Montagszeitung KW0321
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Mo Z
Ausgabe 03/21 I Seite 20
... denn wir sind von hier!
In Bussen und Bahnen müssen ab Montag medizinische
Masken getragen werden
Verwendung von Stoffmasken, Halstüchern oder Schals ist nicht
mehr gestattet
Köln/Niederkassel - Der durch
die Corona-Pandemie bedingte
Lockdown betrifft vielfältige
Lebens- und Wirtschaftsbereiche
und somit
auch den ÖPNV.
Um das Infektionsrisiko weiter
zu reduzieren, muss laut der Coronaschutzverordnung
des Landes
NRW ab Montag, dem 25.
Januar 2021, im ÖPNV eine medizinische
Maske getragen werden.
Die Verwendung von
textilen oder selbstgenähten
Masken, einem Halstuch oder
einem Schal ist nicht mehr gestattet.
Medizinische Masken sind sogenannte
OP-Masken und Masken
des Typs FFP2 und KN95. Solche
medizinischen Masken
schützen sowohl den Träger der
Maske als auch die anderen
Fahrgäste. Die Maskenpflicht
gilt in Bussen und Bahnen sowie
an Bahnsteigen, Haltestellen und
in Bahnhöfen. Wer keine medizinische
Maske trägt, dem droht
ein Bußgeld in Höhe von 150
Euro.
Weitere wichtige Bausteine
zur Eindämmung des Coronavirus
sind bei Fahrten mit Bus
und Bahn:
• Das Abstandhalten zu anderen
Fahrgästen, indem z.B. alle
Türen zum Ein- und Aussteigen
genutzt werden und sich die
Fahrgäste gleichmäßig im Fahrzeug
verteilen.
• Das Verschieben von Einkaufsund
Besorgungsfahrten auf Zeiten,
in denen Berufspendler
nicht unterwegs sind.
• Beachten der Hygienehinweise
der Bundesregierung und des
Robert-Koch-Instituts wie gute
Bildnachweis: AdobeStock 396439644
Handhygiene und das Einhalten
der Husten- und Nies-Etikette.
• Der Verzicht während der
Fahrt zu essen und zu trinken.
Weitere Informationen unter
VRS: Corona-Virus: Aktuelle
Lage
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Online-Seminar: Schimmel im Wohnraum – was nun?
Besonders in den kalten Jahreszeiten
machen sie sich
gerne in allen möglichen Regenbogenfarben
in Häusern
und Wohnungen breit: Schimmelpilzkolonien
sind lästig,
führen zu Schäden am Gebäude
und der Inneneinrichtung
und sind in manchen
Fällen auch gesundheitsschädlich.
Wird Schimmel in der Wohnung
entdeckt, steht schnell der Vorwurf
des falschen Lüftens im
Raum. Es gibt aber auch noch
andere Gründe. Wie und warum
sich Schimmel bildet, wird in
diesem Online-Seminar erklärt.
Außerdem werden wirksame
Maßnahmen und Handlungsweisen
zur Vermeidung und Beseitigung
vorgestellt.
Angesprochen sind alle, die sich
vorbeugend über Feuchtigkeit
und Schimmel in Wohnräumen
informieren möchten, oder die
als Eigentümer/in, Vermieter/in
oder Mieter/in mit Schimmel zu
kämpfen haben und ggf. gemeinsam
nach einer Lösung suchen.
Das kostenlose Online-Seminar
findet statt am Dienstag, 26. Januar
in der Zeit von 18
bis 19.30 Uhr und ist eine gemeinsame
Veranstaltung der
Energieagentur Rhein-Sieg, der
Verbraucherzentrale NRW und
dem Deutschen Mieterbund
Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V.
Beraten und referieren werden
die Energieberaterin der Verbraucherzentrale
NRW, Dipl.-
Ing. Petra Grebing sowie Jürgen
Schönfeldt, Rechtsberater des
Deutschen Mieterbunds Bonn/
Rhein-Sieg/Ahr. Eine Anmeldung
ist erforderlich unter
https://www.verbraucherzentrale.nrw/veranstaltungen.
Weitere Infos und Termine unter
www.energieagentur-rsk.de .
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