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URLAUBS- PLANER 2013 - Einbeck Marketing

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Gastaufnahme und Buchungsbedingungen <strong>2013</strong><br />

C. REISEBEDINGUNGEN FÜR ERLEBNISPROGRAMME<br />

Die Regelungen in diesem Abschnitt gelten für Erlebnisprogramme für Gruppen auf den<br />

Seiten 16 bis 18 des Kataloges.<br />

1. Abschluss des Vertrages<br />

1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich oder schriftlich erfolgen kann,<br />

bietet der Gast der T.I.E. den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der<br />

Ausschreibung, aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser<br />

Reisebedingungen verbindlich an.<br />

1.2 Der Reisevertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Buchungsbestätigung<br />

der T.I.E. an den Reisegast zustande.<br />

1.3 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reiseteilnehmern<br />

aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche,<br />

gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.<br />

2. Leistungsverpflichtung des T.I.E.<br />

2.1 Die Leistungsverpflichtung der T.I.E. ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der<br />

Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen<br />

Prospekt bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen<br />

Hinweise und Erläuterungen.<br />

2.2 Die Beförderungsleistungen beziehen sich ausschließlich auf den in der Leistungsbeschreibung<br />

angegebenen Transfer in bzw. ab <strong>Einbeck</strong>. Für den Transport vom<br />

Wohnort nach <strong>Einbeck</strong> sorgt der Reisende eigenverantwortlich. Dies gilt ebenso für<br />

das Gepäck des Reisenden. Eine Haftung der T.I.E. wird insoweit ausgeschlossen.<br />

Leistungsträger, insbesondere Unterkunftsgeber und Reisebüros sind von der T.I.E. nicht<br />

bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die<br />

Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch<br />

dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.<br />

3. Anzahlung und Restzahlung<br />

3.1 Eine Anzahlung des Reisepreises von 20 % wird sofort mit Vertragsabschluss<br />

(Zugang der Buchungsbestätigung) fällig. Die Fälligkeit der<br />

Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen<br />

und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung.<br />

3.2 Stornierungskosten, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort zahlungsfällig.<br />

3.3 Soweit die T.I.E. zur Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage ist,<br />

besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des Reisegastes<br />

auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.<br />

4. Rücktritt und Kündigung durch die T.I.E.<br />

4.1 Die T.I.E. kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisegast die Durchführung<br />

des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich<br />

in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages<br />

gerechtfertigt ist. Die örtlichen Bevollmächtigten der T.I.E. (insbesondere die Leistungsträger,<br />

Führer und Reiseleiter) sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte der T.I.E.<br />

wahrzunehmen. Kündigt die T.I.E., so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; die<br />

T.I.E. muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen<br />

lassen, den es aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt,<br />

einschließlich der ihm eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.<br />

4.2 Die T.I.E. kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung<br />

genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom<br />

Reisevertrag zurücktreten:<br />

a) Die T.I.E. ist verpflichtet, dem Reisegast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich<br />

zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl<br />

nicht durchgeführt wird.<br />

b) Ein Rücktritt der T.I.E. später 2 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.<br />

c) Der Reisegast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen<br />

anderen Reise verlangen, wenn die T.I.E. in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis<br />

für den Reisegast aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisegast hat dieses Recht unverzüglich<br />

nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber der T.I.E. geltend zu machen.<br />

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung<br />

5.1 Der Reisegast kann bei Pauschalangeboten, Tages- und Mehrtagesfahrten bis<br />

Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber der T.I.E., die schriftlich erfolgen soll,<br />

vom Reisevertrag zurücktreten.<br />

5.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisegast, stehen der T.I.E. unter Berücksichtigung<br />

gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige<br />

Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:<br />

a) ab Buchung fallen 5,– E Bearbeitungsgebühren an<br />

b) vom 21. bis 7. Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises<br />

c) ab dem 6. Tag vor Reisebeginn, bzw. bei Nichtantritt 60% des Reisepreises<br />

60<br />

5.3 Dem Reisegast ist es gestattet, der T.I.E. nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine<br />

oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In<br />

diesem Fall ist der Reisegast nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten<br />

verpflichtet.<br />

5.4 Die T.I.E. behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung entsprechend ihr<br />

entstandener, dem Reisegast gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender<br />

Kosten zu berechnen.<br />

6. Obliegenheiten und Kündigung des Reisegastes<br />

6.1 Der Reisegast ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der T.I.E. oder ihren<br />

Beauftragten (Führer, Reiseleiter) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche<br />

des Reisegastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisegast obliegende Rüge<br />

unverschuldet unterbleibt.<br />

6.2 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der<br />

Reisegast den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB)<br />

kündigen.<br />

6.3 Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden nach § 651 g Abs. 1 BGB, Gewährleistungsansprüche<br />

innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung<br />

der Reise gegenüber der T.I.E. geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit der<br />

T.I.E. abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert:<br />

a) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag, bzw. den von<br />

der T.I.E. erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Reiseteilnehmer<br />

(ausschließlich nach Reiseende) und zwar innerhalb eines Monats nach<br />

dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber der T.I.E. geltend zu machen.<br />

b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber der T.I.E. erfolgen. Eine<br />

schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.<br />

c) Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Regelungen über<br />

eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Kunden sowie die Vorschriften über die<br />

Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.<br />

7. Haftung<br />

7.1 Die vertragliche Haftung der T.I.E., für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch<br />

die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den<br />

dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit<br />

a) ein Schaden des Reisegastes von der T.I.E. weder vorsätzlich noch grob fahrlässig<br />

herbeigeführt oder<br />

b) die T.I.E. für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen<br />

eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />

7.2 Die T.I.E. haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die<br />

als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Übernachtungen,<br />

Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der konkreten Leistungsbeschreibung<br />

ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.<br />

7.3 Die T.I.E. trägt keine Haftung für Körperschäden oder Schäden und Unfälle, wenn<br />

diese vom Gast selbstverschuldet wurden.<br />

8. Verjährung, Abtretungsverbot<br />

8.1 Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber der T.I.E., gleich aus welchem Rechtsgrund<br />

– jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisegastes aus unerlaubter Handlung<br />

– verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum.<br />

Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vor- und nachvertraglichen<br />

Pflichten und den Nebenpflichten aus dem Reisevertrag.<br />

Die gesetzliche Regelung des § 651g Abs. 2 BGB über die Hemmung der Verjährungsfrist<br />

bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.<br />

8.2 Eine Abtretung jeder Ansprüche des Reisegastes aus Anlass der Reise, gleich aus<br />

welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist<br />

ausgeschlossenen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.<br />

9. Gerichtsstand, Sonstiges<br />

9.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten<br />

die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages<br />

bleibt unberührt.<br />

9.2 Gerichtsstand für Klagen des Reisegastes gegen das T.I.E. ist aus-schließlich<br />

<strong>Einbeck</strong>.<br />

9.3 Für Klagen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es<br />

sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss<br />

des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt<br />

haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung<br />

nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist Gerichtstand <strong>Einbeck</strong>.

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