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Anzeiger 09-2021

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Nr. 19 –- Freitag, 8. 5. Januar März 2021

GZA AZA 3860 Meiringen, 27. Jahrgang

ANZEIGER

OBERHASLI

Wöchentliches amtliches Publikationsorgan der Gemeinden

Guttannen, Hasliberg, Innertkirchen, Meiringen und Schattenhalb.

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Verlag, Druck und Expedition: Pauli AG, Druck & Verlag, Kirchgasse 1, 3860 Meiringen, 033 971 32 71


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Anzeiger Oberhasli

Wichtige Nummern

Ärztlicher Notfalldienst

Telefonnummer des ärztlichen Notfalldienstes

im Gebiet Meiringen/Hasliberg.

0900 57 67 47 (CHF 3.23/Min.) Die Notfall

nummer 144 bleibt unverändert.

Apotheken-Notfalldienst

Tel. 033 971 44 33 / 033 971 11 17

Beratungstelefon

für Angehörige von psychisch kranken

Menschen 079 309 65 55 Kostenloses

Angebot der Psychiatrischen Dienste

der Spitäler fmi AG

Ärztliche Onlinepraxis

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Auto-Pannen- und Un fall dienst

Tag und Nacht, Tel. 033 9 716 716

Anlaufstelle Überlastung Landwirtschaft

(AUL)

Telefon 079 200 00 44

Montag – Samstag von 8h – 20h

info@aul-be.ch

Bestattungsdienst

Roland und Beatrice Santschi

Tel. 033 971 68 75

Impressum

Verlag, Druck und Expedition:

Verlag Anzeiger Oberhasli und Brienz

PAULI AG, Druck & Verlag,

Kirchgasse 1, Postfach 592,

3860 Meiringen, Tel. 033 971 32 71

Inserate

Pauli AG

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Mail: info@anzeigeroberhasli.ch

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Grundsätzlich werden alle Mails bestätigt.

Bitte melden Sie sich, wenn Sie keine Bestätigung

erhalten haben (für nicht erschienene

Publikationen oder Inserate können wir keine

Haftung übernehmen).

Erscheint wöchentlich einmal am Freitag,

(Ausnahmen vor Feiertagen) und wird in alle

Haushaltungen (mit Steuersitz im Oberhasli und

Brienz) zugestellt.

Auflage: 7’053 Exemplare

Annahmeschluss für amtliche und nichtamtliche

Inserate: spätestens Dienstag,11.00 Uhr

(Ausnahmen vor Feiertagen)

Printausgabe hergestellt aus 100% Recyclingpapier

Die Jungschar Hasliberg

startet wieder

Thema – Auf Fels gebaut

Sa. 6. März, 14.00-17.00 Uhr

Treffpunkt bei der

Kirche Hohfluh

Die Jungschi freut sich

auf Ihren Besuch

Gemeinschaftsschiessanlage

Uesseri Urweid

Schiesspublikation 2021

In der Gemeinschaftsschiessanlage

Uesseri Urweid wird

ab Anfang März bis Mitte November

an etlichen Wochenenden,

insbesondere auch in

der Woche vor dem Feldschiessen

scharf geschossen.

An den Schiesstagen wird jeweils

der rot/weiße Windsack

aufgezogen.

Die Gefahrenzone, die mit

rot/weißen Tafeln markiert ist,

darf nicht betreten werden.

Obligatorische Schiesstage:

Montag, 05. April 21:

16.00 bis 19.00 Uhr

Freitag, 07. Mai 21:

18.00 bis 20.00 Uhr

Freitag, 20. August 21:

18.00 bis 20.00 Uhr

Nr. 9 Freitag, 5. März 2021

Pistolensektion

Oberhasli Meiringen

Schiesspublikation 2021

Vom 03. März 2021 bis 15. November

2021 wird im BLW - Pistolenstand

in Unterbach wöchentlich

einmal, bei Bedarf zweimal, sowie

am 2. Januar 2022 scharf geschossen.

Das Schiessen an einem Sonntag

wird auf das Eidg. Feldschiessen

vom Sonntag, 30. Mai von 09.00 -

12.00 Uhr beschränkt. Während den

Schiesszeiten wird der rot/weisse

Warnsack aufgezogen und der

Waldweg abgesperrt. Das Betreten

der Gefahrenzone ist während des

Schiessbetriebes strengstens verboten.

Das Bundesprogramm kann an folgenden

Tagen geschossen werden:

Samstag, 08. Mai

15.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch, 12. Mai

17.00 – 19.30 Uhr

Samstag, 07. August

15.00 – 18.00 Uhr

Das Jahresprogramm mit den

Schiesszeiten wird zudem am

Anschlagbrett der Gemeinde in

Unterbach angeschlagen.

