Schwung Magazin Dezember 2020
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SCHWUNGAusgabe 3
Mit Schwung in die Zukunft –
Das Magazin des Tiroler Skilehrerverbandes
Dezember 2020
Mit Abstand
sicher Skifahren!
#sicherdurchdenWinter
#sicherskifahren
DEIN RENDEZVOUS
MIT KANTE UND
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MIT ABSTAND SICHER
SKIFAHREN!
S C H W U N G
Es sind schon ganz besonders herausfordernde Zeiten,
in denen wir seit dem Ausbruch der Corona-Epidemie
Mitte März diesen Jahres leben. Die zweite Welle mit
den rasant steigenden Infektionen hat uns nach einem
hoffnungsvollen Sommer im November mit aller Wucht
erreicht. Diese Krise, die uns wohl sicher über diesen
Winter hinweg begleiten wird, bringt viele Veränderungen,
verursacht Ängste und Unsicherheit und leider
auch Unplanbarkeit in Bezug auf die Gästenachfrage.
Wir haben uns seit Beginn der Pandemie bemüht, die
Skischulen so umfassend wie möglich zu informieren.
Es war dann im Sommer schnell klar, dass ein Winter
2020/21 nur dann stattfinden wird, wenn die Beteiligten
im Wintertourismus alles Mögliche unternehmen,
um den Gästen einen sicheren Urlaub bieten zu können.
Die Erwartungshaltung der Gäste in Bezug auf
die Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von Covid-
19-Infektionen sind verständlicherweise sehr sehr hoch.
In Vorbereitung auf diese ganz besondere und ganz herausfordernde
Wintersaison haben wir sehr früh versucht,
jene erforderlichen Maßnahmen zu erarbeiten,
die den Skischulen einen sicheren Skiunterricht – mit
Abstand – ermöglichen. So haben wir eine Handlungsempfehlung
für die Skischulen mit fachlicher Begleitung
und Unterstützung der bekannten Virologin Uni.-Prof.
Cornelia Lass-Flörl in laufender Abstimmung mit dem
Gesundheitsministerium und dem Tourismusministerium
erstellt. Unsere Handlungsempfehlung findet sich in
den offiziellen Informationen beider Ministerien wieder.
So beispielsweise im Leitfaden „Sicherer Wintertourismus
in Österreich – Winterregeln“.
Beratungen auf Landes- und Bundesebene eingebunden
und eingeladen, unsere Expertise einzubringen.
Für unseren eigenen Bereich – die Durchführung der
Aus- und Fortbildungen der Schneesportlehrer*innen
– haben wir eine Handlungsanleitung erstellt, die alle
möglichen Sicherheitsvorkehrungen berücksichtigt. Die
Handlungsanleitung stellt gleichzeitig auch ein COVID-
19-Präventionskonzept dar, welches bei Lehrgängen
mit mehr als 50 Teilnehmer*innen laut der aktuellen
Verordnungslage notwendig ist.
Covid-19 wird uns diesen Winter herausfordern wie
wohl noch nie in der Geschichte des Skilehr- und Skischulwesens.
Die notwendigen Maßnahmen und Vorkehrungen,
die sicherstellen sollen, dass wir heuer Skischulgäste
begrüßen dürfen, sind getroffen worden. Es
liegt nun an jeder einzelnen Skischule, an jedem einzelnen
Schneesportlehrer/jeder Schneesportlehrerin,
durch Disziplin und Verantwortungsbewusstsein diese
Maßnahmen umzusetzen.
Beweisen wir heuer ganz besonders, dass sich die Skischulen
und alle Schneesportlehrer*innen ihre Verantwortung
als wichtiger Teil im Gesamtgefüge des Wintertourismus
bewusst sind, diese mit großem Einsatz
wahrnehmen und so für unsere Gäste eine verlässliche
Konstante – auch in diesen schwierigen Zeiten - bleiben.
Es ist uns auch gelungen, dass die Kosten der freiwilligen
Testungen der Schneesportlehrer*innen vom Bund
übernommen werden. Wir waren als Branchenvertreter
und wichtiger Teil des Wintertourismus auch in vielen
Alles Gute –
Ihr Richard Walter
EDITORIAL
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S C H W U N G
INHALT
3 Editorial
6 Aktuell
6 COVID-19 Update
10 COVID-19 Testungen
12 Verbandsjahr
16 News
16 Lizum 1600
20 Vitalpin
22 Tirol Werbung
24 Ausbildung Aktuell
28 Service
28 ALBINA (avalanche.report)
34 Partner-News
36 Tech Update
38 Health Corner
40 Law & Order
46 Shop
50 100 Jahre Skischule Arlberg
58 Abschwung
INHALT
6
PHOTO Hansi Heckmair
S C H W U N G
1980 nahe der Bayerischen Alpen gegründet, steht ORTOVOX
für den anspruchsvollsten SCHUTZ und KOMFORT in den Bergen,
definiert durch den verantwortungsvollen Umgang mit den
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Rucksäcke und funktionelle Bergbekleidung aus nachhaltiger
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S C H W U N G
COVID-19
HERAUSFORDERNDE ZEITEN BEDÜRFEN
BESONDERER MASSNAHMEN
HANDLUNGSEMFPFEHLUNGEN FÜR SKISCHULEN
Winterurlaub kann trotz Covid-19 stattfinden.
Voraussetzung dafür sind Eigenverantwortung
und Disziplin bei der Einhaltung der Regeln und
Empfehlungen für einen sicheren Wintertourismus.
Die österreichische Bundesregierung hat für
einen „Sicheren Wintertourismus in Österreich-Winterregeln“
festgelegt. Die Schlüsselfaktoren,
um gut durch den Winter zu kommen,
sind Menschenansammlungen, engen Kontakt
und geschlossene Räume als idealer Nährboden
für das Covid-19 Virus zu vermeiden.
Und genau hier setzt die österreichische Winterstrategie
an:
Die Voraussetzungen für einen sicheren und
verantwortungsvollen Winterurlaub in Österreich
sind auf der einen Seite die Einhaltung
der allgemeinen Grundprinzipien, auf der anderen
Seite braucht es auch branchenspezifische
Winterregeln.
So können auch die zusätzlichen Risiken minimiert
werden, die aufgrund der zunehmenden
Verlagerung des gesellschaftlichen Lebens in
den Innenbereich entstehen.
AKTUELL
8
AKTUELL
S C H W U N G
DIE GRUNDPRINZIPIEN
I. Klare Regeln für Unternehmen und Gäste
Die Verordnungen des Gesundheitsministeriums
geben den rechtlichen Rahmen für den Wintertourismus
vor.
Diese Grundregeln sind einzuhalten – es wird aber
auch streng kontrolliert und sanktioniert werden.
II. Präventionskonzepte für
maßgeschneiderte Lösungen
Im Winter wird verstärkt auf Präventionskonzepte
für sensible und systemrelevante Bereiche gesetzt,
allen voran Seilbahnen und Skischulen.
III. Testen
Die professionelle Abwicklung von Verdachtsund
Infektionsfällen bei Beschäftigten und
Gästen in den Destinationen durch die lokalen
Gesundheitsbehörden ist wichtig. Die Bundesregierung
hat mit Juli 2020 das „Testangebot
– Sichere Gastfreundschaft“ gestartet. Vorerst
konnten sich Beschäftigte in gewerblichen Beherbergungsbetrieben
regelmäßig freiwillig testen
lassen. Mit September wurde das Testangebot
auf Gastronomiebetriebe, Campingplätze und
Jugendherbergen ausgeweitet.
Ab 02. November 2020 ist dieses Präventiv-
Screening auch für die Schneesportlehrer*innen
möglich.
ࠀ
Nähere Informationen: Seite 10 9
AKTUELL
S C H W U N G
BRANCHENSPEZIFISCHE „WINTERREGELN“ –
HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FÜR DIE SKISCHULEN
Der Österreichische Skischulverband (ÖSSV)
hat für den Winter 2020/21 ein Positionspapier
inklusive Handlungsempfehlungen für die Skischulen
mit fachlicher Beratung durch die bekannte
Virologin Univ.-Prof. Cornelia Lass-Flörl
und in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium
und dem Tourismusministerium erarbeitet.
Das gesamte Positionspapier inklusive der Handlungsanleitung
finden Sie unter:
www.tiroler-skischule.at oder unter
www.snowsportaustria.com
AUSZÜGE AUS DEN HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN:
ࠀ
ࠀ
ࠀ
Jede Skischule erstellt ein Präventionskonzept
auf Basis der Handlungsanleitung
und als Teil der Betriebsordnung.
Regelmäßige Testungen der Schneesportlehrer*innen.
Registrierung der Skischulgäste.
ࠀ
Fühlen sich Schneesportlehrer*innen krank, konkret bei Vorliegen von COVID-19
assoziierten Symptomen, dürfen diese
keinesfalls am Schneesportunterricht erscheinen.
ࠀ
Max. Gruppengröße inkl. Schneesportlehrer*in: 10 Personen – gilt auch für den
Kinderunterricht und im Kinderlandgelände.
ࠀ
ࠀ
Die ursprüngliche Gruppenzusammenstellung
muss unverändert bleiben.
Regelmäßiges Händewaschen – Hygienevorschriften
einhalten.
Dieser Grundsatz gilt immer – sowohl für die
Schneesportlehrer*innen wie für die Gäste:
ࠀ
Ist das Einhalten des Mindestabstandes nicht möglich, so ist immer ein Mund-Nasen-
Schutz zu tragen. Ausgenommen davon sind
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.
