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Ausfertigung Landgericht Berlin Beschluss

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info@immofrust.de<br />

III.<br />

Der Stiftung Nehemia wie auch dem AIS Rechenzentrum fehlt als Partei für diesen<br />

Rechtsstreit die Aktivlegitimation, da weder zwischen der Postbank AG und der<br />

Stiftung Nehemia noch zwischen der Postbank AG und dem AIS Rechenzentrum eine<br />

rechtswirksame Zession zustande gekommen ist.<br />

Die Gläubigerin wird unter Hinweis auf § 134 ZPO aufgefordert, die Original-<br />

Abtretungsurkunde dem Gericht vorzulegen.<br />

Rein vorsorglich wird unter Hinweis auf § 142 ZPO<br />

beantragt,<br />

der Gläubigerin durch eine entsprechende richterliche Anordnung anzuweisen, die<br />

entsprechenden Urkunden im Original vorzulegen.<br />

Es wird ausdrücklich auf § 56 ZPO verwiesen.<br />

Im Übrigen: Der Schuldner rügt die Nichtvorlage einer Vollmacht.<br />

Der Schuldner<br />

beantragt<br />

für den Fall, dass dem Klageänderungsantrag (Parteiwechsel) zugestimmt werden<br />

sollte, gegen die Gläubigerin ein Kostenbeschluss – auch mit Blick auf die<br />

Teilklagerücknahme – zu erlassen.<br />

Der Schuldner beabsichtigt einen weiteren Sach- und Rechtsvortrag.<br />

Hierfür ist jedoch die Akteneinsicht dringend notwendig.<br />

Auch aus dem Grunde wird der<br />

Antrag<br />

noch einmal ausdrücklich wiederholt, die Akten des verwaltungsgerichtlichen<br />

Verfahrens in Sachen Stiftung Nehemia ./. <strong>Landgericht</strong> Lüneburg (Der Präsident) mit<br />

den Aktenzeichen 5 B 52/01 (Verwaltungsgericht Lüneburg), 8 MA 4171/01<br />

(Oberverwaltungsgericht Lüneburg) und 5 A 44/01 (Verwaltungsgericht Lüneburg)<br />

beizuziehen.<br />

Auch wird an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich der<br />

Antrag<br />

wiederholt, die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Lüneburg mit dem<br />

Aktenzeichen: 503/ Js 19193/01 beizuziehen.<br />

Es wird weiterhin bestritten dass die Gläubigerin Rechtsnachfolgerin ist.<br />

Es wird auch weiterhin ausdrücklich der<br />

Antrag<br />

wiederholt, die Erinnerung gem §732,766ZPO<br />

Weiterhin wird beantragt das Verfahren kostenpflichtig abzuweisen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

( Schuldner )<br />

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