ILE Klosterwinkel Förderfibel
Übersichtliches Nachschlagewerk mit hilfreichen Informationen zu Fördermöglichkeiten für Umbauten oder Renovierungen für Immobilieneigentümer und Unternehmer innerhalb der ILE Klosterwinkel in Niederbayern
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Energieberatung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Was wird gefördert?
Umfassende Energieberatung für Wohngebäude
Beratungsempfänger*in ist mit einem energetischen Sanierungskonzept (z. B.
in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans) aufzuzeigen,
▪ wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte
Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann, oder
▪ wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes KfW-Effizienzhaus zu erreichen ist.
Grundlage
Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (28.01.2020)
Wie wird gefördert?
Zuschuss von bis zu 80% des zuwendungsfähigen Beratungshonorars
▪ maximal 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und
▪ maximal 1.700 € für Wohnhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten
Bei Mehrfamilienhäusern kann für zusätzliche Erläuterungen bei einer Eigentümerversammlung
ein einmaliger Zuschuss von max. 500 € beantragt werden.
Wer fördert?
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Für wen?
▪ Eigentümer*innen von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden
▪ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
▪ Nießbrauchsberechtigte
▪ Mieter*innen und Pächter*innen
Voraussetzungen
▪ Antragstellung durch Energieberatungsunternehmen vor Beginn der Beratung online beim BAFA
▪ Antragsberechtigt: Energieberater*innen, die vom BAFA für das Förderprogramm zugelassen wurden
▪ Bauantrag/Bauanzeige für das Wohngebäude liegt bei Antragsstellung mind. 10 Jahre zurück
Noch Fragen?
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Energieberatung Wohngebäude
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
E-Mail: energiesparberatung@bafa.bund.de
Tel. 0 61 96 / 9 08-18 80
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