Wir haben mit den Handlungsempfehlungen
für die Skischulen die Anforderungen für den
praktischen Ablauf des täglichen Skischulbetriebs
bestmöglich berücksichtigt und gleichzeitig
alle Maßnahmen beschrieben, welche für die
Gewährleistung der Sicherheit unserer Gäste
dringend notwendig sind. Die aktuelle Verordnungslage
wurde dabei ebenso berücksichtigt,
wie die Vorschläge unserer ärztlichen Beraterin
sowie der Experten des Gesundheitsministeriums
und des Tourismusministeriums.
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S C H W U N G
Mit Abstand sicher durch den Winter
Mund-Nasen-Schutz
empfohlen bei
Menschenansammlungen
Niesen oder husten
in die Armbeuge oder
in ein Taschentuch
Mehrmals
täglich Hände
desinfizieren
Hände
mehrmals täglich
waschen
#sicherdurchdenwinter #sicherskifahren #österreichischeskischulen
Mindestens 1 Meter
Abstand zu fremden
Personen halten
Auf Händeschütteln
bei der Begrüßung
verzichten
Die Österreichischen
Skischulen
Auch wenn der Winter 2020/21 sicher schwierig werden wird:
• Die Österreichischen Skischulen nehmen ihre Verantwortung als wichtiger Teil im Wintertourismus
wahr und bieten den Gästen ein möglichst umfassendes Angebot und damit ein
sicheres und schönes Urlaubserlebnis!
Christian Abenthung
Geschäftsführer Tiroler Skilehrerverband
Generalsekretär des Österreichischen Skischulverbandes
AKTUELL
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S C H W U N G
COVID-19
TESTUNGEN
DER SCHNEE
Dieser Winter stellt die gesamte Tourismusbranche
und in besonderer Weise das Skischulwesen
vor große Herausforderungen. Neben der Einhaltung
aller Sicherheitsmaßnahmen und den
Handlungsempfehlungen für die Skischulen wird
es auch von größter Bedeutung sein, dass sich
alle Mitarbeiter*innen der Skischulen diszipliniert
und vernünftig verhalten. Mit regelmäßigen
Testungen können einerseits ganz konkret Infektionsfälle
rasch identifiziert und abgesondert
werden und andererseits wird damit das Verantwortungsbewusstsein
der Schneesportlehrer*innen
erhöht.
Der Erfolg des österreichischen Skischulwesens
hängt vielfach auch mit dem persönlichen
Kontakt der Schneesportlehrer*innen mit den
Skischulgästen zusammen. Wohl kaum andere
Beteiligte im österreichischen Wintertourismus
verbringen mehr Zeit im Urlaub mit ihren Gästen.
Zu erwähnen ist hierbei, dass ca. 70 % aller
Skischulgäste Kinder sind, die eine besonders intensive
Betreuung benötigen und damit auch der
Kontakt zwischen den Schneesportlehrer*innen
und den Kindern als Skischulgäste ein sehr enger
ist. Umso wichtiger ist es, dass die Skischulen
ihren Gästen in Bezug auf Covid-19 eine größtmögliche
Sicherheit bieten können.
Der Österreichische Skischulverband (ÖSSV) hat
erfolgreich einen Antrag auf Übernahme der Kosten
für Testungen der Schneesportlehrer*innen an
das Tourismusministerium gestellt.
Es gab hier anfangs Bedenken, respektive eine
Absage durch das Ministerium. Der Österreichische
Skischulverband konnte im persönlichen
Gespräch im Tourismusministerium diese Bedenken
ausräumen und die Möglichkeiten für eine
rechtliche Grundlage aufzeigen.
In der Pressekonferenz der Bundesregierung
am 24.9.2020 zum Thema „Sicherer Wintertourismus“
hat die Frau Bundesministerin Elisabeth
Köstinger die Übernahme der Kosten für die freiwilligen
Testungen der Schneesportlehrer*innen
verkündet. Wir bedanken uns im Namen des Österreichischen
Skischul- und Skilehrwesens für
diese Zusage ausdrücklich bei der Frau BM Elisabeth
Köstinger.
AKTUELL
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SPORTLEHRER
Grundsätzliche Informationen zu den Testungen:
ࠀ
Anträge können seit 2.11.2020 online gestellt werden. ࠀ
Die Skischulen wurden über den gesamten Ablauf Ende Oktober vom ÖSSV im Detail informiert. ࠀ
Die Kostenübernahme gilt für angestellte Schneesportlehrer*innen in den Skischulen sowie für die Skischulinhaber.
ࠀ
Die Dienstnehmereigenschaft der Schneesportlehrer*innen muss von der Skischule bestätigt werden. Die Angaben werden im Nachhinein kontrolliert!
ࠀ
Die Kostenübernahme erfolgt nur für jene Skischulen, die sich beim Tourismusministerium über den ÖSSV bzw. den Landesskilehrerverbänden registriert haben.
ࠀ
Die Kostenübernahme der Testungen erfolgt ausschließlich durch Labore, die mit dem Tourismusministerium einen Vertrag abgeschlossen haben.
ࠀ
Die Vertragslabore verwenden einen PCR-Test. Der „Gurgeltest“ ist ebenfalls zugelassen. ࠀ
Pro Schneesportlehrer*in wird 1 Test pro Kalenderwoche bezahlt. ࠀ
Das Anmeldeprocedere pro Schneesportlehrer*in muss nur einmal vorgenommen werden und gilt dann für alle weiteren Testungen in der Saison.
ࠀ
Die Testergebnisse erhält nur der getestete Schneesportlehrer/die Schneesportlehrerin. Alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden eingehalten.
ࠀ
Bei einem positiven Testergebnis wird die Gesundheitsbehörde informiert. AKTUELL S C H W U N G
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S C H W U N G
EIN GANZ BESONDERES
VERBANDS
In „normalen“ Jahren treffen sich im Congresspark
Igls in der zweiten Novemberhälfte die Vertreter
der Tiroler Skischulen und die Ski-, Snowboard-
und Langlauflehrer sowie zahlreiche
Ehrengäste aus Politik und Wirtschaft zur Landesversammlung
des Tiroler Skilehrerverbandes.
Heuer kann die Landesversammlung Covid-
19-bedingt, leider nicht stattfinden. „Mit Abstand
sicher Skifahren“ – der Tiroler Skilehrerverband
nimmt dieses Versprechen den Gästen gegenüber
sehr ernst. Es liegt in unserer Verantwortung
als eine der größten Interessensvertretung
der Wintertourismusbranchen im Land Tirol, die
Sicherheitsmaßnahmen, die zur Eindämmung der
Corona-Epidemie von Bund und Land verordnet
sind oder auch nur als Empfehlung gelten, sehr
ernst zu nehmen und umzusetzen. Wir müssen alles
dafür unternehmen, dass der Winter 2020/21
heuer stattfinden kann. Die Landesversammlung
2020 wird daher auf das nächste Jahr verschoben
und gleichzeitig mit der Landesversammlung
2021 durchgeführt. Wir haben das mit der Aufsichtsbehörde
abgesprochen und hierfür die Zustimmung
erhalten.
§ 7 Abs. 2 der Satzung regelt dazu folgendes: Ergibt
die Überprüfung der Jahresrechnung durch die
Rechnungsprüfer keinen Anstand, so hat die Landesversammlung
dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten
sowie dem Geschäftsführer die Entlastung
zu erteilen. Führt die Überprüfung zu einer
Beanstandung, die der Präsident, der Vizepräsident
und der Geschäftsführer nicht aufzuklären vermögen,
so ist die Aufsichtsbehörde zu verständigen.
Die Grundlage für die Prüfung stellt der Rechnungsabschluss
für das Geschäftsjahr 01.10.2019
bis 30.09.2020 dar. Dieser wurde durch die vom
Landesausschuss des Tiroler Skilehrerverbandes
bestellte Wirtschafts- und Steuerberatungskanzlei
Team Tirol, Steuerberater GmbH erstellt. Den
Rechnungsprüfern stand die gesamte Belegsammlung
und die EDV-Buchhaltung zur Verfügung.
Die Gebarung des Tiroler Skilehrerverbandes ist
durch die Rechnungsprüfer auf ihre Gesetzmäßigkeit,
Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit
sowie auf ihre ziffernmäßige Richtigkeit zu
überprüfen.
Entlastung wurde erteilt:
Rechnungsabschluss
2020/21:
Wichtige Beschlüsse, wie die Zustimmung zum
Rechnungsabschluss, können durch die Satzung
des Tiroler Skilehrerverbandes, die von der Landesversammlung
2011 beschlossen wurde, vorübergehend
gelöst werden.
Die Rechnungsprüfer haben die Entlastung des
Präsidenten, des Vizepräsidenten sowie des Geschäftsführers
des Tiroler Skilehrerverbandes entsprechend
den Bestimmungen des § 7 Abs. 2 der
Satzungen des Tiroler Skilehrerverbandes erteilt.
Damit wird den Anforderungen für eine Entlastung
durch die Landesversammlung laut § 7 Abs. 2 der
Satzung entsprochen und die formelle Zustimmung
kann im Jahr 2021 nachgeholt werden.
AKTUELL
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AKTUELL
S C H W U N G
JAHR
Zahlen & Fakten:
Mitgliederstand:
Im Verbandsjahr 2019/20 waren 6.977 Mitglieder
in 371 Skischulen, davon 161 Ein-Personen-
Skischulen, zu verzeichnen. Österreichweit gibt es
derzeit 683 Skischulen und ca. 18.000 Schneesportlehrer.
Aus- und Fortbildungslehrgänge:
Beeindruckend sind zum wiederholten Male die
Teilnahmerzahlen in den Aus- und Fortbildungslehrgängen.
Insgesamt haben 2019/20 ca. 2.000
Personen – trotz der vorzeitigen Beendigung der
Wintersaison - daran teilgenommen.
Verantwortlich für die Durchführung der Lehrgänge
in den einzelnen Standorten waren 15
Ausbildungsleiter und 2 Ausbildungsleiterinnen
und mehr als 200 Ausbilder und Ausbilderinnen.
