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Gemeinde Info Folge 1/2007 - Taufkirchen an der Pram

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Flächenwidmungspl<strong>an</strong>än<strong>der</strong>ungen<br />

4<br />

)<br />

AUS DEM GEMEINDERAT<br />

In <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 15. Februar <strong>2007</strong> wurden<br />

u.a. folgende Beschlüsse gefasst:<br />

Neben den positiven Än<strong>der</strong>ungsbeschlüssen<br />

Nr. 39 (Kalchgruber)<br />

und 40 (Krainer) st<strong>an</strong>d <strong>der</strong><br />

Grundsatzbeschluss/Beschluss<br />

über die Än<strong>der</strong>ung Nr. 41 (Bamberger,<br />

Haberedt 9) auf <strong>der</strong> Tagesordnung;<br />

durch die be<strong>an</strong>tragte<br />

Umwidmung von Grünl<strong>an</strong>d-L<strong>an</strong>dwirtscha�<br />

in Erholungsfläche soll<br />

die Voraussetzung für die Durchführung<br />

eines Bauvorhabens (Reitsport<strong>an</strong>lage)<br />

geschaffen werden.<br />

Weiters st<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Grundsatzbeschluss<br />

zur Än<strong>der</strong>ung Nr. 42 (shoe<br />

fashion group) des Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es<br />

Nr. 4 samt Örtlichem<br />

Entwicklungskonzept – Än<strong>der</strong>ung<br />

Nr. 8 auf dem Programm.<br />

Da auf <strong>der</strong> westlichen Teilfläche<br />

des Betriebsareals die Schaffung eines<br />

sogen<strong>an</strong>nten „Outlet Centers“<br />

für betriebseigene Waren gepl<strong>an</strong>t<br />

ist, bedarf dies einer Umwidmung<br />

von Betriebsbaugebiet in „Gebiet<br />

für Geschä�sbauten mit einer Gesamtverkaufsfläche<br />

von 300 m² bis<br />

max. 1.500 m²".<br />

Analog dazu wurde auch zur Än<strong>der</strong>ung<br />

des Funktionspl<strong>an</strong>s des<br />

Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

die Zustimmung erteilt.<br />

Wirtscha�sför<strong>der</strong>ung Firma „Sentimento“<br />

Abwasserbeseitigungs<strong>an</strong>lage BA 07<br />

Für das gegenständliche K<strong>an</strong>albauvorhaben wurde weiters die Annahme<br />

des För<strong>der</strong>vertrages mit dem Bundesministerium für L<strong>an</strong>d- und Forstwirtscha�,<br />

Umwelt und Wasserwirtscha� als För<strong>der</strong>geber, vertreten durch die<br />

Kommunalkredit Public Consulting GmbH beschlossen; dieser Vertrag<br />

sieht eine För<strong>der</strong>ung im Nominale von € 408.228,00 (Zinssatz von 3,80 %)<br />

bei för<strong>der</strong>baren Investitionskosten von € 1.030.000,00 und einem vorläufigen<br />

För<strong>der</strong>satz von ca. 39,6 % vor.<br />

Anschließend kommt es zur Beschlussfassung des nachfolgenden Fin<strong>an</strong>zierungspl<strong>an</strong>es<br />

für dieses Bauvorhaben:<br />

Anschlussgebühren 8 % € 82.400,00<br />

Eigenmi�el <strong>Gemeinde</strong> 10 % € 103.000,00<br />

L<strong>an</strong>desför<strong>der</strong>ung 5 % € 51.500,00<br />

Fremdkapital<br />

(för<strong>der</strong>ungsfähig) 77 % € 793.100,00<br />

€ 1.030.00,00<br />

In <strong>der</strong> nächsten Ausgabe <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>-<strong>Info</strong> erfahren Sie das Ergebnis<br />

<strong>der</strong> gerade laufenden Ausschreibung für die Erd-, Baumeister- und Rohrverlegungsarbeiten.<br />

Fin<strong>an</strong>zierungspl<strong>an</strong><br />

Straßenbauprogramm <strong>2007</strong> – 2009<br />

Der vom <strong>Gemeinde</strong>rat beschlossene Fin<strong>an</strong>zierungspl<strong>an</strong> für das zukün�ige<br />

Straßenbauprogramm stellt sich wie folgt dar:<br />

Anteilbeitrag <strong>Gemeinde</strong> € 193.500,00<br />

L<strong>an</strong>deszuschuss € 60.000,00<br />

Bedarfszuweisung (L<strong>an</strong>d) € 100.000,00<br />

€ 353.500,00<br />

Da die Umsetzung dieses Bauvorhabens hohe Eigenmi�el <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

beinhaltet, lässt sich <strong>der</strong> genaue Zeitpunkt <strong>der</strong> Realisierung <strong>der</strong> beabsichtigten<br />

Straßenbauvorhaben <strong>der</strong>zeit nicht festlegen.<br />

Das Ansuchen <strong>der</strong> Firma „Sentimento um Gewährung einer Kommunalsteuerför<strong>der</strong>ung wurde vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

positiv im Rahmen <strong>der</strong> üblichen Wirtscha�sför<strong>der</strong>ung erledigt; dass bedeutet, dass dem Unternehmen<br />

ein 1%-iger Kommunalsteuernachlass auf 5 Jahre gewährt wird.<br />

G e m e i n d e - I n f o T a u � i r c h e n / P r a m

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