ILE Klosterwinkel Förderfibel
Übersichtliches Nachschlagewerk mit hilfreichen Informationen zu Fördermöglichkeiten für Umbauten oder Renovierungen für Immobilieneigentümer und Unternehmer innerhalb der ILE Klosterwinkel in Niederbayern
Übersichtliches Nachschlagewerk mit hilfreichen Informationen zu Fördermöglichkeiten für Umbauten oder Renovierungen für Immobilieneigentümer und Unternehmer innerhalb der ILE Klosterwinkel in Niederbayern
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Förderung privater Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung
(in allen Ortsteilen von Mitgliedsgemeinden der ILE Klosterwinkel, in denen eine Dorferneuerung durchgeführt
wird)
Was wird gefördert?
▪ Fachinformationen und (Experten)Vorschläge von Experten zur Gestaltung von Gebäuden, Fassaden, Hofflächen
und Gärten
▪ Für dorfgerechte Baumaßnahmen: Zuschüsse aus dem bayer. Dorfentwicklungsprogramm
Grundlage
Bayerisches Dorfentwicklungsprogramm
Wie wird gefördert?
▪ Maßnahmen zur Erhaltung, Umnutzung, Gestaltung dörflicher Gebäude => bis zu 35% der Ausgaben (max.
50.000 € je Gebäude)
▪ Ortsplanerisch, kulturhistorisch, denkmalpflegerisch besonders wertvolle Gebäude => erhöhte Förderung
bis 60% der Ausgaben (max. 80.000 € je Gebäude)
▪ Bei besonderen Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen kann der Förderbetrag um bis zu
10.000 € erhöht werden
▪ Dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen => bis zu 30% der Ausgaben (max. 15.000 € je
Gebäude)
Diese Angaben sind Höchstfördersätze und können in ganz besonders begründeten Ausnahmefällen gewährt
werden, Regelfördersätze liegen deutlich niedriger. Zuschüsse für Privatmaßnahmen können mit anderen Förderprogrammen
kombiniert werden.
Wer fördert?
Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern
Für wen?
Haus- und Hofbesitzer*innen
Voraussetzungen
▪ Dorferneuerungsverfahren muss eingeleitet sein
▪ Maßnahme muss im Dorferneuerungsgebiet liegen, den Zielen und Leitlinien der Dorferneuerung oder den
konkreten Vorgaben des Dorferneuerungsplanes entsprechen
▪ Vor Baubeginn muss ein Förderantrag gestellt worden sein und eine schriftliche Zustimmung des Amtes für
Ländliche Entwicklung zum fallweise möglichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegen
Noch Fragen?
Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern
Dr.-Schlögl-Platz 1
94405 Landau a. d. Isar
E-Mail: poststelle@ale-nb.bayern.de
Tel. 09951 / 940-0 (Vermittlung)
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Dorferneuerung
bei den einzelnen Kommunen
(siehe oben in diesem Leitfaden). Hier sind direkte
Kontaktdaten zu den zuständigen Mitarbeiter*innen
in Ihrer Gemeinde notiert.
30