Aktuell
2 10. Januar 2021 Bayreuther Sonntagszeitung
Ihr RechtamSonntag
Änderung eines Testaments bei Kontaktabbruch?
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Enthält ein gemeinschaftliches
Testamentdie Regelung, wonach
das Testament durch den überlebenden
Ehegatten wegen „familiärer
Zuwiderhandlungen“des
als Schlusserben eingesetzten
Kindes geändert werden kann, so
greiftdieseRegelung nicht, wenn
das Kind wegen des jahrelangen
Ehebruchs des überlebenden
Ehegattens den Kontakt zuihm
abbricht. Dies gilt insbesondere
dann, wenn das Kind intellektuell
minderbegabtist,OLG Bamberg,
Beschluss vom 09.10.2020 3W
43/20.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt
zugrunde: Im Jahr 1999
hatte ein Ehepaar ein gemeinschaftliches
Testament errichtet,
wonach sie sich selbst als Erben
und ihren Sohn als Schlusserben
eingesetzt haben. Zudem
enthielt das Testamentdie Regelung,
dass es bei einer „familiären
Zuwiderhandlung“ des Sohnes
abgeändert werden kann. Die
Schlusserbeneinsetzung diente
der Fürsorge des intellektuell
minderbegabtenSohnes.
Ab dem Jahr 2004 unterhielt
der Ehemann mit der Schwester
seiner Ehefrau ein außereheliches
Verhältnis einschließlich
gemeinsamer Urlaubsreisen. Darunterhatte
die Ehefrau sehr gelitten.
Der Sohn des Paares stand
dabei auf Seiten der Mutter. Im
Mai 2013 verstarb schließlich die
Ehefrau.
Im Januar 2014 errichtete der
überlebende Ehemann ein Testament,
wonach sein Sohn und
seine Geliebte je zur Hälfte seine
Erben sein sollten. Er begründete
dies mit dem Kontaktabbruch
seines Sohnes. Nachdem auch
der Ehemann verstorben war,
beantragte seine Geliebte, die
Schwester der vorverstorbenen
Ehefrau, einen Erbschein, der
sowohl sie als auch den Sohn des
verstorbenen Paares als Erben
ausweisen sollte.
Der Sohn wiederum beantragteeinen
Erbschein, der ihn als
Alleinerben ausweisen sollte. Das
Amtsgericht Bamberg wies den
Antrag des Sohnes zurück.Ersei
nicht Alleinerbe geworden. Die
Formulierung „familiäre Zuwiderhandlung“
im gemeinschaftlichen
Testamentvon 1999 seisozuverstehen,
dass bei einem ernsthaftenVerstoßgegen
den familiären
Zusammenhalt das Testament
geändert werden dürfe. Von
einem solchen Verstoß sei aufgrund
des Kontaktabbruchs des
Sohns zu seinem Vaterauszugehen.
Gegen diese Entscheidung
richtete sich die Beschwerdedes
Sohns.
Das Oberlandesgericht
(OLG) Bamberg entschied zu
Gunsten des Sohns. Die Abänderung
des gemeinschaftlichen
Testaments von 1999 durch das
Testament von 2014 sei unwirksam.
Das Amtsgericht habe sich
unzureichend damit auseinandergesetzt,
welche übereinstimmenden
Vorstellungen beide
Ehegatten mit der Formulierung
„familiäre Zuwiderhandlung“ verbunden
haben. Zudem müsse
das nach dem Willen des einen
Ehegatten mögliche Auslegungsergebnis
mit der Einstellung des
anderen Ehegatten abgeglichen
werden.
Nach Ansicht des OLG sei
auszuschließen, dass auch nur
einer der beiden Ehegatten
ernsthaft davon ausgegangen
sein könnte, der andere Teil könne
eine Befugnis zum Widerruf
wegen eines familiären Störverhaltens
des Sohns selbstfür den
Fall angestrebt haben, dass ein
jahrelanger Ehebruch des Überlebenden
zu einem tiefgreifenden
Konflikt mit anschließender Kontaktverweigerung
zwischen ihm
und seinem Sohn führt.Erstrecht
seiauszuschließen, dass der Erblasser
bei seiner Ehefrau das Verständnis
vorausgesetzt haben
könnte, dass der floskelhaft formulierte
Änderungsvorbehalt in
einem derartigen Konfliktfall dem
überlebenden Ehestörer auch
noch die Handhabe eröffnen sollte,
nunmehr zu Gunsten des an
einem zukünftigen Ehebruch des
Letztversterbenden beteiligten
Partners zu testieren.
