04.03.2021 Aufrufe

Anzeiger 09-2021

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anzeiger Oberhasli Nr. 9 Freitag, 5. März 2021

Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten

Profile verwiesen. Das Projekt liegt gemäss

Art. 97 LwG öffentlich auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen

sind schriftlich und begründet innerhalt

der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen.

Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder

weitgehenden identischen Einsprachen ist anzugeben,

wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich

zu vertreten (Art. 35b BauG).

Schattenhalb, 23. Februar 2021

Bauverwaltung Schattenhalb

Gemischte Gemeinde Schattenhalb

Baupublikation

Gesuchsteller:

Burgergemeinde Meiringen, Burgerrat, p.A. Hans

Anderegg, Balmstrasse 48, 3860 Meiringen

Projektverfasser:

Burgergemeinde Meiringen, Balmstrasse 48,

3860 Meiringen

Bauvorhaben:

Neubau Schweinestall

Strasse:

Grindelfeld, Alp Grindel, 3860 Schattenhalb

Parzellen-Nr.:

63

Nutzungszone:

Landwirtschaftszone

Beanspruchte Ausnahmen:

Unterschreitung Gebäudeabstand (Art. 31 GBR)

Schutzzonen:

Gewässerschutzzone Au

Auflage- und Einsprachestelle:

Gemeindeverwaltung Schattenhalb, Gässli 22,

3860 Schattenhalb

Auflage- und Einsprachefrist bis:

6. April 2021

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Das Projekt

liegt gemäss Art. 97 LwG öffentlich auf. Einsprachen

und Rechtsverwahrungen sind schriftlich

und begründet innerhalt der Auflage- und Einsprachefrist

einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und

vervielfältigten oder weitgehenden identischen

Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe

rechtsverbindlich zu vertreten (Art.

35b BauG).

Hinweis: Bei der Profilierung werden Erleichterungen

im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Schattenhalb, 1. März 2021

Bauverwaltung Schattenhalb

Oberhasli

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Regionale Energieberatung Oberland-Ost

Die öffentliche regionale Energieberatung ist von

Dienstag – Donnerstag bei der Regionalkonferenz

Oberland-Ost (Jungfraustrasse 38, Interlaken) und

jeden Freitagmorgen von 08.30-11.30 Uhr auf der

Gemeindeverwaltung Meiringen für sie da. Telefonisch

erreichbar von Dienstag - Freitag. Die Kompetenzen

von Hausbesitzern, KMUs, Architekten,

Planer, Behörden, Bevölkerung usw., werden in folgenden

Bereichen gestärkt:

– Beurteilung von Einsparpotenzialen

– Energieeffizientes Bauen und Sanieren

– Wahl der richtigen Heizung

– Umstellung/Einsatz alternativer Energiequellen

– Energievorschriften beim Bauen und Heizen

– Erläuterungen zu den Förderprogrammen

– Energiesparen im Alltag

– u.v.m.

Beratungen am Telefon oder persönlich im Büro der

Energieberatung sind bis zu einer Stunde gratis. Beratungen

vor Ort werden für ein EFH mit CHF 100.-

und für ein MFH mit CHF 150.- pauschal verrechnet.

Die Beratung ist neutral und unabhängig und im

Sinne der kantonalen und nationalen Energiepolitik.

Weitere Infos unter: www.oberland-ost.ch

033 821 08 68

Interlaken, 25. Februar 2021

Geschäftsstelle und Energieberatung

Regionalkonferenz Oberland-Ost

Postfach, 3800 Interlaken

Berner Oberland

BIZ Berufsberatungs- und Informationszentren

Bitte beachten Sie den neuen Standort (Schloss 9), die

neue E-Mail-Adresse und die anderen Öffnungszeiten!

Berufsberatungs- und Informationszentren des

Kantons Bern BIZ Interlaken,

Schloss 9, 3800 Interlaken, 031 635 36 30

biz-interlaken@be.ch

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!