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ILE Klosterwinkel Förderfibel

Übersichtliches Nachschlagewerk mit hilfreichen Informationen zu Fördermöglichkeiten für Umbauten oder Renovierungen für Immobilieneigentümer und Unternehmer innerhalb der ILE Klosterwinkel in Niederbayern

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Förderung privater Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung

(in allen Ortsteilen von Mitgliedsgemeinden der ILE Klosterwinkel, in denen eine Dorferneuerung durchgeführt

wird)

Was wird gefördert?

▪ Fachinformationen und (Experten)Vorschläge von Experten zur Gestaltung von Gebäuden, Fassaden, Hofflächen

und Gärten

▪ Für dorfgerechte Baumaßnahmen: Zuschüsse aus dem bayer. Dorfentwicklungsprogramm

Grundlage

Bayerisches Dorfentwicklungsprogramm

Wie wird gefördert?

▪ Maßnahmen zur Erhaltung, Umnutzung, Gestaltung dörflicher Gebäude => bis zu 35% der Ausgaben (max.

50.000 € je Gebäude)

▪ Ortsplanerisch, kulturhistorisch, denkmalpflegerisch besonders wertvolle Gebäude => erhöhte Förderung

bis 60% der Ausgaben (max. 80.000 € je Gebäude)

▪ Bei besonderen Aufwendungen für energiesparende Maßnahmen kann der Förderbetrag um bis zu

10.000 € erhöht werden

▪ Dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen => bis zu 30% der Ausgaben (max. 15.000 € je

Gebäude)

Diese Angaben sind Höchstfördersätze und können in ganz besonders begründeten Ausnahmefällen gewährt

werden, Regelfördersätze liegen deutlich niedriger. Zuschüsse für Privatmaßnahmen können mit anderen Förderprogrammen

kombiniert werden.

Wer fördert?

Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern

Für wen?

Haus- und Hofbesitzer*innen

Voraussetzungen

▪ Dorferneuerungsverfahren muss eingeleitet sein

▪ Maßnahme muss im Dorferneuerungsgebiet liegen, den Zielen und Leitlinien der Dorferneuerung oder den

konkreten Vorgaben des Dorferneuerungsplanes entsprechen

▪ Vor Baubeginn muss ein Förderantrag gestellt worden sein und eine schriftliche Zustimmung des Amtes für

Ländliche Entwicklung zum fallweise möglichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vorliegen

Noch Fragen?

Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern

Dr.-Schlögl-Platz 1

94405 Landau a. d. Isar

E-Mail: poststelle@ale-nb.bayern.de

Tel. 09951 / 940-0 (Vermittlung)

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Dorferneuerung

bei den einzelnen Kommunen

(siehe oben in diesem Leitfaden). Hier sind direkte

Kontaktdaten zu den zuständigen Mitarbeiter*innen

in Ihrer Gemeinde notiert.

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