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Sozialdemokratische Partei Deutschlands

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Wollen Abgeordnete jederzeit völlig frei nach Lust und Laune abstimmen können, ist es<br />

unlogisch, dass sie für eine <strong>Partei</strong> oder auf einer <strong>Partei</strong>liste kandidieren. Jemand mit diesem<br />

Ziel sollte als freie/r Bürger/in mit seinem Programm (z.B. „Freiheit für die Abgeordnete“) erst<br />

Unterstützung in der Bevölkerung sammeln und sich dann zur Wahl stellen. Wenn jemand<br />

als Freiheitskämpfer/in für die Rechte der Abgeordneten in das Parlament gewählt wird, kann<br />

er/sie jederzeit nach Lust und Gewissen abstimmen. Für was er/sie in Sachfragen steht, ist<br />

dann egal - wenn das Gewissen schlägt, wird die Sache eher zweitrangig. Die Frage ist<br />

jedoch, wie viele Bürgerinnen und Bürger solche „Freistil-Abgeordneten“ wählen. Das hätte<br />

die Antragsgegnerin ausprobieren können.<br />

Sie wählte allerdings den Weg, Mitglied in der SPD zu werden und als Funktionärin,<br />

Angestellte und Mandatsträgerin dieser <strong>Partei</strong> politischen Einfluss zu erlangen. Dieser Weg,<br />

eine privatrechtliche Beziehung zu einer demokratischen <strong>Partei</strong> einzugehen, ist nicht nur mit<br />

Rechten, sondern auch mit den oben beschriebenen Pflichten verbunden.<br />

Die SPD hat einen aufwändigen und langwierigen Willensbildungsprozess gemäß den<br />

Wünschen der Antragsgegnerin und ihrer innerparteilichen Freunde durchgeführt. Dieser<br />

Willensbildungsprozess zeigte, dass die breite Mehrheit der <strong>Partei</strong> Andrea Ypsilanti auf<br />

ihrem Weg zu einer SPD-geführten Minderheitsregierung in Koalition mit Bündnis 90/Die<br />

Grünen, toleriert von der Linken, folgen wollte.<br />

Die Umsetzung dieser breiten Mehrheitsmeinung der SPD wurde von Carmen Everts, Jürgen<br />

Walter und Silke Tesch blockiert. Carmen Everts spielte dabei eine führende Rolle.<br />

Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich dabei wirklich um eine Gewissensfrage, eine Frage<br />

persönlicher Integrität und Grundwerte, handelte oder eher um eine persönliche<br />

Enttäuschung über den drohenden Verlust von Macht und Einfluss oder um enttäuschte<br />

Eitelkeit.<br />

Carmen Everts ist als langjährige Mitarbeiterin der SPD-Landtagsfraktion und Vorsitzende<br />

des SPD-Unterbezirks Groß-Gerau politisch erfahren. Sie muss gegen sich gelten lassen,<br />

dass man ihr Verhalten mit einem strengeren Maßstab misst als das Verhalten eines<br />

einfachen, unerfahrenen SPD-Mitglieds. Die SPD kann von einer Funktionärin,<br />

Mandatsträgerin und langjährigen Angestellten erwarten, dass sie weiß, dass sie der <strong>Partei</strong><br />

schweren Schaden zufügt, wenn sie eine mögliche Regierungsübernahme verhindert. Sie<br />

kann erwarten, dass die Antragsgegnerin weiß, dass sie mit ihrer viel zu späten<br />

Ankündigung am 03.11.08 sowohl das Gebot der innerparteilichen Solidarität außer Acht<br />

gelassen als auch gegen die Ordnung der <strong>Partei</strong> verstoßen hat.<br />

Ein Mitglied des Spruchkörpers war, auch nach Ende der ausführlichen Beratung, der<br />

Auffassung, dass der Ausschluss aus der <strong>Partei</strong> die angemessene Sanktion gewesen wäre.<br />

Rechtsmittelbelehrung<br />

Gegen diese Entscheidung können die Antragsgegnerin, die Antragsteller und die<br />

Beigetretenen innerhalb von zwei Wochen Berufung einlegen. Die Berufung muss schriftlich<br />

bei der Bezirksschiedskommission des SPD-Bezirks Hessen-Süd, Fischerfeldstraße 7-11 in<br />

60311 Frankfurt eingelegt und binnen eines Monats schriftlich begründet werden. Beide<br />

Fristen beginnen mit der Zustellung dieser Entscheidung zu laufen. Legt die Antragsgegnerin<br />

Berufung ein, so muss nach § 25 Abs. 2 der SchiedsO ihr Mitgliedsbuch bis zum Ablauf der<br />

Begründungsfrist bei der Bezirksschiedskommission eingegangen sein. Die Berufung hat<br />

aufschiebende Wirkung gegenüber der angefochtenen Entscheidung.<br />

Groß-Gerau, den 04.05.2009<br />

Michael Müller-Puhlmann<br />

Vorsitzender<br />

der Schiedskommission

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