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Sozialdemokratische Partei Deutschlands

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hat die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Groß-Gerau aufgrund der mündlichen<br />

Verhandlung vom 21. April 2009 in Büttelborn durch<br />

Herrn Michael Müller-Puhlmann, Vorsitzender<br />

Herrn Wolfgang Glotzbach, stellvertretender Vorsitzender<br />

Frau Gabriele Hillmer, stellvertretende Vorsitzende<br />

mit 2:1 Stimmen entschieden:<br />

Der Antragsgegnerin wird eine Rüge ausgesprochen.<br />

Gründe:<br />

Ob die Anträge unter 1. – 8., wie von der Antragsgegnerin bemängelt, unzureichend<br />

begründet waren, kann dahingestellt bleiben, da zumindest der Antrag unter 9. ausführlich<br />

und ausreichend begründet war.<br />

Der Antragsgegnerin wird eine Rüge ausgesprochen, weil sie zu spät erklärt hat, dass sie<br />

Andrea Ypsilanti nicht zur Ministerpräsidentin wählen wird.<br />

Im Nachgang zur Hessischen Landtagswahl 2008 hatte die SPD Hessen in einem<br />

monatelangen Diskussionsprozess auf allen Ebenen mit großer Mehrheit die Entscheidung<br />

getroffen, mit Andrea Ypsilanti als Ministerpräsidentin eine Minderheitsregierung<br />

anzustreben. Carmen Everts war als Unterbezirksvorsitzende von Anfang an in diesen<br />

Prozess eingebunden, im Falle des Unterbezirks Groß-Gerau sogar Initiatorin des<br />

Verfahrens. Hier hat sie u. a. bei einer mitgliederoffenen Unterbezirksbeiratssitzung<br />

(eingeladen war UB-weit unter "Regionalkonferenz - wie geht es weiter in Hessen") in<br />

Büttelborn am 02.09.2008 und zuletzt bei einem Unterbezirksparteitag in Kelsterbach am<br />

28.10.2008 zwar stets Bedenken vorgetragen, aber ausdrücklich keinen Zweifel daran<br />

gelassen, dass sie die Wahl von Andrea Ypsilanti unterstützen wird. Bei diesem <strong>Partei</strong>tag<br />

hatte ein Antrag mit der Stimme von Carmen Everts, bei wenigen Enthaltungen, eine große<br />

Mehrheit gefunden, der das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und<br />

Grünen und die Absicht eines Regierungswechsels unter Tolerierung durch die <strong>Partei</strong> „Die<br />

Linke“ unterstützt. Das Ansinnen eines weiteren Antrags, der ausdrücklich die Groß-Gerauer<br />

Landtagsabgeordneten Everts und Meixner-Römer aufforderte, für einen Politikwechsel zu<br />

stimmen, wurde von Carmen Everts unter dem Hinweis, dass am 04.11.2008 die CDU-<br />

Regierung abgewählt werden müsse und ein solcher Antrag ein Affront gegen ihre Person<br />

sei, zurückgewiesen.<br />

Carmen Everts hat dann am 03.11.2008, also einen Tag vor der geplanten Wahl, unter<br />

Berufung auf ihr Gewissen, bei einer Pressekonferenz die Öffentlichkeit und die SPD über<br />

ihre Absicht informiert, Andrea Ypsilanti nicht zu wählen.<br />

Damit hat sie die Umsetzung der Beschlüsse des Landesparteitages und des<br />

Unterbezirksparteitages faktisch verhindert.<br />

Die Antragsgegnerin steht einerseits als gewählte Landtagsabgeordnete mit ihrer Meinung<br />

und ihren politischen Entscheidungen unter dem Schutz der Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG und<br />

Art. 76 Abs. 1 der Hessischen Verfassung. Diese Freiheit des Mandats wird nicht in Frage<br />

gestellt. Abgeordnete sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht<br />

gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.<br />

Sowohl Art. 38 GG als auch die Art. 76, 77 der Hessischen Verfassung schützen<br />

Abgeordnete ausschließlich bei der Ausübung ihres Mandats. Sie entfalten keine<br />

unmittelbare Wirkung auf andere Rechtsbeziehungen der Abgeordneten.<br />

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