20 Jahre

Der Vorstand

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Anzeiger Oberhasli

Guttannen

Einwohnergemeinde Guttannen

Baupublikation

Gesuchsteller:

Therese und Beat Tännler, Reindli 388,

3864 Guttannen

Projektverfasser:

Hansueli Teuscher, Stegmatte 222, 3816 Lütschental

Bauvorhaben:

Abbruch Geb. Nr. 362a, Neubau Geräteunterstand

Standort:

Sonnseite, Parzelle 417/1056, Koordinaten

2'665’288/1'167’596

Nutzungszone

Landwirtschaftszone

Ausnahme:

– Unterschreiten des Gebäudeabstandes, Art. 212

und Art. A141 GBR

Schutzzone:

Gewässerschutzzone üB

Auflage- und Einsprachestelle:

Gemeindeverwaltung, Plätzli 186, 3864 Guttannen

Auflage- und Einsprachefrist:

05. März bis 05. April 2021

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten

Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sind schriftlich und begründet innerhalb

der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen,

ebenfalls allfällige Lastenausgleichsbegehren. Lastenausgleichsansprüche,

die nicht innert der Einsprachefrist

angemeldet werden, verwirken.

Guttannen, 04. März 2021

Gemeindeschreiberei Guttannen

Einwohnergemeinde Guttannen

Inkraftsetzung Änderungen

Organisationsverordnung

Am 01. März 2021 hat der Gemeinderat die Änderungen

der Organisationsverordnung (organisatorische

Anpassungen, Streichung Anhang II,

Funktionendiagramm Schule) beschlossen.

Die Änderungen treten, vorbehältlich allfälliger dagegen

erhobener Beschwerden auf den 01. April

Nr. 9 Freitag, 5. März 2021

2021 in Kraft. Die Organisationsverordnung kann

auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen

werden.

Die Genehmigung wird hiermit unter Hinweis auf

Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 öffentlich

bekanntgegeben.

Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss kann innert

30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli, Schloss

1, 3800 Interlaken, erhoben werden.

Guttannen, 02. März 2021

Gemeinderat Guttannen

Einwohnergemeinde Guttannen

Die Gemeinde Guttannen ist eine kleine aber feine

Gemeinde mit rund 280 Einwohner*innen am Fusse

des Grimselpasses.

Wir suchen per sofort oder nach Vereinbarung als

Ergänzung für unser kleines motiviertes Team eine

engagierte Persönlichkeit als

Finanzverwalter*in (Beschäftigungsgrad 100 %)

Ihre Hauptaufgaben sind:

– Sie sind für die fachliche, organisatorische Führung

der Finanzverwaltung zuständig. Diese umfasst

die Bereiche Finanzen, Gebühren, Informatik

und das Versicherungswesen.

– Sie tragen die Verantwortung für das Rechnungswesen,

erstellen den Finanzplan und den jährlichen

Voranschlag und leiten die Jahresabschlussarbeiten.

Sie überwachen den Zahlungsverkehr und die

Liquidität und üben Finanzkontrollaufgaben aus.

– Sie arbeiten mit den zuständigen Ressortchefs im

Gemeinderat eng zusammen, bereiten Gemeinderatsgeschäfte

vor und führen Entscheide aus.

– Sie sind Ansprechperson für die Bevölkerung

und Amtsstellen.

Das erwarten wir von Ihnen:

– Diplom als Finanzverwalter*in oder die Bereitschaft,

dieses zu erlangen oder höhere Weiterbildung

im Bereich Betriebswirtschaft und/oder im

Finanz- und Rechnungswesen.

– Fundiertes Fachwissen, wenn möglich gekoppelt

mit einigen Jahren Berufserfahrung, idealerweise in

einer vergleichbaren Funktion.

– Gute Kenntnisse der öffentlich-rechtlichen Vorgaben.

– Projekterfahrung, Teamfähigkeit und Durchsetzungsvermögen.

– Eigenverantwortliche, selbständige und exakte

Arbeitsweise.

– Freude am Kontakt mit verschiedensten An-


Anzeiger Oberhasli

spruchsgruppen, gute Umgangsformen, Dienstleistungsorientierung.

Sind Sie eine fachlich ausgewiesene und auch

menschlich überzeugende Persönlichkeit, die mit

Freude die Zukunft unserer Gemeinde mitgestalten

will, dann sollten Sie sich unbedingt bewerben.

Das bieten wir Ihnen:

– Eine interessante, anspruchsvolle und abwechslungsreiche

Fachaufgabe.

– Gestaltungsspielraum und Selbständigkeit innerhalb

des Verantwortungsbereichs.

