Matchballsponsoren 2. Liga Herren
Brügger Immotreuhand AG
Sherlock Lounge – Club
ISS Kanal Services AG
Mosimann Optik – Uhren – Bijouterie
Maurer + Raz AG
Die Teams freuen sich auf eure
Unterstützung.
Glatthard Sport & Mode GmbH
Bahnhofstrasse 3 | 3860 Meiringen
Hinweis: Der SVM Lottomatch 2020
findet nicht statt.
Anzeiger Oberhasli
Nr. 43 Freitag, 23. Oktober 2020
gottesfeier
Brienz
Sonntag, 25. Oktober, 09.30 Wortgottesfeier
Jahrzeit: Berta Brantschen-Ruef,
Donnerstag, 29.
Oktober, 09.00 Wortgottesfeier
Hasliberg-Hohfluh
Sonntag, 25. Oktober, 09.30 Wortgottesfeier
Kollekte: 24./25. Oktober
Geistliche Begleitung von Seelsorgenden
in Ausbildung
Nichtamtlicher Teil
Freikirchen
Christliches Begegnungs -
zentrum (CBZ)
Freitag, 23. Oktober, 20.00 Uhr: Austausch
mit der FEG Meiringen –
Sonntag, 25. Oktober, 10.00 Uhr:
Gottesdienst (mit Kindergottesdienst),
– Voranzeige: Freitag, 30. Oktober,
19.30 Uhr: Gentlemen’s Talk
Kino
Kino Meiringen, Tel. 033 971 16 33
Kirchgasse 7, 3860 Meiringen
www.kino-meiringen.ch
23. – 30. Oktober 2020
Freitag, 23. Oktober 2020, 20:15
Das FFFH (Festival du Film Français
d’Helvétie) geht auf Reisen
und macht Halt im Kino Meiringen
La bonne épouse (Martin Provost)
Komödie, F/d, ab 8/14 J
Samstag, 24. Oktober 2020, 17:00
The Climb (Michel Angelo Covin)
Komödie, E/d, ab 16 J
Samstag, 24. Oktober 2020, 20:00
La Daronne (Jean-Paul Salomé)
Komödie/Krimi, F/d, ab 14 J
Sonntag, 25. Oktober 2020, 19:00
Notre-Dame du Nil (Atiq Rahimi)
Drama, F/d, ab 14 J
Montag, 26. Oktober 2020, 20:00
La Daronne (Jean-Paul Salomé)
Komödie/Krimi, F/d, ab 14 J
Donnerstag, 29. Oktober 2020, 20:00
The Wall of Shadows (Eliza Kubarska)
Dokfilm, Orig/d, ab 6/10 J
Freitag, 30. Oktober 2020, 20:00
The Climb (Michel Angelo Covin)
Komödie, E/d, ab 16 J
Gratulationen
Finanzplaner mit eidg.
Fachausweis
Alain Amacher, Brienz
Unser Mitarbeiter Alain Amacher
hat die Weiterbildung zum Finanzplaner
mit eidg. Fachausweis bei der
Interessengemeinschaft Ausbildung
im Finanzbereich (IAF) erfolgreich
abgeschlossen. Wir gratulieren Alain
herzlich und wünschen ihm viel Erfolg
und alles Gute für die Zukunft.
Der Verwaltungsrat & das Team der
BBO Bank Brienz Oberhasli AG
Lokale Berichte
Neuerungen Gästekarte und
Harmonisierung Kurtaxen
im Haslital ab Juni 2021
Freie öV-Nutzung mit Gästekarte
ab 1.6.2021
Zusammen mit den Transportpartnern
(Zentralbahn, Meiringen-Innertkirchen-Bahn,
Postauto und
Bergbahnen Meiringen-Hasliberg)
konnte Haslital Tourismus ein Modell
erarbeiten, das allen Inhabern der
Gästekarte die freie Nutzung des öffentlichen
Verkehrs im Haslital ermöglicht.
Auf den entsprechenden
Linien wird die Gästekarte jeweils
von Anreisetag bis und mit Abreisetag
als Ticket anerkannt. Sie muss
dazu in digitaler Form oder ausgedruckt
vorgewiesen werden.
