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Schwung Magazin Dezember 2020

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SCHWUNGAusgabe 3

Mit Schwung in die Zukunft –

Das Magazin des Tiroler Skilehrerverbandes

Dezember 2020

Mit Abstand

sicher Skifahren!

#sicherdurchdenWinter

#sicherskifahren


DEIN RENDEZVOUS

MIT KANTE UND

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Schöffel Athlet Benni Raich

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MIT ABSTAND SICHER

SKIFAHREN!

S C H W U N G

Es sind schon ganz besonders herausfordernde Zeiten,

in denen wir seit dem Ausbruch der Corona-Epidemie

Mitte März diesen Jahres leben. Die zweite Welle mit

den rasant steigenden Infektionen hat uns nach einem

hoffnungsvollen Sommer im November mit aller Wucht

erreicht. Diese Krise, die uns wohl sicher über diesen

Winter hinweg begleiten wird, bringt viele Veränderungen,

verursacht Ängste und Unsicherheit und leider

auch Unplanbarkeit in Bezug auf die Gästenachfrage.

Wir haben uns seit Beginn der Pandemie bemüht, die

Skischulen so umfassend wie möglich zu informieren.

Es war dann im Sommer schnell klar, dass ein Winter

2020/21 nur dann stattfinden wird, wenn die Beteiligten

im Wintertourismus alles Mögliche unternehmen,

um den Gästen einen sicheren Urlaub bieten zu können.

Die Erwartungshaltung der Gäste in Bezug auf

die Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von Covid-

19-Infektionen sind verständlicherweise sehr sehr hoch.

In Vorbereitung auf diese ganz besondere und ganz herausfordernde

Wintersaison haben wir sehr früh versucht,

jene erforderlichen Maßnahmen zu erarbeiten,

die den Skischulen einen sicheren Skiunterricht – mit

Abstand – ermöglichen. So haben wir eine Handlungsempfehlung

für die Skischulen mit fachlicher Begleitung

und Unterstützung der bekannten Virologin Uni.-Prof.

Cornelia Lass-Flörl in laufender Abstimmung mit dem

Gesundheitsministerium und dem Tourismusministerium

erstellt. Unsere Handlungsempfehlung findet sich in

den offiziellen Informationen beider Ministerien wieder.

So beispielsweise im Leitfaden „Sicherer Wintertourismus

in Österreich – Winterregeln“.

Beratungen auf Landes- und Bundesebene eingebunden

und eingeladen, unsere Expertise einzubringen.

Für unseren eigenen Bereich – die Durchführung der

Aus- und Fortbildungen der Schneesportlehrer*innen

– haben wir eine Handlungsanleitung erstellt, die alle

möglichen Sicherheitsvorkehrungen berücksichtigt. Die

Handlungsanleitung stellt gleichzeitig auch ein COVID-

19-Präventionskonzept dar, welches bei Lehrgängen

mit mehr als 50 Teilnehmer*innen laut der aktuellen

Verordnungslage notwendig ist.

Covid-19 wird uns diesen Winter herausfordern wie

wohl noch nie in der Geschichte des Skilehr- und Skischulwesens.

Die notwendigen Maßnahmen und Vorkehrungen,

die sicherstellen sollen, dass wir heuer Skischulgäste

begrüßen dürfen, sind getroffen worden. Es

liegt nun an jeder einzelnen Skischule, an jedem einzelnen

Schneesportlehrer/jeder Schneesportlehrerin,

durch Disziplin und Verantwortungsbewusstsein diese

Maßnahmen umzusetzen.

Beweisen wir heuer ganz besonders, dass sich die Skischulen

und alle Schneesportlehrer*innen ihre Verantwortung

als wichtiger Teil im Gesamtgefüge des Wintertourismus

bewusst sind, diese mit großem Einsatz

wahrnehmen und so für unsere Gäste eine verlässliche

Konstante – auch in diesen schwierigen Zeiten - bleiben.

Es ist uns auch gelungen, dass die Kosten der freiwilligen

Testungen der Schneesportlehrer*innen vom Bund

übernommen werden. Wir waren als Branchenvertreter

und wichtiger Teil des Wintertourismus auch in vielen

Alles Gute –

Ihr Richard Walter

EDITORIAL

5


S C H W U N G

INHALT

3 Editorial

6 Aktuell

6 COVID-19 Update

10 COVID-19 Testungen

12 Verbandsjahr

16 News

16 Lizum 1600

20 Vitalpin

22 Tirol Werbung

24 Ausbildung Aktuell

28 Service

28 ALBINA (avalanche.report)

34 Partner-News

36 Tech Update

38 Health Corner

40 Law & Order

46 Shop

50 100 Jahre Skischule Arlberg

58 Abschwung

INHALT

6


PHOTO Hansi Heckmair

S C H W U N G

1980 nahe der Bayerischen Alpen gegründet, steht ORTOVOX

für den anspruchsvollsten SCHUTZ und KOMFORT in den Bergen,

definiert durch den verantwortungsvollen Umgang mit den

Menschen und der Natur. Innovative Sicherheitsausrüstung,

Rucksäcke und funktionelle Bergbekleidung aus nachhaltiger

Wolle sind die Kernwerte von unserer Marke.

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7


S C H W U N G

COVID-19

HERAUSFORDERNDE ZEITEN BEDÜRFEN

BESONDERER MASSNAHMEN

HANDLUNGSEMFPFEHLUNGEN FÜR SKISCHULEN

Winterurlaub kann trotz Covid-19 stattfinden.

Voraussetzung dafür sind Eigenverantwortung

und Disziplin bei der Einhaltung der Regeln und

Empfehlungen für einen sicheren Wintertourismus.

Die österreichische Bundesregierung hat für

einen „Sicheren Wintertourismus in Österreich-Winterregeln“

festgelegt. Die Schlüsselfaktoren,

um gut durch den Winter zu kommen,

sind Menschenansammlungen, engen Kontakt

und geschlossene Räume als idealer Nährboden

für das Covid-19 Virus zu vermeiden.

Und genau hier setzt die österreichische Winterstrategie

an:

Die Voraussetzungen für einen sicheren und

verantwortungsvollen Winterurlaub in Österreich

sind auf der einen Seite die Einhaltung

der allgemeinen Grundprinzipien, auf der anderen

Seite braucht es auch branchenspezifische

Winterregeln.

So können auch die zusätzlichen Risiken minimiert

werden, die aufgrund der zunehmenden

Verlagerung des gesellschaftlichen Lebens in

den Innenbereich entstehen.

AKTUELL

8


AKTUELL

S C H W U N G

DIE GRUNDPRINZIPIEN

I. Klare Regeln für Unternehmen und Gäste

Die Verordnungen des Gesundheitsministeriums

geben den rechtlichen Rahmen für den Wintertourismus

vor.

Diese Grundregeln sind einzuhalten – es wird aber

auch streng kontrolliert und sanktioniert werden.

II. Präventionskonzepte für

maßgeschneiderte Lösungen

Im Winter wird verstärkt auf Präventionskonzepte

für sensible und systemrelevante Bereiche gesetzt,

allen voran Seilbahnen und Skischulen.

III. Testen

Die professionelle Abwicklung von Verdachtsund

Infektionsfällen bei Beschäftigten und

Gästen in den Destinationen durch die lokalen

Gesundheitsbehörden ist wichtig. Die Bundesregierung

hat mit Juli 2020 das „Testangebot

– Sichere Gastfreundschaft“ gestartet. Vorerst

konnten sich Beschäftigte in gewerblichen Beherbergungsbetrieben

regelmäßig freiwillig testen

lassen. Mit September wurde das Testangebot

auf Gastronomiebetriebe, Campingplätze und

Jugendherbergen ausgeweitet.

Ab 02. November 2020 ist dieses Präventiv-

Screening auch für die Schneesportlehrer*innen

möglich.

Nähere Informationen: Seite 10 9


AKTUELL

S C H W U N G

BRANCHENSPEZIFISCHE „WINTERREGELN“ –

HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FÜR DIE SKISCHULEN

Der Österreichische Skischulverband (ÖSSV)

hat für den Winter 2020/21 ein Positionspapier

inklusive Handlungsempfehlungen für die Skischulen

mit fachlicher Beratung durch die bekannte

Virologin Univ.-Prof. Cornelia Lass-Flörl

und in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium

und dem Tourismusministerium erarbeitet.

Das gesamte Positionspapier inklusive der Handlungsanleitung

finden Sie unter:

www.tiroler-skischule.at oder unter

www.snowsportaustria.com

AUSZÜGE AUS DEN HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN:

Jede Skischule erstellt ein Präventionskonzept

auf Basis der Handlungsanleitung

und als Teil der Betriebsordnung.

Regelmäßige Testungen der Schneesportlehrer*innen.

Registrierung der Skischulgäste.

Fühlen sich Schneesportlehrer*innen krank, konkret bei Vorliegen von COVID-19

assoziierten Symptomen, dürfen diese

keinesfalls am Schneesportunterricht erscheinen.

Max. Gruppengröße inkl. Schneesportlehrer*in: 10 Personen – gilt auch für den

Kinderunterricht und im Kinderlandgelände.

Die ursprüngliche Gruppenzusammenstellung

muss unverändert bleiben.

Regelmäßiges Händewaschen – Hygienevorschriften

einhalten.

Dieser Grundsatz gilt immer – sowohl für die

Schneesportlehrer*innen wie für die Gäste:

Ist das Einhalten des Mindestabstandes nicht möglich, so ist immer ein Mund-Nasen-

Schutz zu tragen. Ausgenommen davon sind

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.

Wir haben mit den Handlungsempfehlungen

für die Skischulen die Anforderungen für den

praktischen Ablauf des täglichen Skischulbetriebs

bestmöglich berücksichtigt und gleichzeitig

alle Maßnahmen beschrieben, welche für die

Gewährleistung der Sicherheit unserer Gäste

dringend notwendig sind. Die aktuelle Verordnungslage

wurde dabei ebenso berücksichtigt,

wie die Vorschläge unserer ärztlichen Beraterin

sowie der Experten des Gesundheitsministeriums

und des Tourismusministeriums.

