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ILE Klosterwinkel Förderfibel

Übersichtliches Nachschlagewerk mit hilfreichen Informationen zu Fördermöglichkeiten für Umbauten oder Renovierungen für Immobilieneigentümer und Unternehmer innerhalb der ILE Klosterwinkel in Niederbayern

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Förderung der Pflege von Baudenkmälern im Landkreis Passau

Was wird gefördert?

Instandsetzung, Erhaltung und Sanierung von Baudenkmälern

Grundlage

Richtlinien zur Förderung der Pflege von Baudenkmälern (23.11.2017)

Wie wird gefördert?

Zuschuss über 15% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, nur in Ausnahmefällen mehr als 3.000 €

Wer fördert?

Landkreis Passau

Für wen?

Eigentümer*innen von privat genutzten Einzeldenkmäler, die vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege

in der öffentlichen Liste der Denkmäler im Landkreis Passau aufgeführt werden (Ausnahmen sind im Einzelfall

möglich)

Voraussetzungen

▪ Billigung eines Erlaubnisantrags für die Maßnahme durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege

▪ Nicht kombinierbar mit weiteren öffentlichen Förderungen

Noch Fragen?

Untere Denkmalschutzbehörde

Alois Spieleder

Passauer Str. 39

94121 Salzweg

E-Mail: Alois.Spieleder@landkreis-passau.de

Tel. 0851/397 624

Steuererleichterungen für Baudenkmäler

Die Sanierung von Baudenkmälern wird durch steuerliche Erleichterungen und Abschreibungsmöglichkeiten

gefördert. Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Finanzamt bzw. Ihre*r persönlichen Steuerberater*in.

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