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Montagszeitung KW0321

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aktuell

Mo Z

Ausgabe 03/21 I Seite 20

... denn wir sind von hier!

In Bussen und Bahnen müssen ab Montag medizinische

Masken getragen werden

Verwendung von Stoffmasken, Halstüchern oder Schals ist nicht

mehr gestattet

Köln/Niederkassel - Der durch

die Corona-Pandemie bedingte

Lockdown betrifft vielfältige

Lebens- und Wirtschaftsbereiche

und somit

auch den ÖPNV.

Um das Infektionsrisiko weiter

zu reduzieren, muss laut der Coronaschutzverordnung

des Landes

NRW ab Montag, dem 25.

Januar 2021, im ÖPNV eine medizinische

Maske getragen werden.

Die Verwendung von

textilen oder selbstgenähten

Masken, einem Halstuch oder

einem Schal ist nicht mehr gestattet.

Medizinische Masken sind sogenannte

OP-Masken und Masken

des Typs FFP2 und KN95. Solche

medizinischen Masken

schützen sowohl den Träger der

Maske als auch die anderen

Fahrgäste. Die Maskenpflicht

gilt in Bussen und Bahnen sowie

an Bahnsteigen, Haltestellen und

in Bahnhöfen. Wer keine medizinische

Maske trägt, dem droht

ein Bußgeld in Höhe von 150

Euro.

Weitere wichtige Bausteine

zur Eindämmung des Coronavirus

sind bei Fahrten mit Bus

und Bahn:

• Das Abstandhalten zu anderen

Fahrgästen, indem z.B. alle

Türen zum Ein- und Aussteigen

genutzt werden und sich die

Fahrgäste gleichmäßig im Fahrzeug

verteilen.

• Das Verschieben von Einkaufsund

Besorgungsfahrten auf Zeiten,

in denen Berufspendler

nicht unterwegs sind.

• Beachten der Hygienehinweise

der Bundesregierung und des

Robert-Koch-Instituts wie gute

Bildnachweis: AdobeStock 396439644

Handhygiene und das Einhalten

der Husten- und Nies-Etikette.

• Der Verzicht während der

Fahrt zu essen und zu trinken.

Weitere Informationen unter

VRS: Corona-Virus: Aktuelle

Lage

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Online-Seminar: Schimmel im Wohnraum – was nun?

Besonders in den kalten Jahreszeiten

machen sie sich

gerne in allen möglichen Regenbogenfarben

in Häusern

und Wohnungen breit: Schimmelpilzkolonien

sind lästig,

führen zu Schäden am Gebäude

und der Inneneinrichtung

und sind in manchen

Fällen auch gesundheitsschädlich.

Wird Schimmel in der Wohnung

entdeckt, steht schnell der Vorwurf

des falschen Lüftens im

Raum. Es gibt aber auch noch

andere Gründe. Wie und warum

sich Schimmel bildet, wird in

diesem Online-Seminar erklärt.

Außerdem werden wirksame

Maßnahmen und Handlungsweisen

zur Vermeidung und Beseitigung

vorgestellt.

Angesprochen sind alle, die sich

vorbeugend über Feuchtigkeit

und Schimmel in Wohnräumen

informieren möchten, oder die

als Eigentümer/in, Vermieter/in

oder Mieter/in mit Schimmel zu

kämpfen haben und ggf. gemeinsam

nach einer Lösung suchen.

Das kostenlose Online-Seminar

findet statt am Dienstag, 26. Januar

in der Zeit von 18

bis 19.30 Uhr und ist eine gemeinsame

Veranstaltung der

Energieagentur Rhein-Sieg, der

Verbraucherzentrale NRW und

dem Deutschen Mieterbund

Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V.

Beraten und referieren werden

die Energieberaterin der Verbraucherzentrale

NRW, Dipl.-

Ing. Petra Grebing sowie Jürgen

Schönfeldt, Rechtsberater des

Deutschen Mieterbunds Bonn/

Rhein-Sieg/Ahr. Eine Anmeldung

ist erforderlich unter

https://www.verbraucherzentrale.nrw/veranstaltungen.

Weitere Infos und Termine unter

www.energieagentur-rsk.de .

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