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Fachinfo-Magazin MkG 01/2021

Das neue Jahr stellt Anwältinnen und Anwälte vor eine Vielzahl neuer Fragen. In der neuen Ausgabe verrät Dr. Henning Müller, was Bremens vorgezogener Opt-In in die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für Folgen hat. Helmut A. Graf informiert Sie, wie Mandanten, die gegen Rechtseingriffe der öffentlichen Gewalt gerichtlich vorgehen möchten, optimal beraten werden. Carmen Wolf klärt zudem über Übergangsregelungen im Zuge der RVG-Reform auf. Darüber verrät erzählt Rechtsanwalt Peter Schönberger im Interview, wie Sie mit dem Verfahren LUXXprofile Ihre intrinsische Motivation kennenlernen – und damit mehr Erfolg im (Berufs-)leben erreichen können. In dieser Ausgabe lesen Sie: ► Dr. Henning Müller: Aktive Nutzungspflicht: Post an Bremer Fachgerichte nur noch digital ►Helmut A. Graf: Wie berate ich meinen Mandanten, wenn er gegen behördliche Anordnungen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgehen möchte? ►Carmen Wolf: Das neue RVG 2021 – wann und wie ist es anzuwenden? ►Interview mit Peter Schönberger: Wie das Analyseverfahren LUXXprofile bei der Karriereplanung hilft ►Benjamin Schauß: Schriftsatznachlass im Zivilprozess – Voraussetzungen und praktische Handhabung ►Jens Schleifenbaum: Gut im Bild – die richtige Kamera für Videokonferenzen

Das neue Jahr stellt Anwältinnen und Anwälte vor eine Vielzahl neuer Fragen.

In der neuen Ausgabe verrät Dr. Henning Müller, was Bremens vorgezogener Opt-In in die aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für Folgen hat. Helmut A. Graf informiert Sie, wie Mandanten, die gegen Rechtseingriffe der öffentlichen Gewalt gerichtlich vorgehen möchten, optimal beraten werden. Carmen Wolf klärt zudem über Übergangsregelungen im Zuge der RVG-Reform auf. Darüber verrät erzählt Rechtsanwalt Peter Schönberger im Interview, wie Sie mit dem Verfahren LUXXprofile Ihre intrinsische Motivation kennenlernen – und damit mehr Erfolg im (Berufs-)leben erreichen können.

In dieser Ausgabe lesen Sie:
► Dr. Henning Müller: Aktive Nutzungspflicht: Post an Bremer Fachgerichte nur noch digital
►Helmut A. Graf: Wie berate ich meinen Mandanten, wenn er gegen
behördliche Anordnungen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgehen möchte?
►Carmen Wolf: Das neue RVG 2021 – wann und wie ist es anzuwenden?
►Interview mit Peter Schönberger: Wie das Analyseverfahren LUXXprofile bei der Karriereplanung hilft
►Benjamin Schauß: Schriftsatznachlass im Zivilprozess – Voraussetzungen und praktische Handhabung
►Jens Schleifenbaum: Gut im Bild – die richtige Kamera für Videokonferenzen

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RVG<br />

...................................................................................................................................................................................................................<br />

ÜBERBLICK<br />

Für jetzt und demnächst anstehende Abrechnungen in gängigen Zivilverfahren<br />

mag folgende Tabelle hilfreich sein:<br />

Ist z. B. dem außergerichtlichen und dem<br />

ordentlichen Verfahren vor dem Zivilgericht<br />

ein Mahnverfahren zwischengeschaltet, ist<br />

für diese Gebühren sowie die anrechnungspflichtigen<br />

Gebühren ebenso darauf abzustellen,<br />

wann der Auftrag erteilt wurde.<br />

Stadium Auftragserteilung RVG bis RVG ab<br />

31.12.2020 <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong><br />

Fall 1<br />

außergerichtlich vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x x<br />

1. Instanz vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x<br />

2. Instanz vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x<br />

3. Instanz vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x<br />

Fall 2<br />

außergerichtlich vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x<br />

1. Instanz vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x<br />

2. Instanz vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x<br />

3. Instanz nach 31.12.2020 x<br />

Fall 3<br />

außergerichtlich vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x<br />

1. Instanz vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x<br />

2. Instanz nach 31.12.2020 x<br />

3. Instanz nach 31.12.2020 x<br />

FAZIT:<br />

Fazit: Das jeweilige Auftragsdatum ist maßgebend<br />

DAS JEWEILIGE AUFTRAGS-<br />

DATUM IST MAßGEBEND<br />

Bei den künftigen Abrechnungen ist stets<br />

ein Augenmerk darauf zu richten, wann der<br />

entsprechende (unbedingte) Auftrag erteilt<br />

wurde. Das Auftragsdatum gibt die jeweilige<br />

Fassung des anzuwendenden RVG bzw. der<br />

anzuwendenden Vergütungstabelle vor. Die<br />

Anrechnung erfolgt sodann auf Basis der<br />

Fassung des RVG, die auch der Abrechnung<br />

der anzurechnenden Gebühr zugrunde lag.<br />

Mit kollegialen Grüßen<br />

Carmen Wolf<br />

Fall 4<br />

außergerichtlich vor <strong>01</strong>.<strong>01</strong>.<strong>2021</strong> x<br />

1. Instanz nach 31.12.2020 x<br />

2. Instanz nach 31.12.2020 x<br />

3. Instanz nach 31.12.2020 x<br />

Fall 5<br />

außergerichtlich nach 31.12.2020 x<br />

1. Instanz nach 31.12.2020 x<br />

2. Instanz nach 31.12.2020 x<br />

3. Instanz nach 31.12.2020 x<br />

Wissen Sie schon, wie Sie im<br />

Zuge der RVG-Reform richtig abrechnen?<br />

Gebührenpapst Norbert<br />

Schneider klärt im RVG-Webinar<br />

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12 // FACHINFO-MAGAZIN

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