– Zeitgemässe Anstellungsbedingungen und Infrastruktur.

Wir freuen uns auf Ihre vollständige Bewerbung mit

den üblichen Unterlagen bis zum 26. März 2021 an

den Gemeinderat, Plätzli 186, 3864 Guttannen, mit

dem Vermerk „Stellenbewerbung Finanzverwalter“,

Allfällige Fragen beantwortet Ihnen gerne unser Gemeindepräsident

Werner Schläppi, Tel. 079 356 09 28.

Innertkirchen

Einwohnergemeinde Innertkirchen

Baupublikation

Gesuchsteller:

Kehrli Kilian, Zwischenstegen 134a, 3863 Gadmen

Projektverfasser:

dito Gesuchsteller

Bauvorhaben:

Sanierung und Umbau bestehendes Wohnhaus;

Energietechnische Sanierung und Erneuerung,

Ausbau Dachgeschoss

Standort:

Zwischenstegen 134a

Parzellen Nr.:

1632

Koordinaten:

2`666`361 / 1`174`902

Nutzungszone:

Landwirtschaftszone

Ausnahmen:

– Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone

(Art. 24 RPG)

– Unterschreiten der Raumhöhe (Art. 67 BauV)

Schutzzone:

Gewässerschutzzone A

Auflage- und Einsprachefrist:

bis 6. April 2021

Nr. 9 Freitag, 5. März 2021

Auflage und Einsprachestelle:

Gemeinde Innertkirchen, Grimselstrasse 1,

3862 Innertkirchen

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen

und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und

begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist

einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren

um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche,

die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet

werden, verwirken. Bei Kollektiveinsprachen und

vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen

ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe

rechtsverbindlich zu vertreten

(Art. 35b BauG).

3862 Innertkirchen, 1. März 2021

Bauverwaltung Innertkirchen

Einwohnergemeinde Innertkirchen

Baupublikation

Gesuchsteller:

Soldati Patrice, Obermad 337, 3863 Gadmen

Projektverfasser:

Dito Gesuchsteller

Bauvorhaben:

Sanierung und Umbau bestehendes Wohnhaus/

Wohnung, Erweiterung Eingangsbereich Nordseite,

Neubau Balkon auf Nord- und Südseite, Einbau

Studio im Untergeschoss

Standort:

Obermad 337

Parzellen Nr.:

1510

Koordinaten:

2`670`450 / 1`176`771

Nutzungszone:

D - Dorfzone

Ausnahmen:

– Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 SG)

– Unterschreitung der Raumhöhe (Art. 67 BauV)

– Unterschreitung des Grenzabstandes (Art. 15 GBR)

Schutzzone:

Gewässerschutzzone A

Auflage- und Einsprachefrist:

29. März 2021


Anzeiger Oberhasli

Auflage und Einsprachestelle:

Gemeindeverwaltung Innertkirchen Grimselstrasse 1,

3862 Innertkirchen

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten

Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sind schriftlich und begründet innerhalb

der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen,

ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der

Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken. Bei

Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder

weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben,

wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich

zu vertreten (Art. 35b BauG).

3862 Innertkirchen, 23. Februar 2021

Bauverwaltung Innertkirchen

Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Baupublikation

Gesuchsteller:

Rufibach Hans und Abplanalp Melanie,

Steinmühlestrasse 40, 3860 Meiringen

Projektverfasser:

Gisler Architektur und Bauplanung AG,

Sandstrasse 2, 3860 Meiringen

Standort:

Meiringen, Mattenweg 14, Parzelle Nr. 1582

Nutzungszone:

Wohnzone 2

Bauvorhaben:

Umbau/Sanierung Wohnhaus mit Anhebung Dach,

Anbau Terrasse südseitig

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich A, Kanalisationsanschluss

bestehend, Meteorwasser vor Ort versickert.

Ausnahme:

– Unterschreiten der Raumhöhe, Art. 67 BauV

Hinweis:

Näherbaurecht gegenüber Parzelle Nr. 1583

vorhanden.

Auflagefrist:

Vom 5. März bis 6. April 2021

Einsprachestelle und Auflageort:

Bauverwaltung Gemeinde Meiringen, Rudenz 14,

3860 Meiringen

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten

Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sind schriftlich und begründet

innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls

allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche,

die der Gemeindebehörde

innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden,

verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und

31 Baugesetz (BauG):

Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil,

der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine

Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher

Abweichung von örtlichen Bauvorschriften

zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er

diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung

erheblich ist.

