06.11.2020 Aufrufe

ILE Klosterwinkel Förderfibel

Übersichtliches Nachschlagewerk mit hilfreichen Informationen zu Fördermöglichkeiten für Umbauten oder Renovierungen für Immobilieneigentümer und Unternehmer innerhalb der ILE Klosterwinkel in Niederbayern

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Energieberatung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Was wird gefördert?

Umfassende Energieberatung für Wohngebäude

Beratungsempfänger*in ist mit einem energetischen Sanierungskonzept (z. B.

in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans) aufzuzeigen,

▪ wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte

Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann, oder

▪ wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes KfW-Effizienzhaus zu erreichen ist.

Grundlage

Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (28.01.2020)

Wie wird gefördert?

Zuschuss von bis zu 80% des zuwendungsfähigen Beratungshonorars

▪ maximal 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser und

▪ maximal 1.700 € für Wohnhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten

Bei Mehrfamilienhäusern kann für zusätzliche Erläuterungen bei einer Eigentümerversammlung

ein einmaliger Zuschuss von max. 500 € beantragt werden.

Wer fördert?

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Für wen?

▪ Eigentümer*innen von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden

▪ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

▪ Nießbrauchsberechtigte

▪ Mieter*innen und Pächter*innen

Voraussetzungen

▪ Antragstellung durch Energieberatungsunternehmen vor Beginn der Beratung online beim BAFA

▪ Antragsberechtigt: Energieberater*innen, die vom BAFA für das Förderprogramm zugelassen wurden

▪ Bauantrag/Bauanzeige für das Wohngebäude liegt bei Antragsstellung mind. 10 Jahre zurück

Noch Fragen?

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Energieberatung Wohngebäude

Frankfurter Straße 29 - 35

65760 Eschborn

E-Mail: energiesparberatung@bafa.bund.de

Tel. 0 61 96 / 9 08-18 80

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