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Kriebsteiner Gemeindebote - Gemeinde Kriebstein

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Bekanntmachung<br />

einer Eintragungsverfügung für das Straßenbestandsverzeichnis der <strong>Gemeinde</strong>straße<br />

„Vierhäuserweg“, Ortsteil Niederrossau der <strong>Gemeinde</strong> Rossau<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> Rossau hat am 17.10.2011 folgende Verfügung erlassen:<br />

Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der <strong>Gemeinde</strong>straße „Vierhäuserweg“<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Rossau, Landkreis Mittelsachsen<br />

I. Anlass<br />

Anlass der Eintragung ist der Nachtrag des Flurstückes Nr. 185/1 der Gemarkung Höckendorf in das Bestandsblatt des<br />

Straßenbestandsverzeichnisses.<br />

II. Begründung<br />

Die Straße „Vierhäuserweg“ ist eine Straße gemäß §§ 53, 54 Sächsisches Straßengesetz, die bei Inkrafttreten des Sächsischen<br />

Straßengesetzes ausschließlich der öffentlichen Nutzung diente.<br />

Die Straße wurde am 06.03.1996 bei der Erstanlegung in das Straßenbestandsverzeichnis der <strong>Gemeinde</strong> Rossau aufgenommen<br />

und hat damit den Status einer öffentlich gewidmeten Straße.<br />

Bei Eintragung der Straße in das Straßenbestandsverzeichnis der <strong>Gemeinde</strong> Rossau wurde die Teilfläche (Flurstück Nr. 185/1 der<br />

Gemarkung Höckendorf), über die die Straße führt, nicht mit erfasst. Im Grundbuch war Eigentum des Volkes, Rechtsträger Rat<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Höckendorf eingetragen. Mit Bescheid des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, 09002<br />

Chemnitz, Brückenstraße 10, vom 30.09.2008 (VZOG-14522300/00299-VZ2.17) wurde das Flurstück Nr. 185/1 der Gemarkung<br />

Höckendorf der <strong>Gemeinde</strong> Rossau zugeordnet. Das Flurstück wird nun mit dieser Verfügung in das entsprechende Bestandsblatt<br />

des Straßenbestandsverzeichnisses nachgetragen.<br />

Das Straßenbestandsverzeichnis liegt in der Zeit vom 03.11.2011 bis 03.05.2012 im Bauamt der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung Rossau,<br />

Hauptstraße 99, 09661 Rossau, während der Dienststunden<br />

Mo - Fr 7.00 - 12.00 Uhr und zusätzlich<br />

Di 13.00 - 18.00 Uhr und<br />

Do 13.00 - 15.30 Uhr<br />

öffentlich für jedermann zur Einsicht aus.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen die Eintragungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung Rossau, Hauptstraße 99, 09661 Rossau,<br />

einzulegen.<br />

Gottwald<br />

Bürgermeister<br />

Mitteilungen der Wohnungsverwaltung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kriebstein</strong> bietet folgende Wohnungen zur Vermietung an:<br />

OT Kriebethal Gartenleite 10 ➭ 2-Raum-Wohnung, 3. OG, 46,10 m²<br />

Robert-Koch-Straße 16 ➭ 3-Raum-Wohnung, 1. OG, 64,20 m²<br />

Rotdornstraße 1 ➭ 2-Raum-Wohnung, 2. OG, 51,40 m²<br />

Rotdornstraße 1 ➭ 2-Raum-Wohnung, EG, 52,10 m²<br />

Rotdornstraße 2 ➭ 2-Raum-Wohnung, EG, 52,30 m²<br />

Olga-Zimmermann-Straße 3 ➭ 4-Raum-Wohnung, 2. OG, 86,70 m²<br />

Olga-Zimmermann-Straße 3 ➭ 4-Raum-Wohnung, EG, 84,15 m²<br />

Gottlob-Keller-Straße 3 ➭ 2-Raum-Wohnung, EG, 57,00 m²<br />

Schulstraße 16 ➭ 2-Raum-Wohnung, EG, 55,20 m²<br />

Turnerstraße 6 ➭ 3-Raum-Wohnung, EG, 102,94 m²<br />

OT Höfchen Mühlfeldstraße 5 ➭ 1-Raum-Wohnung, EG 40,80 m²<br />

Mühlfeldstraße 5 ➭ 3-Raum-Wohnung, 1. OG 56,00 m²<br />

Auskunft erteilt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kriebstein</strong>, Wohnungsverwaltung, An der Zschopau 3, 09648 <strong>Kriebstein</strong>, Telefon 034327/60624.<br />

Die 4. Grundsteuerrate wird fällig<br />

Das Steueramt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kriebstein</strong> möchte alle<br />

Zahlungspflichtigen daran erinnern, dass am 15.11.2011 die<br />

nächste Grundsteuerrate fällig wird.<br />

Zahlungspflichtige, die der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kriebstein</strong> eine<br />

Einzugsermächtigung erteilt haben, wird die Grundsteuerrate<br />

zum genannten Fälligkeitstermin abgebucht.<br />

Alle anderen werden gebeten, ihre Zahlungen rechtzeitig vorzunehmen<br />

und bei der Überweisung die Objektbezeichnung bzw.<br />

das Buchungszeichen mit anzugeben, damit eine reibungslose<br />

Verbuchung der gezahlten Beträge erfolgen kann.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> ist gesetzlich dazu verpflichtet, bei Zahlungsverzug<br />

für jeden angefangenen Monat der Säumnis einen<br />

Säumniszuschlag sowie Mahngebühren zu erheben.<br />

<strong><strong>Kriebstein</strong>er</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>bote</strong> Nr. 10/11 Seite 4 Ausgabe vom 01.11.2011

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