Zudem habe das Amtsgericht
nach Meinung des OLGnichtberücksichtigt,
dass der dem Sohn
angelastete Kontaktabbruch
darauf zurückzuführen ist, dass
der Erblasser eine außereheliche
Beziehung mit der Schwester
seiner Ehefrau eingegangen war
und dadurch auch das Verhältnis
zwischen ihm und seinem Sohn
eine tiefgreifende Störung erfahren
hatte. Der Erblasser habe
nicht nur die Grundlagen seiner
Ehe, sondern auch des familiären
Zusammenhalts untergraben
und damit die Gefahr eines
Zerwürfnisses hervorgerufen. Es
wäre somit Sache des Erblassers
gewesen, den ersten Schritt zur
Aussöhnung mit dem durch den
jahrelangen Ehebruch tief verletzten
Sohn zu gehen.
Ohnehin bezweifelte das
OLG,dassalleinderVorwurfeiner
Dr.Claudia Erk
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vom Erblasser vermissten, aber
gleichwohl unterbliebenen Kontaktaufnahme
auch im Hinblick
auf die intellektuelle Minderbegabung
des Sohns ein ernsthafter
Verstoßgegen den familiären Zusammenhalt
darstellt.
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bauträger
Bayreuther Sonntagszeitung
Ratgeber Gesundheit 10. Januar 2021 5
Sprechstunde am Sonntag
Der GelenkersatzanKnie und Hüfte
Unsere Gesellschaft und unser
Lebensstil verändern sich
rasch. Im Berufsleben wird, trotz
steigender Belastung, Stress
und Hektik, eine Arbeitsfähigkeit
bis zum 67. Lebensjahr gefordert;
zeitgleich ändert sich
auch unser Freizeitverhalten:
Sport,Reisen, die Teilnahme am
gesellschaftlichen Leben bis ins
hohe Alter sind selbstverständlich.
Folglich wächst nicht nur
der Wunsch, sondern auch die
Notwendigkeit gesund, mobil
aber auch leistungsfähig älter
zu werden.
Dank moderner Medizin
können Erkrankungen, die
noch vor wenigen Jahrzehnten
zu körperlichen Leiden oder
zum Rückzug aus einem aktiven
Leben führten, zunehmend
gelindert, gebremst oder gar
kuriert werden. Infolgedessen
hat sich auch die Orthopädie
in Diagnostik und Therapie des
Bewegungsapparates weiterentwickelt.
Deutschlandweit
werden jährlich über 240.000
Endoprothesen am Hüft- und
über 190.000 am Kniegelenk
eingesetzt.
Deutschlandreihtsichsomit
in die vorderen Plätze der weltweiten
Operationsstatistiken
ein. Errechnetman die sogenannte
Inzidenz, sounterziehen sich
jährlich 309 von 100.000 Menschen
einem Gelenkersatzander
Hüfte und 223 am Knie. ImVergleich
werden über 400 bauchchirurgische
Eingriffe und über
250 Kaiserschnitte pro 100.000
Einwohner durchgeführt.
Ein Ersatz anKnie und Hüfte
erfolgt vorwiegend aufgrund
der Arthrosemit dem Verlustder
Knorpelschicht des Gelenkes.
Dies führt zur mechanischen
Veränderung des Gelenkkörpers
und es folgen Schwellung,
Bewegungsabnahme und vor
allem Schmerzen. Die Arthrose
als hauptsächliche Ursache einer
Gelenk-Endoprothesestelltkeine
lebensbedrohliche Erkrankung
dar, verursacht aber eine zunehmend
leidvolle Bewegungs- und
Alltagseinschränkung. Zusätzlich
gilt als gesichert, dass der arthrotische
Verschleiß –anders als
viele innereErkrankungen –jeden
vonuns betreffen wird. Wann und
in welchem Umfang ist von PatientzuPatientverschieden.
Allgemeinmedizinische Maßnahmen
mit Schonung, Schmerzmittel,
Hilfsmittel usw. stellen die
Basistherapie dar. Erweiterte
orthopädische Maßnahmen, wie
Gelenkinfiltrationen (Eigenblut,
Hyaluron), Schuh- und Einlagenversorgung,
Bewegungsschule
oder Akupunktur, finden oft fachärztlich
in fortgeschritteneren
Krankheitsstadien statt. Ist die
konservative Behandlung ausgereizt,
ergeben sich folgende
Fragen:
Wann ist der Zeitpunkt für
eine Operation gekommen?
Verursachen die Beschwerden
trotzkonservativer Therapie eine
zu große, nicht akzeptable Einschränkung
in Beruf, Alltag oder
Aktivität? Hier liegt bereits eine
Antwort auf die Operationszahlen.
Es gibt nicht mehr nur die
„eine“Prothese.Individuell an die
Bedürfnisse, das Alter und das
Erkrankungsbild des Patienten
angepasst, stehen sowohl Vollprothesen
als auch Teilersatz-
Prothesen für verschiedene Gelenkbereiche
zur Verfügung.
Schonendere Operationstechniken
wie z.B. die minimalinvasive
Hüft-Endoprothetik
verkürzen die Therapiedauer.
