P reis - Kreissparkasse Limburg
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Telefon-Banking (Kundenservicecenter): 18.30 Uhr<br />
1.6 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten<br />
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim<br />
Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen<br />
anzurufen. Das Anliegen ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten:<br />
Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen<br />
-Schlichtungsstelle-<br />
Bonifaciusstr. 15<br />
99084 Erfurt<br />
Näheres regelt die „Schlichtungsordnung“ des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen,<br />
die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.<br />
Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde<br />
bei der<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn,<br />
eingelegt werden.<br />
3<br />
Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.<br />
2. Überweisungen<br />
2.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums<br />
(EWR) 4 in Euro oder in anderen EWR-Währungen 5<br />
2.1.1 Überweisungsauftrag<br />
a) Annahmefrist für Überweisungen<br />
Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5.<br />
b) Ausführungsfrist<br />
Die Sparkasse/Landesbank ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister<br />
des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:<br />
- Überweisung in Euro<br />
Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 1 Geschäftstage<br />
Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 2 Geschäftstage<br />
- Überweisungen in anderen EWR-Währungen<br />
Belegloser Überweisungsauftrag 6 max. 4 Geschäftstage<br />
Beleghafter Überweisungsauftrag 7 max. 4 Geschäftstage<br />
Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.<br />
4 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein,<br />
Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechische<br />
Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien, Nordirland sowie Zypern<br />
5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone,<br />
Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein),<br />
Tschechische Krone, Ungarischer Forint.<br />
6 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ)<br />
7 Überweisung per Vordruck, Datenträgeraustausch (DTA) mit Begleitzettel<br />
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