Die übergeordneten Ausbildungsleiter für die Bereiche
Ski alpin, Snowboard, Langlaufen, Schneesport
ohne Handicap und Alpine Sicherheit sind
zudem für die laufende Evaluierung der Ausbildungsinhhalte
und der Lehrwege verantwortlich.
Lehrinhalte / Ausbildungsbehelfe:
Die laufende Evaluierung und Anpassung der
Lehrinhalte ist für den Tiroler Skilehrerverband
eine sehr wichtige Aufgabe. Nur so können die
Ausbildungen im Sinne einer bestmöglichen Gästebetreuung
gestaltet werden. Im Sommer wurden
die gesamten Ausbildungsskripten sowie die
Vortragsunterlagen mit Filmclips im neuen Design
erstellt.
Geschäftsstelle
Die gesamte verwaltungstechnische Organisation
– von der Ausschreibung über die Anmeldungen
bis zur Kursabrechnung und die zahlreichen
Auskunftserteilungen – wie auch die Erstellung
aller Skripten inklusive dem Druck sowie die Gestaltung
der Vortragsunterlagen wird von der Geschäftsstelle
des Tiroler Skilehrerverbandes aus
erledigt. Das schließt auch die Gehaltsabrechnungen
für alle Ausbildungsleiter und Ausbilder
- alle in den Ausbildungen eingesetzten Personen
sind Dienstnehmer des Tiroler Skilehrerverbandes
– mit ein.
Einen großen Umfang nimmt die gesamte Mitgliederverwaltung
und –betreuung ein. Besonders
herausfordernd war im vergangenen Verbandsjahr
ab Mitte März 2020 die Bewältigung
der Corona-Pandemie, respektive die bestmögliche
Unterstützung unserer Skischulen und der
Schneesportlehrer*innen in rechtlicher Hinsicht.
Wir haben darüber bereits in der Juni-Ausgabe
in unserem Magazin „Schwung“ berichtet. Über
die Arbeiten für eine Handlungsanleitung für die
Skischulen und für die Ausbildungslehrgänge findet
sich in dieser Ausgabe ein Bericht.
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S C H W U N G
EUROPA-
ÖSSV
Die Arbeiten auf europäischer Ebene gingen trotz
Krise weiter. So fand im Oktober 2020 im Kompetenzzentrum
Lizum 1600 eine Besprechung
des Europäischen Berufsskilehrerverbandes im
Hinblick auf die Ausrichtung des Verbandes aufgrund
der nunmehr auf EU-Ebene rechtlich abgesicherten
Festlegung einer gemeinsamen Ausbildungsprüfung
für Skilehrer gemäß Artikel 49b
der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 7. September
2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
in Form der delegierten Verordnung (EU)
2019/907 der Kommission vom 14. März 2019
statt.
AKTUELL
v.l. Präsident Eric Breche (Frankreich), Präsident Richard Walter (Österreich), Präsident Guiseppe Cuc (Italien)
16
Umsetzung der delegierten Verordnung (EU) 2019/907
Der delegierte Rechtsakt der EU-Kommission vom
14. März 2019 regelt die Inhalte der gemeinsamen
Ausbildungsprüfung sowie die Bedingungen, welche
zu erfüllen sind, um an der gemeinsamen Ausbildungsprüfung
teilnehmen zu können.
Die gemeinsame Ausbildungsprüfung umfasst eine
Prüfung zum Nachweis der technischen Fähigkeiten
von Skilehrern und eine Prüfung zum Nachweis
von deren Kompetenzen im Sicherheitsbereich. Die
„Technikprüfung“ – bekannt unter der Bezeichnung
„Euro-Test“ – und die „Sicherheitsprüfung“ – bekannt
unter „Euro-Security“- wird im Auftrag der
Landesregierungen und des Bundesministeriums
für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort vom
Österreichischen Skischulverband organisiert und
durchgeführt.
Der Österreichische Skischulverband nimmt im Sinne
der delegierten Verordnung (EU) 2019/907 vom
14.3.2019 über eine gemeinsame Ausbildungsprüfung
für Skilehrer für das neue IMI-Modul die
in der VO bezeichnete „zuständige Stelle“ ein. Das
umfasst auch die Ausstellung der Teilnahmebestätigung
an den genannten Tests wie auch die Dokumentation
der Testergebnisse im Binnenmarkt-Informationssystem
(IMI).
Als Nachweis für die positive Absolvierung der
„Technikprüfung / Euro-Test“ und der „Sicherheitsprüfung
/ Euro-Security“ kann für die Saison
2020/21 folgende Marke zum Aufkleben auf den
Mitgliedsausweis in der Geschäftsstelle des ÖSSV
– info@snowsportaustria.com oder 0512 / 580622
– bezogen werden.
AKTUELL S C H W U N G
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LIZUM 1600
NEWS
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S C H W U N G
„Im Winter verwandelt sich die Axamer Lizum stets
in ein „Winterwonderland“ mit atemberaubender
Weitsicht, das imposante Bergmassiv der Kalkkögel
rückt in ein wunderschönes Licht. Diese Kulisse
wirkt unmittelbar entschleunigend, entspannend
und gleichzeitig weckt sie die Vorfreude auf Spaß
im Schnee. Perfekt präparierte Pisten und wunderbarer
Powder lassen die Herzen unserer Gäste und
Auszubildenden stets höher schlagen. Auch wenn
für diese Wintersaison die Sterne etwas anders
stehen – ein individuelles Wintervergnügen mit viel
Freiraum und Platz ist garantiert. Wir freuen uns
auf Euch !“
NEWS
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S C H W U N G
"Im Winter verwandelt sich die
Axamer Lizum stets in ein Winterwonderland“
Heidi Neururer
Geschäftsführung Lizum 1600
NEWS
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skischule.digital
Gemeinsam sicher durch den Winter.
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S C H W U N G
ZUKUNFT
BRAUCHT ZUSAMMENHALT
DEINE BOTSCHAFT ZÄHLT!
Vitalpin ist eine internationale Vereinigung, die
die Interessen von einer Million Menschen und
Betrieben in den Alpen vertritt, die – wie die
Skischulen - vom Tourismus abhängen. In der
Corona-Pandemie kämpft Vitalpin gegen die
wirtschaftsschädigende Flut der Reisebestimmungen,
langfristig macht sich der Verein für
den Klimaschutz stark und stellt Weichen für
einen Tourismus mit Zukunft, der sich um eine
Ausgewogenheit zwischen Mensch, Wirtschaft
und Natur bemüht.
Nicht jede Kritik ist unberechtigt, es gibt Grenzen,
die respektiert werden müssen. Weil wir jedoch
praktisch darauf angewiesen sind, Landschaft
zu nützen, um eine Lebensgrundlage
zu haben, müssen wir den goldenen Mittelweg
finden. Auch angesichts der enormen Breitenwirkung,
die der Tourismus auf andere Wirtschaftsbereiche
hat, wie eine aktuelle Studie
deutlich aufzeigt. Geht es dem Tourismus gut,
geht es vielen gut. Leider gilt das auch im Umkehrschluss,
wie uns die aktuelle Situation vor
Augen führt. Weil wir voneinander abhängig
sind, braucht es in der Zukunft mehr Zusammenhalt.
"Vitalpin zeigt, dass in der
Schlüsselbranche der Alpen
viel Wille zur Veränderung
da ist. Das muss vor allem in
der Bevölkerung ankommen,
in der sich in den letzten
Jahren viel Unmut gegenüber
dem Tourismus aufgestaut
hat. "
Hannes Parth, Obmann Vitalpin
NEWS
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Einander näher kommen können wir dann, wenn
wir zu einer konstruktiven Gesprächskultur zurückkehren.
Dazu braucht es Botschafter, die
einen Einblick in das „System Tourismus“ haben.
Von allen Menschen, die im Tourismus arbeiten,
haben die Skilehrer den wohl intensivsten Kontakt
zu unseren Gästen und sind seit Beginn des alpinen
Skilaufs DIE Botschafter für unseren faszinierenden
Sport. Die Bewegung in der freien Natur
sollte gerade in dieser schwierigen Zeit gefördert
und unterstützt anstatt behindert werden.
"Als Skilehrer*in gibst du dem
Tourismus dein Gesicht und
zeigst, dass er kein anonymer
Konzern ist, sondern deine
ganz persönliche Lebensgrundlage.
Jedes Wort, das
uns einander näherbringt,
zählt. Auch deines!"
S C H W U N G
Eine gute Wintersaison trotz Krise wünscht
Vitalpin
Mehr erfahren unter: www.vitalpin.org
Warum es Vitalpin gibt und wofür unser Herz
schlägt, erfahrt ihr in unserem neuen Video!
QR-Code scannen und Video anschauen:
Theresa Haid,
Geschäftsführerin Vitalpin
NEWS
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S C H W U N G
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S C H W U N G
Tirol. Zurück zu dir.
www.tirol.at
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S C H W U N G
AUSBILDUNG
UNTER BESONDEREN
VERHÄLTNISSEN
Die Ausbildungslehrgänge des Tiroler Skilehrerverbandes sind
auch in „Corona-Zeiten“ stark nachgefragt. Das freut uns und –
wir sind vorbereitet!
Neue Skripten und Vortragsunterlagen
Wir haben in der letzten Ausgabe unseres Magazins über die neuen Vortragsunterlagen mit den
Filmclips berichtet. Während des Sommers wurden die gesamten Skripten überarbeitet und die
Vortragsunterlagen auch für die Landesskilehrerausbildung fertiggestellt.
Sicherheit an erster Stelle – Covid-19 als neue
Herausforderung
Die Sicherheit steht im Skilehrwesen immer an erster Stelle. Für die Schneesportlehrer wie den
Skischulgästen. Sicherheit fängt bei der richtigen Auswahl der Skiausrüstung an, führt über die
richtige Schneesporttechnik und geht hin bis zu einer umfassenden Alpinausbildung.