10


S C H W U N G

Mit Abstand sicher durch den Winter

Mund-Nasen-Schutz

empfohlen bei

Menschenansammlungen

Niesen oder husten

in die Armbeuge oder

in ein Taschentuch

Mehrmals

täglich Hände

desinfizieren

Hände

mehrmals täglich

waschen

#sicherdurchdenwinter #sicherskifahren #österreichischeskischulen

Mindestens 1 Meter

Abstand zu fremden

Personen halten

Auf Händeschütteln

bei der Begrüßung

verzichten

Die Österreichischen

Skischulen

Auch wenn der Winter 2020/21 sicher schwierig werden wird:

• Die Österreichischen Skischulen nehmen ihre Verantwortung als wichtiger Teil im Wintertourismus

wahr und bieten den Gästen ein möglichst umfassendes Angebot und damit ein

sicheres und schönes Urlaubserlebnis!

Christian Abenthung

Geschäftsführer Tiroler Skilehrerverband

Generalsekretär des Österreichischen Skischulverbandes

AKTUELL

11


S C H W U N G

COVID-19

TESTUNGEN

DER SCHNEE

Dieser Winter stellt die gesamte Tourismusbranche

und in besonderer Weise das Skischulwesen

vor große Herausforderungen. Neben der Einhaltung

aller Sicherheitsmaßnahmen und den

Handlungsempfehlungen für die Skischulen wird

es auch von größter Bedeutung sein, dass sich

alle Mitarbeiter*innen der Skischulen diszipliniert

und vernünftig verhalten. Mit regelmäßigen

Testungen können einerseits ganz konkret Infektionsfälle

rasch identifiziert und abgesondert

werden und andererseits wird damit das Verantwortungsbewusstsein

der Schneesportlehrer*innen

erhöht.

Der Erfolg des österreichischen Skischulwesens

hängt vielfach auch mit dem persönlichen

Kontakt der Schneesportlehrer*innen mit den

Skischulgästen zusammen. Wohl kaum andere

Beteiligte im österreichischen Wintertourismus

verbringen mehr Zeit im Urlaub mit ihren Gästen.

Zu erwähnen ist hierbei, dass ca. 70 % aller

Skischulgäste Kinder sind, die eine besonders intensive

Betreuung benötigen und damit auch der

Kontakt zwischen den Schneesportlehrer*innen

und den Kindern als Skischulgäste ein sehr enger

ist. Umso wichtiger ist es, dass die Skischulen

ihren Gästen in Bezug auf Covid-19 eine größtmögliche

Sicherheit bieten können.

Der Österreichische Skischulverband (ÖSSV) hat

erfolgreich einen Antrag auf Übernahme der Kosten

für Testungen der Schneesportlehrer*innen an

das Tourismusministerium gestellt.

Es gab hier anfangs Bedenken, respektive eine

Absage durch das Ministerium. Der Österreichische

Skischulverband konnte im persönlichen

Gespräch im Tourismusministerium diese Bedenken

ausräumen und die Möglichkeiten für eine

rechtliche Grundlage aufzeigen.

In der Pressekonferenz der Bundesregierung

am 24.9.2020 zum Thema „Sicherer Wintertourismus“

hat die Frau Bundesministerin Elisabeth

Köstinger die Übernahme der Kosten für die freiwilligen

Testungen der Schneesportlehrer*innen

verkündet. Wir bedanken uns im Namen des Österreichischen

Skischul- und Skilehrwesens für

diese Zusage ausdrücklich bei der Frau BM Elisabeth

Köstinger.

AKTUELL

12


SPORTLEHRER

Grundsätzliche Informationen zu den Testungen:

Anträge können seit 2.11.2020 online gestellt werden. ࠀ

Die Skischulen wurden über den gesamten Ablauf Ende Oktober vom ÖSSV im Detail informiert. ࠀ

Die Kostenübernahme gilt für angestellte Schneesportlehrer*innen in den Skischulen sowie für die Skischulinhaber.

Die Dienstnehmereigenschaft der Schneesportlehrer*innen muss von der Skischule bestätigt werden. Die Angaben werden im Nachhinein kontrolliert!

Die Kostenübernahme erfolgt nur für jene Skischulen, die sich beim Tourismusministerium über den ÖSSV bzw. den Landesskilehrerverbänden registriert haben.

Die Kostenübernahme der Testungen erfolgt ausschließlich durch Labore, die mit dem Tourismusministerium einen Vertrag abgeschlossen haben.

Die Vertragslabore verwenden einen PCR-Test. Der „Gurgeltest“ ist ebenfalls zugelassen. ࠀ

Pro Schneesportlehrer*in wird 1 Test pro Kalenderwoche bezahlt. ࠀ

Das Anmeldeprocedere pro Schneesportlehrer*in muss nur einmal vorgenommen werden und gilt dann für alle weiteren Testungen in der Saison.

Die Testergebnisse erhält nur der getestete Schneesportlehrer/die Schneesportlehrerin. Alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten.

Bei einem positiven Testergebnis wird die Gesundheitsbehörde informiert. AKTUELL S C H W U N G

13


S C H W U N G

EIN GANZ BESONDERES

VERBANDS

In „normalen“ Jahren treffen sich im Congresspark

Igls in der zweiten Novemberhälfte die Vertreter

der Tiroler Skischulen und die Ski-, Snowboard-

und Langlauflehrer sowie zahlreiche

Ehrengäste aus Politik und Wirtschaft zur Landesversammlung

des Tiroler Skilehrerverbandes.

Heuer kann die Landesversammlung Covid-

19-bedingt, leider nicht stattfinden. „Mit Abstand

sicher Skifahren“ – der Tiroler Skilehrerverband

nimmt dieses Versprechen den Gästen gegenüber

sehr ernst. Es liegt in unserer Verantwortung

als eine der größten Interessensvertretung

der Wintertourismusbranchen im Land Tirol, die

Sicherheitsmaßnahmen, die zur Eindämmung der

Corona-Epidemie von Bund und Land verordnet

sind oder auch nur als Empfehlung gelten, sehr

ernst zu nehmen und umzusetzen. Wir müssen alles

dafür unternehmen, dass der Winter 2020/21

heuer stattfinden kann. Die Landesversammlung

2020 wird daher auf das nächste Jahr verschoben

und gleichzeitig mit der Landesversammlung

2021 durchgeführt. Wir haben das mit der Aufsichtsbehörde

abgesprochen und hierfür die Zustimmung

erhalten.

§ 7 Abs. 2 der Satzung regelt dazu folgendes: Ergibt

die Überprüfung der Jahresrechnung durch die

Rechnungsprüfer keinen Anstand, so hat die Landesversammlung

dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten

sowie dem Geschäftsführer die Entlastung

zu erteilen. Führt die Überprüfung zu einer

Beanstandung, die der Präsident, der Vizepräsident

und der Geschäftsführer nicht aufzuklären vermögen,

so ist die Aufsichtsbehörde zu verständigen.

Die Grundlage für die Prüfung stellt der Rechnungsabschluss

für das Geschäftsjahr 01.10.2019

bis 30.09.2020 dar. Dieser wurde durch die vom

Landesausschuss des Tiroler Skilehrerverbandes

bestellte Wirtschafts- und Steuerberatungskanzlei

Team Tirol, Steuerberater GmbH erstellt. Den

Rechnungsprüfern stand die gesamte Belegsammlung

und die EDV-Buchhaltung zur Verfügung.

Die Gebarung des Tiroler Skilehrerverbandes ist

durch die Rechnungsprüfer auf ihre Gesetzmäßigkeit,

Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit

sowie auf ihre ziffernmäßige Richtigkeit zu

überprüfen.

Entlastung wurde erteilt:

Rechnungsabschluss

2020/21:

Wichtige Beschlüsse, wie die Zustimmung zum

Rechnungsabschluss, können durch die Satzung

des Tiroler Skilehrerverbandes, die von der Landesversammlung

2011 beschlossen wurde, vorübergehend

gelöst werden.

Die Rechnungsprüfer haben die Entlastung des

Präsidenten, des Vizepräsidenten sowie des Geschäftsführers

des Tiroler Skilehrerverbandes entsprechend

den Bestimmungen des § 7 Abs. 2 der

Satzungen des Tiroler Skilehrerverbandes erteilt.

Damit wird den Anforderungen für eine Entlastung

durch die Landesversammlung laut § 7 Abs. 2 der

Satzung entsprochen und die formelle Zustimmung

kann im Jahr 2021 nachgeholt werden.

AKTUELL

14


AKTUELL

S C H W U N G

JAHR

Zahlen & Fakten:

Mitgliederstand:

Im Verbandsjahr 2019/20 waren 6.977 Mitglieder

in 371 Skischulen, davon 161 Ein-Personen-

Skischulen, zu verzeichnen. Österreichweit gibt es

derzeit 683 Skischulen und ca. 18.000 Schneesportlehrer.

Aus- und Fortbildungslehrgänge:

Beeindruckend sind zum wiederholten Male die

Teilnahmerzahlen in den Aus- und Fortbildungslehrgängen.

Insgesamt haben 2019/20 ca. 2.000

Personen – trotz der vorzeitigen Beendigung der

Wintersaison - daran teilgenommen.

Verantwortlich für die Durchführung der Lehrgänge

in den einzelnen Standorten waren 15

Ausbildungsleiter und 2 Ausbildungsleiterinnen

und mehr als 200 Ausbilder und Ausbilderinnen.

Die übergeordneten Ausbildungsleiter für die Bereiche

Ski alpin, Snowboard, Langlaufen, Schneesport

ohne Handicap und Alpine Sicherheit sind

zudem für die laufende Evaluierung der Ausbildungsinhhalte

und der Lehrwege verantwortlich.

