URLAUBS- PLANER 2013 - Einbeck Marketing
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Gastaufnahme und Buchungsbedingungen <strong>2013</strong><br />
Lieber Gast,<br />
Die Tourist-Information <strong>Einbeck</strong> – ein Geschäftsfeld der<br />
<strong>Einbeck</strong> <strong>Marketing</strong> GmbH – (nachfolgend »T.I.E.«<br />
abgekürzt) bietet Ihnen verschiedene attraktive<br />
touristische Leistungen. Dabei wird die T.I.E. in verschiedenen<br />
Funktionen tätig. Um eine reibungslose Vertragsabwicklung<br />
zu gewährleisten, treffen wir mit Ihnen klare rechtliche Regelungen.<br />
Nebenstehend der Überblick über die Angebote, die<br />
Stellung der T.I.E. und die für das jeweilige Angebot geltenden<br />
Bestimmungen: Die nebenstehend in der rechten Spalte<br />
genannten, nachfolgend wiedergegebenen Buchungsbedingungen,<br />
werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des<br />
mit Ihnen abzuschließenden Vertrages.<br />
Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch!<br />
A. GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN<br />
1. Reservierung<br />
1.1 Ihren schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Reservierungswunsch nehmen wir<br />
auf, bearbeiten ihn und geben ihn an den von Ihnen ausgesuchten Vermieter weiter.<br />
1.2 Der Gastaufnahmeantrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bzw. die<br />
Ferienwohnung/en bestellt und zugesagt sind. Vertragspartner sind der Vermieter<br />
und Sie als Mieter. Die T.I.E. ist lediglich Vermittler.<br />
Sie erhalten unmittelbar nach Ihrer Anmeldung eine Reservierungsbestätigung durch<br />
uns. Die übrigen Reiseunterlagen gehen Ihnen rechtzeitig vor Reiseantritt zu.<br />
2. Abrechnung<br />
2.1 Die angegebenen Zimmerpreise gelten grundsätzlich für Übernachtung/Frühstück,<br />
bei Ferienwohnungen/Ferienhäusern pro Tag und Einheit. Sie beinhalten die Mehrwertsteuer<br />
und das Bedienungsgeld. Nicht enthalten sind Ortsabgaben wie z.B. Kurtaxen,<br />
die obligatorisch gezahlt werden müssen und – soweit ausgewiesen – variable<br />
Nebenkosten wie z.B. Stromverbrauch bei Ferienwohnungen.<br />
2.2 Die T.I.E. führt das Inkasso namens und im Auftrag des jeweiligen Vermieters durch.<br />
Dieses Abrechnungsverfahren erleichtert Ihnen Ihre Reservierung.<br />
2.3 Die Fälligkeit von Anzahlungen und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast<br />
oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung.<br />
Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Preis<br />
einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende<br />
zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.<br />
3. Reiserücktritt<br />
3.1 Der Gast sowie die T.I.E. können jederzeit von einer Reservierung<br />
zurücktreten. Dieser Rücktritt ist gegenüber der Vermittlungsstelle schriftlich zu<br />
erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang<br />
der Rücktrittserklärung bei der Vermittlungsstelle.<br />
3.2 Treten Sie vom Gastaufnahmevertrag zurück, kann der Vermieter Ersatz für die<br />
getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Es gelten<br />
dabei folgende Rücktrittspauschalen:<br />
Bei Zimmerreservierungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen usw.:<br />
Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn:<br />
10% des Reisepreises, aber mindestens 25,– E.<br />
Bis zum 21. Tag vor Reisebeginn:<br />
20% des Reisepreises, aber mindestens 40,– E.<br />
Bis zum 11. Tag vor Reisebeginn:<br />
40% des Reisepreises, aber mindestens 50,– E.<br />
Bis zum 7. Tag vor Reisebeginn:<br />
60% des Reisepreises. Danach: 80% des Reisepreises.<br />
Bei Reservierungen von Ferienwohnungen/Ferienhäusern:<br />
Bis zum 45. Tag vor Reisebeginn:<br />
10% des Reisepreises, aber mindestens 25,– E.<br />
Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn:<br />
25% des Reisepreises, aber mindestens 40,– E.<br />
Bis zum 22. Tag vor Reisebeginn:<br />
