Vermögensverwaltender Vertrag
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Gesellschaftsanteile als Prämie für eine Anteilsgebundene Versicherung
Grundsätzlich können Eltern zugunsten Ihres Kindes oder Ihrer Kinder Lebensversicherungen
abschließen. Eine schenkungssteuerlich interessante Variante, stellt dabei die
Prämienschenkung dar.
Dabei werden die Abkömmlinge Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigte und die Eltern
stellen die Mittel für die Prämien zur Verfügung.
Der große Vorteil bei der Prämienschenkung liegt darin begründet, dass lediglich die Prämien
der Schenkungssteuer unterliegen, nicht aber die spätere Versicherungsleistung.
Mit dieser Form der Schenkung, können die Freibetragsgrenzen im Zehn-Jahresintervall gem.
§ 14 ErbStG steueroptimiert ausgeschöpft werden.
Beispiel:
Ein Vater möchte Gesellschaftsanteile seiner Immobiliengesellschaft an die Kinder verschenken.
Bis zu seinem Tod möchte er Verfügungen über die Firmenanteile verhindern.
Für die Vertragskonstellation bietet sich an, zwei Versicherungsnehmer (VN) einzusetzen, da somit
nur beide VN gemeinsam über das Kapital verfügen dürfen.