Lehrinhalte / Ausbildungsbehelfe:

Die laufende Evaluierung und Anpassung der

Lehrinhalte ist für den Tiroler Skilehrerverband

eine sehr wichtige Aufgabe. Nur so können die

Ausbildungen im Sinne einer bestmöglichen Gästebetreuung

gestaltet werden. Im Sommer wurden

die gesamten Ausbildungsskripten sowie die

Vortragsunterlagen mit Filmclips im neuen Design

erstellt.

Geschäftsstelle

Die gesamte verwaltungstechnische Organisation

– von der Ausschreibung über die Anmeldungen

bis zur Kursabrechnung und die zahlreichen

Auskunftserteilungen – wie auch die Erstellung

aller Skripten inklusive dem Druck sowie die Gestaltung

der Vortragsunterlagen wird von der Geschäftsstelle

des Tiroler Skilehrerverbandes aus

erledigt. Das schließt auch die Gehaltsabrechnungen

für alle Ausbildungsleiter und Ausbilder

- alle in den Ausbildungen eingesetzten Personen

sind Dienstnehmer des Tiroler Skilehrerverbandes

– mit ein.

Einen großen Umfang nimmt die gesamte Mitgliederverwaltung

und –betreuung ein. Besonders

herausfordernd war im vergangenen Verbandsjahr

ab Mitte März 2020 die Bewältigung

der Corona-Pandemie, respektive die bestmögliche

Unterstützung unserer Skischulen und der

Schneesportlehrer*innen in rechtlicher Hinsicht.

Wir haben darüber bereits in der Juni-Ausgabe

in unserem Magazin „Schwung“ berichtet. Über

die Arbeiten für eine Handlungsanleitung für die

Skischulen und für die Ausbildungslehrgänge findet

sich in dieser Ausgabe ein Bericht.

15


S C H W U N G

EUROPA-

ÖSSV

Die Arbeiten auf europäischer Ebene gingen trotz

Krise weiter. So fand im Oktober 2020 im Kompetenzzentrum

Lizum 1600 eine Besprechung

des Europäischen Berufsskilehrerverbandes im

Hinblick auf die Ausrichtung des Verbandes aufgrund

der nunmehr auf EU-Ebene rechtlich abgesicherten

Festlegung einer gemeinsamen Ausbildungsprüfung

für Skilehrer gemäß Artikel 49b

der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen

Parlaments und des Rates vom 7. September

2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

in Form der delegierten Verordnung (EU)

2019/907 der Kommission vom 14. März 2019

statt.

AKTUELL

v.l. Präsident Eric Breche (Frankreich), Präsident Richard Walter (Österreich), Präsident Guiseppe Cuc (Italien)

16


Umsetzung der delegierten Verordnung (EU) 2019/907

Der delegierte Rechtsakt der EU-Kommission vom

14. März 2019 regelt die Inhalte der gemeinsamen

Ausbildungsprüfung sowie die Bedingungen, welche

zu erfüllen sind, um an der gemeinsamen Ausbildungsprüfung

teilnehmen zu können.

Die gemeinsame Ausbildungsprüfung umfasst eine

Prüfung zum Nachweis der technischen Fähigkeiten

von Skilehrern und eine Prüfung zum Nachweis

von deren Kompetenzen im Sicherheitsbereich. Die

„Technikprüfung“ – bekannt unter der Bezeichnung

„Euro-Test“ – und die „Sicherheitsprüfung“ – bekannt

unter „Euro-Security“- wird im Auftrag der

Landesregierungen und des Bundesministeriums

für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort vom

Österreichischen Skischulverband organisiert und

durchgeführt.

Der Österreichische Skischulverband nimmt im Sinne

der delegierten Verordnung (EU) 2019/907 vom

14.3.2019 über eine gemeinsame Ausbildungsprüfung

für Skilehrer für das neue IMI-Modul die

in der VO bezeichnete „zuständige Stelle“ ein. Das

umfasst auch die Ausstellung der Teilnahmebestätigung

an den genannten Tests wie auch die Dokumentation

der Testergebnisse im Binnenmarkt-Informationssystem

(IMI).

Als Nachweis für die positive Absolvierung der

„Technikprüfung / Euro-Test“ und der „Sicherheitsprüfung

/ Euro-Security“ kann für die Saison

2020/21 folgende Marke zum Aufkleben auf den

Mitgliedsausweis in der Geschäftsstelle des ÖSSV

– info@snowsportaustria.com oder 0512 / 580622

– bezogen werden.

AKTUELL S C H W U N G

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S C H W U N G

LIZUM 1600

NEWS

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S C H W U N G

„Im Winter verwandelt sich die Axamer Lizum stets

in ein „Winterwonderland“ mit atemberaubender

Weitsicht, das imposante Bergmassiv der Kalkkögel

rückt in ein wunderschönes Licht. Diese Kulisse

wirkt unmittelbar entschleunigend, entspannend

und gleichzeitig weckt sie die Vorfreude auf Spaß

im Schnee. Perfekt präparierte Pisten und wunderbarer

Powder lassen die Herzen unserer Gäste und

Auszubildenden stets höher schlagen. Auch wenn

für diese Wintersaison die Sterne etwas anders

stehen – ein individuelles Wintervergnügen mit viel

Freiraum und Platz ist garantiert. Wir freuen uns

auf Euch !“

NEWS

19


S C H W U N G

"Im Winter verwandelt sich die

Axamer Lizum stets in ein Winterwonderland“

Heidi Neururer

Geschäftsführung Lizum 1600

NEWS

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skischule.digital

Gemeinsam sicher durch den Winter.

S C H W U N G

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S C H W U N G

ZUKUNFT

BRAUCHT ZUSAMMENHALT

DEINE BOTSCHAFT ZÄHLT!

Vitalpin ist eine internationale Vereinigung, die

die Interessen von einer Million Menschen und

Betrieben in den Alpen vertritt, die – wie die

Skischulen - vom Tourismus abhängen. In der

Corona-Pandemie kämpft Vitalpin gegen die

wirtschaftsschädigende Flut der Reisebestimmungen,

langfristig macht sich der Verein für

den Klimaschutz stark und stellt Weichen für

einen Tourismus mit Zukunft, der sich um eine

Ausgewogenheit zwischen Mensch, Wirtschaft

und Natur bemüht.

Nicht jede Kritik ist unberechtigt, es gibt Grenzen,

die respektiert werden müssen. Weil wir jedoch

praktisch darauf angewiesen sind, Landschaft

zu nützen, um eine Lebensgrundlage

zu haben, müssen wir den goldenen Mittelweg

finden. Auch angesichts der enormen Breitenwirkung,

die der Tourismus auf andere Wirtschaftsbereiche

hat, wie eine aktuelle Studie

deutlich aufzeigt. Geht es dem Tourismus gut,

geht es vielen gut. Leider gilt das auch im Umkehrschluss,

wie uns die aktuelle Situation vor

Augen führt. Weil wir voneinander abhängig

sind, braucht es in der Zukunft mehr Zusammenhalt.

"Vitalpin zeigt, dass in der

Schlüsselbranche der Alpen

viel Wille zur Veränderung

da ist. Das muss vor allem in

der Bevölkerung ankommen,

in der sich in den letzten

Jahren viel Unmut gegenüber

dem Tourismus aufgestaut

hat. "

Hannes Parth, Obmann Vitalpin

NEWS

22


Einander näher kommen können wir dann, wenn

wir zu einer konstruktiven Gesprächskultur zurückkehren.

Dazu braucht es Botschafter, die

einen Einblick in das „System Tourismus“ haben.

Von allen Menschen, die im Tourismus arbeiten,

haben die Skilehrer den wohl intensivsten Kontakt

zu unseren Gästen und sind seit Beginn des alpinen

Skilaufs DIE Botschafter für unseren faszinierenden

Sport. Die Bewegung in der freien Natur

sollte gerade in dieser schwierigen Zeit gefördert

und unterstützt anstatt behindert werden.

"Als Skilehrer*in gibst du dem

Tourismus dein Gesicht und

zeigst, dass er kein anonymer

Konzern ist, sondern deine

ganz persönliche Lebensgrundlage.

Jedes Wort, das

uns einander näherbringt,

zählt. Auch deines!"

S C H W U N G

Eine gute Wintersaison trotz Krise wünscht

Vitalpin

Mehr erfahren unter: www.vitalpin.org

Warum es Vitalpin gibt und wofür unser Herz

schlägt, erfahrt ihr in unserem neuen Video!

QR-Code scannen und Video anschauen:

Theresa Haid,

Geschäftsführerin Vitalpin

NEWS

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S C H W U N G

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S C H W U N G

Tirol. Zurück zu dir.

www.tirol.at

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S C H W U N G

AUSBILDUNG

UNTER BESONDEREN

VERHÄLTNISSEN

Die Ausbildungslehrgänge des Tiroler Skilehrerverbandes sind

auch in „Corona-Zeiten“ stark nachgefragt. Das freut uns und –

wir sind vorbereitet!

Neue Skripten und Vortragsunterlagen

Wir haben in der letzten Ausgabe unseres Magazins über die neuen Vortragsunterlagen mit den

Filmclips berichtet. Während des Sommers wurden die gesamten Skripten überarbeitet und die

Vortragsunterlagen auch für die Landesskilehrerausbildung fertiggestellt.

Sicherheit an erster Stelle – Covid-19 als neue

Herausforderung

Die Sicherheit steht im Skilehrwesen immer an erster Stelle. Für die Schneesportlehrer wie den

Skischulgästen. Sicherheit fängt bei der richtigen Auswahl der Skiausrüstung an, führt über die

richtige Schneesporttechnik und geht hin bis zu einer umfassenden Alpinausbildung.

