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Anzeiger 1-2021

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Anzeiger Oberhasli Nr. 1 Freitag, 8. Januar 2021

rona-Pandemie konnte unser altes Brauchtum, das

Trycheln, in der Altjahrswoche unter bestimmten

Einschränkungen ausgeübt werden. Mit kleinen

Trychelzügen und entsprechenden Pausen im

Freien, konnten die Weisungen vom BAG und

Kanton eingehalten und grössere Menschenansammlungen

vermieden werden.

Wir danken allen Trychlerinnen und Trychlern für

die Ausübung des alten Brauchs und vor allem für

die Disziplin im Einhalten der ausgehandelten Bestimmungen

in dieser schwierigen Zeit.

Das Nicht-Erscheinen des „Ubersitzlers 2020“

wurde im Vorfeld mit einem Vertreter des Komitees

vereinbart, da ein Verkauf des Blettli unter

den gegebenen Umständen ohne grössere Menschenansammlung

wohl nicht möglich gewesen

wäre.

Wir wünschen allen Trychlern ein gutes neues Jahr

und freuen uns auf eine normale Trychelwoche,

auf den Ubersitz und auf das Erscheinen des

„Ubersitzlers“ im angelaufenen Jahr 2021.

Einwohnergemeinde Meiringen

Die öffentliche Auflage erfolgt

gestützt auf Art. 35 und 60 des

Baugesetzes (BauG; BSG 721.0)

Änderung Zonenplan Nr. 3 Balm,

Parzellen Nrn. 775 und 782

Die Änderungen betreffen:

– Teileinzonung von 60 m 2 auf Parzelle Nr. 782 in

Wohnzone W2

– Teil-Auszonung von 60 m 2 auf Parzelle Nr. 775

(von Wohnzone W2 in Landwirtschaftszone)

Zur Einsichtnahme liegt auf:

– Erläuterungen / Kurzbericht

Der Gemeinderat Meiringen bringt gestützt auf

Art. 60 BauG und Art. 122 Abs. 7 BauV die vorerwähnten

Änderungen zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen vom 8. Januar

bis und mit 8. Februar 2021 bei der Bauverwaltung

Meiringen, Rudenz 14, 3860 Meiringen auf.

Einsprache- und Auflagestelle:

an die Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,

3860 Meiringen, z. Hd. des Gemeinderates

Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb

der Auflagefrist schriftlich und begründet

einzureichen.

Gemeinderat Meiringen

Finanzverwaltung Meiringen

Rechnungsabschluss 2020 für:

Gemeindeverband ARA Haslital

Schwellenkorporation Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Das Jahr 2020 ging zu Ende, die ersten Arbeiten

für die Rechnungsabschlüsse werden in Angriff

genommen. Damit die Jahresrechnungen termingerecht

abgeschlossen werden können, bitten wir

Sie, uns die Rechnungen, die das Jahr 2020 betreffen,

bis spätestens 22. Januar 2021 zuzustellen.

Wir danken für die gute Zusammenarbeit.

Finanzverwaltung Meiringen

Schattenhalb und Meiringen

Gemischte Gemeinde Schattenhalb

Einwohnergemeinde Meiringen

Änderung Wasserkraftkonzession Schattenhalb

3 (UVP-pflichtige Wasserkraftanlage;

da installierte Leistung > 3 MW): Erhöhung

der maximal nutzbaren Wassermenge von

2.8 m 3 /s auf 3.36 m 3 /s bei unveränderten

Restwasserbestimmungen

Gesuchstellerin:

BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern

Projektverfasserin:

BPU Kasper, Beratung, Planung, Umwelt Mättelistr.

16, 3122 Kehrsatz und BKW Energie AG,

Viktoriaplatz 2, 3013 Bern

Gesuch:

Gesuch um Erhöhung der maximal nutzbaren

Wassermenge der Wasserkraftkonzession Schattenhalb

3 von 2.8 m 3 /s auf 3.36 m 3 /s und der damit

verbundenen Anpassung der maximal möglichen

Leistung ab Generator von 9'700 kW auf 11'000

kW. Die in der bisherigen Wasserkraftkonzession

Schattenhalb 3 festgelegten Restwasserbestimmungen

bleiben auch in der geänderten Wasserkraftkonzession

unverändert. Es sind keine

baulichen Anpassungen an der Wasserkraftanlage

vorgesehen. Das Vorhaben bedarf gemäss Art.

10b des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober

1983 einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).

Der Umweltverträglichkeitsbericht kann während

der Auflagefrist zusammen mit den restlichen

Akten eingesehen werden.

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