Meiringen, 24.02.2021

Bauverwaltung Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Baupublikation

Gesuchsteller:

Brünig Lodge AG, v.d. Rechtsanwalt Cédric Miehle,

Domenig & Partner Rechtsanwälte AG,

Hirschengraben 2, Postfach, 3001 Bern

Projektverfasser:

Ruben E. Anderegg c/o Brünig Lodge AG,

Brünig 644, 3860 Brünig

Standort:

Meiringen, Brünig 644, Parzelle Nr. 1845

Nutzungszone:

Landwirtschaftszone

Bauvorhaben:

Kurzfristige touristische Nutzung der Wohnungen

und Studios im 1. und 2. Stock. Angeboten werden

9 Gästebetten in 5 Zimmern ohne Frühstücksangebot

mit Gemeinschaftsküche. Digitale

Self-Check-in- Gästeunterkunft ohne bediente Rezeption.

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich A

Ausnahmen:

– Art 24 RPG – nicht landwirtschaftlich begründetes

Bauen

Auflage – und Einsprachefrist:

Montag, 29. März 2021

Nr. 9 Freitag, 5. März 2021


Anzeiger Oberhasli Nr. 9 Freitag, 5. März 2021

Einsprachestelle und Auflageort:

Bauverwaltung Gemeinde Meiringen, Rudenz 14,

3860 Meiringen

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Aufgrund

des bestehenden Gebäudes wird ausdrücklich auf

das Aufstellen von Bauprofilen verzichtet (Erleichterungen

im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD). Einsprachen

und Rechtsverwahrungen sind schriftlich

und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.

Meiringen, 19.02.2021

Bauverwaltung Meiringen

Einwohnergemeinde Meiringen

Baupublikation

Gesuchsteller:

Sulliger Daniel und Spring Nadia, Sandmatten 35,

3860 Meiringen

Projektverfasser:

Gisler Architektur und Bauplanung AG,

Sandstrasse 2, 3860 Meiringen

Standort:

Meiringen, Sandmatten 35, Parzelle Nr. 929

Nutzungszone:

Wohnzone 2

Bauvorhaben:

Umbau bestehendes Wohnhaus, Anbau Nebenräume

auf der Nord- und Südseite des bestehenden

Wohngebäudes, Überdachung der bestehenden

Parkplätze

Schutzzone:

Gewässerschutzbereich A, Kanalisationsanschluss

bestehend, Meteorwasser vor Ort versickert.

Ausnahmen:

– Unterschreiten Strassenabstand, Art. 80 SG

i.V.m. Art. A 126 GBR

Hinweis:

Näherbaurecht gegenüber Parzelle Nr. 1000

vorhanden.

Auflagefrist:

Vom 5. März bis 6. April 2021

Einsprachestelle und Auflageort:

Bauverwaltung Gemeinde Meiringen, Rudenz 14,

3860 Meiringen

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten

Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sind schriftlich und begründet innerhalb

der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige

Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde

innert der Einsprachefrist nicht angemeldet

werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Bst. a Baugesetz).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und

31 Baugesetz (BauG):

Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil,

der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine

Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher

Abweichung von örtlichen Bauvorschriften

zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er

diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung

erheblich ist.

Meiringen, 24.02.2021

Bauverwaltung Meiringen

Schattenhalb

Gemischte Gemeinde Schattenhalb

Baupublikation

Gesuchsteller:

Niklaus Kohler, Gengli 70, 3860 Schattenhalb

Projektverfasser:

Dito Gesuchsteller

Bauvorhaben:

Neubau Einfamilienhaus mit angebauter Garage

Strasse:

Underdorf 87t

Parzellen-Nr.:

1030

Koordinaten:

2`657`550 / 1`174`640

Nutzungszone:

Wohn- und Gewerbezone WG2

Ausnahme:

Keine

Schutzzonen:

Gewässerschutzzone A

Auflage- und Einsprachestelle:

Gemeindeverwaltung Schattenhalb,

Gässli 22, 3860 Schattenhalb

Auflage- und Einsprachefrist bis:

29. März 2021


Anzeiger Oberhasli Nr. 9 Freitag, 5. März 2021

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten

Profile verwiesen. Das Projekt liegt gemäss

Art. 97 LwG öffentlich auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sind schriftlich und begründet innerhalt

der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder

weitgehenden identischen Einsprachen ist anzugeben,

wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich

zu vertreten (Art. 35b BauG).