50% des Reisepreises, aber mind. 50,– E. Danach: 80% d. Reisepreises.<br />
Angebot/Seite Tätigkeit der<br />
Touristinformation<br />
Hotels, Gasthäuser<br />
und<br />
Privatzimmer<br />
(ab Seite 30)<br />
Stadtführungen und<br />
Besichtigungen<br />
(ab Seite 11)<br />
Erlebnisprogramme<br />
für<br />
Gruppen<br />
(ab Seite 13)<br />
Wir sind lediglich<br />
Vermittler der<br />
Unterkünfte<br />
Ihr Vertragspartner<br />
im<br />
Buchungsfalle<br />
Das jeweilige<br />
Beherbergungsunternehmen<br />
Die Tourist-Information <strong>Einbeck</strong> ist Ihr<br />
Vertragspartner<br />
Die Tourist-Information <strong>Einbeck</strong> ist Ihr<br />
Vertragspartner als Reiseveranstalter<br />
Geltende<br />
Bestimmungen<br />
Gastaufnahmebedingungen;<br />
Abschnitt A der<br />
Buchungsbedingungen<br />
Bedingungen für Führungen<br />
und Besichtigungen<br />
im Abschnitt B der<br />
Buchungsbedingungen<br />
Reisebedingungen in<br />
Abschnitt C der<br />
Buchungsbedingungen<br />
3.3 Die Rücktrittspauschalen werden namens und im Auftrag des Vermieters von der<br />
T.I.E. erhoben. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer<br />
Reiserücktrittsversicherung.<br />
4. Haftung<br />
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des BGB. Die T.I.E. haftet im Rahmen des<br />
Informations- und Reservierungssystems lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung<br />
und Weiterleitung der Reservierung an den Vermieter. Sie haftet nicht für<br />
Handlungen und Unterlassungen der Vermieter.<br />
5. Beschwerden<br />
Sollten Sie trotz unserer sorgfältigen Vorbereitung Anlass zur Beschwerde haben,<br />
wenden Sie sich bitte in jedem Fall an den jeweiligen Vermieter. Er wird in der Regel<br />
bereit sein, sofort Abhilfe zu schaffen, damit Sie die im Prospekt zugesicherten<br />
Leistungen erhalten.<br />
B. BUCHUNGSBEDINGUNGEN FÜR STADTFÜHRUNGEN UND BESICHTIGUNGEN<br />
Die Regelungen in diesem Abschnitt gelten für die Angebote auf den<br />
Seiten 12 bis 15 und 19 bis 24 des Kataloges.<br />
1. Buchung/Vertragsschluss<br />
Die Buchung kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Der Vertrag kommt als<br />
Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB mit unserer schriftlichen oder mündlichen Buchungsbestätigung<br />
zustande. Die Bestimmung in C.1.3 dieser Buchungsbedingungen<br />
gilt entsprechend.<br />
2. Bezahlung<br />
Stadtführungen und Besichtigungen sind jeweils zu Beginn der Führung an den<br />
Führer zu bezahlen oder werden nach Absprache in Rechnung gestellt.<br />
3. Leistungen und Preise<br />
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind ausschließlich die Leistungs-<br />
und Preisangaben aus der Leistungsbeschreibung des Kataloges »Urlaubsplaner<br />
2012« maßgebend. Es bleibt der T.I.E. vorbehalten vor Vertragsschluss eine Änderung<br />
von Leistungen und Preise zu erklären. Die Bestimmungen in C.4. und C.2.2 dieser<br />
Buchungsbedingungen gelten entsprechend.<br />
4. Rücktritt, Abbruch, Umbuchungen<br />
4.1 Bei einem Rücktritt von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Führungsbeginn<br />
wird eine Ausfallgebühr in Höhe der Mindestgebühren für die jeweilige<br />
Führung berechnet.<br />
4.2 Sofern der Reisende eine Führung/Stadtrundfahrt nach Beginn aus Gründen<br />
abbricht, die er selbst zu verantworten hat, so hat die T.I.E. Anspruch auf den vollen<br />
Preis.<br />
4.3 Erfolgt die Stornierung einer bereits gebuchten Leistungen, so ist die T.I.E.<br />
berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr vom Gast in Höhe von 5,– E<br />
pro bestellter Führung zu erheben.<br />
4.4 Bei Umbuchungen wird, sofern diese durchgeführt werden können, eine Umbuchungsgebühr<br />
in Höhe von 2,50 E pro Führung erhoben.<br />
5. Sonstige Bestimmungen<br />
Für Verträge über Stadtführungen und Stadtrundfahrten gelten die Bestimmungen C.<br />
7. bis 9. dieser Buchungsbedingungen entsprechend.<br />
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