Sicherheit im Ausbildungsjahr 2020/21 bedeutet aber auch alle Sicherheitsmaßnahmen, die

eine Verbreitung des Covid-19-Virus verhindern sollen, von der Eröffnung eines Lehrgangs bis

hin zur Zeugnisvergabe zu berücksichtigen.

AUSBILDUNG AKTUELL

Handlungsanleitung für die Aus- und

Fortbildungslehrgänge

Die erstellte Handlungsanleitung für alle Aus- und Fortbildungslehrgänge des Tiroler Skilehrerverbandes

stellen keine Empfehlungen dar, sondern sind Regeln, die einzuhalten sind.

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SLEHRGÄNGE

S C H W U N G

Für einen Ausbildungskurs ist eine Ansteckung eines Ausbilders oder eines Lehrgangteilnehmers fatal:

Die Fortsetzung des gesamten Kurses ist in Gefahr – die begonnene Ausbildung kann möglicherweise

erst im nächsten Winter fortgesetzt und abgeschlossen werden.

Wir haben daher die Handlungsanleitung sehr umfangreich in Bezug auf die Sicherheitsmaßnahmen

gestaltet.

Einige Auszüge aus den Maßnahmen:

Eröffnung des Lehrgangs ausschließlich im Freien

Gruppengröße inkl. Ausbilder max. 10 Personen

Wechsel innerhalb der Gruppen nicht zulässig

Theorieunterrichte finden getrennt für die einzelnen Gruppen statt

Mittagessen, Jausnen nur gruppenweise; die Gruppe bleibt zusammen

Lüften des Seminarraums alle 20 Minuten

Die Grundregeln wie die Einhaltung des Mindestabstandes, die Einhaltung der Hygienemaßnahmen

wie mehrfaches tägliches Händewaschen, Verzicht aufs Händeschütteln, Tragen eines Mund-Nasenschutzes

immer dann, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, Einhaltung der Regeln

von Beherbergungsbetrieben und den Seilbahnen sind selbstverständlich auch Teil der Handlungsanleitung

und der Regeln für die Aus- und Fortbildungslehrgänge.

Verantwortungsbewusstsein

Darüber hinaus werden die Lehrgangsteilnehmer durch die Ausbildungsleiter dahingehend sensibilisiert,

dass die Einhaltung der empfohlenen Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen auch außerhalb des

Lehrgangs eingehalten werden. Ansammlungen von Menschen, wie z.B. private Partys oder Lokalbesuche

sollen in der Zeit des Lehrgangs vermieden werden.

Es ist uns bewusst, dass die sozialen Kontakte, das Miteinander feiern auch zu einem Ausbildungskurs

gehört. Aber die Ausbildungssaison 2020/21 ist anders - muss anders verlaufen. Gefordert ist Verantwortungsbewusstsein,

Solidarität und Disziplin – das Gegenteil wie Egoismus, Verharmlosung der

Gefahren von Covid-19 und Undiszipliniertheit kann ganz schnell zum Ende eines ganzen Ausbildungslehrgangs

führen.

Covid-19-Präventionskonzept

Aufgrund der Bestimmungen der COVID-19-Maßnahmenverordnung ist für Lehrgänge

mit mehr als 50 Teilnehmern ein Covid-19-Präventionskonzept zu erstellen.

Der jeweilige Ausbildungsleiter übernimmt zusätzlich auch die Aufgabe des

Covid-19-Beauftragten für den Lehrgang.

AUSBILDUNG AKTUELL

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S C H W U N G

Covid-19 stellt vieles auf den Kopf – auch unsere Aus- und Fortbildungslehrgänge. Wenn alle aufeinander

schauen – sich an die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen halten – dann werden wir auch im Jahr

2020/21 vielen Lehrgangsteilnehmern ein Lächeln ins Gesicht zaubern können – mit der Übergabe des

Zeugnisses für die positive Absolvierung des Kurses und damit die Befähigung, als Schneesportlehrer

tätig zu werden oder den nächsten Schritt in der Schneesportlehrerausbildung geschafft zu haben.

Mit ABSTAND sicher durch den Winter

#sicherdurchdenwinter

#sicherskifahren

#österreichischeskischulen

AUSBILDUNG AKTUELL

Christian Abenthung

Geschäftsführer Tiroler Skilehrerverband

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S C H W U N G

ALBINA

(AVALANCHE.REPORT)

Euregio Lawinenreport mit allen 5 Gefahrenstufen

14.01.2019

Der weltweit modernste, erste grenzüberschreitende,

mehrsprachige Lawinen-Report

Bei Skitourengehern ist seit Jahren

eine steigende Mobilität zu erkennen,

die durch mitunter deutlich abweichende

Tourenbedingungen südlich

und nördlich des Alpenhauptkamms

ein beachtliches Ausmaß in Nord-,

Ost- und Südtirol, wie auch dem Trentino

annimmt.

Früher waren lawinen-relevante Informationen

in der Europaregion nur

über unterschiedliche Lawinenlageberichte

und verschiedenste Informationsquellen

zu beziehen, bei denen

dem Wintersportler auch sprachliche

Herausforderungen gestellt werden.

Die Vision eines gemeinsamen, mehrsprachigen

und grenzüberschreitenden

täglichen Service für die Bevölkerung

war der Ausgangspunkt für das

Projekt ALBINA.

Das Hauptziel von ALBINA war ein

gemeinsamer, multilingualer Lawinenlagebericht,

der die Öffentlichkeit

täglich über die Lawinensituation

in der gesamten Europaregion

informiert. Die Entwicklung von einheitlichen

Standards, technischen

Werkzeugen und Arbeitsabläufen,

die eine strukturierte und nachhaltige

Kooperation gewährleisten, bilden

die Basis für eine verstärkte Zusammenarbeit

der Lawinenwarndienste.

Abgestimmte Kommunikationsstrategien

unter Einbeziehung unterschiedlichster

Medienkanäle führen zu einer

breiten Verteilung des Lawinenlageberichts

und unterstützen in beiden

beteiligten Ländern die Kommunikation

risikorelevanter Information an

alle Interessenten.

SERVICE

30


Dieser Euregio - Lawinenlagebericht bietet aufgrund

der Harmonisierung, der Mehrsprachigkeit

und der breiten Informationsstreuung wesentliche

Chancen und Potentiale für eine Qualitätssicherung

in der Lawinenwarnung und damit

einhergehend eine Verbesserung des Risikomanagements

und der Risikoprävention.

Für die Öffentlichkeit besteht der Mehrwert dieses

grenzübergreifenden Projekts in einer zentralen,

einheitlichen und multilingualen Präsentation

des Lawinenlageberichts für die gesamte

Europaregion. Dadurch werden Schwierigkeiten

im Finden der Informationen mit Hilfe der zentralen

Homepage minimiert, sowie die Verständlichkeit

der sicherheitsrelevanten Informationen

mittels optimierter Kartendarstellungen der

Europaregion und multilingualen Textbausteinen

erhöht. Sämtliche Daten sind frei zugänglich und

für jeden kostenlos auf allen modernen Kommunikationskanälen

zu beziehen.

SERVICE S C H W U N G

31


S C H W U N G

Erste Erfahrungen und Neuerungen für 2020/2021:

Bereits im ersten Einsatz-Winter 2018/2019 bewies

das Produkt ALBINA seine Leistungsfähigkeit.

Obwohl eine komplette Neuentwicklung,

funktionierte es in den drei Ländern stabil und

ausfallsicher. In der kritischen Lawinensituation

Jänner 2019 hatten wir fast 1,2 Millionen Seitenzugriffe,

und am 14. Jänner 2019 ein Novum: die

damalige EUREGIO-Karte beinhaltete alle Gefahrenstufen,

von (teilweise) 5 in Tirol über 3 in

Südtirol bis zu 1 im Trentino…

Unser Produkt war auch im Winter 2019/2020

(trotz Lockdown Corona!) sehr gefragt, das zeigen

über 5 Millionen Seitenzugriffe. Darüber hinaus

konnte die Professionalität des Systems

eindrucksvoll bewiesen werden: obwohl alle Warner

der drei Länder ab Mitte März im Homeoffice

waren, wurde der tägliche Lawinenreport bis Anfang

Mai problemlos erstellt.

SERVICE

32

Rudi Mair beim Erstellen Lawinenreport


Rudi Mair beim Erstellen eines Schneeprofils

S C H W U N G

Für den kommenden Winter 2020/2021 haben

wir als ein innovatives ‚Service-Center‘ für Wintersportler

schon wieder einige Neuigkeiten:

So kommen zu den Sprachen Deutsch, Italienisch

und Englisch nun auch Französisch und Spanisch

dazu!

Es lohnt sich also für jeden Wintersportler, ganz

besonders für die Profis aus dem Bereich Skilehrer

und Bergführer, regelmäßig auf lawinen.

report vorbeizuschauen!

Einen schneereichen, lawinenarmen und virenfreien

Winter wünscht euch der Lawinör

Darüber hinaus wurde vor allem die Alpin-Wetterseite

komplett neu gestaltet: es gibt nun neben

aktuellen Analysedaten auch für 3 Tage im

Voraus Prognosen für Schneehöhen, Wind und

Temperatur! Dazu können für jede Region auch

mehr als zwei relevante Lawinenprobleme angeführt

werden.

Rudi Mair

SERVICE

33


S C H W U N G

»Das Hauptziel von ALBINA war ein gemeinsamer,

multilingualer Lawinenlagebericht in der

gesamten Europaregion.«

SERVICE

34


N 47° 48'

29.079"

N 47° 48'

29.079"

ABKÜRZUNGEN

NEHMEN ANDERE.

LÖFFLER geht den härteren Weg der verantwortungsvollen

Produktion in Österreich/Europa.