Schattenhalb, 23. Februar 2021

Bauverwaltung Schattenhalb

Gemischte Gemeinde Schattenhalb

Baupublikation

Gesuchsteller:

Burgergemeinde Meiringen, Burgerrat, p.A. Hans

Anderegg, Balmstrasse 48, 3860 Meiringen

Projektverfasser:

Burgergemeinde Meiringen, Balmstrasse 48,

3860 Meiringen

Bauvorhaben:

Neubau Schweinestall

Strasse:

Grindelfeld, Alp Grindel, 3860 Schattenhalb

Parzellen-Nr.:

63

Nutzungszone:

Landwirtschaftszone

Beanspruchte Ausnahmen:

Unterschreitung Gebäudeabstand (Art. 31 GBR)

Schutzzonen:

Gewässerschutzzone Au

Auflage- und Einsprachestelle:

Gemeindeverwaltung Schattenhalb, Gässli 22,

3860 Schattenhalb

Auflage- und Einsprachefrist bis:

6. April 2021

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Das Projekt

liegt gemäss Art. 97 LwG öffentlich auf. Einsprachen

und Rechtsverwahrungen sind schriftlich

und begründet innerhalt der Auflage- und Einsprachefrist

einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und

vervielfältigten oder weitgehenden identischen

Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe

rechtsverbindlich zu vertreten (Art.

35b BauG).

Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen

im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Schattenhalb, 1. März 2021

Bauverwaltung Schattenhalb

Oberhasli

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Regionale Energieberatung Oberland-Ost

Die öffentliche regionale Energieberatung ist von

Dienstag – Donnerstag bei der Regionalkonferenz

Oberland-Ost (Jungfraustrasse 38, Interlaken) und

jeden Freitagmorgen von 08.30-11.30 Uhr auf der

Gemeindeverwaltung Meiringen für sie da. Telefonisch

erreichbar von Dienstag - Freitag. Die Kompetenzen

von Hausbesitzern, KMUs, Architekten,

Planer, Behörden, Bevölkerung usw., werden in folgenden

Bereichen gestärkt:

– Beurteilung von Einsparpotenzialen

– Energieeffizientes Bauen und Sanieren

– Wahl der richtigen Heizung

– Umstellung/Einsatz alternativer Energiequellen

– Energievorschriften beim Bauen und Heizen

– Erläuterungen zu den Förderprogrammen

– Energiesparen im Alltag

– u.v.m.

Beratungen am Telefon oder persönlich im Büro der

Energieberatung sind bis zu einer Stunde gratis. Beratungen

vor Ort werden für ein EFH mit CHF 100.-

und für ein MFH mit CHF 150.- pauschal verrechnet.

Die Beratung ist neutral und unabhängig und im

Sinne der kantonalen und nationalen Energiepolitik.

Weitere Infos unter: www.oberland-ost.ch

033 821 08 68

Interlaken, 25. Februar 2021

Geschäftsstelle und Energieberatung

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Postfach, 3800 Interlaken

Berner Oberland

BIZ Berufsberatungs- und Informationszentren

Bitte beachten Sie den neuen Standort (Schloss 9), die

neue E-Mail-Adresse und die anderen Öffnungszeiten!

Berufsberatungs- und Informationszentren des

Kantons Bern BIZ Interlaken,

Schloss 9, 3800 Interlaken, 031 635 36 30

biz-interlaken@be.ch


Anzeiger Oberhasli Nr. 9 Freitag, 5. März 2021

Persönliche Beratung in allen Berufswahl- und

Laufbahnfragen, für Jugendliche und Erwachsene

nach Vereinbarung (Anmeldungen auch online

unter www.be.ch/biz)

Infothek/Kurzgespräche (ohne Voranmeldung)

Mittwoch 14.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag 16.00 – 18.00 Uhr

Sekretariat:

Di bis Do

10:00 – 12:00 Uhr

14:00 – 17:00 Uhr

besondere Öffnungszeiten

unter www.be.ch/biz

Selbsthilfe BE

Beratungszentrum Thun

Betroffene Menschen finden sich zu folgenden

Themen in Selbsthilfegruppen zusammen:

• Somatische Krankheiten

• Schwierige Lebenssituationen

• Physische und psychische

Beeinträchtigungen

• Familie / Eltern / Partnerschaft

• Sucht

Wir beraten, vermitteln, informieren und unterstützen

diskret und kostenlos.

Öffnungszeiten:

Mi. 09.00 – 11.30/14.00 – 16.30 Uhr

Do. 09.00 – 11.30 Uhr

Marktgasse 17, 3600 Thun

Tel. 033 221 75 76

thun@selbsthilfe-be.ch

Kirchenanzeiger

5. – 11. März 2021

Evangelisch-reformierte Kirch ge mein den

Aktuelle Informationen über die Durchführung

von Gottesdiensten und Anlässen jederzeit auf unserer

Homepage: www.refkgm.ch AGENDA

Wir sind weiterhin für Sie da. Unser Team steht für

Fragen und Gespräche gerne zur Verfügung. Audio-

Andacht im März «Die Natur hält die besten Predigten

über das Leben» mit Pfarrerin Ivana Fucik und

Gabriela Moser, musikalische Begleitung. Dazu Fensterdekorationen

in der Kirche: den Frühling mit den

Augen einer Gärtnerin betrachten. (Sigristin Astrid

Bangerter). Zuhören auf www.refkgm.ch/agenda –

und in den Kirchen Hohfluh und Meiringen per CD-

Gerät. Wir wünschen Ihnen alles Gute.

