Sozialdemokratische Partei Deutschlands
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hat die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Groß-Gerau aufgrund der mündlichen<br />
Verhandlung vom 21. April 2009 in Büttelborn durch<br />
Herrn Michael Müller-Puhlmann, Vorsitzender<br />
Herrn Wolfgang Glotzbach, stellvertretender Vorsitzender<br />
Frau Gabriele Hillmer, stellvertretende Vorsitzende<br />
mit 2:1 Stimmen entschieden:<br />
Der Antragsgegnerin wird eine Rüge ausgesprochen.<br />
Gründe:<br />
Ob die Anträge unter 1. – 8., wie von der Antragsgegnerin bemängelt, unzureichend<br />
begründet waren, kann dahingestellt bleiben, da zumindest der Antrag unter 9. ausführlich<br />
und ausreichend begründet war.<br />
Der Antragsgegnerin wird eine Rüge ausgesprochen, weil sie zu spät erklärt hat, dass sie<br />
Andrea Ypsilanti nicht zur Ministerpräsidentin wählen wird.<br />
Im Nachgang zur Hessischen Landtagswahl 2008 hatte die SPD Hessen in einem<br />
monatelangen Diskussionsprozess auf allen Ebenen mit großer Mehrheit die Entscheidung<br />
getroffen, mit Andrea Ypsilanti als Ministerpräsidentin eine Minderheitsregierung<br />
anzustreben. Carmen Everts war als Unterbezirksvorsitzende von Anfang an in diesen<br />
Prozess eingebunden, im Falle des Unterbezirks Groß-Gerau sogar Initiatorin des<br />
Verfahrens. Hier hat sie u. a. bei einer mitgliederoffenen Unterbezirksbeiratssitzung<br />
(eingeladen war UB-weit unter "Regionalkonferenz - wie geht es weiter in Hessen") in<br />
Büttelborn am 02.09.2008 und zuletzt bei einem Unterbezirksparteitag in Kelsterbach am<br />
28.10.2008 zwar stets Bedenken vorgetragen, aber ausdrücklich keinen Zweifel daran<br />
gelassen, dass sie die Wahl von Andrea Ypsilanti unterstützen wird. Bei diesem <strong>Partei</strong>tag<br />
hatte ein Antrag mit der Stimme von Carmen Everts, bei wenigen Enthaltungen, eine große<br />
Mehrheit gefunden, der das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und<br />
Grünen und die Absicht eines Regierungswechsels unter Tolerierung durch die <strong>Partei</strong> „Die<br />
Linke“ unterstützt. Das Ansinnen eines weiteren Antrags, der ausdrücklich die Groß-Gerauer<br />
Landtagsabgeordneten Everts und Meixner-Römer aufforderte, für einen Politikwechsel zu<br />
stimmen, wurde von Carmen Everts unter dem Hinweis, dass am 04.11.2008 die CDU-<br />
Regierung abgewählt werden müsse und ein solcher Antrag ein Affront gegen ihre Person<br />
sei, zurückgewiesen.<br />
Carmen Everts hat dann am 03.11.2008, also einen Tag vor der geplanten Wahl, unter<br />
Berufung auf ihr Gewissen, bei einer Pressekonferenz die Öffentlichkeit und die SPD über<br />
ihre Absicht informiert, Andrea Ypsilanti nicht zu wählen.<br />
Damit hat sie die Umsetzung der Beschlüsse des Landesparteitages und des<br />
Unterbezirksparteitages faktisch verhindert.<br />
Die Antragsgegnerin steht einerseits als gewählte Landtagsabgeordnete mit ihrer Meinung<br />
und ihren politischen Entscheidungen unter dem Schutz der Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG und<br />
Art. 76 Abs. 1 der Hessischen Verfassung. Diese Freiheit des Mandats wird nicht in Frage<br />
gestellt. Abgeordnete sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht<br />
gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.<br />
Sowohl Art. 38 GG als auch die Art. 76, 77 der Hessischen Verfassung schützen<br />
Abgeordnete ausschließlich bei der Ausübung ihres Mandats. Sie entfalten keine<br />
unmittelbare Wirkung auf andere Rechtsbeziehungen der Abgeordneten.<br />
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