Sicherheit im Ausbildungsjahr 2020/21 bedeutet aber auch alle Sicherheitsmaßnahmen, die
eine Verbreitung des Covid-19-Virus verhindern sollen, von der Eröffnung eines Lehrgangs bis
hin zur Zeugnisvergabe zu berücksichtigen.
AUSBILDUNG AKTUELL
Handlungsanleitung für die Aus- und
Fortbildungslehrgänge
Die erstellte Handlungsanleitung für alle Aus- und Fortbildungslehrgänge des Tiroler Skilehrerverbandes
stellen keine Empfehlungen dar, sondern sind Regeln, die einzuhalten sind.
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SLEHRGÄNGE
S C H W U N G
Für einen Ausbildungskurs ist eine Ansteckung eines Ausbilders oder eines Lehrgangteilnehmers fatal:
Die Fortsetzung des gesamten Kurses ist in Gefahr – die begonnene Ausbildung kann möglicherweise
erst im nächsten Winter fortgesetzt und abgeschlossen werden.
Wir haben daher die Handlungsanleitung sehr umfangreich in Bezug auf die Sicherheitsmaßnahmen
gestaltet.
Einige Auszüge aus den Maßnahmen:
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Eröffnung des Lehrgangs ausschließlich im Freien
Gruppengröße inkl. Ausbilder max. 10 Personen
Wechsel innerhalb der Gruppen nicht zulässig
Theorieunterrichte finden getrennt für die einzelnen Gruppen statt
Mittagessen, Jausnen nur gruppenweise; die Gruppe bleibt zusammen
Lüften des Seminarraums alle 20 Minuten
Die Grundregeln wie die Einhaltung des Mindestabstandes, die Einhaltung der Hygienemaßnahmen
wie mehrfaches tägliches Händewaschen, Verzicht aufs Händeschütteln, Tragen eines Mund-Nasenschutzes
immer dann, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, Einhaltung der Regeln
von Beherbergungsbetrieben und den Seilbahnen sind selbstverständlich auch Teil der Handlungsanleitung
und der Regeln für die Aus- und Fortbildungslehrgänge.
Verantwortungsbewusstsein
Darüber hinaus werden die Lehrgangsteilnehmer durch die Ausbildungsleiter dahingehend sensibilisiert,
dass die Einhaltung der empfohlenen Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen auch außerhalb des
Lehrgangs eingehalten werden. Ansammlungen von Menschen, wie z.B. private Partys oder Lokalbesuche
sollen in der Zeit des Lehrgangs vermieden werden.
Es ist uns bewusst, dass die sozialen Kontakte, das Miteinander feiern auch zu einem Ausbildungskurs
gehört. Aber die Ausbildungssaison 2020/21 ist anders - muss anders verlaufen. Gefordert ist Verantwortungsbewusstsein,
Solidarität und Disziplin – das Gegenteil wie Egoismus, Verharmlosung der
Gefahren von Covid-19 und Undiszipliniertheit kann ganz schnell zum Ende eines ganzen Ausbildungslehrgangs
führen.
Covid-19-Präventionskonzept
Aufgrund der Bestimmungen der COVID-19-Maßnahmenverordnung ist für Lehrgänge
mit mehr als 50 Teilnehmern ein Covid-19-Präventionskonzept zu erstellen.
Der jeweilige Ausbildungsleiter übernimmt zusätzlich auch die Aufgabe des
Covid-19-Beauftragten für den Lehrgang.
AUSBILDUNG AKTUELL
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S C H W U N G
Covid-19 stellt vieles auf den Kopf – auch unsere Aus- und Fortbildungslehrgänge. Wenn alle aufeinander
schauen – sich an die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen halten – dann werden wir auch im Jahr
2020/21 vielen Lehrgangsteilnehmern ein Lächeln ins Gesicht zaubern können – mit der Übergabe des
Zeugnisses für die positive Absolvierung des Kurses und damit die Befähigung, als Schneesportlehrer
tätig zu werden oder den nächsten Schritt in der Schneesportlehrerausbildung geschafft zu haben.
Mit ABSTAND sicher durch den Winter
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AUSBILDUNG AKTUELL
Christian Abenthung
Geschäftsführer Tiroler Skilehrerverband
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eine steigende Mobilität zu erkennen,
die durch mitunter deutlich abweichende
Tourenbedingungen südlich
und nördlich des Alpenhauptkamms
ein beachtliches Ausmaß in Nord-,
Ost- und Südtirol, wie auch dem Trentino
annimmt.
Früher waren lawinen-relevante Informationen
in der Europaregion nur
über unterschiedliche Lawinenlageberichte
und verschiedenste Informationsquellen
zu beziehen, bei denen
dem Wintersportler auch sprachliche
Herausforderungen gestellt werden.
Die Vision eines gemeinsamen, mehrsprachigen
und grenzüberschreitenden
täglichen Service für die Bevölkerung
war der Ausgangspunkt für das
Projekt ALBINA.
Das Hauptziel von ALBINA war ein
gemeinsamer, multilingualer Lawinenlagebericht,
der die Öffentlichkeit
täglich über die Lawinensituation
in der gesamten Europaregion
informiert. Die Entwicklung von einheitlichen
Standards, technischen
Werkzeugen und Arbeitsabläufen,
die eine strukturierte und nachhaltige
Kooperation gewährleisten, bilden
die Basis für eine verstärkte Zusammenarbeit
der Lawinenwarndienste.
Abgestimmte Kommunikationsstrategien
unter Einbeziehung unterschiedlichster
Medienkanäle führen zu einer
breiten Verteilung des Lawinenlageberichts
und unterstützen in beiden
beteiligten Ländern die Kommunikation
risikorelevanter Information an
alle Interessenten.
SERVICE
30
Dieser Euregio - Lawinenlagebericht bietet aufgrund
der Harmonisierung, der Mehrsprachigkeit
und der breiten Informationsstreuung wesentliche
Chancen und Potentiale für eine Qualitätssicherung
in der Lawinenwarnung und damit
einhergehend eine Verbesserung des Risikomanagements
und der Risikoprävention.
Für die Öffentlichkeit besteht der Mehrwert dieses
grenzübergreifenden Projekts in einer zentralen,
einheitlichen und multilingualen Präsentation
des Lawinenlageberichts für die gesamte
Europaregion. Dadurch werden Schwierigkeiten
im Finden der Informationen mit Hilfe der zentralen
Homepage minimiert, sowie die Verständlichkeit
der sicherheitsrelevanten Informationen
mittels optimierter Kartendarstellungen der
Europaregion und multilingualen Textbausteinen
erhöht. Sämtliche Daten sind frei zugänglich und
für jeden kostenlos auf allen modernen Kommunikationskanälen
zu beziehen.
SERVICE S C H W U N G
31
S C H W U N G
Erste Erfahrungen und Neuerungen für 2020/2021:
Bereits im ersten Einsatz-Winter 2018/2019 bewies
das Produkt ALBINA seine Leistungsfähigkeit.
Obwohl eine komplette Neuentwicklung,
funktionierte es in den drei Ländern stabil und
ausfallsicher. In der kritischen Lawinensituation
Jänner 2019 hatten wir fast 1,2 Millionen Seitenzugriffe,
und am 14. Jänner 2019 ein Novum: die
damalige EUREGIO-Karte beinhaltete alle Gefahrenstufen,
von (teilweise) 5 in Tirol über 3 in
Südtirol bis zu 1 im Trentino…
Unser Produkt war auch im Winter 2019/2020
(trotz Lockdown Corona!) sehr gefragt, das zeigen
über 5 Millionen Seitenzugriffe. Darüber hinaus
konnte die Professionalität des Systems
eindrucksvoll bewiesen werden: obwohl alle Warner
der drei Länder ab Mitte März im Homeoffice
waren, wurde der tägliche Lawinenreport bis Anfang
Mai problemlos erstellt.
SERVICE
32
Rudi Mair beim Erstellen Lawinenreport
Rudi Mair beim Erstellen eines Schneeprofils
S C H W U N G
Für den kommenden Winter 2020/2021 haben
wir als ein innovatives ‚Service-Center‘ für Wintersportler
schon wieder einige Neuigkeiten:
So kommen zu den Sprachen Deutsch, Italienisch
und Englisch nun auch Französisch und Spanisch
dazu!
Es lohnt sich also für jeden Wintersportler, ganz
besonders für die Profis aus dem Bereich Skilehrer
und Bergführer, regelmäßig auf lawinen.
report vorbeizuschauen!
Einen schneereichen, lawinenarmen und virenfreien
Winter wünscht euch der Lawinör
Darüber hinaus wurde vor allem die Alpin-Wetterseite
komplett neu gestaltet: es gibt nun neben
aktuellen Analysedaten auch für 3 Tage im
Voraus Prognosen für Schneehöhen, Wind und
Temperatur! Dazu können für jede Region auch
mehr als zwei relevante Lawinenprobleme angeführt
werden.
Rudi Mair
SERVICE
33
S C H W U N G
»Das Hauptziel von ALBINA war ein gemeinsamer,
multilingualer Lawinenlagebericht in der
gesamten Europaregion.«
SERVICE
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N 47° 48'
29.079"
N 47° 48'
29.079"
ABKÜRZUNGEN
NEHMEN ANDERE.
LÖFFLER geht den härteren Weg der verantwortungsvollen
Produktion in Österreich/Europa.
SKI TOURING COLLECTION 2020 AT LOEFFLER.AT
N 47° 48'
29.079"
N 47° 48'
29.079"
SERVICE S C H W U N G
35
S C H W U N G
MIT
SICHERHEIT IN
DEN WINTER
CoV-Konzept. Skispass und Sicherheitsabstand, NMS-Maske und Sturmhaube, Sonnencreme
und Desinfektionsmittel. Die heurige Wintersaison ist anders. Aber sie ist vor allem eines: sicher.
