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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) Stvzo Nummer 05-8125-A14-V01 ...

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<strong>TEILEGUTACHTEN</strong> <strong>nach</strong> <strong>§19</strong>(3) StVZO<br />

<strong>Nummer</strong> <strong>05</strong>-<strong>8125</strong>-<strong>A14</strong>-<strong>V01</strong><br />

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 J x 17 H2 Typ 01709<br />

Hersteller O.Z. Spa<br />

K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende<br />

Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />

K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende<br />

Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />

Seite 5 von 6<br />

K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren<br />

Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.<br />

vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.<br />

K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren<br />

Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />

K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige<br />

geeignete Maßnahmen herzustellen.<br />

K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige<br />

geeignete Maßnahmen herzustellen.<br />

K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine<br />

ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.<br />

K90 Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter<br />

bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.<br />

Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.<br />

R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den<br />

Fahrzeugpapieren eingetragen ist.<br />

R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig<br />

ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.<br />

RDa Rad-Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen bis einschließlich EWG-Nr.<br />

e11*93/81*0065*03.<br />

RDn Rad-Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen ab EWG-Nr.<br />

e11*93/81*0065*04 (Facelift).<br />

S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01<br />

verwendet werden.<br />

Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.<br />

T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16<br />

bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).<br />

T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16<br />

bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).<br />

T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16<br />

bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).<br />

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim

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