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P reis - Kreissparkasse Limburg

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Telefon-Banking (Kundenservicecenter): 18.30 Uhr<br />

1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten<br />

Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim<br />

Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen<br />

anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:<br />

Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen<br />

-Schlichtungsstelle-<br />

Bonifaciusstr. 15<br />

99084 Erfurt<br />

Näheres regelt die „Schlichtungsordnung“ des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen,<br />

die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.<br />

Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde<br />

bei der<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn,<br />

eingelegt werden.<br />

3<br />

Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.<br />

2. Überweisungen<br />

2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums<br />

(EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen 5<br />

2.1.1 Überweisungsauftrag<br />

a) Annahmefrist für Überweisungen<br />

Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5.<br />

b) Ausführungsfrist<br />

Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister<br />

des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:<br />

- Überweisung in Euro<br />

Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 1 Geschäftstage<br />

Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 2 Geschäftstage<br />

- Überweisungen in anderen EWR-Währungen<br />

Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 4 Geschäftstage<br />

Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage<br />

Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.<br />

4 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein,<br />

Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechische<br />

Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien, Nordirland sowie Zypern<br />

5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone,<br />

Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein),<br />

Tschechische Krone, Ungarischer Forint.<br />

6 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ)<br />

7 Überweisung per Vordruck, Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel<br />

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