Covid-19 sorgt dafür, dass die kommende
Wintersaison keine „normale“ wird. „Trotzdem
werden Schneevergnügen und Skispass
möglich sein – aber unter besonderen
Voraussetzungen“, erklärt der Obmann
des Fachverbandes der Seilbahnen, Franz
Hörl. Die Bundesregierung hat in Zusammenarbeit
mit der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
dafür gesorgt, dass diese
Voraussetzungen gegeben sind und im Leitfaden
„Sicherer Wintertourismus in Österreich
– Winterregeln“ zusammengefasst.
Für Seilbahnbetriebe wurde eine eigene
Handlungsanleitung für den Winterbetrieb
verfasst. „Diese einheitliche, strenge und
umfassende Vorgehensweise ist notwendig,
um bestmöglichen Schutz vor dem Virus zu
gewährleisten und Österreich als sicheres
Urlaubsland zu positionieren“, so Hörl. Der
Obmann betrachtet die Maßnahmen weniger
als Einschränkungen – sie sind die Garantie
dafür, dass Carven und Wedeln bedenkenlos
ausgeübt werden können.
Die zentrale Bestimmung für Sicherheitsmaßnahmen
in Seilbahnen bleibt auch im
kommenden Winter die Covid-19-Maßnahmenverordnung,
wonach Seilbahnen wie
Massenbeförderungsmittel zu behandeln
sind. Das bedeutet, dass gegenüber Personen,
die nicht im gemeinsamen Haushalt
leben, ein Abstand von mindestens einem
Meter einzuhalten ist, soweit dies möglich
ist. Eine NMS-Maske gehört in dieser Wintersaison
genauso zur Ausrüstung wie die
Skischuhe oder der Daunenanorak.
Es geht beim Stichwort „Wintersaison“ nicht
nur um Seilbahnen, Beherbergungs- und
Gastronomiebetriebe, sondern um eine
Vielzahl unterschiedlichster Unternehmen
mit ihren Mitarbeitern, die direkt oder in-
SERVICE
36
direkt an den Tourismus gekoppelt sind – von der
Lebensmittelbranche über den Sporthandel bis hin
zur Bauwirtschaft.
Bild: „TVB Serfaus-Fiss-Ladis“
S C H W U N G
„Das Virus kann sich nur ausbreiten, wenn wir ihm
leichtfertig den entsprechenden Platz einräumen“,
erklärt Franz Hörl, „mit den vorliegenden Regeln
und einem gesunden Maß an Eigenverantwortung
wird es uns gelingen, Covid-19 von unseren Pisten
fernzuhalten“, ist Franz Hörl überzeugt.
„Das Virus kann sich nur ausbreiten, wenn
wir ihm leichtfertig den entsprechenden
Platz einräumen, mit den vorliegenden Regeln
und einem gesunden Maß an Eigenverantwortung
wird es uns gelingen, Covid-19
von unseren Pisten fernzuhalten“
Tiroler Seilbahnwirtschaft
SERVICE
37
S C H W U N G
»Neue Produkte, die
dem Winter so richtig
einheizen.«
TECH
WorldCup Rebels e- Speed Head
Der World Cup Rebels e-Speed ist perfekt für den erfahrenen Skifahrer, der
langgezogene Radien liebt und Geschwindigkeit nicht scheut. Neben seinem
neuen, reduzierten Design verfügt der e-Speed auch über eine komplett neue
Konstruktion, was den Ski fehlerverzeihender und kraftsparender zu fahren
macht. Auch dieser Ski verfügt über die neue EMC- Technologie. EMC - Das
steht für Energy Management Circuit und ist das weltweit einzige elektronische
Ski- Dämpfungssystem, welches Vibrationen reduziert und die Stabilität erhöht.
Es werden keramische Piezoplatten vorne und hinten am Ski eingearbeitet. Die
Bewegungsenergie wird in elektronische Energie umgewandelt. Diese elektronische
Energie wird dazu verwendet, um negative Vibrationen zu absorbieren.
Der Ski wird wesentlich laufruhiger und stabiler. Dadurch kann man den
ganzen Tag auf einem höheren Level fahren. Der Ski passt sich auch besser
und schneller dem Gelände an. EMC ermöglicht also kontrolliertes Skifahren
kombiniert mit außergewöhnlichem Kantengriff – bei allen Konditionen.
Ortovox Skitouren-Rucksack und Skitouren-Outfit
Wir freuen uns auf den neuen Skitouren-Rucksack HAUTE ROUTE:
ein Alleskönner für Skitouren mit neuem, besonders bequemen,
ergonomischen Rückensystem.
Das neue BERRINO Skitouren-Outfit besteht aus Softshell-Produkten
mit einer wärmenden, atmungsaktiven Wollkanal-Struktur auf
der Innenseite. Für Damen und Herren. www.ortovox.com
SERVICE
38
UPDATE
ABS
Als Erfinder des Lawinenairbags steht ABS® für Protection in Adventure.2020 verdeutlicht ABS seine
Pionierstellung mit dem neuen Lawinenairbag A.LIGHT, dem Tagestourenrucksack A.CROSS mit Lawinenschutzausrüstung
und einer All-in-One App mit Skifinder-Beacon. www.abs-airbag.com
HOODED JACKET SPEED PRIMALOFT® NEXT (24163/24162)
Neue Wege gehen. Und dabei bewährte Kompetenz sowie jahrzehntelanges Knowhow
aus dem Spitzensport nutzen.
Dank dünner, jedoch sehr aktiver Isolation aus dem Hause PRIMALOFT® bietet die
HOODED JACKET SPEED das beste Gewichts-Wärme-Verhältnis und garantiert zuverlässigen
Wind- und Kälteschutz an Front und Kapuze. Das neue Material PRIMAL-
OFT® NEXT überzeugt durch geringes Gewicht, kleines Packmaß und wird ressourcenschonend
aus 58% Recycling-Polyester hergestellt. Innovatives Druckdesign und
raffinierter Materialmix mit Stretch-Fleece machen die Kapuzenjacke zum funktionalen
Hingucker – und sportlichen „Must-Have“ der Saison! www.loeffler.at
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SERVICE S C H W U N G
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S C H W U N G
HEALTH
CORNER
Dr. Robert Siorpaes
Facharzt für Orthopädie und orthopädische
Chirurgie in der Privatklinik Ritzensee
DAS MORTON NEUROM
Ursache für heftige Vorfußschmerzen
Wenn ein Patient nach längerer Belastung im
Schuh heftige Schmerzen am Vorfuß hat, dann
sollte man an ein Morton Neurom denken. Diese
Schmerzen haben ihre Ursache in einer kleinen
Nervengeschwulst, die zwischen den dritten und
vierten Zehen sitzt.
Die betroffenen Patienten müssen nach einer
längeren Gehzeit, wegen der starken Schmerzen,
den Schuh ausziehen. Auch eine Einlagenversorgung
bringt bei dieser Pathologie nur geringfügige
Verbesserungen.
Diagnose:
Die Diagnose stellt man durch das genaue Befragen
des Patienten. Wenn die Betroffenen
über diese belastungsabhängigen Schmerzen im
Schuh berichten, dann sollte man daran denken.
In manchen Fällen kann man das Nervenknötchen
mittels Kernspintomographie, oder auch
mit einer Ultraschall-Untersuchung feststellen,
aber ausschlaggebend ist die Vorgeschichte.
Manchmal ist es notwendig, das Knötchen mit
einer diagnostischen Betäubung nachzuweisen.
Verschwindet der Schmerz nach der Infiltration,
so ist das Vorhandensein des Knötchens bewiesen.
Natürlich gibt es auch andere Ursachen für die
Schmerzen am Vorfuß. Die Häufigste ist die Metatorsalgie
bei einem starken Spreizfuß, oder
auch die Entzündung in den Zehengrundgelenken.
Therapie:
Infiltrationen und Einlagenversorgung bringen
nur in max. 20% der Fälle eine Besserung.
Die Therapie der Wahl ist die chirurgische Entfernung
des Nervenknötchens. Dies ist ein relativ
einfacher Eingriff, den man in lokaler Betäubung
machen kann, wenn man sich bei der Diagnose
sicher ist.
SERVICE
40
Komplikationsmöglichkeiten:
Die häufigste und unangenehmste Komplikation ist ein Insgesamt ist die Operation eines Nervenknötchens
Bluterguss, der allerdings nach einigen Wochen wieder
abklingt. Nur ganz selten kommt es zu einem Nachgriff,
weil er den Patienten nach jahrelangen Schmer-
am Vorfuß für den Chirurgen ein sehr dankbarer Einwachsen
des Neuroms, sodass noch einmal operiert zen von eben diesen sehr effektiv befreit.
werden muss.
Schematische Darstellung eines Nervenknötchens Typischerweise strahlen die Schmerzen in die Zehen 3
zwischen den Grundgelenken des 3. Und 4. Zehens. und 4 aus, allerdings ist es oft schwierig die Schmerzen
am Vorfuß genau zu lokalisieren.
So sieht ein Nervenknötchen nach der Entfernung aus.
Orthopädie
Primar Dr. Robert Siorpaes
Privatklinik Ritzensee
5760 Saalfelden, Schmalenbergham 4
Tel. Nr.: 06582/794
E-Mail: robert.siorpaes@privatklinik-ritzensee.at
SERVICE S C H W U N G
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S C H W U N G
LAW
& ORDER
Kann ein Gast wegen Corona den gebuchten
Skikurs stornieren?
Mit dem Start in die Wintersaison steigen erwartungsgemäß die COVID-19-Infektionszahlen.