Meiringen

Heute Freitag, 20.00 Uhr: Ökumenischer Gottesdienst

zum Weltgebetstag in der Kath. Kirche Guthirt.

– Sonntag, 10.00 Uhr: Gottesdienst zum Tag

der Kranken in der Michaelskirche. Thema: »Verletzlich

und doch stark«. Mit Pfrn. Corinna Bacher,

Klinikseelsorgerin und Maria Rosolemos, Orgel.

Bis 50 BesucherInnen erlaubt. – Mittwoch, 14.00-

16.00 Uhr: In der Michaelskirche: Kontakte pflegen,

Gespräche führen mit Pfarrerin Ivana Fucik;

ich bin für alle da. – Donnerstag, 19.30 Uhr: Meditatives

Abendgebet in der Michaelskirche, mit

Pfarrerin Mirjam Walser. 20.00-20.40 Uhr: Gospelproben

online für alle mit Annette Balmer. Der

Link zum Zoom wird auf www.refkgm.ch AGENDA

aufgeschaltet. – Voranzeige: Nächsten Freitag,

14.00 Uhr: Kindertreff im Mehrzweckraum KGH.

Hasliberg

Samstag, 14.00-17.00 Uhr: Jungschar Hasliberg.

Treffpunkt vor der ref. Kirche Hohfluh. – Sonntag,

10.00 Uhr: Gottesdienst in der Kirche Hohfluh, mit

40 BesucherInnen, mit Herbert Guggenbühler,

Schweizerische Glaubensmission und Gabriela

Moser, Orgel. Text: «Unterwegs mit Menschen der

Bibel - Noah». Text: Hebr.11,1+7.

Innertkirchen

Freitag, 19.30 Uhr: Weltgebetstag in Gadmen und

Guttannen (siehe dort). – Samstag, Gottesdienst in

Gadmen (siehe dort), kein Gottesdienst in Innertkirchen.

Telefon-Dienst: Pfr. Beat Abegglen, 033 971 39 49

(Pfarramt Innertkirchen)

Guttannen

Freitag, Eröffnung der Ausstellung zum Weltgebetstag

in der Kirche Guttannen. Öffnungszeit von

Freitag, 5.3., 10.00 bis Sonntag, 7. März, 18.00. –

Sonntag, ohne Gottesdienst in Guttannen.

Telefon-Dienst: Pfr. Beat Abegglen, 033 971 39 49

(Pfarramt Innertkirchen)

Gadmen

Sonntag, Kein Gottesdienst in Gadmen: Vielleicht

nutzen Sie die Zeit für einen der Gottesdienste zum

Sehen (Röhbettli-Chilchä) oder zum Hören im Internet

unter www.kirche-innertkirchen.ch. – Heute

Freitag, 19.30 Uhr Feier zum Weltgebetstag: eine

Reise nach Vanuatu. Wir lernen das Land kennen,

feiern Gottesdienst und verbinden uns mit Menschen

weltweit. Sind Sie dabei? Ihre Gadmer Vorbereitungsgruppe.


Anzeiger Oberhasli Nr. 9 Freitag, 5. März 2021

Telefon-Dienst: Pfr. Beat Abegglen, 033 971 39 49

(Pfarramt Innertkirchen)

Brienz

Sonntag, 07.03.2021, 10.00 Uhr Kirche Brienz, Gottesdienst

„Brot für alle“ mit Pfr. Christian Weber,

Musik: Raphaël Gogniat, Orgel, Lektorin: Katharina

Wüthrich

Kollekte: Brot für alle

Taxidienst: Bitte bei Katharina Wüthrich, Tel. 078 791

05 02 bis am Vorabend um 19.00 Uhr anmelden.

Sonntagschule in Brienz,10.00 Uhr Kirche Brienzwiler,

Gottesdienst „Brot für alle“ mit Pfr. Hans M. Tontsch

Musik: Susanne Casagrande, Panflöte,

Kollekte: Brot für alle

Unsere Kirchen sind offen, gerne dürfen Sie verweilen,

die Ruhe geniessen und Kraft tanken. Auf Radio

Beo kommt die Kirche zu Ihnen. Kirche da wo du

bist - “Inspiration für zu Hause und unterwegs“ –

www.kibeo.ch

Wir sind für Sie da!