Überleitend stellen sich die Fragen
nach der Dauer und möglichen
Risiken eines Gelenkersatzes.
Die Operation gilt als „großer
orthopädischer Eingriff“. Demzufolge
sind leider auch Komplikationen
möglich, welche bei
der Operationsvorbereitung klar
angesprochen und aufgeklärt
werden müssen. VonBedeutung
sind vorallem Alter,Gesundheitszustand
und individuelle Risiken,
die der Patientfür eine Operation
mitbringt. Auch hier haben sich
die Grenzen verschoben.
Im Alter von70bis 79 werden
40 Prozent der Eingriffe durchgeführt.
Insbesondere durch
die ganzheitliche Vorbereitung,
flexible Narkoseverfahren und
eine standardisierte Nachbehandlung
können die Liegezeiten
verkürzt,eine frühe Mobilisierung
ermöglicht und eine effektivere
Schmerztherapie erreicht werden.
Die Haltbarkeit einer Hüftbzw.
Kniegelenks-Endoprothese
wird derzeit mit 90 Prozent über
zehn Jahrebeziffert.
Abschließend bleibt vor
allem die Frage, welche Verbesserung
kann sich der Patient
von einem Gelenkersatz
erwarten? In jedem Fall soll
eine ausreichende Alltags- und
Berufsbelastung als auch eine
weitestgehende Sportbelastung
erreicht werden. Längere
Gehstrecken, mehr Körperbeweglichkeit
als auch eine Reduk-
tion oder gar kompletteSchmerzlinderung
mit dem Wiedererhalt
einer zufriedenstellenden Aktivitätsind
das Ziel.
Zusammenfassend kann man
die bestehenden Operationszahlen
nicht nur mit dem steigenden
Alter, den höheren Aktivitätsansprüchen
und den Möglichkeiten
unseres Gesundheitssystems erklären,
sondern auch mit den zunehmenden
Möglichkeiten einer
individuellen Versorgung.
Eine patientenorientierte
Beratung und die Abwägung der
medizinischen Voraussetzung
sind die Grundlage der Therapie.
Eine Operation ist stets die
Entscheidung mit und vom Patienten.
Der Zeitpunkt muss ausbalanciert
zwischen konservativen
Optionen und krankheitsbedingten
Grenzen gefunden
werden, Erwartungen und Möglichkeiten
klar benanntsein.
Dr.med. Ingo Schilasky
Facharztfür Orthopädie und
Unfallchirurgie
Endoprothetik Hüfte und Knie
Ambulante Operationen
Zertifizierter Fußchirurg
nach D.A.F.
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Der Gelenkersatzbietetmit
den heutigen Maßnahmen eine
große Chance, ein beschwerdeärmeres,
aktiveres und
selbstbestimmtes Leben mit
weniger Limits zu führen. Er ist
jedoch kein Jungbrunnen, der
uns die goldenen 20er des Lebens
wieder zurückbringt.
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8 10. Januar 2021 Ausdem Wirtschaftsleben Bayreuther Sonntagszeitung
Firma Bechert: Oualitätseit150 Jahren
Eröffnung einer Bauflaschnerei
durch Friedrich
Bechert
Wiederaufbau und Fortführung
in einem Barackengebäude
am Luitpoldplatz
Die Firma wirdzur
Bechert GmbH
Die Fachbereiche
Heizung und Lüftung
kommen hinzu
Umzug des Geschäftesindie
Ludwig-
Thoma-Straße
Erwerb des ehemaligen
BAYWA-Geländes an der
Justus-Liebig-Straße
Rückkauf der Anteile der
HERMOS AG;die Familie
Goldammer wirdalleiniger
Gesellschafter
1870 1914 1945 1950 1960 1977 1988 1989 1990 2004 2006 2008 2012 2014 2018 2020
Übernahme durch Sohn Hans
Bechert,Erweiterung der
Abteilung Elektro- und Gas-/
Wasserinstallation
Übernahme durch Rudolf
Hofmann; Erwerb neuer
Gebäude an der Ludwig-
Thoma-Straße
Dietmar Weber
übernimmtdie
Bechert GmbH
Erweiterung des
Geschäftes
Erich Goldammer
übernimmtdie
Firma Bechert
Umbenennung in Bechert Technik
&Service GmbH; Gesellschafter:
Anja Goldammer und
HERMOS AG Mistelgau
Umzug an die Justus-
Liebig-Straßenach
umfassender Gebäudesanierung
Bechert feiert
150-jähriges Jubiläum
WeitereInformationen:
Bechert Technik &Service GmbH Bayreuth
Justus-Liebig-Straße 5, 95447 Bayreuth
Telefon: 0921/75610 • www.bechert.biz
*
0800 /6711000
info@wego-vti.de
Wir gratulieren der Firma Bechert
herzlich zum 150-jährigen Jubiläum und
danken für die gute Zusammenarbeit!
