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Die Kundenbeschwerdestelle - RSGV

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Tätigkeitsbericht 2010<br />

Der Prospekt der ���� nennt zwar nur ganz allgemein Provisionen von (nur) 5,3 %<br />

der Investitionssumme, ohne nach den einzelnen Vertriebspartnern zu differenzieren.<br />

Aber wenn ein Anleger sich für die Provisionsfrage wirklich interessiert und davon seine<br />

Entscheidung abhängig macht, dann kann er „seine“ Bank fragen, ob der veröffentlichte<br />

Satz von 5,3 % auch für sie gilt. Letztlich können diese Überlegungen dahinstehen.<br />

Denn die aufgeworfenen Fragen sind von grundsätzlicher Bedeutung und bedürfen der<br />

höchstrichterlichen Klärung durch den Bundesgerichtshof. Dem soll ein Schlichter nach<br />

Nr. 5 a. E. VerfO nicht vorgreifen.<br />

(…)<br />

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