In dieser von Unsicherheit geprägten Situation fordern die Kunden größtmögliche
Flexibilität – auch von den Skischulen. Oft wollen sie bereits gebuchte Skikurse stornieren
und bestehen auf die Rückzahlung geleisteter Anzahlungen. In diesem Artikel soll beleuchtet
werden, ob und unter welchen Voraussetzungen das möglich ist.
1. Einleitung
Derzeit werden vielfach Reisewarnungen
ausgesprochen und Quarantänepflichten
verhängt. Die dadurch ausgelöste Unsicherheit
macht sich auch im Verhalten der Kunden
bemerkbar: Sie sind zurückhaltend mit Buchungen
oder wollen ohne Stornokosten von
bereits gebuchten Skikursen zurücktreten.
Skischulen sind zwar als Dienstleister an eine
flexible Arbeitsweise gewöhnt und können
im Normalfall auf Kundenwünsche flexibel
reagieren. Allerdings erschweren mittel- oder
kurzfristige Stornierungen von Skikursen die
Planungen für die Wintersaison erheblich
und gehen weit über üblicherweise gewohnte
Flexibilität hinaus.
Rechtlich stellt sich daher die Frage, ob Kunden
überhaupt kostenfrei von bereits gebuchten
Skikursen zurücktreten können, und wenn
ja, unter welchen Voraussetzungen.
2. Allgemeines zum Vertragsrücktritt
Sobald der Kunde verbindlich einen Skikurs
gebucht und die Skischule die Buchung bestätigt
hat, haben beide miteinander einen
Vertrag geschlossen.
Es ist dabei unerheblich, ob der Vertragsschluss
über Online-Buchungssysteme, persönlich
in den Skischulbüros oder per E-Mail
gebucht wird.
Ein zentraler Grundsatz unseres Zivilrechtes
ist jener, dass Verträge erfüllt und eingehalten
werden müssen („pacta sunt servanda“).
Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist
eine Vertragspartei zum einseitigen Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
SERVICE
42
SERVICE
S C H W U N G
Denkbare Gründe für einen berechtigten einseitigen
Vertragsrücktritt sind etwa Folgende:
ࠀ
ࠀ
Es könnte sein, dass ein Vertragspartner seine
Leistung nicht wie vereinbart erbringt. Das könnte
etwa sein, wenn der Gast die vereinbarte (An-
) Zahlung nicht leistet. Dann wäre die Skischule
nach entsprechender Mahnung zum Rücktritt
berechtigt.
Denkbar wären auch „Fehler“ im Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses, zB ein beachtlicher Irrtum
über den Vertragsinhalt.
Diese und weitere „alltäglichen Fälle“ sind jedoch
nicht Inhalt dieses Artikels. In diesem Artikel geht es
darum, ob Kunden wegen COVID-19 bereits gebuchte
Skikurse kostenfrei stornieren können. Dabei sind
folgende Fallgruppen vorstellbar:
ࠀ
ࠀ
ࠀ
Der Vertrag selbst sieht ein Rücktrittsrecht vor,
zB in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(„AGB“). Das kennen wir von Hotelbuchungen,
die man oft bis zu einem bestimmten Zeitraum
vor der Buchung kostenfrei stornieren kann. Eine
Skischule könnte daher etwa den Gästen auch
kurzfristige Stornomöglichkeiten bei der Buchung
anbieten.
Die Leistungserbringung wird aus Gründen unmöglich,
die keine Vertragspartei zu verantworten
hat. Werden etwa Staatsgrenzen geschlossen,
können Kunden nicht mehr nach
Tirol/Österreich einreisen. Gleiches gilt für einen
„Lockdown“, bei dem die Skilifte und Hotels geschlossen
werden.
Die Leistungserbringung ist zwar weiterhin prinzipiell
möglich, aber die Umstände, von deren
Bestehen die Parteien im Zeitpunkt des Vertragsabschluss
ausgegangen sind, haben sich
grundlegend geändert. Man spricht vom Wegfall
der Geschäftsgrundlage. Denkbar wäre hier eine
Quarantäneverpflichtung bei der Rückkehr des
Gastes in sein Herkunftsland, die im Zeitpunkt
der Buchung noch nicht bestanden hat.
3. Vertragliche Rücktrittsrechte
Sind Rücktrittsrechte in einem Vertrag vorgesehen,
können sie auch ausgeübt werden. Enthält etwa ein
Vertrag die Bestimmung, dass der Kunde im Fall
einer verpflichtenden Quarantäne bei der Rückkehr
ins Herkunftsland zum Rücktritt berechtigt ist, kann
er dieses Rücktrittsrecht auch wahrnehmen.
Solche vertraglichen Rücktrittsrechte können durchaus
sinnvoll sein, da sich Kunden eher für solche
Angebote entscheiden, bei denen sie unzweifelhaft
vertragliche Rücktrittsrechte haben als für solche,
bei denen sie sich auf gesetzliche, unter Umständen
vage Bestimmungen im Fall eines Rücktritts berufen
müssen.
Skischulen sollten aber darauf achten, dass vertragliche
Rücktrittsrechte klar und eindeutig formuliert
sind. Das bedeutet vor allem, dass die Gründe für
den Rücktritt eindeutig festgelegt werden und auch
limitiert sind.
Worauf sollte man bei solchen Formulierungen
achten?
ࠀ
ࠀ
ࠀ
Genaue Beschreibung der Rücktrittsgründe: Reicht
etwa allein schon eine Reisewarnung des Herkunftslandes
für einen Rücktritt oder bedarf es
auch einer Quarantäneverpflichtung bei der Rückkehr?
Sind Stornierungen immer kostenfrei oder gibt es
hier etwa eine Staffelung dergestalt, dass für besonders
kurzfristige Stornos eine Gebühr anfällt?
Hier gilt es allerdings zu bedenken, dass Stornogebühren
nur dann verlangt werden dürfen, wenn
dem Gast kein gesetzliches Rücktrittsrecht zukommt.
Ist etwa die Leistungserbringung unmöglich,
weil die Skilifte geschlossen sind, kann der
Kunde nicht zur Zahlung einer Stornogebühr verpflichtet
werden.
Gibt es Unterschiede je nach der gebuchten Art des
Skikurses: Gruppenkurse oder Privatunterricht?
Wird zB ein Privatkurs direkt vor Kursbeginn storniert,
dürfte es schwieriger sein, die dadurch freie
Kurseinheit an einen anderen Gast zu verkaufen.
43
S C H W U N G
4. Rücktrittsrechte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB)
Häufig schließen Skischulen ihre Verträge auf
Basis von allgemeinen Geschäftsbedingungen
(„AGB“). Bei AGB handelt es sich um standardisierte
Vertragsklauseln. Sie sollen es den Unternehmern
erleichtern, eine große Anzahl von
gleichartigen Verträgen abzuschließen.
Unter „Höherer Gewalt“ versteht die österreichische
Rechtsprechung zum Beispiel Naturkatastrophen,
Kriege oder bürgerkriegsähnliche
Zustände. Epidemien und Pandemien werden
für gewöhnlich auch dazugezählt (zum Beispiel
die SARS-Pandemie im Jahr 2005). Es sind
also Umstände, die weder vorhersehbar noch
abwendbar und von keiner der Vertragsparteien
zu verantworten sind.
Bei der Formulierung von AGB ist besondere
Vorsicht geboten, da Gerichte sie sehr streng
prüfen. Es gibt eine Reihe von unzulässigen
Klauseln, um die Konsumenten vor allzu einseitig
formulierten AGB zu schützen.
Wesentlich ist Folgendes: Kunden, die einen
Skikurs buchen, werden in aller Regel Verbraucher
sein. Für diese gelten in Österreich spezielle
Vorschriften. Wichtigste Grundlage ist das
Konsumentenschutzgesetz (KSchG), das strikte
Vorgaben für die Gültigkeit von solchen Klauseln
in den AGB von Verbraucherverträgen enthält.
Zu achten ist auch darauf, dass dem Kunden die
AGB bereits vor oder spätestens bei Vertragsabschluss
bekannt sein müssen. Werden AGB
auf dem Zahlungsbeleg abgedruckt (Quittung)
oder mit dem Bestätigungsmail mitversandt, so
reicht dies nicht aus. In diesen Fällen gelten die
AGB als nicht vereinbart.
Es ist daher grundsätzlich zu empfehlen, den
Kunden die aktuellen AGB auf der eigenen
Homepage sowie auch als Aushang in den
Skischulbüros zur Durchsicht zur Verfügung zu
stellen. Außerdem sollten Kunden bei Online-
Buchungen verpflichtend die Geltung der AGB
vor dem Abschluss der Buchung durch Ankreuzen
bestätigen müssen.
Um Unsicherheiten zu beseitigen, was als „höhere
Gewalt“ zählt und was nicht, empfiehlt sich
eine vertragliche Regelung.
Die Aufnahme einer „Höheren-Gewalt-Klausel“
zB in die AGB schafft hier Klarheit. Dabei soll in
einem ersten Schritt festgelegt werden, welche
Ereignisse vom Begriff der höheren Gewalt
genau umfasst sein sollen.
Unzulässig wird es dabei gegenüber Konsumenten
sein, die gesetzlichen Fälle der „Höheren
Gewalt“ einzuschränken. In diesem Sinn wäre
etwa eine Vereinbarung unzulässig, einen unvorhersehbaren
„Lockdown“ mit Schließung der
Hotels/Bergbahnen als Umstand zu definieren,
der keine „Höhere Gewalt“ darstellt und den
Kunden trotz Leistungsentfall zur Zahlung der
Kursgebühr oder eines Stornos verpflichtet.
