P reis - Kreissparkasse Limburg
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2.1.2 Entgelte bei Überweisungsgutschriften<br />
Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet:<br />
Überweisungsgutschrift aus Entgelt in Euro<br />
Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl in Euro 0,50<br />
SEPA-Überweisung in Euro bis 50.000 Euro 0,50<br />
SEPA-Überweisung in Euro über 50.000 Euro 0,50<br />
Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen<br />
bereits mit dem Gesamtp<strong>reis</strong> für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I. 1.<br />
„P<strong>reis</strong>modelle für Privatkonten“) oder der Überweisende, z.B. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die<br />
anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.<br />
2.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen<br />
Wirtschaftsraums (EWR) 10 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR<br />
(Drittstaatenwährung) 11 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des<br />
EWR (Drittstaaten) 12<br />
2.2.1 Überweisungsaufträge<br />
a) Ausführungsfrist<br />
Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.<br />
10<br />
11<br />
12<br />
Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland,<br />
Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Sloweien,<br />
Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.<br />
z.B. US-Dollar<br />
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark,<br />
Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta,<br />
Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn,<br />
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern).<br />
b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen<br />
aa) Entgeltpflichtiger<br />
Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:<br />
• 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen<br />
Entgelte (SHARE)<br />
• 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)<br />
• 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)<br />
Hinweis:<br />
• Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den<br />
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte<br />
abgezogen werden.<br />
• Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom<br />
Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.<br />
bb) Höhe der Entgelte<br />
Zielland/Produkt Entgeltregelung in EUR<br />
Schweiz/ Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-<br />
Überweisung)<br />
cc) Sonstige Entgelte<br />
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der<br />
Ausführung eines Überweisungsauftrages/ Dauerauftrages<br />
beleghaft beleglos<br />
bis 50.000 EUR 7,50<br />
5,00<br />
ab 50.000,01 EUR 12,50 10,00<br />
- bei Postversand 2,37<br />
Bearbeitung eines Überweisungsrückrufes 5,00<br />
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