22.12.2012 Aufrufe

Für Familien, Tierbesitzer, Touristen und Menschen, denen Natur ...

Für Familien, Tierbesitzer, Touristen und Menschen, denen Natur ...

Für Familien, Tierbesitzer, Touristen und Menschen, denen Natur ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Der Verkehrsunfall Teil 3<br />

Rechtsanwältin Sandra Karduck<br />

Die Unfallbeteiligten sind nur dazu verpflichtet, so lange<br />

am Unfallort zu warten, bis ihre Personalien, die Identität<br />

ihres Fahrzeugs <strong>und</strong> die Tatsache ihrer Beteiligung am Unfall<br />

den Unfallbeteiligten bekannt gemacht worden sind.<br />

Wenn sich alle Beteiligten einig sind, dass die Polizei nicht<br />

gerufen wird, ist es ausreichend, wenn sie ein Unfallprotokoll<br />

erstellen <strong>und</strong> vor Ort die Personalien austauschen.<br />

Allerdings müssen Sie auf das Eintreffen der Polizei warten,<br />

wenn ein Unfallbeteiligter auf deren Hinzuziehung<br />

besteht. Anderenfalls begehen Sie Unfallflucht.<br />

Ist niemand an der Unfall-<br />

stelle zu sehen, z.B. weil<br />

Sie gegen ein geparktes<br />

Auto gestoßen sind, so<br />

müssen Sie in jedem<br />

Fall eine angemessene<br />

Zeit warten. Wie lange,<br />

-eine angemessene Zeit<br />

ist- das hängt von den Umständen<br />

(z.B. Tageszeit, Ort<br />

<strong>und</strong> Schwere des Unfalls) ab,<br />

sollte jedoch 30 Minuten nicht unterschreiten.<br />

Kommt in dieser Zeit niemand, so<br />

dürfen Sie sich entfernen, müssen aber Namen <strong>und</strong> Anschrift<br />

am Unfallort hinterlassen.<br />

Zudem müssen Sie zusätzlich den anderen Unfallbeteiligten<br />

<strong>und</strong> Geschädigten oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle<br />

unverzüglich melden, dass Sie am Unfall<br />

beteiligt gewesen sind. Dabei müssen Sie auch Ihre Anschrift,<br />

Ihren Aufenthalt sowie das Kennzeichen <strong>und</strong> den<br />

Standort Ihres Fahrzeugs angeben sowie auf Wunsch die<br />

nötigen Feststellungen ermöglichen. Unverzüglich bedeutet,<br />

dass Sie ohne schuldhaftes Verzögern Ihrer Meldepflicht<br />

nachkommen müssen. Ist Ihr Unfallpartner also<br />

nicht vor Ort, fahren Sie nach einer angemessenen Wartezeit<br />

auf direktem Weg zur nächsten Polizeidienststelle.<br />

Wurden Sie bei dem Unfallereignis verletzt, sollten Sie in<br />

jedem Falle so schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen,<br />

auch wenn es sich nur um leichte Verletzungen handelt.<br />

Sandra Karduck<br />

Rechtsanwältin<br />

Strafrecht & Zivilrecht<br />

Tätigkeitsschwerpunkte: Verkehrsrecht & Pferderecht<br />

Lassen Sie sich von Ihrem Arzt ein Attest über die Art der<br />

Verletzung <strong>und</strong> ggf. die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausstellen.<br />

Vergessen Sie auch nicht, Ihrem Arbeitgeber die<br />

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu übersenden, falls<br />

Sie krankgeschrieben werden.<br />

Handelt es sich bei dem Unfall um einen Arbeitsunfall<br />

oder Wegeunfall, so müssen Sie sich von einem Durchgangsarzt<br />

(D-Arzt) behandeln lassen <strong>und</strong> bei<br />

Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3<br />

Kalendertagen Kalend den Unfall der<br />

Ackerweg 1<br />

56729 Mimbach<br />

Tel. 0 26 56 / 95 27 85 0<br />

Fax 0 26 56 / 95 0 36 7<br />

Email: info@rechtsanwalt-karduck.de<br />

www.rechtsanwalt-karduck.de<br />

zuständigen zu<br />

Berufsgenos-<br />

senschaft melden. Die<br />

Unfallmeldung ist<br />

innerhalb von drei<br />

Tagen durch den<br />

Unternehmer (ggf.<br />

Arbeitgeber) oder<br />

dessen Beauftragten<br />

vorzunehmen.<br />

Wenn die Versicherung<br />

des Unfallgegners bei Ihnen<br />

anruft oder Sie anschreibt sollten<br />

Sie Vorsicht walten lassen. Dies gilt<br />

auch, wenn Sie über die Notrufsäule oder den Zentralruf<br />

der Autoversicherung mit der gegnerischen Versicherung<br />

verb<strong>und</strong>en werden. Lassen Sie sich nicht zu einer Regulierung<br />

ohne Anwalt drängen. Akzeptieren Sie auch nicht die<br />

Werkstatt oder den Sachverständigen der Versicherung.<br />

Schließlich sollten Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung,<br />

z.B. eine schnelle Abfindungszahlung, treffen.<br />

Die Versicherer versuchen durch gezielte Anrufe oder Schreiben<br />

unmittelbar an den Geschädigten heranzutreten,<br />

um ihm eine vermeintlich unkomplizierte <strong>und</strong> schnelle<br />

Regulierung des Unfallschadens anzubieten, im Rahmen<br />

des sogenannten aktiven Schadensmanagements. Obwohl<br />

sich dies gut anhört, wird aber nur das Ziel verfolgt,<br />

dem Geschädigten so wenig wie möglich zahlen<br />

müssen.<br />

Fortsetzung folgt.<br />

STRAF- UND ZIVILRECHT<br />

MPH-Magazin Lebensräume Ausgabe 1-2012 7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!