17.03.2021 Aufrufe

FRIDA INFOBROSCHÜRE Korfmacher

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Weltweit einzigartig: <strong>FRIDA</strong><br />

Die DiOMiX Technologie wirkt bakterizid, fungizid und viruzid<br />

Neutralisiert Aerosole bereits in der Raumluft<br />

Desinfiziert alle Oberflächen und Gegenstände<br />

Überwacht 24/7 die Luftqualität durch CO 2 Sensor – mit ppm-Anzeige<br />

Reinigt die Luft mit H14 HEPA-Filter (DIN EN1822)<br />

Deaktiviert zu 99,999 % Viren und Bakterien durch UV-C Bestrahlung<br />

Beduftet die Raumluft mit natürlichen Aromen<br />

Saugt die Luft an mit optimalem 360 Grad-Lufteinlass<br />

Angenehm ruhigen Dauerbetrieb mit wartungsfreier<br />

Lüftertechnik (Industriestandard)<br />

Erfüllt die Kriterien des Schutzkonzeptes IV Kriterien für Raumluft<br />

Entspricht allen gesetzlichen Technik-/Leistungsvorgaben sowie<br />

Empfehlung der Kultusministerien<br />

Förderungen: Gewerbe/Gastronomie<br />

Gewerbebetriebe, Gastronomie, Kultur, Einzelhandel u.v.m.<br />

Was wird gefördert?<br />

Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen. Zur<br />

Berücksichtigung der besonderen CORONA-SITUATION werden hier auch Hygienemaßnahmen<br />

einschließlich investiver Maßnahmen berücksichtigt, die nicht vor dem<br />

1. Januar 2021 begründet sind z.B.: die Anschaffung mobiler Luftfilteranlagen ...<br />

+++++ unsere Frida ist damit Förderfähig! +++++<br />

Wer kann die Förderung beantragen?<br />

Grundsätzlich sind Unternehmen bis zu einem Umsatz von 750 Mio. Euro im Jahr<br />

2020, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Hauptgewerbe<br />

aller Branchen für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 antragsberechtigt,<br />

die in einem Monat einen Coronabedingten Umsatzeinbruch von<br />

mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben.<br />

Unternehmer, die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten, sind für diese<br />

Monate nicht antragberechtigt.<br />

VERLÄNGERT BIS 31.08.2021<br />

Wie hoch sind die Förderungen?<br />

Bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch 1 70 %<br />

Bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch 650 und 670 %<br />

Bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch 630 und 650 %<br />

– Sie müssen den Gesamtbetrag der erworbenen Hygienemaßnahme vorab bezahlen<br />

und über Ihren Steuerberater holen Sie sich, das Geld vom Staat in der für<br />

Sie zutreffenden Förderhöhe wieder zurück.<br />

– Grundsätzlich zählt hier das Datum der Rechnung, bei kleinen Unternehmen, die<br />

nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind, muss der Rechnungsbetrag im Fördermonat<br />

bezahlt sein.

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