SKI TOURING COLLECTION 2020 AT LOEFFLER.AT

N 47° 48'

29.079"

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SERVICE S C H W U N G

35


S C H W U N G

MIT

SICHERHEIT IN

DEN WINTER

CoV-Konzept. Skispass und Sicherheitsabstand, NMS-Maske und Sturmhaube, Sonnencreme

und Desinfektionsmittel. Die heurige Wintersaison ist anders. Aber sie ist vor allem eines: sicher.

Covid-19 sorgt dafür, dass die kommende

Wintersaison keine „normale“ wird. „Trotzdem

werden Schneevergnügen und Skispass

möglich sein – aber unter besonderen

Voraussetzungen“, erklärt der Obmann

des Fachverbandes der Seilbahnen, Franz

Hörl. Die Bundesregierung hat in Zusammenarbeit

mit der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

dafür gesorgt, dass diese

Voraussetzungen gegeben sind und im Leitfaden

„Sicherer Wintertourismus in Österreich

– Winterregeln“ zusammengefasst.

Für Seilbahnbetriebe wurde eine eigene

Handlungsanleitung für den Winterbetrieb

verfasst. „Diese einheitliche, strenge und

umfassende Vorgehensweise ist notwendig,

um bestmöglichen Schutz vor dem Virus zu

gewährleisten und Österreich als sicheres

Urlaubsland zu positionieren“, so Hörl. Der

Obmann betrachtet die Maßnahmen weniger

als Einschränkungen – sie sind die Garantie

dafür, dass Carven und Wedeln bedenkenlos

ausgeübt werden können.

Die zentrale Bestimmung für Sicherheitsmaßnahmen

in Seilbahnen bleibt auch im

kommenden Winter die Covid-19-Maßnahmenverordnung,

wonach Seilbahnen wie

Massenbeförderungsmittel zu behandeln

sind. Das bedeutet, dass gegenüber Personen,

die nicht im gemeinsamen Haushalt

leben, ein Abstand von mindestens einem

Meter einzuhalten ist, soweit dies möglich

ist. Eine NMS-Maske gehört in dieser Wintersaison

genauso zur Ausrüstung wie die

Skischuhe oder der Daunenanorak.

Es geht beim Stichwort „Wintersaison“ nicht

nur um Seilbahnen, Beherbergungs- und

Gastronomiebetriebe, sondern um eine

Vielzahl unterschiedlichster Unternehmen

mit ihren Mitarbeitern, die direkt oder in-

SERVICE

36


direkt an den Tourismus gekoppelt sind – von der

Lebensmittelbranche über den Sporthandel bis hin

zur Bauwirtschaft.

Bild: „TVB Serfaus-Fiss-Ladis“

S C H W U N G

„Das Virus kann sich nur ausbreiten, wenn wir ihm

leichtfertig den entsprechenden Platz einräumen“,

erklärt Franz Hörl, „mit den vorliegenden Regeln

und einem gesunden Maß an Eigenverantwortung

wird es uns gelingen, Covid-19 von unseren Pisten

fernzuhalten“, ist Franz Hörl überzeugt.

„Das Virus kann sich nur ausbreiten, wenn

wir ihm leichtfertig den entsprechenden

Platz einräumen, mit den vorliegenden Regeln

und einem gesunden Maß an Eigenverantwortung

wird es uns gelingen, Covid-19

von unseren Pisten fernzuhalten“

Tiroler Seilbahnwirtschaft

SERVICE

37


S C H W U N G

»Neue Produkte, die

dem Winter so richtig

einheizen.«

TECH

WorldCup Rebels e- Speed Head

Der World Cup Rebels e-Speed ist perfekt für den erfahrenen Skifahrer, der

langgezogene Radien liebt und Geschwindigkeit nicht scheut. Neben seinem

neuen, reduzierten Design verfügt der e-Speed auch über eine komplett neue

Konstruktion, was den Ski fehlerverzeihender und kraftsparender zu fahren

macht. Auch dieser Ski verfügt über die neue EMC- Technologie. EMC - Das

steht für Energy Management Circuit und ist das weltweit einzige elektronische

Ski- Dämpfungssystem, welches Vibrationen reduziert und die Stabilität erhöht.

Es werden keramische Piezoplatten vorne und hinten am Ski eingearbeitet. Die

Bewegungsenergie wird in elektronische Energie umgewandelt. Diese elektronische

Energie wird dazu verwendet, um negative Vibrationen zu absorbieren.

Der Ski wird wesentlich laufruhiger und stabiler. Dadurch kann man den

ganzen Tag auf einem höheren Level fahren. Der Ski passt sich auch besser

und schneller dem Gelände an. EMC ermöglicht also kontrolliertes Skifahren

kombiniert mit außergewöhnlichem Kantengriff – bei allen Konditionen.

Ortovox Skitouren-Rucksack und Skitouren-Outfit

Wir freuen uns auf den neuen Skitouren-Rucksack HAUTE ROUTE:

ein Alleskönner für Skitouren mit neuem, besonders bequemen,

ergonomischen Rückensystem.

Das neue BERRINO Skitouren-Outfit besteht aus Softshell-Produkten

mit einer wärmenden, atmungsaktiven Wollkanal-Struktur auf

der Innenseite. Für Damen und Herren. www.ortovox.com

SERVICE

38


UPDATE

ABS

Als Erfinder des Lawinenairbags steht ABS® für Protection in Adventure.2020 verdeutlicht ABS seine

Pionierstellung mit dem neuen Lawinenairbag A.LIGHT, dem Tagestourenrucksack A.CROSS mit Lawinenschutzausrüstung

und einer All-in-One App mit Skifinder-Beacon. www.abs-airbag.com

HOODED JACKET SPEED PRIMALOFT® NEXT (24163/24162)

Neue Wege gehen. Und dabei bewährte Kompetenz sowie jahrzehntelanges Knowhow

aus dem Spitzensport nutzen.

Dank dünner, jedoch sehr aktiver Isolation aus dem Hause PRIMALOFT® bietet die

HOODED JACKET SPEED das beste Gewichts-Wärme-Verhältnis und garantiert zuverlässigen

Wind- und Kälteschutz an Front und Kapuze. Das neue Material PRIMAL-

OFT® NEXT überzeugt durch geringes Gewicht, kleines Packmaß und wird ressourcenschonend

aus 58% Recycling-Polyester hergestellt. Innovatives Druckdesign und

raffinierter Materialmix mit Stretch-Fleece machen die Kapuzenjacke zum funktionalen

Hingucker – und sportlichen „Must-Have“ der Saison! www.loeffler.at

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bzw. Kapuze

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SERVICE S C H W U N G

39


S C H W U N G

HEALTH

CORNER

Dr. Robert Siorpaes

Facharzt für Orthopädie und orthopädische

Chirurgie in der Privatklinik Ritzensee

DAS MORTON NEUROM

Ursache für heftige Vorfußschmerzen

Wenn ein Patient nach längerer Belastung im

Schuh heftige Schmerzen am Vorfuß hat, dann

sollte man an ein Morton Neurom denken. Diese

Schmerzen haben ihre Ursache in einer kleinen

Nervengeschwulst, die zwischen den dritten und

vierten Zehen sitzt.

Die betroffenen Patienten müssen nach einer

längeren Gehzeit, wegen der starken Schmerzen,

den Schuh ausziehen. Auch eine Einlagenversorgung

bringt bei dieser Pathologie nur geringfügige

Verbesserungen.

Diagnose:

Die Diagnose stellt man durch das genaue Befragen

des Patienten. Wenn die Betroffenen

über diese belastungsabhängigen Schmerzen im

Schuh berichten, dann sollte man daran denken.

In manchen Fällen kann man das Nervenknötchen

mittels Kernspintomographie, oder auch

mit einer Ultraschall-Untersuchung feststellen,

aber ausschlaggebend ist die Vorgeschichte.

Manchmal ist es notwendig, das Knötchen mit

einer diagnostischen Betäubung nachzuweisen.

Verschwindet der Schmerz nach der Infiltration,

so ist das Vorhandensein des Knötchens bewiesen.

Natürlich gibt es auch andere Ursachen für die

Schmerzen am Vorfuß. Die Häufigste ist die Metatorsalgie

bei einem starken Spreizfuß, oder

auch die Entzündung in den Zehengrundgelenken.

Therapie:

Infiltrationen und Einlagenversorgung bringen

nur in max. 20% der Fälle eine Besserung.

Die Therapie der Wahl ist die chirurgische Entfernung

des Nervenknötchens. Dies ist ein relativ

einfacher Eingriff, den man in lokaler Betäubung

machen kann, wenn man sich bei der Diagnose

sicher ist.

SERVICE

40


Komplikationsmöglichkeiten:

Die häufigste und unangenehmste Komplikation ist ein Insgesamt ist die Operation eines Nervenknötchens

Bluterguss, der allerdings nach einigen Wochen wieder

abklingt. Nur ganz selten kommt es zu einem Nachgriff,

weil er den Patienten nach jahrelangen Schmer-

am Vorfuß für den Chirurgen ein sehr dankbarer Einwachsen

des Neuroms, sodass noch einmal operiert zen von eben diesen sehr effektiv befreit.

werden muss.

Schematische Darstellung eines Nervenknötchens Typischerweise strahlen die Schmerzen in die Zehen 3

zwischen den Grundgelenken des 3. Und 4. Zehens. und 4 aus, allerdings ist es oft schwierig die Schmerzen

am Vorfuß genau zu lokalisieren.

So sieht ein Nervenknötchen nach der Entfernung aus.

Orthopädie

Primar Dr. Robert Siorpaes

Privatklinik Ritzensee

5760 Saalfelden, Schmalenbergham 4

Tel. Nr.: 06582/794

E-Mail: robert.siorpaes@privatklinik-ritzensee.at

SERVICE S C H W U N G

41


S C H W U N G

LAW

& ORDER

Kann ein Gast wegen Corona den gebuchten

Skikurs stornieren?

Mit dem Start in die Wintersaison steigen erwartungsgemäß die COVID-19-Infektionszahlen.

