WERRA -ZEITUNG WERRA -ZEITUNG - Gemeinde Gerstungen
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Ausgabe: 8/2012 Amtsblatt „Neue Werra-Zeitung“ Seite 4<br />
Das Wort zum Alltag<br />
Die Bindung zwischen den Menschen in unserer<br />
hochzivilisierten Gesellschaft löst sich. Man kümmert<br />
sich vor allem um sich selbst. Bewusstere<br />
Menschen versuchen sich selbst zu erfahren und zu<br />
sich selbst zu finden. Mitmenschen haben dann im<br />
Empfinden und im Urteilen nicht das Gewicht,<br />
das sie haben müssten, wenn man menschlich<br />
denkt.<br />
Um uns geschehen abscheuliche Verbrechen. Zwar<br />
flammt Zorn auf, aber es fehlt ihm an kollektiver<br />
Kraft. Das findet seinen Niederschlag in der<br />
Rechtspflege und in der Berichterstattung durch<br />
Presse, Rundfunk und Fernsehen. Den Tätern,<br />
hier Schwerverbrechern, wird größte Aufmerksamkeit<br />
im Hinblick auf eine humane Behandlung -<br />
das schließt die Wahrung ihrer Würde als Mensch<br />
ein - zuteil. Als hätten sie während der Ausübung<br />
ihrer Untat nicht gewusst, dass sie einen oder mehrere<br />
Menschen töten, lebensgefährlich verletzen<br />
und bzw. oder in Mühe und Arbeit geschaffenenes<br />
Gut - oft als wichtige Lebensgrundlage - vernichten.<br />
Vielmehr wird so getan, als seien die Täter<br />
selbst Opfer der sie umgebenden Verhältnisse, der<br />
Tätigkeit ihres Nervensystems sowie der inneren<br />
Sekretion (Drüsenfunktion). Gutachten von Psychologen<br />
und Medizinern werden angefordert - sicher<br />
ist das kostenintensiv - und Verteidiger führen<br />
Fakten und Gründe an, welche die Schwere der<br />
Schuld relativieren. Zudem finden sie juristische<br />
Tricks. Damit beweisen sie ihr Können. Es gehört<br />
bei ihnen zum Geschäft.<br />
Der Zorn kommt nicht zum Zuge. Das Rechtsempfinden<br />
erhält schmerzende Wunden.<br />
Zorn ist Sprengkraft für Veränderung. Auch für<br />
die Veränderung, die im Inneren der Täter vorgehen<br />
muss. Der Weg geht indessen einseitig weiter in<br />
Richtung Milde. Langzeiturlaub für Schwerverbrecher<br />
bereits nach fünf Jahren wird diskutiert.<br />
Wenn der Vorschlag eine Mehrheit findet, dann ist<br />
das Geschehen neuer - vermeidbarer - Verbrechen<br />
mit Opfern vorprogrammiert<br />
M. S.<br />
Amtlicher Teil<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gerstungen</strong> informiert alle Bürgerinnen und Bürger,<br />
dass Meldebehörden auf der Grundlage der §§ 28, 29, 31<br />
des Thüringer Meldegesetzes vom 26.10.2006 (GVBl. S. 525) in<br />
der jeweils beschränktem Umfang personenbezogene Daten an<br />
parlamentarische Vertretungskörperschaften, an Presse, Rundfunk,<br />
Parteien, Wählgruppen, Adressbuchverlage und an öffentlich-rechtliche<br />
Religionsgesellschaften übermitteln können.<br />
Gesetzlich zulässig sind folgende Datenübermittlungen:<br />
1. Die Meldebehörden dürfen Parteien und Wählergruppen im<br />
Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen in den sechs der<br />
Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister<br />
über Vor- u. Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften<br />
von Gruppen von Wahlberechtigten, für deren Zusammensetzung<br />
das Lebensalter der Betroffenen<br />
bestimmend ist, erteilen. Die Geburtstage der Wahlberechtigten<br />
dürfen nicht mitgeteilt werden.<br />
2. Parlamentarischen Vertretungskörperschaften, Presse oder<br />
Rundfunk kann auf Begehren eine Melderegisterauskunft<br />
über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern erteilt werden<br />
(Daten entsprechend Punkt 1 sowie Tag und Art des Jubiläums).<br />
3. Adressbuchverlagen darf Auskunft über Vornamen, Familiennamen,<br />
Doktorgrade und Anschriften sämtlicher Einwohner,<br />
die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erteilt werden.<br />
4. An öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften können Daten<br />
von Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder<br />
und die Eltern minderjähriger Kinder) der Mitglieder, die<br />
nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft<br />
angehören, übermittelt werden.<br />
Der Betroffene hat das Recht, der Weitergabe seiner vorgenannten<br />
personenbezogenen Daten zu widersprechen. Der Meldebehörde<br />
ist in diesen Fällen schriftlich, ohne Angabe von<br />
Gründen mitzuteilen, dass seine o. g. Daten nicht übermittelt<br />
werden sollen bzw. kann der Betroffene in seinem für den<br />
Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt Vordrucke für<br />
Anträge auf Errichtung o. g. Übermittlungssperre erhalten.<br />
<strong>Gerstungen</strong>, den 16.04.2012<br />
gez.<br />
W. Hartung<br />
Bürgermeister<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Der Bürgermeister übermittelt im Namen<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Gerstungen</strong><br />
die herzlichsten Glückwünsche zum Geburtstag:<br />
in <strong>Gerstungen</strong><br />
am 20.04. Frau Usula Istel zum 80. Geburtstag<br />
Goethestraße<br />
am 22.04. Frau Käthe Geyer zum 91. Geburtstag<br />
Untersuhler Straße<br />
am 22.04. Frau Traude Luthardt zum 79. Geburtstag<br />
Am Rasenweg<br />
am 22.04. Herrn Reiner Kohlhaus zum 71. Geburtstag<br />
Marienstraße<br />
am 22.04. Herrn Manfred Schramm zum 71. Geburtstag<br />
Wilhelmstraße<br />
am 23.04. Frau Helga Sust zum 76. Geburtstag<br />
Goethestraße