ILE Klosterwinkel Förderfibel
Übersichtliches Nachschlagewerk mit hilfreichen Informationen zu Fördermöglichkeiten für Umbauten oder Renovierungen für Immobilieneigentümer und Unternehmer innerhalb der ILE Klosterwinkel in Niederbayern
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Förderung der Pflege von Baudenkmälern im Landkreis Passau
Was wird gefördert?
Instandsetzung, Erhaltung und Sanierung von Baudenkmälern
Grundlage
Richtlinien zur Förderung der Pflege von Baudenkmälern (23.11.2017)
Wie wird gefördert?
Zuschuss über 15% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, nur in Ausnahmefällen mehr als 3.000 €
Wer fördert?
Landkreis Passau
Für wen?
Eigentümer*innen von privat genutzten Einzeldenkmäler, die vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
in der öffentlichen Liste der Denkmäler im Landkreis Passau aufgeführt werden (Ausnahmen sind im Einzelfall
möglich)
Voraussetzungen
▪ Billigung eines Erlaubnisantrags für die Maßnahme durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege
▪ Nicht kombinierbar mit weiteren öffentlichen Förderungen
Noch Fragen?
Untere Denkmalschutzbehörde
Alois Spieleder
Passauer Str. 39
94121 Salzweg
E-Mail: Alois.Spieleder@landkreis-passau.de
Tel. 0851/397 624
Steuererleichterungen für Baudenkmäler
Die Sanierung von Baudenkmälern wird durch steuerliche Erleichterungen und Abschreibungsmöglichkeiten
gefördert. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt bzw. Ihre*r persönlichen Steuerberater*in.
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