In dieser von Unsicherheit geprägten Situation fordern die Kunden größtmögliche

Flexibilität – auch von den Skischulen. Oft wollen sie bereits gebuchte Skikurse stornieren

und bestehen auf die Rückzahlung geleisteter Anzahlungen. In diesem Artikel soll beleuchtet

werden, ob und unter welchen Voraussetzungen das möglich ist.

1. Einleitung

Derzeit werden vielfach Reisewarnungen

ausgesprochen und Quarantänepflichten

verhängt. Die dadurch ausgelöste Unsicherheit

macht sich auch im Verhalten der Kunden

bemerkbar: Sie sind zurückhaltend mit Buchungen

oder wollen ohne Stornokosten von

bereits gebuchten Skikursen zurücktreten.

Skischulen sind zwar als Dienstleister an eine

flexible Arbeitsweise gewöhnt und können

im Normalfall auf Kundenwünsche flexibel

reagieren. Allerdings erschweren mittel- oder

kurzfristige Stornierungen von Skikursen die

Planungen für die Wintersaison erheblich

und gehen weit über üblicherweise gewohnte

Flexibilität hinaus.

Rechtlich stellt sich daher die Frage, ob Kunden

überhaupt kostenfrei von bereits gebuchten

Skikursen zurücktreten können, und wenn

ja, unter welchen Voraussetzungen.

2. Allgemeines zum Vertragsrücktritt

Sobald der Kunde verbindlich einen Skikurs

gebucht und die Skischule die Buchung bestätigt

hat, haben beide miteinander einen

Vertrag geschlossen.

Es ist dabei unerheblich, ob der Vertragsschluss

über Online-Buchungssysteme, persönlich

in den Skischulbüros oder per E-Mail

gebucht wird.

Ein zentraler Grundsatz unseres Zivilrechtes

ist jener, dass Verträge erfüllt und eingehalten

werden müssen („pacta sunt servanda“).

Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist

eine Vertragspartei zum einseitigen Rücktritt

vom Vertrag berechtigt.

SERVICE

42


SERVICE

S C H W U N G

Denkbare Gründe für einen berechtigten einseitigen

Vertragsrücktritt sind etwa Folgende:

Es könnte sein, dass ein Vertragspartner seine

Leistung nicht wie vereinbart erbringt. Das könnte

etwa sein, wenn der Gast die vereinbarte (An-

) Zahlung nicht leistet. Dann wäre die Skischule

nach entsprechender Mahnung zum Rücktritt

berechtigt.

Denkbar wären auch „Fehler“ im Zeitpunkt des

Vertragsabschlusses, zB ein beachtlicher Irrtum

über den Vertragsinhalt.

Diese und weitere „alltäglichen Fälle“ sind jedoch

nicht Inhalt dieses Artikels. In diesem Artikel geht es

darum, ob Kunden wegen COVID-19 bereits gebuchte

Skikurse kostenfrei stornieren können. Dabei sind

folgende Fallgruppen vorstellbar:

Der Vertrag selbst sieht ein Rücktrittsrecht vor,

zB in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(„AGB“). Das kennen wir von Hotelbuchungen,

die man oft bis zu einem bestimmten Zeitraum

vor der Buchung kostenfrei stornieren kann. Eine

Skischule könnte daher etwa den Gästen auch

kurzfristige Stornomöglichkeiten bei der Buchung

anbieten.

Die Leistungserbringung wird aus Gründen unmöglich,

die keine Vertragspartei zu verantworten

hat. Werden etwa Staatsgrenzen geschlossen,

können Kunden nicht mehr nach

Tirol/Österreich einreisen. Gleiches gilt für einen

„Lockdown“, bei dem die Skilifte und Hotels geschlossen

werden.

Die Leistungserbringung ist zwar weiterhin prinzipiell

möglich, aber die Umstände, von deren

Bestehen die Parteien im Zeitpunkt des Vertragsabschluss

ausgegangen sind, haben sich

grundlegend geändert. Man spricht vom Wegfall

der Geschäftsgrundlage. Denkbar wäre hier eine

Quarantäneverpflichtung bei der Rückkehr des

Gastes in sein Herkunftsland, die im Zeitpunkt

der Buchung noch nicht bestanden hat.

3. Vertragliche Rücktrittsrechte

Sind Rücktrittsrechte in einem Vertrag vorgesehen,

können sie auch ausgeübt werden. Enthält etwa ein

Vertrag die Bestimmung, dass der Kunde im Fall

einer verpflichtenden Quarantäne bei der Rückkehr

ins Herkunftsland zum Rücktritt berechtigt ist, kann

er dieses Rücktrittsrecht auch wahrnehmen.

Solche vertraglichen Rücktrittsrechte können durchaus

sinnvoll sein, da sich Kunden eher für solche

Angebote entscheiden, bei denen sie unzweifelhaft

vertragliche Rücktrittsrechte haben als für solche,

bei denen sie sich auf gesetzliche, unter Umständen

vage Bestimmungen im Fall eines Rücktritts berufen

müssen.

Skischulen sollten aber darauf achten, dass vertragliche

Rücktrittsrechte klar und eindeutig formuliert

sind. Das bedeutet vor allem, dass die Gründe für

den Rücktritt eindeutig festgelegt werden und auch

limitiert sind.

Worauf sollte man bei solchen Formulierungen

achten?

Genaue Beschreibung der Rücktrittsgründe: Reicht

etwa allein schon eine Reisewarnung des Herkunftslandes

für einen Rücktritt oder bedarf es

auch einer Quarantäneverpflichtung bei der Rückkehr?

Sind Stornierungen immer kostenfrei oder gibt es

hier etwa eine Staffelung dergestalt, dass für besonders

kurzfristige Stornos eine Gebühr anfällt?

Hier gilt es allerdings zu bedenken, dass Stornogebühren

nur dann verlangt werden dürfen, wenn

dem Gast kein gesetzliches Rücktrittsrecht zukommt.

Ist etwa die Leistungserbringung unmöglich,

weil die Skilifte geschlossen sind, kann der

Kunde nicht zur Zahlung einer Stornogebühr verpflichtet

werden.

Gibt es Unterschiede je nach der gebuchten Art des

Skikurses: Gruppenkurse oder Privatunterricht?

Wird zB ein Privatkurs direkt vor Kursbeginn storniert,

dürfte es schwieriger sein, die dadurch freie

Kurseinheit an einen anderen Gast zu verkaufen.

43


S C H W U N G

4. Rücktrittsrechte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(AGB)

Häufig schließen Skischulen ihre Verträge auf

Basis von allgemeinen Geschäftsbedingungen

(„AGB“). Bei AGB handelt es sich um standardisierte

Vertragsklauseln. Sie sollen es den Unternehmern

erleichtern, eine große Anzahl von

gleichartigen Verträgen abzuschließen.

Unter „Höherer Gewalt“ versteht die österreichische

Rechtsprechung zum Beispiel Naturkatastrophen,

Kriege oder bürgerkriegsähnliche

Zustände. Epidemien und Pandemien werden

für gewöhnlich auch dazugezählt (zum Beispiel

die SARS-Pandemie im Jahr 2005). Es sind

also Umstände, die weder vorhersehbar noch

abwendbar und von keiner der Vertragsparteien

zu verantworten sind.

Bei der Formulierung von AGB ist besondere

Vorsicht geboten, da Gerichte sie sehr streng

prüfen. Es gibt eine Reihe von unzulässigen

Klauseln, um die Konsumenten vor allzu einseitig

formulierten AGB zu schützen.

Wesentlich ist Folgendes: Kunden, die einen

Skikurs buchen, werden in aller Regel Verbraucher

sein. Für diese gelten in Österreich spezielle

Vorschriften. Wichtigste Grundlage ist das

Konsumentenschutzgesetz (KSchG), das strikte

Vorgaben für die Gültigkeit von solchen Klauseln

in den AGB von Verbraucherverträgen enthält.

Zu achten ist auch darauf, dass dem Kunden die

AGB bereits vor oder spätestens bei Vertragsabschluss

bekannt sein müssen. Werden AGB

auf dem Zahlungsbeleg abgedruckt (Quittung)

oder mit dem Bestätigungsmail mitversandt, so

reicht dies nicht aus. In diesen Fällen gelten die

AGB als nicht vereinbart.

Es ist daher grundsätzlich zu empfehlen, den

Kunden die aktuellen AGB auf der eigenen

Homepage sowie auch als Aushang in den

Skischulbüros zur Durchsicht zur Verfügung zu

stellen. Außerdem sollten Kunden bei Online-

Buchungen verpflichtend die Geltung der AGB

vor dem Abschluss der Buchung durch Ankreuzen

bestätigen müssen.

Um Unsicherheiten zu beseitigen, was als „höhere

Gewalt“ zählt und was nicht, empfiehlt sich

eine vertragliche Regelung.

Die Aufnahme einer „Höheren-Gewalt-Klausel“

zB in die AGB schafft hier Klarheit. Dabei soll in

einem ersten Schritt festgelegt werden, welche

Ereignisse vom Begriff der höheren Gewalt

genau umfasst sein sollen.

Unzulässig wird es dabei gegenüber Konsumenten

sein, die gesetzlichen Fälle der „Höheren

Gewalt“ einzuschränken. In diesem Sinn wäre

etwa eine Vereinbarung unzulässig, einen unvorhersehbaren

„Lockdown“ mit Schließung der

Hotels/Bergbahnen als Umstand zu definieren,

der keine „Höhere Gewalt“ darstellt und den

Kunden trotz Leistungsentfall zur Zahlung der

Kursgebühr oder eines Stornos verpflichtet.