Pfarramt Kreis 1: 033 951 17 84

Pfarramt Kreis 2: 077 421 77 05

Pfarramt Kreis 3: 033 849 17 12

Auf www.kirchebrienz.ch, auf dem wöchentlich ausgehängten

Kirchenzettel und im Anzeiger Interlaken

ersehen Sie jeweils die aktuellen Informationen.

Während den Gottesdiensten gelten nach wie vor

die Hygiene- und Schutzmassnahmen des BAG. Wir

danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Römisch-katholische

Kirchgemeinden

Meiringen

Samstag, 6. März, 17.15 Rosenkranzgebet, 18.00

Eucharistiefeier Jahrzeit: Lilly Graber-Hofmann –

Sonntag, 7. März, 11.00 Gottesdienst mit Bussfeier

und Taufe – Freitag, 12. März, 09.00 Wortgottesfeier

Brienz

Sonntag, 7. März, 09.30 Gottesdienst mit Bussfeier

– Donnerstag, 11. März, 09.00 Wortgottesfeier

Hasliberg-Hohfluh

Sonntag, 7. März, 09.30 Wortgottesfeier

Kollekte 6./7. März: Fastenopfer

Nichtamtlicher Teil

Freikirchen

Christliches

Begegnungs zentrum (CBZ Meiringen)

Im Moment finden nur die Anlässe unter der Woche

statt, die Sonntags-Gottesdienste fallen aus.

Hans und Tildi Müller

Gratulation

Unsere lieben Eltern, Hans und Tildi Müller feierten

am 28. Februar 2021 ihren 60. Hochzeitstag.

Wir gratulieren herzlich und wünschen alles Gute.

Liebe Grüsse eure Kinder

Kirchen

Reformierte Kirchgemeinde Meiringen

Herzlich willkommen. Unsere Pfarrerin Mirjam Walser

hat nach dem Studienurlaub ihre Arbeit am 1. März wieder

aufgenommen.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und wünschen

Mirjam einen guten Einstieg in den Alltag. Gerne bedanken

wir uns bei ihrem Stellvertreter Pfarrer Arnold

Wildi, welcher in den letzten sechs Monaten in unserer

Kirchgemeinde tätig war.

Kirchgemeinderat Meiringen Hasliberg Schattenhalb

Verlagsmitteilung

WICHTIG

Redaktionsschluss für die 13. Aus ga be des »Anzeiger

Oberhasli« ist infolge von «Karfreitag» bereits am

Montag, 29. März 2021 spätestens um 11.00 Uhr.


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Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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Nach einem langen, arbeitsreichen und erfüllten Leben ist unser Grossvater,

Schwiegervater, Schwager von uns gegangen. Er hat uns eine wundervolle

Kindheit mit vielen schönen Erlebnissen beschert. Danke, dass du uns das alles

ermöglicht hast.

Werner Flück (Schopfer)

07. Juni 1928 – 14. Februar 2021

In stillen Gedanken:

Grosskinder, Verwandte und Bekannte

Die Urnenbeisetzung fand im engen Familienkreis statt.

Wir danken herzlich:

– Herrn Pfarrer Christian Weber für die würdevolle Gestaltung der Beisetzung

– Herrn Roland Ernst für die Hilfsbereitschaft und die Unterstützung

– Dem Alters- und Pflegeheim EGW Brienz für die liebevolle Pflege

und Betreuung

Anstelle von Blumen gedenke man dem Wildpark Verein Brienz

IBAN CH56 0852 1016 0858 3000 5, Vermerk: Werner Flück

Traueradresse: Emanuel Flück, Höhenweg 5, 6363 Fürigen


Das Leben ist vergänglich,

doch die Liebe, Achtung und

Erinnerung bleiben für immer.

Traurig, aber mit vielen schönen Erinnerungen nahmen

wir Abschied von meiner lieben Schwester und Tante

Hanna Freiburghaus

9. Mai 1948 – 23. Februar 2021

Sie ist am 23. Februar friedlich eingeschlafen.

In stiller Trauer:

Freiburghaus Daniel

Osler Freiburghaus Verena

Wohngruppe 1, Heim Sunneschyn

Die Urnenbeisetzung fand am 2. März 2021 statt.

Gilt als Leidzirkular


Todesanzeige

und Dank

Das schönste Denkmal,

das ein Mensch bekommen kann,

steht im Herzen seiner Mitmenschen.

Albert Schweitzer

Trudi Thöni-Grichting

21. Oktober 1942 – 25. Februar 2021

Nach tapfer ertragener Krankheit durfte Trudi heute

einschlafen.

