Sozialdemokratische Partei Deutschlands
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Wollen Abgeordnete jederzeit völlig frei nach Lust und Laune abstimmen können, ist es<br />
unlogisch, dass sie für eine <strong>Partei</strong> oder auf einer <strong>Partei</strong>liste kandidieren. Jemand mit diesem<br />
Ziel sollte als freie/r Bürger/in mit seinem Programm (z.B. „Freiheit für die Abgeordnete“) erst<br />
Unterstützung in der Bevölkerung sammeln und sich dann zur Wahl stellen. Wenn jemand<br />
als Freiheitskämpfer/in für die Rechte der Abgeordneten in das Parlament gewählt wird, kann<br />
er/sie jederzeit nach Lust und Gewissen abstimmen. Für was er/sie in Sachfragen steht, ist<br />
dann egal - wenn das Gewissen schlägt, wird die Sache eher zweitrangig. Die Frage ist<br />
jedoch, wie viele Bürgerinnen und Bürger solche „Freistil-Abgeordneten“ wählen. Das hätte<br />
die Antragsgegnerin ausprobieren können.<br />
Sie wählte allerdings den Weg, Mitglied in der SPD zu werden und als Funktionärin,<br />
Angestellte und Mandatsträgerin dieser <strong>Partei</strong> politischen Einfluss zu erlangen. Dieser Weg,<br />
eine privatrechtliche Beziehung zu einer demokratischen <strong>Partei</strong> einzugehen, ist nicht nur mit<br />
Rechten, sondern auch mit den oben beschriebenen Pflichten verbunden.<br />
Die SPD hat einen aufwändigen und langwierigen Willensbildungsprozess gemäß den<br />
Wünschen der Antragsgegnerin und ihrer innerparteilichen Freunde durchgeführt. Dieser<br />
Willensbildungsprozess zeigte, dass die breite Mehrheit der <strong>Partei</strong> Andrea Ypsilanti auf<br />
ihrem Weg zu einer SPD-geführten Minderheitsregierung in Koalition mit Bündnis 90/Die<br />
Grünen, toleriert von der Linken, folgen wollte.<br />
Die Umsetzung dieser breiten Mehrheitsmeinung der SPD wurde von Carmen Everts, Jürgen<br />
Walter und Silke Tesch blockiert. Carmen Everts spielte dabei eine führende Rolle.<br />
Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich dabei wirklich um eine Gewissensfrage, eine Frage<br />
persönlicher Integrität und Grundwerte, handelte oder eher um eine persönliche<br />
Enttäuschung über den drohenden Verlust von Macht und Einfluss oder um enttäuschte<br />
Eitelkeit.<br />
Carmen Everts ist als langjährige Mitarbeiterin der SPD-Landtagsfraktion und Vorsitzende<br />
des SPD-Unterbezirks Groß-Gerau politisch erfahren. Sie muss gegen sich gelten lassen,<br />
dass man ihr Verhalten mit einem strengeren Maßstab misst als das Verhalten eines<br />
einfachen, unerfahrenen SPD-Mitglieds. Die SPD kann von einer Funktionärin,<br />
Mandatsträgerin und langjährigen Angestellten erwarten, dass sie weiß, dass sie der <strong>Partei</strong><br />
schweren Schaden zufügt, wenn sie eine mögliche Regierungsübernahme verhindert. Sie<br />
kann erwarten, dass die Antragsgegnerin weiß, dass sie mit ihrer viel zu späten<br />
Ankündigung am 03.11.08 sowohl das Gebot der innerparteilichen Solidarität außer Acht<br />
gelassen als auch gegen die Ordnung der <strong>Partei</strong> verstoßen hat.<br />
Ein Mitglied des Spruchkörpers war, auch nach Ende der ausführlichen Beratung, der<br />
Auffassung, dass der Ausschluss aus der <strong>Partei</strong> die angemessene Sanktion gewesen wäre.<br />
Rechtsmittelbelehrung<br />
Gegen diese Entscheidung können die Antragsgegnerin, die Antragsteller und die<br />
Beigetretenen innerhalb von zwei Wochen Berufung einlegen. Die Berufung muss schriftlich<br />
bei der Bezirksschiedskommission des SPD-Bezirks Hessen-Süd, Fischerfeldstraße 7-11 in<br />
60311 Frankfurt eingelegt und binnen eines Monats schriftlich begründet werden. Beide<br />
Fristen beginnen mit der Zustellung dieser Entscheidung zu laufen. Legt die Antragsgegnerin<br />
Berufung ein, so muss nach § 25 Abs. 2 der SchiedsO ihr Mitgliedsbuch bis zum Ablauf der<br />
Begründungsfrist bei der Bezirksschiedskommission eingegangen sein. Die Berufung hat<br />
aufschiebende Wirkung gegenüber der angefochtenen Entscheidung.<br />
Groß-Gerau, den 04.05.2009<br />
Michael Müller-Puhlmann<br />
Vorsitzender<br />
der Schiedskommission