Gotthilf SteuerzahlerEin teurer Spaßfür Steuerzahler:Wenn ein Bundeslandein Schloss kauft
Gotthilf SteuerzahlerAuch der von Ernst August von Hannover geplante Verkauf des SchlossesMarienburg an die niedersächsische Landesregierung sorgte 2018/19 für Aufruhr.Schließlich wurde er von dessen Vater Ernst August Prinz von Hannoververhindert. Nun soll das Schloss in eine Stiftung überführt werden.Bilder: Depositphotos/AndreyPopovIm Jahr 2005 erwarb ein westdeutschesBundesland einen Miteigentumsanteilvon rund drei Vierteln an einem Schlosszusammen mit den im Schloss befindlichenSammlungen für insgesamt13,3 Millionen Euro. Vor dem Erwerb vonSchloss und Sammlungen wurde keineumfassende Untersuchung durchgeführt,um die Höhe der voraussichtlichen Sanierungskostendes Schlosses zu ermitteln.Zum Zeitpunkt des Kaufs wurde derSanierungsaufwand auf rund 560.000Euro geschätzt. Schon vor Abschluss desKaufvertrags gab es Hinweise auf weiterenUntersuchungsbedarf am Schloss. DerKaufvertrag wurde abgeschlossen, ohnediesen Hinweisen nachzugehen.Seit dem Kauf investierte das Land insgesamtrund 3 Millionen Euro für dieUnterhaltung bzw. Instandsetzung desSchlossgebäudes. Von diesem Geld wurdenverschiedene Einzelmaßnahmendurchgeführt, u. a. eine provisorischebrandschutztechnische Ertüchtigung. Einegrundlegende Sanierung, insbesonderezur Behebung der statischen Problemeund zur endgültigen Verbesserung desBrandschutzes, steht auch 15 Jahre nachdem Kauf noch aus.Inzwischen wurde der Sanierungsbedarfdes Schlosses umfassend ermittelt. Eszeichnet sich ein erheblicher Bedarf ab.Nach einem Gutachten vom Herbst 2019werden die Kosten für die Sanierung voraussichtlichrund 20 Millionen Euro betragen.Das Land muss die Sanierung desSchlosses fast allein bezahlenEin Miteigentumsanteil von rund einemViertel der Liegenschaft verbunden mitdem Sondereigentum an einer Eigentumswohnungim Obergeschoss des Schlossesverblieb bei dem Verkäufer. Abweichendvon der üblichen Aufteilung der Kosten fürInstandhaltung und Instandsetzung nachden Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzeswurde vereinbart, dass derMiteigentümer lediglich einen Pauschalbetragfür die Instandhaltung von 12.000Euro pro Jahr zu zahlen hat. Von den zuerwartenden Sanierungskosten von 20Millionen Euro hätte der Miteigentümersomit nach der getroffenen Pauschalvereinbarungbei einer Sanierungsdauer vonfünf Jahren nicht rund ein Viertel, sondernweniger als ein halbes Prozent zu tragen.Der Miteigentümer profitiert vomWertzuwachs nach der SanierungDie geplanten Sanierungsarbeiten imSchloss führen zu einer Wertsteigerungdes Schlosses, von der auch die demMiteigentümer verbliebene Eigentumswohnungprofitieren würde. Im Falle einesVerkaufs der Wohnung und des Miteigentumsanteilssteht dem Land ein dinglichgesichertes Vorkaufsrecht zu. Machtdas Land von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch,müsste es für die nach der Sanierungwertvollere Eigentumswohnungeinen voraussichtlich deutlich höherenKaufpreis zahlen. Im Ergebnis würde dasLand in diesem Fall für die Sanierung doppeltzahlen.Alternative Lösungen wurden nichtgeprüftUm die Sammlungen im Schloss der Öffentlichkeitzugänglich zu machen, gründetedas Land zusammen mit der Stadt,in der sich das Schloss befindet, und demLandkreis im Jahr 2005 eine Gesellschaftzum Betrieb des Museums. Die haushaltsrechtlichvorgeschriebene Prüfung, obdas Museum nicht besser und wirtschaftlicherauf andere Weise als durch eineGesellschaft betrieben werden könnte,erfolgte nicht. Dabei hätte es nahegelegenzu untersuchen, ob die StaatlicheSchlösserverwaltung des Landes dieseAufgabe übernehmen könnte. Die StaatlicheSchlösserverwaltung betreut 50 historischeStätten in diesem Bundesland.Das Land zahlt auch für den MuseumsbetriebNach der ursprünglichen Konzeption warenZahlungen des Landes für den Museumsbetriebnicht vorgesehen. Vielmehrsollten diese Ausgaben, soweit sie nichtdurch Ticketverkäufe und Einnahmen ausdem Museumsshop finanziert werdenkonnten, durch die Stadt und den Kreisabgedeckt werden. Die jährlichen Besucherzahlenblieben mit durchschnittlich21.000 jedoch deutlich hinter den erwarteten100.000 Besuchern zurück. DieBetriebsgesellschaft war von Anfang annicht in der Lage, ihre Ausgaben selbstzu decken. Entgegen den vertraglichenVerpflichtungen leisteten die Stadt undder Kreis keine Zahlungen zur Sicherstellungdes Museumsbetriebs. Vielmehr unterstütztedas Land die Gesellschaft zwischenden Jahren 2008 und 2019 durchstetig steigende Zuschüsse mit insgesamtrund 1,9 Millionen Euro.Fehler wie beim Ankauf des Schlossessollen nicht wieder vorkommenAls Kritik am Ankauf des Schlosses lautwurde, hat das Land sich einsichtig gezeigt.In Zukunft werde in vergleichbarenFällen im Vorfeld eine Gesamtbestandsanalysedurchgeführt werden.Durch eine Anpassung der bestehendenVereinbarung soll sichergestellt werden,dass ein etwaiger Wertzuwachs im Falledes Verkaufs der Eigentumswohnungdem Land zufließt. Eine Überführungder Betriebsgesellschaft in die StaatlicheSchlösserverwaltung wird erwogen.Nicht bekannt wurde, ob das Land mitdem Miteigentümer verhandelt, um einegeänderte Aufteilung des Sanierungsaufwandszu erreichen. Auch war nichts davonzu hören, dass die Verantwortlichen,welche die für das Land so überaus nachteiligenVerträge abgeschlossen haben, inirgendeiner Form zur Rechenschaft gezogenwerden. Sind ja alles nur Steuergelder,mögen sich die Verantwortlichen gedachthaben, liebe Leserinnen und Leser,sagt erbostIhrGotthilf Steuerzahler