Wir machen Urlaub am 28.12. + 29.12.2020! Ab 30.12.2020 sind wir wieder für Sie da!
Das Rathaus informiert 3 Liebe Leserinnen und Leser, das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu. Ein Jahr, das uns allen – ob Alt oder Jung – wohl für immer als „Corona-Jahr“ in Erinnerung bleiben wird. Wer hätte das zu Jahresbeginn gedacht? Man hörte im <strong>Januar</strong> von einem Virus im fernen China, in der zentralchinesischen Metropole Wuhan. Keiner konnte sich vorstellen, was es bedeutet, wenn das hochansteckende Virus seinen Weg um den Erdball nehmen würde. Hatten wir in den vergangenen Jahren nicht bereits von Ebola, der Vogelgrippe, Schweinegrippe, SARS usw. gehört – und immer war es gut gegangen? So möge auch dieser bittere Kelch an uns vorbei gehen, ohne dass wir ihn austrinken müssen. Nach Fasching kam Mitte März der sog. Lockdown – das öffentliche Leben wurde „zugesperrt“. Der eine oder die andere hat vielleicht einmal etwas von der „Spanischen Grippe“ gehört, welche 1918/1919 wütete, sich bei uns in Deutschland bzw. Mitteleuropa jedoch aufgrund der damaligen Wirren und katastrophalen Auswirkungen des Endes des Ersten Weltkrieges im nationalen Gedächtnis nicht so sehr eingeprägt hat. Jedoch gab es bereits damals u. a. in New York einen „Lockdown“. Grundgesetz Artikel 1, Absatz 1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Im Rahmen einer Güterabwägung mussten und müssen viele Freiheitsrechte, die wir in unserem Staat als selbstverständlich ansehen, eingeschränkt werden. Dies betrifft u. a. die Versammlungsfreiheit, Reisefreiheit, Freizügigkeit u.v.m. Diese Freiheiten wurden und werden dem Recht auf Gesundheit und Leben (sog. Gesundheits- und Infektionsschutz), untergeordnet bzw. teilweise eingeschränkt. Gerade auf die Schwächeren unserer Gesellschaft, gilt es Rücksicht zu nehmen! Jedoch sind nicht ausschließlich Ältere oder Menschen mit „Vorerkrankungen“ betroffen. Auch Jüngere bzw. „Fitte“ waren und sind gefährdet. Was bedeuten die o.g. Einschränkungen unserer gewohnten persönlichen Freiheit im Vergleich zum vermeidbaren Tod eines Menschen!? Persönliche Beziehungen sind in diesem besonderen Jahr wichtiger denn je geworden, privat wie geschäftlich. Dieses Jahr hat gezeigt, wie wichtig Vertrauen, Zusammenhalt und Zuversicht sind – und dass persönliche Worte und kleine Gesten Großes bewirken können. Ein Jahr mit unerwarteten Herausforderungen, aber auch vielen genutzten Chancen liegt hinter uns. Ich sage Danke für das engagierte Miteinander und das gestärkte Vertrauen ineinander. Blicken wir dem Neuen Jahr positiv entgegen und freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr <strong>2021</strong>. Kommunale Gremien: Die zunächst geplanten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2020 sowie des Ausschusses für Schule, Kultur, Soziales, Sport, Jugend und Familie vom 01.12.2020 wurden abgesagt. Gemeinderat – 24.11. 2020 Die Sitzung fand in der Aula der Grund- und Mittelschule Büchenbach statt, so dass die Belange des Infektionsschutzes für Ratsmitglieder, Verwaltung und Zuhörer eingehalten werden konnten. Städtebauliche Entwicklung, Grobanalyse, Jahresantrag , Städtebauförderung <strong>2021</strong> Die Gemeinde Büchenbach war von 1990 bis 2005 im Städtebauförderungsprogramm. Seinerzeit wurden mit hohen staatlichen Zuschüssen u.a. das Rathaus, der Rathausplatz mit Weiherumgriff, der Vorplatz an der Ev. Willibaldskirche mit Brunnen und Jugendhaus sowie die Gemeindebücherei saniert. Ohne die damaligen Zuschüsse wären die aufgeführten Projekte in ihrer Gesamtheit nicht finanzierbar gewesen. Seit einigen Jahren bemüht sich die Verwaltung um eine Wiederaufnahme in die Städtebauförderung. Auf die Berichterstattung in der November-Ausgabe zur Gemeinderatssitzung vom 27.10.2020 wird Bezug genommen. Grobanalyse Im Nachgang zu dieser Sitzung hat die Verwaltung Dipl.-Ing. Architekt und Stadtplaner Karlheinz Zagel gebeten, die erforderliche Grobanalyse zu erstellen. Diese benennt und analysiert städtebauliche Missstände und zeigt Lösungsvorschläge zur Behebung dieser Missstände auf. Herr Zagel hat in diesem Bereich sehr viel fachliche Erfahrung (Gemeinden Kammerstein, Rohr und Wendelstein, Stadt Gräfenberg) und war auch bereit kurzfristig diesen termingebundenen Auftrag anzunehmen. Jahresantrag Städtebauförderung <strong>2021</strong> Die Regierung von Mittelfranken hat mit Schreiben vom 13. Oktober 2020 mitgeteilt, dass zur Vorbereitung und Aufstellung des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms <strong>2021</strong> die Jahresplanung für die Städtebauförderung in den Jahren <strong>2021</strong> ff. bis zum 1. Dezember 2020 vorzulegen ist (Einzelmaßnahmen). Wie bereits mit der Regierung von Mittelfranken besprochen, kann dieser Jahresantrag nur auf Basis der in Aufstellung befindlichen Grobanalyse erstellt werden. Herr Zagel hat diesen zur Gemeinderatssitzung entsprechend ausgearbeitet und erläutert diesen. Durch die Beantragung dieser Mittel verpflichtet sich die Gemeinde Büchenbach nicht, die Maßnahme tatsächlich im vorgesehenen Zeitraum vorzusehen. Die Antragsstellung ist allerdings notwendig, um bei Durchführung der Maßnahmen die Mittel aus der INFORMATION: Redaktionsschluss: 15. <strong>Januar</strong> <strong>2021</strong> Anzeigen und Texte bitte ausschließlich an: ba@grabbert-werbung.de Verteilung der Februar-Ausgabe ab: 29. <strong>Januar</strong> <strong>2021</strong>