Anzeiger 1-2021
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Anzeiger Oberhasli Nr. 1 Freitag, 8. Januar 2021
rona-Pandemie konnte unser altes Brauchtum, das
Trycheln, in der Altjahrswoche unter bestimmten
Einschränkungen ausgeübt werden. Mit kleinen
Trychelzügen und entsprechenden Pausen im
Freien, konnten die Weisungen vom BAG und
Kanton eingehalten und grössere Menschenansammlungen
vermieden werden.
Wir danken allen Trychlerinnen und Trychlern für
die Ausübung des alten Brauchs und vor allem für
die Disziplin im Einhalten der ausgehandelten Bestimmungen
in dieser schwierigen Zeit.
Das Nicht-Erscheinen des „Ubersitzlers 2020“
wurde im Vorfeld mit einem Vertreter des Komitees
vereinbart, da ein Verkauf des Blettli unter
den gegebenen Umständen ohne grössere Menschenansammlung
wohl nicht möglich gewesen
wäre.
Wir wünschen allen Trychlern ein gutes neues Jahr
und freuen uns auf eine normale Trychelwoche,
auf den Ubersitz und auf das Erscheinen des
„Ubersitzlers“ im angelaufenen Jahr 2021.
Einwohnergemeinde Meiringen
Die öffentliche Auflage erfolgt
gestützt auf Art. 35 und 60 des
Baugesetzes (BauG; BSG 721.0)
Änderung Zonenplan Nr. 3 Balm,
Parzellen Nrn. 775 und 782
Die Änderungen betreffen:
– Teileinzonung von 60 m 2 auf Parzelle Nr. 782 in
Wohnzone W2
– Teil-Auszonung von 60 m 2 auf Parzelle Nr. 775
(von Wohnzone W2 in Landwirtschaftszone)
Zur Einsichtnahme liegt auf:
– Erläuterungen / Kurzbericht
Der Gemeinderat Meiringen bringt gestützt auf
Art. 60 BauG und Art. 122 Abs. 7 BauV die vorerwähnten
Änderungen zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 8. Januar
bis und mit 8. Februar 2021 bei der Bauverwaltung
Meiringen, Rudenz 14, 3860 Meiringen auf.
Einsprache- und Auflagestelle:
an die Bauverwaltung Meiringen, Rudenz 14,
3860 Meiringen, z. Hd. des Gemeinderates
Einsprachen oder Rechtsverwahrungen sind innerhalb
der Auflagefrist schriftlich und begründet
einzureichen.
Gemeinderat Meiringen
Finanzverwaltung Meiringen
Rechnungsabschluss 2020 für:
Gemeindeverband ARA Haslital
Schwellenkorporation Meiringen
Einwohnergemeinde Meiringen
Das Jahr 2020 ging zu Ende, die ersten Arbeiten
für die Rechnungsabschlüsse werden in Angriff
genommen. Damit die Jahresrechnungen termingerecht
abgeschlossen werden können, bitten wir
Sie, uns die Rechnungen, die das Jahr 2020 betreffen,
bis spätestens 22. Januar 2021 zuzustellen.
Wir danken für die gute Zusammenarbeit.
Finanzverwaltung Meiringen
Schattenhalb und Meiringen
Gemischte Gemeinde Schattenhalb
Einwohnergemeinde Meiringen
Änderung Wasserkraftkonzession Schattenhalb
3 (UVP-pflichtige Wasserkraftanlage;
da installierte Leistung > 3 MW): Erhöhung
der maximal nutzbaren Wassermenge von
2.8 m 3 /s auf 3.36 m 3 /s bei unveränderten
Restwasserbestimmungen
Gesuchstellerin:
BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern
Projektverfasserin:
BPU Kasper, Beratung, Planung, Umwelt Mättelistr.
16, 3122 Kehrsatz und BKW Energie AG,
Viktoriaplatz 2, 3013 Bern
Gesuch:
Gesuch um Erhöhung der maximal nutzbaren
Wassermenge der Wasserkraftkonzession Schattenhalb
3 von 2.8 m 3 /s auf 3.36 m 3 /s und der damit
verbundenen Anpassung der maximal möglichen
Leistung ab Generator von 9'700 kW auf 11'000
kW. Die in der bisherigen Wasserkraftkonzession
Schattenhalb 3 festgelegten Restwasserbestimmungen
bleiben auch in der geänderten Wasserkraftkonzession
unverändert. Es sind keine
baulichen Anpassungen an der Wasserkraftanlage
vorgesehen. Das Vorhaben bedarf gemäss Art.
10b des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober
1983 einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Der Umweltverträglichkeitsbericht kann während
der Auflagefrist zusammen mit den restlichen
Akten eingesehen werden.