Ludendorff, Mathilde - Von Wahrheit und Irrtum; Band 6 der blauen Reihe
„Von Wahrheit und Irrtum“ erzählt dieses Buch. Er weist die Irrtümer einiger Lehren, wie z.B. der von der Urreligion und dem Pantheismus, nach und zeigt die Unmöglichkeit, das Göttliche in die der Vernunft gezogenen Schranken zu zwingen und Vorstellungen, Begriffe, ja selbst Ideen von Gott zu bilden. Die Tatsache, daß Wissenschaft der Wahrheit und nur der Wahrheit zu dienen hat, scheint so klar und allbekannt zu sein, daß man darüber kein Wort zu verlieren braucht. In Wirklichkeit gibt es Auffassungen, die namentlich von Priesterkasten vertreten werden und nach denen die wissenschaftliche Forschung gezwungen ist, sich gewisse Normen und Schranken gefallen zu lassen, die nicht durch die Grenzen der Vernunft (Kant), sondern durch Willkür von Priesterkasten bedingt sind. Auch darüber schreibt die Philosophin in diesem Band und erteilt dann „Eine Antwort für viele“ an diejenigen, die das Vordringen ihrer Gotterkenntnis ins Volk verhindern wollen. Ebenso wird der Vorwurf, den Priester und andere verbreiten, sie „peitsche das Volk in Gottlosigkeit“, hier auch widerlegt. Wer den Willen hat, den Weg zur Gotterkenntnis Mathilde Ludendorffs und somit zu arteigener Lebensgestaltnng zu suchen, der greife zu diesem Büchlein. Unmerklich und „allgemein verständlich“ führen die Aufsätze den Leser in den erhabenen Bau der Gotterkenntnis, und plötzlich sieht er mit Staunen, daß die philosophischen Werke gar nicht so schwer sind, daß die Ludendorffsche Philosophie gar nicht ein „Ding an sich“ ist, das mit dem Leben, mit dem Alltag nichts zu tun hat.
„Von Wahrheit und Irrtum“ erzählt dieses Buch. Er weist die Irrtümer einiger Lehren, wie z.B. der von der Urreligion und dem Pantheismus, nach und zeigt die Unmöglichkeit, das Göttliche in die der Vernunft gezogenen Schranken zu zwingen und Vorstellungen, Begriffe, ja selbst Ideen von Gott zu bilden.
Die Tatsache, daß Wissenschaft der Wahrheit und nur der Wahrheit zu dienen hat, scheint so klar und allbekannt zu sein, daß man darüber kein Wort zu verlieren braucht. In Wirklichkeit gibt es Auffassungen, die namentlich von Priesterkasten vertreten werden und nach denen die wissenschaftliche Forschung gezwungen ist, sich gewisse Normen und Schranken gefallen zu lassen, die nicht durch die Grenzen der Vernunft (Kant), sondern durch Willkür von Priesterkasten bedingt sind. Auch darüber schreibt die Philosophin in diesem Band und erteilt dann „Eine Antwort für viele“ an diejenigen, die das Vordringen ihrer Gotterkenntnis ins Volk verhindern wollen. Ebenso wird der Vorwurf, den Priester und andere verbreiten, sie „peitsche das Volk in Gottlosigkeit“, hier auch widerlegt.
Wer den Willen hat, den Weg zur Gotterkenntnis Mathilde Ludendorffs und somit zu arteigener Lebensgestaltnng zu suchen, der greife zu diesem Büchlein. Unmerklich und „allgemein verständlich“ führen die Aufsätze den Leser in den erhabenen Bau der Gotterkenntnis, und plötzlich sieht er mit Staunen, daß die philosophischen Werke gar nicht so schwer sind, daß die Ludendorffsche Philosophie gar nicht ein „Ding an sich“ ist, das mit dem Leben, mit dem Alltag nichts zu tun hat.
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das Gebiet seines Strafgesetzes, klar gesondert werden.
In dem Büchlein „Aus der Gotterkenntnis meiner Werke“ habe ich in
dem Abschnitt: „Der Staat und die Lebensführung des einzelnen
Menschen“ an einzelnen Beispielen erwiesen, wie auf der Grundlage
dieser Gotterkenntnis bis ins Einzelne die Gesetze des Staates gegeben
werden können. Und so sagte ich auf S. 106:
„Wir sehen, die Erkenntnisse meiner Werke führen zu erhöhtem
Volksschutz, der aber nicht nach Meinungen und Erfahrungen einzelner,
sondern nur nach dem erkannten Sinn des Menschenlebens an Hand
tatsächlicher Seelengesetze der Menschen und der Gesetze der Volkserhaltung
aufgestellt sein darf. Mancher Zwang auf den Gebieten der
Überzeugung wird dann noch fallen, und viele unbestrafte Volksgefährdungen
werden unter Strafe gestellt werden müssen.“
Da nun aber diese Gotterkenntnis vor allem auch den tiefen Wert der
Eigenart des Rasseerbgutes und der innigen Verwebung aller Volkskinder
mit ihrem Rasseerbgut, mit der „Volksseele“ aus den Seelengesetzen
begründet hat, so wird das auf dieser Gotterkenntnis aufgebaute Recht
weit eindringlicher noch als jenes Gewohnheitsrecht fernster Zeiten
solche innige Verwebung hüten. Ist zum Beispiel der Gottesstolz als
göttliches Erleben von ihr erkannt und als Ausdruck des heiligen Amtes
der Menschen enthüllt, so wird ein auf dieser Erkenntnis aufgebautes
Recht dementsprechend die Ehre des Einzelnen im Strafgesetz zu hüten
wissen. Da aber das Recht auf dem Grund der Gotterkenntnis aufbaut,
die den Einklang mit dem Erbgut als Volkserhaltung erkannt hat, so wird
die Art, wie die Ehre im Gesetz gehütet ist und wie die Ehrverletzung
geahndet wird, nun in inniger Verwebung mit dem Erbgut gestaltet sein
müssen, wenn anders dieses Recht nicht von dem Boden abweichen will,
auf den es sich gründet; und dies wird bei jedweder Gesetzesaufstellung
im gleichen Grad der Fall sein müssen.
Damit ist aber dann auch die Sehnsucht gestillt, die in allen rassisch
Erwachten auflebt, die Sehnsucht, wieder zu einem Recht hinzufinden,
das mit dem Rasseerbgut innig verwoben ist, und das deshalb von den
Volkskindern als „Gerechtigkeit“ erachtet wird. Diese Gotterkenntnis, die
zum erstenmal die hohe Bedeutung der Volksseele für die Erhaltung der
Völker und ihre Sittenreinheit klar begründet, bewirkt Erwachen der
Volksseele. Ein auf ihr aufgebautes Recht findet heim zum Einklang des
Einzelnen mit diesem hehren Gut des Volkes und hilft zur innigen
Verwebung des Menschen mit der Volksseele. Frei aber ist dieses Recht
von allem Unrecht an dem einzelnen Menschen und dem hehren Sinn
seines Lebens und frei auch von allem Unrecht an Gedeihen und Freiheit
des unsterblichen Volkes.
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