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Vermögensverwaltender Vertrag

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Gesellschaftsanteile als Prämie für eine Anteilsgebundene Versicherung

Grundsätzlich können Eltern zugunsten Ihres Kindes oder Ihrer Kinder Lebensversicherungen

abschließen. Eine schenkungssteuerlich interessante Variante, stellt dabei die

Prämienschenkung dar.

Dabei werden die Abkömmlinge Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigte und die Eltern

stellen die Mittel für die Prämien zur Verfügung.

Der große Vorteil bei der Prämienschenkung liegt darin begründet, dass lediglich die Prämien

der Schenkungssteuer unterliegen, nicht aber die spätere Versicherungsleistung.

Mit dieser Form der Schenkung, können die Freibetragsgrenzen im Zehn-Jahresintervall gem.

§ 14 ErbStG steueroptimiert ausgeschöpft werden.

Beispiel:

Ein Vater möchte Gesellschaftsanteile seiner Immobiliengesellschaft an die Kinder verschenken.

Bis zu seinem Tod möchte er Verfügungen über die Firmenanteile verhindern.

Für die Vertragskonstellation bietet sich an, zwei Versicherungsnehmer (VN) einzusetzen, da somit

nur beide VN gemeinsam über das Kapital verfügen dürfen.

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