Wego SystembaustoffeGmbH
Am Fernmeldeturm 7
90441Nürnberg
Wir gratulieren herzlich
zum 150-jährigen Jubiläum
Im Letterer 6 ▪ 95463 Bindlach
Tel. 09208 /6576410
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www.pross-kfz.de
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INFORMATIONSTECHNIKBAYREUTH
INNUNGSPENGLER, SANITÄR-,
HEIZUNGS-UND KLIMATECHNIK
BAYREUTH
WIR GRATULIEREN DER FIRMA BECHERTZUM
150-JÄHRIGEN JUBILÄUMUND WÜNSCHEN
WEITERHIN VIEL ERFOLG
Herzlichen Glückwunschzum
zum150-jährigen
150-jährigen Jubiläum
Jubiläum
Wir bedanken uns für die
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gute Zusammenarbeit
gute Zusammenarbeit
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scheffelstrasse 46
95445 bayreuth
0921-74 7490
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Wir gratulieren der Firma Bechert
zum 150-jährigen Firmenbestehen.
www.motor-nuetzel.de
Motor-Nützel Vertriebs-GmbH ·Volkswagen Nutzfahrzeuge Zentrum Bayreuth
Theodor-Schmidt-Straße 6·95448 Bayreuth ·Tel. 0921 7862-0 ·info@motor-nuetzel.de
Zum150-jährigen Jubiläum vonBechert ließ es sich die Elektroinnung nichtnehmen, persönlich zu gratulieren.
V.l.: Michael Hopf, Bernd Zeilmann, Erich Goldammer und AndreasBaumann.
Foto: Jessica Mohr
BAYREUTH. Die 150 Jahre sind
geknackt. In eineinhalb Jahrhunderten
hat sich die Firma Bechert
Technik &Service GmbH,
am heutigen Firmensitz an der
Justus-Liebig-Straße 5, zum regional
führenden Spezialisten für
Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallation
entwickelt. 1870 startete
alles mit einer Bauflaschnerei
durch Friedrich Bechert, die am
heutigen Luitpoldplatz eröffnete.
Mittlerweile istder Betrieb ein
angesehener regionaler Dienstleister
mit 120 Angestellten in
den Bereichen Elektro, Sanitär,
Heizung, Kundendienstund Wartung.
Ein Handwerksbetrieb mit
einem breiten Leistungsspektrum
modernster Gebäudetechnik.
Dem Anspruch, Mitarbeiter
aus Bayreuth und Umgebung zu
beschäftigen, kommt die Firma
gerne nach. Denn hier sind ihre
Wurzeln und die Ausbildung junger
Nachwuchskräfte liegt dem
heutigen Geschäftsführer Erich
Goldammer sehr am Herzen.
„Derzeit haben wir 18 Lehrlinge,
die bei uns die Ausbildung absolvieren“,
so der Geschäftsführer
stolz.
Vieles hat sich verändert,
aber die Firmenphilosophie ist
immer gleich geblieben: Zuverlässigkeit,
Pünktlichkeit und termingerechte
Ausführung, sowie
die Verbindung zum Kunden und
Ausführung der Dienstleistungen
durch geeignetesPersonal.
Die hauseigene Planungsabteilung
ermöglichtdie individuelle
Umsetzung von Elektro-, Sanitärund
Heizungsinstallationsarbeiten.
Dabei steht die objektive,
umfassende und ökologische
Beratung in den Bereichen Elektro–Sanitär
–Heizung im Vordergrund.
• Planung und Durchführung
• Elektroinstallation
• Sanitäranlagen
• Heizungsinstallation
• AlternativeEnergiesysteme
• Lüftungs-und Klimatechnik
Leistungsspektrum
Maßgeschneiderte Lösungen
für die Erzeugung und
effiziente Nutzung von Energie
in Wohn- und Bürogebäuden gehören
zum täglichen Handwerk
des Innungs- und E-Markenbetriebes.
Auch für Fragen im Bereich
Brandmeldeanlagen oder Einbruchssicherung
steht Bechert
GmbH seinen Kunden jederzeit
zur Verfügung.
red
• Installation von Brandmeldeanlagen
• Instandhaltung
• Reparatur
• Wartungsarbeiten
• Verkauf vonElektrogeräten
Bechert vor150 Jahren und heute
1870 begann die Geschichte vonBechert am heutigen Luitpoldplatz
(linkes Bild). Heute befindetsich die Firma Bechert Technik &Service
GmbH in der Justus-Liebig-Straße.
Foto: red
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Wir gratulieren zum großartigen
150-jährigen Firmenjubiläum!
Vielen Dank für die gute
Zusammenarbeit und alles Gute für
eine erfolgreiche Zukunft.
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