Grundsätzlich gilt also: Verhindert ein Umstand

höherer Gewalt die Vertragserfüllung gänzlich,

ist der Kunde zum kostenfreien Vertragsrücktritt

berechtigt. Man könnte allenfalls

noch andenken, dass der Kunde zur Abgeltung

einen Gutschein anstelle der Rücküberweisung

akzeptieren muss. Aber auch das ist zumindest

gegenüber Konsumenten nicht zulässig (bzw.

nur dann, wenn sie den Gutschein freiwillig

akzeptieren).

5. Vertragsrücktritt wegen Höherer Gewalt

Treten Umstände „höherer Gewalt“ ein, kann die

Leistung regelmäßig nicht oder nicht zum vereinbarten

Zeitpunkt (zB geplante Urlaubszeit)

erbracht werden.

6. Wegfall der Geschäftsgrundlage

Es sind auch Umstände denkbar, bei denen die

Leistung nicht grundsätzlich unmöglich wird,

sondern sich „nur“ die Frage stellt, ob es dem

Kunden noch zumutbar ist, den Skikurs anzutreten.

SERVICE

44


Solche Fälle liegen etwa bei einer Reisewarnung

und/oder bei verpflichtender Quarantäne

im Fall der Rückkehr ins Herkunftsland vor. In

solchen Fällen kann der Skikurs grundsätzlich

stattfinden, aber der Gast setzt sich bei Teilnahme

vielleicht einem erhöhten Gesundheitsrisiko

aus oder erleidet erhebliche Nachteile durch die

verpflichtende Quarantäne bei der Rückkehr.

Es ist daher denkbar, dass Reisewarnungen

und/oder Quarantäneverpflichtungen zu einem

Vertragsrücktritt berechtigen könnten. Der

Grund liegt darin, dass sich seit dem Vertragsabschluss

die äußeren Umstände so sehr geändert

haben, dass die Parteien in Kenntnis dieser

Umstände den Vertrag gar nicht abgeschlossen

hätten. Man nennt dies den „Wegfall der Geschäftsgrundlage“.

Ein Wegfall der Geschäftsgrundlage berechtigt

aber nur dann zum Vertragsrücktritt, wenn

der, der den Rücktritt erklärt, nicht für die

geänderten Umstände verantwortlich ist

(„es nicht aus seiner Sphäre stammt“),

die Umstände unvorhersehbar waren und

die Erfüllung des Vertrages für ihn unzumutbar

ist.

Legt man diese Voraussetzung auf die COVID-

19-Situation um, ergibt sich folgendes Bild:

verbundene Quarantäneverpflichtungen für

die Kunden vorhersehbar sein. Hierzu gibt es

aber noch keine Judikatur. Denkbar ist etwa,

dass der Kunde sehr kurzfristig bucht und

allgemein damit gerechnet wurde, dass eine

Reisewarnung wahrscheinlich ausgesprochen

wird. Noch klarer liegt der Fall, wenn

der Kunde bucht und eine Reisewarnung bereits

zu diesem Zeitpunkt vorliegt.

Wenn auch nur eine dieser drei Bedingungen

nicht vorliegt, berechtigt der „Wegfall der Geschäftsgrundlage“

nicht zum Vertragsrücktritt.

Häufig wird unklar sein, ob einerseits die Reise

noch „zumutbar“ ist und andererseits, ob die

geänderten Umstände vorhersehbar waren. Es

empfiehlt sich daher, dies möglichst klar vertraglich,

zB in den AGB, zu regeln. Vertraglich

könnte man die Einräumung eines Rücktrittsrechts

von der Dauer der Quarantänepflicht

abhängig machen. Dies dürfte rechtlich aber

ohnehin nur zulässig sein, wenn die damit verbundene

Quarantäne vorhersehbar war. Es

lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt mangels

höchstgerichtlicher Judikatur nicht mit Sicherheit

beurteilen, ob solche Klauseln einer Überprüfung

durch den Obersten Gerichtshof standhalten

würden.

7. Fazit

S C H W U N G

Weder Reisewarnungen noch Quarantänevorschriften

sind vom Gast zu verantworten.

Diese Voraussetzung ist daher erfüllt.

Reisewarnungen und insbesondere auch

Quarantäneverpflichtungen sind nach der

österreichischen Rechtsprechung in der Regel

Umstände, die den Antritt der Reise als

unzumutbar erscheinen lassen. Im Einzelfall

kann es aber auch zu einer anderen Beurteilung

kommen – denkbar wäre etwa ein Fall,

in dem es „nur“ eine Reisewarnung gibt und

der Gast bereits eine Corona-Erkrankung

hinter sich hat, wobei eine Neuinfektion und

auch das Risiko, andere anzustecken, deshalb

ausgeschlossen zu sein scheinen.

Allerdings könnte der Ausspruch der Reisewarnungen

für Tirol/Österreich und damit

Zusammenfassend ist zur Frage, wann Gästen

ein Rücktrittsrecht vom gebuchten Kurs zukommt,

Folgendes auszuführen:

Verträge sind grundsätzlich einzuhalten.

Vertragsrücktritte bzw. Stornierungen sind

nur zulässig, wenn diese der Vertrag selbst

oder das Gesetz erlauben.

Maßnahmen im Rahmen von COVID-19 können

Umstände darstellen, die den Gast zum

kostenfreien Rücktritt berechtigen, wenn ein

Fall „höherer Gewalt“ vorliegt. Ein solcher

Fall höherer Gewalt liegt immer dann vor,

wenn die Leistung nicht erbracht werden

kann, zB weil die Seilbahnen geschlossen

haben.

SERVICE

45


S C H W U N G

Der Gast hat unter Umständen auch dann

ein kostenfreies Rücktrittsrecht, wenn die

Leistungserbringung zwar grundsätzlich

möglich ist, aber dem Gast nicht zumutbar

ist, die Leistung in Anspruch zu nehmen. Das

könnte etwa dann der Fall sein, wenn das

Herkunftsland längere Quarantäne bei der

Rückkehr aus dem Urlaubsland vorschreibt.

Voraussetzung für einen solchen „Wegfall

der Geschäftsgrundlage“ ist aber, dass die

geänderten Umstände (zB Quarantäneverpflichtung)

die Inanspruchnahme der Leistung

nicht nur unzumutbar machen, sondern

ihr Eintritt auch nicht vorhersehbar war.

Oft ist unklar, ob und wann ein Fall der „höheren

Gewalt“ oder des „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“

vorliegt. Es empfiehlt

sich daher eine vertragliche Regelung, zB in

den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Zu beachten ist dabei aber, dass

insbesondere gegenüber Konsumenten deren

gesetzliche Rücktrittsrechte nicht eingeschränkt

werden dürfen. Sie können auch

nicht zu Stornozahlungen verpflichtet werden,

wenn ihnen schon von Gesetzes wegen

ein Rücktrittsrecht zusteht.

Reisewarnungen könnten eine Reise unzumutbar

machen, wenn damit ein Gesundheitsrisiko

verbunden ist. Das gilt noch viel

mehr, wenn zusätzlich eine Quarantäneregelung

bei der Rückkehr gilt. Dabei ist aber

in jedem Fall auch zu prüfen, ob die Warnung

bzw. Quarantäneverpflichtung vorhersehbar

war. Waren die Beschränkungen im

Zeitpunkt der Buchung etwa schon in Kraft,

kann der Kunde wahrscheinlich nur dann vom

Vertrag zurücktreten, wenn ein solches Rücktrittsrecht

vertraglich vereinbart war oder

ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht, zB

nach dem E-Commerce-Gesetz, besteht.

RA Dr. Georg Huber, LL.M., CIPP/E

RAAin Mag. Anna Werth

Greiter Pegger Kofler & Partner

6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 24,

t. 0043 512 571811, f. 0043 512 584925

office@lawfirm.at, www.lawfirm.at

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SEIT ZEHN JAHRZEHNTEN SCHREIBT DIE SKISCHULE ARLBERG

SKISPORTGESCHICHTE AM ARLBERG

1921 - 2021

Im Jahre 1902 fanden erstmals Skikurse auf den Hängen von St. Anton und St. Christoph statt.

1907 nahm sich Hannes Schneider der Hotelgäste im Ort an.

Bereits ab dem Winter 1908/09 fanden jeweils ab dem 1. Jänner wöchentliche Skikurse in St. Christoph

und St. Anton statt.

1911 musste Hannes Schneider zum k.k. Artillerieregiment „Kaiser“ Nr. 14 einrücken, durfte jedoch

schon Ende des Jahres wieder zum Arlberg zurückkehren.

Im Ersten Weltkrieg war er unter anderem einer Bergführerkompanie zugewiesen, in der er als Instruktionsoffizier

Skikurse abhielt. Den Krieg überstand er ohne schwerwiegende Verletzungen, sodass

er nach seiner Rückkehr ins zivile Leben am 8. November 1918 unmittelbar wieder als Skilehrer arbeiten

konnte.

Der offizielle Start der Skischule Arlberg war im Jahre 1921 – daher auch unser Leitsatz: „Skischule

Arlberg – Die Skischule mit Tradition“.

Zu diesem Zeitpunkt setzte Hannes Schneider einen weiteren Meilenstein der Skigeschichte. Er gründete

in St. Anton am Arlberg eine Skischule, in der die Schüler entsprechend ihres Könnens in verschiedene

Gruppen eingeteilt waren und nach festgelegten Richtlinien von ausgebildeten Skilehrern

unterrichtet wurden.

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Hannes Schneider Skikurse in St. Anton am Arlberg

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Die theoretischen Grundlagen für den Skiunterricht schuf Hannes Schneider gemeinsam mit anderen.

Ein Freund und Wegbegleiter war Rudolf Gomperz.

Gemeinsam mit dem Hotelier Carl Schuler war er ein früher Förderer von Hannes Schneider. Er unterstützte

als Publizist und Organisator über 30 Jahre lang Hannes Schneiders Aufstieg, mit dem er

gemeinsam die Arlberg-Technik entwickelte und 1926 die Deutschen Arlberg – Kurse – Schneider ins

Leben rief.

