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Elternfreundliches Studium - Fakultät für Sozialwissenschaft der ...

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Soziale Absicherung<br />

Die staatliche Absicherung <strong>für</strong> studierende Eltern weist beträchtliche Lücken<br />

auf. Bisher gibt es <strong>für</strong> sie nur wenige spezielle Regelungen. Die För<strong>der</strong>ungshöchstdauer<br />

des BAföG wird bei Schwangerschaft auf Antrag um maximal<br />

ein Semester verlängert. Verlängerungen können auch <strong>für</strong> die Erziehung von<br />

Kin<strong>der</strong>n bis zu zehn Jahren beantragt werden. Darüber hinaus gelten <strong>für</strong> studierende<br />

Eltern die gleichen Regelungen wie <strong>für</strong> kin<strong>der</strong>lose Studierende.<br />

Für Studierende mit Pflegeverpflichtungen ist eine Verlängerung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ungshöchstdauer<br />

nicht möglich. Die gesetzlichen Regelungen zur sozialen<br />

Absicherung von Studierenden gehen davon aus, dass diese sich vor allem <strong>der</strong><br />

Ausbildung widmen. Studierenden Eltern und Pflegende kombinieren oft drei<br />

Lebensbereiche miteinan<strong>der</strong> und brauchen daher länger <strong>für</strong> ihr <strong>Studium</strong>. Durch<br />

die geltenden Regelungen haben studierende Eltern und Pflegende gerade zum<br />

Ende ihres <strong>Studium</strong>s hin selten Anspruch auf Ausbildungsför<strong>der</strong>ung.<br />

Studierende Eltern und Pflegende haben keinen Anspruch auf Sozialhilfeleistungen.<br />

Da<strong>für</strong> ist die Exmatrikulation erfor<strong>der</strong>lich. Hilfeleistungen <strong>für</strong><br />

Kin<strong>der</strong> und pflegebedürftige Personen können aber beantragt werden, da diese<br />

anspruchsberechtigt sind. Bei nachweislich fehlenden finanziellen Mitteln<br />

erlässt das Jugendamt studierenden Eltern die Beiträge <strong>für</strong> die Kin<strong>der</strong>tageseinrichtung.<br />

Zudem erhalten sie wie alle an<strong>der</strong>en Eltern <strong>für</strong> maximal 24 Monate<br />

Erziehungsgeld bzw. nach <strong>der</strong> Reform 12 Monate Elterngeld.<br />

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