Traurig nehmen wir Abschied

Bruder und Schwester

Nichten und Neffen mit Familien

Anverwandte, Freunde und Bekannte

Die Urnenbeisetzung im Grab von Beat auf dem

Friedhof in Innertkirchen findet im engsten

Familienkreis statt.

Allen, die Trudi in den letzten Monaten begleitet

haben, danken wir herzlich.

Traueradressen: Adrian Thöni, Sustenstrasse 32,

3862 Innertkirchen

Sandra Wedig, Im Birch 4, 3900 Brig

Leidzirkulare werden keine versandt


Meiringen, im Februar 2021

Der Mensch, den wir lieben,

ist nicht mehr da, wo er war,

aber überall, wo wir sind

und seiner gedenken.

Augustinus

In stiller Trauer nehmen wir Abschied von meinem lieben

Ehemann, unserem Vater, Schwiegervater, Grossvati, Bruder,

Schwager, Onkel, Cousin und Götti

Alfred Büschi-Lüthi

25. Mai 1943 bis 23. Februar 2021

Nach tapfer ertragener Krankheit wurde er heute von seinen

Beschwerden erlöst und ist friedlich eingeschlafen.

Trauerfamilien:

Hanni Büschi

Michael und Sabina Büschi-Gianfagna

mit Joel

Marc Büschi und Denise Meili

Cornelia und Martin Feller-Büschi

mit Adriana und Pascal

Hansueli Büschi und Mariette Bottinelli

Verwandte und Bekannte

Auf ausdrücklichen Wunsch von Fredi findet keine Abdankung

statt. In seinem Sinn wird die Asche der Natur übergeben.

Anstelle von Blumenspenden gedenke man des Verstorbenen

mit einer Spende an die Lungenliga Bern.

CH04 0900 0000 3000 7820 7 mit dem Vermerk: Alfred Büschi

Traueradresse: Hanni Büschi, Spitalstrasse 12, 3860 Meiringen


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Die AUTORÜGER AG ist ein Unternehmen mit vier Standorten im Berner Oberland und im

Emmental und beschäftigt rund 70 Mitarbeitende. Wir sind Händler und Servicepartner der

Marken VW, Škoda, Seat und VW Nutzfahrzeuge. In unseren modernen Werkstätten kümmern

wir uns um Unterhalt und Reparaturen von über 7000 Fahrzeugen.

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Kontaktperson

Herr Daniel Rüger

Tel. 033 972 44 00

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Die bisherige Stelleninhaberin wird Ende November 2021 pensioniert.

Deshalb suchen wir ab 1. Oktober 2021 oder nach Vereinbarung eine

verantwortungsbewusste, zuverlässige und teamfähige Person als

Schulsekretär/in (40%)

(die Arbeitszeit fällt vorwiegend während der Schulzeit an)

Ihre Aufgabenbereiche

– Sekretariatsaufgaben und Protokollführung

– Unterstützung Schulleitung und Schulkommission

– Verwaltung von Schüler- und Lehrpersonendaten

– Verarbeitung der Lohndaten

Ihr Profil

– Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen Bereich

oder sind Lehrperson mit einer kaufmännischen Weiterbildung

– Sie haben Interesse an schulischen Themen

– Sie haben gute IT-Kenntnisse (MS-Office, Axioma, Lehreroffice)

– Sie legen Wert auf gute Zusammenarbeit mit Schulleitung, Lehrpersonen,

Behörden, Eltern sowie mit Schülerinnen und Schüler

– Sie sind kontaktfreudig, haben angenehme Umgangsformen, sind

selbstständig, belastbar, teamfähig, flexibel, loyal und übernehmen gerne

Verantwortung

– Sie sind bereit an Abendsitzungen (4 – 6 Sitzungen pro Jahr) teilzunehmen

– Sie haben den Willen die integrative Grundhaltung der Schule Brienz

umzusetzen.

Wir bieten

– Eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem

spannenden und lebendigen Arbeitsumfeld

– Gute Anstellungsbedingungen im Rahmen des Personalreglementes der

Gemeinde Brienz

– Einen Arbeitsplatz mit moderner Infrastruktur

– Ein motiviertes Team mit engagierten Lehrpersonen

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit den

üblichen Unterlagen bis 19. März 2021 an: Einwohnergemeinde Brienz,

«Stellenbewerbung», Hauptstrasse 204, 3855 Brienz.

Die Vorstellungsgespräche sind für Montag, 29. März 2021 geplant.

Allfällige Fragen beantwortet Ihnen die Schulleiterin Regina Graf,

033 951 03 38 / regina.graf@schule-brienz.ch

Gemeinderat Brienz

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Montag bis Freitag: 08.00 – 12.00, 13.30 – 17.30 Uhr

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Montag – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr | 13.30 – 17.30 Uhr

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