Für die wachsende Anzahl von Touristen erschien 1927 auch der erste Skiführer für das Arlberggebiet

und die Verwall Gruppe. Gomperz war der Verfasser des Buches von Hannes Schneider „Auf Schi in

Japan“ sowie vieler Publikationen mehr.

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Hannes Schneider – Arlberg Technik

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S C H W U N G

Dass St. Anton in Skifahrerkreisen rasch bekannt wurde, hatte auch maßgeblich mit den in den

frühen 20er Jahren und beginnenden 30er Jahren am Arlberg gedrehten Skispielfilmen von Arnold

Fanck mit den besten Skiläufern zu tun.

Durch diese Filme begeisterte man Hunderttausende für den Skisport und der Name Hannes Schneider

wurde weltbekannt.

Schneider spielte in fünfzehn der damals sehr populären Skifilme mit, dazu zählen das "Wunder des

Schneeschuhs" (1919/20) sowie der Filmklassiker „Der weiße Rausch“ (1930/31) von Dr. Arnold Fanck.

Schneiders Ruf war mittlerweile bis nach Japan vorgedrungen. Am 24. Februar 1930 trat er die lange

Reise per Zug an. Auf fast allen Stationen seiner Japan-Reise hielt er Vorträge und Seminare und

erläuterte seine Arlberg-Technik.

Der Filmklassiker „Der weiße Rausch“ (1930/31) von Dr. Arnold Fanck.

Am 13. März 1938 wurde Schneider von den Nationalsozialisten aus politischen Gründen verhaftet

und ins Gefängnis nach Landeck gebracht. Er hatte sich nach dem Anschluss Österreichs mehrfach

öffentlich gegen das Nazi-Regime und seine Methoden ausgesprochen und war seinen jüdischen

Freunden wie bspw. Rudolf Gomperz beigestanden. In seiner Skischule verwahrte er sich gegen jegliche

Nazi-Parolen und Ideologien, zudem entließ er einen Skilehrer, der NS-Propaganda betrieb. Auch

weigerte er sich, in seiner Skischule nur Arier zu unterrichten.

Aufgrund internationalen Drucks und nicht zuletzt aufgrund von Bemühungen von Arnold Lunn wurde

er am 10. April 1938 wieder freigelassen.

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„Der weiße Rausch“: Hannes Schneider, Leni Riefenstahl, Rudi Matt


S C H W U N G

Man entzog ihm jedoch das Skilehrerpatent;

damit war er praktisch mit einem Berufsverbot

belegt. Er emigrierte mit seiner Familie im

Jänner 1939 in die Vereinigten Staaten, wo er

im Bundesstaat New Hampshire eine Skischule

übernahm und am Mount Cranmore ein beachtliches

Skigebiet nach seinen Vorstellungen

schuf.

Hannes Schneiders Ski School in New

Hampshire – Mount Cranmore

Im Zweiten Weltkrieg war er als Ausbilder für

die 10. US-Gebirgsdivision tätig, in der sein Sohn

Herbert als Soldat diente.

Schneider baute das Ski-Resort am Mount Cranmore

weiter aus. Trotz einiger Reisen in seine

alte Heimat am Arlberg, blieb sein Wohnsitz in

den Vereinigten Staaten, wo er im Alter von 65

Jahren an einem Herzinfarkt verstarb.

Seit dem 19. Jahrhundert ist der Arlberg Heimat zahlreicher Skipioniere.

Querfahrt mit Spitzkehre – so bewältigte man früher die Schneehänge. Anfang des 20. Jahrhunderts

entwickelten Arlberger Skipioniere wie Hannes Schneider den Stemmbogen als Vorläufer des Parallelschwungs.

Die Arlbergtechnik revolutionierte das Skifahren. Skilehrer der Skischule Arlberg – es

waren 36 an der Zahl - wie unter anderem Pfeifer Friedl, Gabl Pepi, Marth Toni, Schweiger Ludwig,

Fahrner Karl, Staffler Sepp, Tschol Alfred, Haueis Edi, Nöbl Ferdl uvm. lehrten diesen Stil von Japan

bis Amerika.

Gemeinsam haben sie St. Anton am Arlberg zur Wiege des alpinen Skilaufs und das Skigebiet über

die Landesgrenzen hinaus bekannt gemacht. Ihr Mut, ihr fortschrittliches Denken und ihre Innovationskraft

sind es, die dazu führen, dass „DER ARLBERG“ heute noch Geschichte schreibt.

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S C H W U N G

Ein Jahrhundert Skischule Arlberg

Der legendäre Skipionier Hannes Schneider

(1890-1955) wurde in Stuben geboren. Ab 1907

war er gerade einmal 17jährig der erste Skilehrer

am Arlberg und revolutionierte mit der „Arlberg-

Schule“ die Technik des Skifahrens.

1921 gründete er die erste Skischule Österreichs

am Arlberg – die Skischule Arlberg. Hannes

Schneider war unter anderem auch Ehrenbürger

der Gemeinden St. Anton am Arlberg und North

Conway (USA).

Hannes Schneider

Salcher und Eichinger leiteten während der

harten Kriegsjahre 1938-1946 die Skischule

Arlberg.

Rudi Matt

Nach dem zweiten Weltkrieg wurden sie von zwei

bekannten Rennläufern und Stammlehrern der

Skischule abgelöst.

Matt Rudi (war ein österreichischer nordischer

und alpiner Skisportler. 1936 wurde er

Weltmeister im Slalom) und Sepp Fahrner

bauten ab 1946 -1974 das Skischulwesen in

St. Anton und St. Christoph weiter aus und

führten die Skischule bis 1974 zu immer neuen

Erfolgen.

Einmalig in der Geschichte der Skischule Arlberg,

dass zwei Skischulleiter Konzessionsträger waren.

Für dies gab es sogar ein eigenes Gesetz in der

Tiroler Landesregierung.

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Sepp Fahrner

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S C H W U N G

1974 erhielt Karl Schranz von der Tiroler

Landesregierung die Konzession zur Führung der

Skischule Arlberg. Karl zählt zu den

erfolgreichsten und bekanntesten ehemaligen

Skirennläufern Österreichs. Er wurde dreimal

Weltmeister und gewann zweimal den

Gesamtweltcup.

Karl Schranz

Harald Rofner

Rofner Harald führte die Skischule Arlberg von

1986 bis 1993.

Harald ist ein ehemaliger österreichischer

Skirennläufer.

Er wurde zweimal Österreichischer Meister im

Slalom und belegte drei Podestplätze im

Skiweltcup.

1973 beendete Harald seine Karriere bei den

Amateuren und er wechselte zu den Profirennen

in die USA, an denen er bis 1975 teilnahm.

Richard Walter

Richard Walter ist seit 1993 Leiter der Skischule

Arlberg, sowie seit November 1998 Präsident des

Tiroler Skilehrerverbandes, seit Oktober 2003

Präsident des Österreichischen

Skischulverbandes und seit 2008 Präsident des

Europäischen Skilehrerverbandes.

100 JAHRE

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S C H W U N G

Die rasche Entwicklung im Tourismus machte auch vor der Skischule Arlberg nicht halt. Mittlerweile

beschäftigt die Skischule in der Hauptsaison nahezu 400 einheimische und international geprüfte

Schneesportlehrer.

Die Entwicklung des Wintersports im Allgemeinen und im Skilehrwesen im Besondern zeigte in den

letzten Jahren, dass die Bedürfnisse der Skischulgäste immer stärker zu vielfältigen Angeboten des

Wintersportes tendieren. Diese Entwicklungen sind für den Schneesport und den Wintertourismus

sehr erfreulich und ein positiver Faktor für mehr Wertschöpfung und mehr Beschäftigung in den österreichischen

Skischulen.

Die Skischule Arlberg legt größten Wert auf eine polysportive Ausbildung ihrer Schneesportlehrer.

Unsere Skilehrer müssen in der Lage sein auf die Bedürfnisse der Gäste einzugehen.

Heute sind wir ein GESAMTANBIETER in Sachen Schneesport - egal ob Ski, Snowboard, Langlauf,

Telemark, On Piste und Off Piste Guiding, Privatunterricht, Kinderunterricht, Kinderrestaurants, Erlebniswelten,

Kindergarten, No Handicap usw.

Ein besonderes Augenmerk legen wir auf das Thema der Schneesportlehrer als Dienstleister. Hier liegt

unser Fokus im Bereich der emotionalen und sozialen Kompetenz. Unser Ziel = der zufriedene Gast!

Wir nehmen zukünftige Herausforderungen an und werden weiterhin mit viel Motivation und Idealismus

ans Werk gehen.

Unser Motto lautet:

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Bätz Patrick – Schneesportlehrer der Skischule Arlberg und Ausbildner der staatlichen Skilehrer-Ausbildung

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durch den Winter

ABSCHWUNG

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Impressum – SCHWUNG Nr. 3

Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Tiroler Skilehrerverband, Anichstraße 29, 6020 Innsbruck, Österreich, Präsident Richard Walter

Chefredaktion: Christian Abenthung und Sophia Beermeister / Grafik: Zimmermann-Pupp Werbeagentur / Eigenverlag / Druck: Athesia /

Bildnachweise: Tiroler Skilehrerverband, Schöffel, Head, Helena Beermeister, Ortovox, Zanier, Lizum 1600 – Hotel und Kompetenzzentrum

Snowsport Tirol, Heidi Neururer, Innsbruck Tourismus, F.E.M.P.S, Waldhart, Tirol Werbung, Patrick Bätz, Vitalpin, SunKid, Rudi Mair LWD Tirol,

Euregio Lawinenreport, Löffler, ABS, Tiroler Seilbahnwirtschaft, TVB Serfaus-Fiss-Ladis, Head, Dr. Robert Siorpaes, Greiter Pegger Kofler &

Partner, Skischule Arlberg, Richard Walter, Sunkid, Freepik


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