Grundsätzlich gilt also: Verhindert ein Umstand
höherer Gewalt die Vertragserfüllung gänzlich,
ist der Kunde zum kostenfreien Vertragsrücktritt
berechtigt. Man könnte allenfalls
noch andenken, dass der Kunde zur Abgeltung
einen Gutschein anstelle der Rücküberweisung
akzeptieren muss. Aber auch das ist zumindest
gegenüber Konsumenten nicht zulässig (bzw.
nur dann, wenn sie den Gutschein freiwillig
akzeptieren).
5. Vertragsrücktritt wegen Höherer Gewalt
Treten Umstände „höherer Gewalt“ ein, kann die
Leistung regelmäßig nicht oder nicht zum vereinbarten
Zeitpunkt (zB geplante Urlaubszeit)
erbracht werden.
6. Wegfall der Geschäftsgrundlage
Es sind auch Umstände denkbar, bei denen die
Leistung nicht grundsätzlich unmöglich wird,
sondern sich „nur“ die Frage stellt, ob es dem
Kunden noch zumutbar ist, den Skikurs anzutreten.
SERVICE
44
Solche Fälle liegen etwa bei einer Reisewarnung
und/oder bei verpflichtender Quarantäne
im Fall der Rückkehr ins Herkunftsland vor. In
solchen Fällen kann der Skikurs grundsätzlich
stattfinden, aber der Gast setzt sich bei Teilnahme
vielleicht einem erhöhten Gesundheitsrisiko
aus oder erleidet erhebliche Nachteile durch die
verpflichtende Quarantäne bei der Rückkehr.
Es ist daher denkbar, dass Reisewarnungen
und/oder Quarantäneverpflichtungen zu einem
Vertragsrücktritt berechtigen könnten. Der
Grund liegt darin, dass sich seit dem Vertragsabschluss
die äußeren Umstände so sehr geändert
haben, dass die Parteien in Kenntnis dieser
Umstände den Vertrag gar nicht abgeschlossen
hätten. Man nennt dies den „Wegfall der Geschäftsgrundlage“.
Ein Wegfall der Geschäftsgrundlage berechtigt
aber nur dann zum Vertragsrücktritt, wenn
ࠀ
ࠀ
ࠀ
der, der den Rücktritt erklärt, nicht für die
geänderten Umstände verantwortlich ist
(„es nicht aus seiner Sphäre stammt“),
die Umstände unvorhersehbar waren und
die Erfüllung des Vertrages für ihn unzumutbar
ist.
Legt man diese Voraussetzung auf die COVID-
19-Situation um, ergibt sich folgendes Bild:
verbundene Quarantäneverpflichtungen für
die Kunden vorhersehbar sein. Hierzu gibt es
aber noch keine Judikatur. Denkbar ist etwa,
dass der Kunde sehr kurzfristig bucht und
allgemein damit gerechnet wurde, dass eine
Reisewarnung wahrscheinlich ausgesprochen
wird. Noch klarer liegt der Fall, wenn
der Kunde bucht und eine Reisewarnung bereits
zu diesem Zeitpunkt vorliegt.
Wenn auch nur eine dieser drei Bedingungen
nicht vorliegt, berechtigt der „Wegfall der Geschäftsgrundlage“
nicht zum Vertragsrücktritt.
Häufig wird unklar sein, ob einerseits die Reise
noch „zumutbar“ ist und andererseits, ob die
geänderten Umstände vorhersehbar waren. Es
empfiehlt sich daher, dies möglichst klar vertraglich,
zB in den AGB, zu regeln. Vertraglich
könnte man die Einräumung eines Rücktrittsrechts
von der Dauer der Quarantänepflicht
abhängig machen. Dies dürfte rechtlich aber
ohnehin nur zulässig sein, wenn die damit verbundene
Quarantäne vorhersehbar war. Es
lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt mangels
höchstgerichtlicher Judikatur nicht mit Sicherheit
beurteilen, ob solche Klauseln einer Überprüfung
durch den Obersten Gerichtshof standhalten
würden.
7. Fazit
S C H W U N G
ࠀ
ࠀ
ࠀ
Weder Reisewarnungen noch Quarantänevorschriften
sind vom Gast zu verantworten.
Diese Voraussetzung ist daher erfüllt.
Reisewarnungen und insbesondere auch
Quarantäneverpflichtungen sind nach der
österreichischen Rechtsprechung in der Regel
Umstände, die den Antritt der Reise als
unzumutbar erscheinen lassen. Im Einzelfall
kann es aber auch zu einer anderen Beurteilung
kommen – denkbar wäre etwa ein Fall,
in dem es „nur“ eine Reisewarnung gibt und
der Gast bereits eine Corona-Erkrankung
hinter sich hat, wobei eine Neuinfektion und
auch das Risiko, andere anzustecken, deshalb
ausgeschlossen zu sein scheinen.
Allerdings könnte der Ausspruch der Reisewarnungen
für Tirol/Österreich und damit
Zusammenfassend ist zur Frage, wann Gästen
ein Rücktrittsrecht vom gebuchten Kurs zukommt,
Folgendes auszuführen:
ࠀ
ࠀ
Verträge sind grundsätzlich einzuhalten.
Vertragsrücktritte bzw. Stornierungen sind
nur zulässig, wenn diese der Vertrag selbst
oder das Gesetz erlauben.
Maßnahmen im Rahmen von COVID-19 können
Umstände darstellen, die den Gast zum
kostenfreien Rücktritt berechtigen, wenn ein
Fall „höherer Gewalt“ vorliegt. Ein solcher
Fall höherer Gewalt liegt immer dann vor,
wenn die Leistung nicht erbracht werden
kann, zB weil die Seilbahnen geschlossen
haben.
SERVICE
45
S C H W U N G
ࠀ
ࠀ
ࠀ
Der Gast hat unter Umständen auch dann
ein kostenfreies Rücktrittsrecht, wenn die
Leistungserbringung zwar grundsätzlich
möglich ist, aber dem Gast nicht zumutbar
ist, die Leistung in Anspruch zu nehmen. Das
könnte etwa dann der Fall sein, wenn das
Herkunftsland längere Quarantäne bei der
Rückkehr aus dem Urlaubsland vorschreibt.
Voraussetzung für einen solchen „Wegfall
der Geschäftsgrundlage“ ist aber, dass die
geänderten Umstände (zB Quarantäneverpflichtung)
die Inanspruchnahme der Leistung
nicht nur unzumutbar machen, sondern
ihr Eintritt auch nicht vorhersehbar war.
Oft ist unklar, ob und wann ein Fall der „höheren
Gewalt“ oder des „Wegfalls der Geschäftsgrundlage“
vorliegt. Es empfiehlt
sich daher eine vertragliche Regelung, zB in
den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zu beachten ist dabei aber, dass
ࠀ
insbesondere gegenüber Konsumenten deren
gesetzliche Rücktrittsrechte nicht eingeschränkt
werden dürfen. Sie können auch
nicht zu Stornozahlungen verpflichtet werden,
wenn ihnen schon von Gesetzes wegen
ein Rücktrittsrecht zusteht.
Reisewarnungen könnten eine Reise unzumutbar
machen, wenn damit ein Gesundheitsrisiko
verbunden ist. Das gilt noch viel
mehr, wenn zusätzlich eine Quarantäneregelung
bei der Rückkehr gilt. Dabei ist aber
in jedem Fall auch zu prüfen, ob die Warnung
bzw. Quarantäneverpflichtung vorhersehbar
war. Waren die Beschränkungen im
Zeitpunkt der Buchung etwa schon in Kraft,
kann der Kunde wahrscheinlich nur dann vom
Vertrag zurücktreten, wenn ein solches Rücktrittsrecht
vertraglich vereinbart war oder
ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht, zB
nach dem E-Commerce-Gesetz, besteht.
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Größen 46 und 56
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Für Herren
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SERVICE
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SEIT ZEHN JAHRZEHNTEN SCHREIBT DIE SKISCHULE ARLBERG
SKISPORTGESCHICHTE AM ARLBERG
1921 - 2021
Im Jahre 1902 fanden erstmals Skikurse auf den Hängen von St. Anton und St. Christoph statt.
1907 nahm sich Hannes Schneider der Hotelgäste im Ort an.
Bereits ab dem Winter 1908/09 fanden jeweils ab dem 1. Jänner wöchentliche Skikurse in St. Christoph
und St. Anton statt.
1911 musste Hannes Schneider zum k.k. Artillerieregiment „Kaiser“ Nr. 14 einrücken, durfte jedoch
schon Ende des Jahres wieder zum Arlberg zurückkehren.
Im Ersten Weltkrieg war er unter anderem einer Bergführerkompanie zugewiesen, in der er als Instruktionsoffizier
Skikurse abhielt. Den Krieg überstand er ohne schwerwiegende Verletzungen, sodass
er nach seiner Rückkehr ins zivile Leben am 8. November 1918 unmittelbar wieder als Skilehrer arbeiten
konnte.
Der offizielle Start der Skischule Arlberg war im Jahre 1921 – daher auch unser Leitsatz: „Skischule
Arlberg – Die Skischule mit Tradition“.
Zu diesem Zeitpunkt setzte Hannes Schneider einen weiteren Meilenstein der Skigeschichte. Er gründete
in St. Anton am Arlberg eine Skischule, in der die Schüler entsprechend ihres Könnens in verschiedene
Gruppen eingeteilt waren und nach festgelegten Richtlinien von ausgebildeten Skilehrern
unterrichtet wurden.
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Hannes Schneider Skikurse in St. Anton am Arlberg
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Die theoretischen Grundlagen für den Skiunterricht schuf Hannes Schneider gemeinsam mit anderen.
Ein Freund und Wegbegleiter war Rudolf Gomperz.
Gemeinsam mit dem Hotelier Carl Schuler war er ein früher Förderer von Hannes Schneider. Er unterstützte
als Publizist und Organisator über 30 Jahre lang Hannes Schneiders Aufstieg, mit dem er
gemeinsam die Arlberg-Technik entwickelte und 1926 die Deutschen Arlberg – Kurse – Schneider ins
Leben rief.