Dieses Angebot umfasst die Bus-/Postautolinien
158 (Reuti-Brünig), 171
(Innertkirchen-Guttannen/Handegg)
und 172 (Innertkirchen-Obermaad),
174 (Brienzwiler-Meiringen-Geissholz),
die Bahnlinien 470 (Zentralbahn
Brünig-Meiringen-Brienzwiler) und
474 (MIB Meiringen-Innertkirchen)
sowie die Pendelbahn Meiringen-
Reuti. Die touristischen Postauto-Linien(Guttannen/Handegg-Grimselpass
/Obermaad-Sustenpass/Meiringen-
Schwarzwaldalp/Engstlenalp) sind
nicht Teil dieses Angebots.
Harmonisierung Kurtaxen ab
1.6.2021
Zur Finanzierung dieses Angebots
haben die Gemeinderäte aller Haslitaler
Gemeinden (Hasliberg, Meiringen,
Schattenhalb, Innertkirchen,
Guttannen) beschlossen, per
1.6.2021 eine Harmonisierung der
Kurtaxenansätze anzustreben. Die
entsprechenden amtlichen Publikationen
erfolgen heute (23.10.2020)
im Anzeiger Oberhasli. Folgende
Kurtaxenansätze sind ab dem
1.6.2021 in allen Gemeinden im
Haslital vorgesehen:
pro Übernachtung:
Erwachsene CHF 3.00
Kinder 6-16 Jahre CHF 1.50
Pauschalkurtaxen:
Wohnwagen CHF 125.00
1-Zimmer-Wohnungen,
Alphütten und
Weidhäuser CHF 160.00
2-Zimmer-Wohnungen CHF 220.00
3- und mehr-
Zimmer-Wohnungen. CHF 330.00
Auf eine Reduktion bei der Übernachtung
in bestimmten Beherbergungsformen
wird bewusst verzichtet, da allen
Gästen die gleichen, aus Kurtaxen finanzierten
Angebote zur Verfügung stehen
(inklusive der freien öV-Nutzung). Aus
denselben Überlegungen werden die Gemeinderäte
den Gemeindeversammlungen
im November/Dezember 2020
beantragen, die Befreiung von der Kurtaxenpflicht
für Übernachtungen in
SAC-Hütten in den jeweiligen Kur- taxenreglementen
aufzuheben (Ausnahme:
In der Gemeinde Meiringen
erfolgt die Reglementsänderung per Gemeinderatsbeschluss,
der dem fakultativen
Referendum unterliegt).
Digitalisierung Meldewesen
und Gästekarte
Im Zuge dieser Neuerungen drängt sich
die Einführung eines digitalisierten Meldewesens
für Logiernächte sowie einer
papierlosen Lösung für die Gästekarte
auf. Unter der Koordination der Jungfrau
Region Tourismus AG konnten diese
Plattformen in Hotels in Grindelwald bereits
getestet werden und stehen ab sofort
auch interessierten Beherbergenden im
Haslital zur Verfügung. Weitere, detaillierte
Informationen dazu werden den Beherbergenden
demnächst zugestellt.
Ebenso werden Informations- und Schulungsanlässe
stattfinden.
Für Rückfragen steht Ihnen das Team von
Haslital Tourismus unter 033 972 50 50
oder info@haslital.swiss zur Verfügung.
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Leistungen gratulieren wir herzlich.
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Reduzierter Betrieb ...
... der Luftseilbahn
Meiringen – Hasliberg Reuti
Infolge Revisionsarbeiten ist die Luftseilbahn Meiringen – Hasliberg Reuti
an folgenden Daten wie folgt in Betrieb:
Fahrzeiten von Montag, 2. bis Freitag, 6. November 2020
Talfahrt
Bergfahrt
Morgens 6.15, 6.50, 7.08, 7.20, 7.55 6.25, 7.08, 7.20, 7.55
Abends *17.50, 18.38, 19.38 18.08, 19.00, 20.00
*Aufgrund der Revisionsarbeiten kann eine geringe Verspätung entstehen.
Während der Grossrevision vom 6. April bis
1. Juli 2021 ist der Betrieb der Luftseilbahn
eingestellt. Weitere Informationen folgen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
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