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URLAUBS- PLANER 2013 - Einbeck Marketing

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Gastaufnahme und Buchungsbedingungen <strong>2013</strong><br />

Lieber Gast,<br />

Die Tourist-Information <strong>Einbeck</strong> – ein Geschäftsfeld der<br />

<strong>Einbeck</strong> <strong>Marketing</strong> GmbH – (nachfolgend »T.I.E.«<br />

abgekürzt) bietet Ihnen verschiedene attraktive<br />

touristische Leistungen. Dabei wird die T.I.E. in verschiedenen<br />

Funktionen tätig. Um eine reibungslose Vertragsabwicklung<br />

zu gewährleisten, treffen wir mit Ihnen klare rechtliche Regelungen.<br />

Nebenstehend der Überblick über die Angebote, die<br />

Stellung der T.I.E. und die für das jeweilige Angebot geltenden<br />

Bestimmungen: Die nebenstehend in der rechten Spalte<br />

genannten, nachfolgend wiedergegebenen Buchungsbedingungen,<br />

werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des<br />

mit Ihnen abzuschließenden Vertrages.<br />

Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch!<br />

A. GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN<br />

1. Reservierung<br />

1.1 Ihren schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Reservierungswunsch nehmen wir<br />

auf, bearbeiten ihn und geben ihn an den von Ihnen ausgesuchten Vermieter weiter.<br />

1.2 Der Gastaufnahmeantrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bzw. die<br />

Ferienwohnung/en bestellt und zugesagt sind. Vertragspartner sind der Vermieter<br />

und Sie als Mieter. Die T.I.E. ist lediglich Vermittler.<br />

Sie erhalten unmittelbar nach Ihrer Anmeldung eine Reservierungsbestätigung durch<br />

uns. Die übrigen Reiseunterlagen gehen Ihnen rechtzeitig vor Reiseantritt zu.<br />

2. Abrechnung<br />

2.1 Die angegebenen Zimmerpreise gelten grundsätzlich für Übernachtung/Frühstück,<br />

bei Ferienwohnungen/Ferienhäusern pro Tag und Einheit. Sie beinhalten die Mehrwertsteuer<br />

und das Bedienungsgeld. Nicht enthalten sind Ortsabgaben wie z.B. Kurtaxen,<br />

die obligatorisch gezahlt werden müssen und – soweit ausgewiesen – variable<br />

Nebenkosten wie z.B. Stromverbrauch bei Ferienwohnungen.<br />

2.2 Die T.I.E. führt das Inkasso namens und im Auftrag des jeweiligen Vermieters durch.<br />

Dieses Abrechnungsverfahren erleichtert Ihnen Ihre Reservierung.<br />

2.3 Die Fälligkeit von Anzahlungen und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast<br />

oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung.<br />

Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Preis<br />

einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende<br />

zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.<br />

3. Reiserücktritt<br />

3.1 Der Gast sowie die T.I.E. können jederzeit von einer Reservierung<br />

zurücktreten. Dieser Rücktritt ist gegenüber der Vermittlungsstelle schriftlich zu<br />

erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang<br />

der Rücktrittserklärung bei der Vermittlungsstelle.<br />

3.2 Treten Sie vom Gastaufnahmevertrag zurück, kann der Vermieter Ersatz für die<br />

getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Es gelten<br />

dabei folgende Rücktrittspauschalen:<br />

Bei Zimmerreservierungen in Hotels, Gasthöfen, Pensionen usw.:<br />

Bis zum 31. Tag vor Reisebeginn:<br />

10% des Reisepreises, aber mindestens 25,– E.<br />

Bis zum 21. Tag vor Reisebeginn:<br />

20% des Reisepreises, aber mindestens 40,– E.<br />

Bis zum 11. Tag vor Reisebeginn:<br />

40% des Reisepreises, aber mindestens 50,– E.<br />

Bis zum 7. Tag vor Reisebeginn:<br />

60% des Reisepreises. Danach: 80% des Reisepreises.<br />

Bei Reservierungen von Ferienwohnungen/Ferienhäusern:<br />

Bis zum 45. Tag vor Reisebeginn:<br />

10% des Reisepreises, aber mindestens 25,– E.<br />

Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn:<br />

25% des Reisepreises, aber mindestens 40,– E.<br />

Bis zum 22. Tag vor Reisebeginn:<br />

50% des Reisepreises, aber mind. 50,– E. Danach: 80% d. Reisepreises.<br />

Angebot/Seite Tätigkeit der<br />

Touristinformation<br />

Hotels, Gasthäuser<br />

und<br />

Privatzimmer<br />

(ab Seite 30)<br />

Stadtführungen und<br />

Besichtigungen<br />

(ab Seite 11)<br />

Erlebnisprogramme<br />

für<br />

Gruppen<br />

(ab Seite 13)<br />

Wir sind lediglich<br />

Vermittler der<br />

Unterkünfte<br />

Ihr Vertragspartner<br />

im<br />

Buchungsfalle<br />

Das jeweilige<br />

Beherbergungsunternehmen<br />

Die Tourist-Information <strong>Einbeck</strong> ist Ihr<br />

Vertragspartner<br />

Die Tourist-Information <strong>Einbeck</strong> ist Ihr<br />

Vertragspartner als Reiseveranstalter<br />

Geltende<br />

Bestimmungen<br />

Gastaufnahmebedingungen;<br />

Abschnitt A der<br />

Buchungsbedingungen<br />

Bedingungen für Führungen<br />

und Besichtigungen<br />

im Abschnitt B der<br />

Buchungsbedingungen<br />

Reisebedingungen in<br />

Abschnitt C der<br />

Buchungsbedingungen<br />

3.3 Die Rücktrittspauschalen werden namens und im Auftrag des Vermieters von der<br />

T.I.E. erhoben. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer<br />

Reiserücktrittsversicherung.<br />

4. Haftung<br />

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des BGB. Die T.I.E. haftet im Rahmen des<br />

Informations- und Reservierungssystems lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung<br />

und Weiterleitung der Reservierung an den Vermieter. Sie haftet nicht für<br />

Handlungen und Unterlassungen der Vermieter.<br />

5. Beschwerden<br />

Sollten Sie trotz unserer sorgfältigen Vorbereitung Anlass zur Beschwerde haben,<br />

wenden Sie sich bitte in jedem Fall an den jeweiligen Vermieter. Er wird in der Regel<br />

bereit sein, sofort Abhilfe zu schaffen, damit Sie die im Prospekt zugesicherten<br />

Leistungen erhalten.<br />

B. BUCHUNGSBEDINGUNGEN FÜR STADTFÜHRUNGEN UND BESICHTIGUNGEN<br />

Die Regelungen in diesem Abschnitt gelten für die Angebote auf den<br />

Seiten 12 bis 15 und 19 bis 24 des Kataloges.<br />

1. Buchung/Vertragsschluss<br />

Die Buchung kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Der Vertrag kommt als<br />

Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB mit unserer schriftlichen oder mündlichen Buchungsbestätigung<br />

zustande. Die Bestimmung in C.1.3 dieser Buchungsbedingungen<br />

gilt entsprechend.<br />

2. Bezahlung<br />

Stadtführungen und Besichtigungen sind jeweils zu Beginn der Führung an den<br />

Führer zu bezahlen oder werden nach Absprache in Rechnung gestellt.<br />

3. Leistungen und Preise<br />

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind ausschließlich die Leistungs-<br />

und Preisangaben aus der Leistungsbeschreibung des Kataloges »Urlaubsplaner<br />

2012« maßgebend. Es bleibt der T.I.E. vorbehalten vor Vertragsschluss eine Änderung<br />

von Leistungen und Preise zu erklären. Die Bestimmungen in C.4. und C.2.2 dieser<br />

Buchungsbedingungen gelten entsprechend.<br />

4. Rücktritt, Abbruch, Umbuchungen<br />

4.1 Bei einem Rücktritt von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Führungsbeginn<br />

wird eine Ausfallgebühr in Höhe der Mindestgebühren für die jeweilige<br />

Führung berechnet.<br />

4.2 Sofern der Reisende eine Führung/Stadtrundfahrt nach Beginn aus Gründen<br />

abbricht, die er selbst zu verantworten hat, so hat die T.I.E. Anspruch auf den vollen<br />

Preis.<br />

4.3 Erfolgt die Stornierung einer bereits gebuchten Leistungen, so ist die T.I.E.<br />

berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr vom Gast in Höhe von 5,– E<br />

pro bestellter Führung zu erheben.<br />

4.4 Bei Umbuchungen wird, sofern diese durchgeführt werden können, eine Umbuchungsgebühr<br />

in Höhe von 2,50 E pro Führung erhoben.<br />

5. Sonstige Bestimmungen<br />

Für Verträge über Stadtführungen und Stadtrundfahrten gelten die Bestimmungen C.<br />

7. bis 9. dieser Buchungsbedingungen entsprechend.<br />

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