Für die wachsende Anzahl von Touristen erschien 1927 auch der erste Skiführer für das Arlberggebiet
und die Verwall Gruppe. Gomperz war der Verfasser des Buches von Hannes Schneider „Auf Schi in
Japan“ sowie vieler Publikationen mehr.
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Hannes Schneider – Arlberg Technik
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Dass St. Anton in Skifahrerkreisen rasch bekannt wurde, hatte auch maßgeblich mit den in den
frühen 20er Jahren und beginnenden 30er Jahren am Arlberg gedrehten Skispielfilmen von Arnold
Fanck mit den besten Skiläufern zu tun.
Durch diese Filme begeisterte man Hunderttausende für den Skisport und der Name Hannes Schneider
wurde weltbekannt.
Schneider spielte in fünfzehn der damals sehr populären Skifilme mit, dazu zählen das "Wunder des
Schneeschuhs" (1919/20) sowie der Filmklassiker „Der weiße Rausch“ (1930/31) von Dr. Arnold Fanck.
Schneiders Ruf war mittlerweile bis nach Japan vorgedrungen. Am 24. Februar 1930 trat er die lange
Reise per Zug an. Auf fast allen Stationen seiner Japan-Reise hielt er Vorträge und Seminare und
erläuterte seine Arlberg-Technik.
Der Filmklassiker „Der weiße Rausch“ (1930/31) von Dr. Arnold Fanck.
Am 13. März 1938 wurde Schneider von den Nationalsozialisten aus politischen Gründen verhaftet
und ins Gefängnis nach Landeck gebracht. Er hatte sich nach dem Anschluss Österreichs mehrfach
öffentlich gegen das Nazi-Regime und seine Methoden ausgesprochen und war seinen jüdischen
Freunden wie bspw. Rudolf Gomperz beigestanden. In seiner Skischule verwahrte er sich gegen jegliche
Nazi-Parolen und Ideologien, zudem entließ er einen Skilehrer, der NS-Propaganda betrieb. Auch
weigerte er sich, in seiner Skischule nur Arier zu unterrichten.
Aufgrund internationalen Drucks und nicht zuletzt aufgrund von Bemühungen von Arnold Lunn wurde
er am 10. April 1938 wieder freigelassen.
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„Der weiße Rausch“: Hannes Schneider, Leni Riefenstahl, Rudi Matt
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Man entzog ihm jedoch das Skilehrerpatent;
damit war er praktisch mit einem Berufsverbot
belegt. Er emigrierte mit seiner Familie im
Jänner 1939 in die Vereinigten Staaten, wo er
im Bundesstaat New Hampshire eine Skischule
übernahm und am Mount Cranmore ein beachtliches
Skigebiet nach seinen Vorstellungen
schuf.
Hannes Schneiders Ski School in New
Hampshire – Mount Cranmore
Im Zweiten Weltkrieg war er als Ausbilder für
die 10. US-Gebirgsdivision tätig, in der sein Sohn
Herbert als Soldat diente.
Schneider baute das Ski-Resort am Mount Cranmore
weiter aus. Trotz einiger Reisen in seine
alte Heimat am Arlberg, blieb sein Wohnsitz in
den Vereinigten Staaten, wo er im Alter von 65
Jahren an einem Herzinfarkt verstarb.
Seit dem 19. Jahrhundert ist der Arlberg Heimat zahlreicher Skipioniere.
Querfahrt mit Spitzkehre – so bewältigte man früher die Schneehänge. Anfang des 20. Jahrhunderts
entwickelten Arlberger Skipioniere wie Hannes Schneider den Stemmbogen als Vorläufer des Parallelschwungs.
Die Arlbergtechnik revolutionierte das Skifahren. Skilehrer der Skischule Arlberg – es
waren 36 an der Zahl - wie unter anderem Pfeifer Friedl, Gabl Pepi, Marth Toni, Schweiger Ludwig,
Fahrner Karl, Staffler Sepp, Tschol Alfred, Haueis Edi, Nöbl Ferdl uvm. lehrten diesen Stil von Japan
bis Amerika.
Gemeinsam haben sie St. Anton am Arlberg zur Wiege des alpinen Skilaufs und das Skigebiet über
die Landesgrenzen hinaus bekannt gemacht. Ihr Mut, ihr fortschrittliches Denken und ihre Innovationskraft
sind es, die dazu führen, dass „DER ARLBERG“ heute noch Geschichte schreibt.
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Ein Jahrhundert Skischule Arlberg
Der legendäre Skipionier Hannes Schneider
(1890-1955) wurde in Stuben geboren. Ab 1907
war er gerade einmal 17jährig der erste Skilehrer
am Arlberg und revolutionierte mit der „Arlberg-
Schule“ die Technik des Skifahrens.
1921 gründete er die erste Skischule Österreichs
am Arlberg – die Skischule Arlberg. Hannes
Schneider war unter anderem auch Ehrenbürger
der Gemeinden St. Anton am Arlberg und North
Conway (USA).
Hannes Schneider
Salcher und Eichinger leiteten während der
harten Kriegsjahre 1938-1946 die Skischule
Arlberg.
Rudi Matt
Nach dem zweiten Weltkrieg wurden sie von zwei
bekannten Rennläufern und Stammlehrern der
Skischule abgelöst.
Matt Rudi (war ein österreichischer nordischer
und alpiner Skisportler. 1936 wurde er
Weltmeister im Slalom) und Sepp Fahrner
bauten ab 1946 -1974 das Skischulwesen in
St. Anton und St. Christoph weiter aus und
führten die Skischule bis 1974 zu immer neuen
Erfolgen.
Einmalig in der Geschichte der Skischule Arlberg,
dass zwei Skischulleiter Konzessionsträger waren.
Für dies gab es sogar ein eigenes Gesetz in der
Tiroler Landesregierung.
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Sepp Fahrner
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1974 erhielt Karl Schranz von der Tiroler
Landesregierung die Konzession zur Führung der
Skischule Arlberg. Karl zählt zu den
erfolgreichsten und bekanntesten ehemaligen
Skirennläufern Österreichs. Er wurde dreimal
Weltmeister und gewann zweimal den
Gesamtweltcup.
Karl Schranz
Harald Rofner
Rofner Harald führte die Skischule Arlberg von
1986 bis 1993.
Harald ist ein ehemaliger österreichischer
Skirennläufer.
Er wurde zweimal Österreichischer Meister im
Slalom und belegte drei Podestplätze im
Skiweltcup.
1973 beendete Harald seine Karriere bei den
Amateuren und er wechselte zu den Profirennen
in die USA, an denen er bis 1975 teilnahm.
Richard Walter
Richard Walter ist seit 1993 Leiter der Skischule
Arlberg, sowie seit November 1998 Präsident des
Tiroler Skilehrerverbandes, seit Oktober 2003
Präsident des Österreichischen
Skischulverbandes und seit 2008 Präsident des
Europäischen Skilehrerverbandes.
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Die rasche Entwicklung im Tourismus machte auch vor der Skischule Arlberg nicht halt. Mittlerweile
beschäftigt die Skischule in der Hauptsaison nahezu 400 einheimische und international geprüfte
Schneesportlehrer.
Die Entwicklung des Wintersports im Allgemeinen und im Skilehrwesen im Besondern zeigte in den
letzten Jahren, dass die Bedürfnisse der Skischulgäste immer stärker zu vielfältigen Angeboten des
Wintersportes tendieren. Diese Entwicklungen sind für den Schneesport und den Wintertourismus
sehr erfreulich und ein positiver Faktor für mehr Wertschöpfung und mehr Beschäftigung in den österreichischen
Skischulen.
Die Skischule Arlberg legt größten Wert auf eine polysportive Ausbildung ihrer Schneesportlehrer.
Unsere Skilehrer müssen in der Lage sein auf die Bedürfnisse der Gäste einzugehen.
Heute sind wir ein GESAMTANBIETER in Sachen Schneesport - egal ob Ski, Snowboard, Langlauf,
Telemark, On Piste und Off Piste Guiding, Privatunterricht, Kinderunterricht, Kinderrestaurants, Erlebniswelten,
Kindergarten, No Handicap usw.
Ein besonderes Augenmerk legen wir auf das Thema der Schneesportlehrer als Dienstleister. Hier liegt
unser Fokus im Bereich der emotionalen und sozialen Kompetenz. Unser Ziel = der zufriedene Gast!
Wir nehmen zukünftige Herausforderungen an und werden weiterhin mit viel Motivation und Idealismus
ans Werk gehen.
Unser Motto lautet:
100 JAHRE
Bätz Patrick – Schneesportlehrer der Skischule Arlberg und Ausbildner der staatlichen Skilehrer-Ausbildung
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ABSCHWUNG
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Impressum – SCHWUNG Nr. 3
Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Tiroler Skilehrerverband, Anichstraße 29, 6020 Innsbruck, Österreich, Präsident Richard Walter
Chefredaktion: Christian Abenthung und Sophia Beermeister / Grafik: Zimmermann-Pupp Werbeagentur / Eigenverlag / Druck: Athesia /
Bildnachweise: Tiroler Skilehrerverband, Schöffel, Head, Helena Beermeister, Ortovox, Zanier, Lizum 1600 – Hotel und Kompetenzzentrum
Snowsport Tirol, Heidi Neururer, Innsbruck Tourismus, F.E.M.P.S, Waldhart, Tirol Werbung, Patrick Bätz, Vitalpin, SunKid, Rudi Mair LWD Tirol,
Euregio Lawinenreport, Löffler, ABS, Tiroler Seilbahnwirtschaft, TVB Serfaus-Fiss-Ladis, Head, Dr. Robert Siorpaes, Greiter Pegger Kofler &
Partner, Skischule Arlberg, Richard Walter, Sunkid, Freepik
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