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Anzeiger 14-2021

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Anzeiger Oberhasli

Guttannen

Einwohnergemeinde Guttannen

Wasserkraftanlage Baupublikation

Gesuchstellerin/Konzessionärin:

Kraftwerke Oberhasli AG, Grimselstrasse 19,

3862 Innertkirchen

Vorhaben/Gesuch:

Damit in naher Zukunft Sanierungsarbeiten am

Triebwassersystem Handeck 1 ausgeführt werden

können, muss das Teilsystem Seeanstich Gelmer (bestehend

aus Einlaufbauwerk, Rechen, Zulaufstollen,

Revisionsschütze, Stollenpanzerung und Sicherheitsdrosselklappe)

ertüchtigt und der Gelmersee entleert

werden. Damit kein trübstoffbelastetes Wasser,

verursacht durch die Seeentleerung, in die Restwasserstrecke

unterhalb des Kraftwerks Handeck gelangt,

wird die Dotierbestimmung während der

Seeentleerung vom 1. Oktober 2021 bis 15. April

2022 angepasst: Die Hasliaare ist unterhalb des

Kraftwerks Handeck mit mindestens 50 l/s klarem

bzw. gletschertrübem Wasser zu dotieren.

Standort der Anlagen:

Parzelle Nr. 76, Guttannen Landwirtschaftszone

Beanspruchte Ausnahmen:

– Bauen ausserhalb der Bauzonen; Art. 24 RPG

– Bestände geschützter Pflanzen; Art. 20 NHG und

Art. 20 NHV

– Lebensräume geschützter Tiere; Art. 20 NHV

– Wasserbau; Art. 48 WBG

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen

Auflage-/Einsprachefrist:

bis und mit 30. April 2021

Auflageort/Einsprachestelle:

Einwohnergemeinde Guttannen, Plätzli 186,

3864 Guttannen

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige

Begehren um Lastenausgleich (Art. 30 BauG)

sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet,

im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen.

Lastenausgleichsansprüche, die innert der

Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken

(Art. 31 BauG). In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten

Einzeleinsprachen ist anzugeben, wer

die Einsprache rechtsverbindlich zu vertreten befugt

ist (Art. 35b BauG).

Bern, März 2021

Amt für Wasser und Abfall

des Kantons Bern

Nr. 14 Freitag, 9. April 2021

Einwohnergemeinde Guttannen

Geringfügige Änderung des Zonenplanes –

Auschnitt 2 «Schatt- und Sunnsiiten»

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung

nach Art. 122 Abs. 8 BauV.

Der Gemeinderat von Guttannen hat die vorerwähnte

geringfügige Änderung des des Zonenplans

(Ausschnitt 2 «Schatt- und Sunnsiiten»,

Parzelle 289, Bären) am 29. März 2021 beschlossen.

Die geringfügige Änderung des Zonenplanes

beinhaltet:

– Änderung Zonenplan – Ausschnitt 2 Schatt- und

Sunnsiiten (Parzelle 289)

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert

der Frist von 30 Tagen ab der ersten Publikation

beim Amt für Gemeinden und Raumordnung

(Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse

11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet

Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung

eingesehen werden.

Guttannen, 30. März 2021

Gemeinderat Guttannen

Einwohnergemeinde Guttannen

Inkraftsetzung Änderungen Parkplatzverordnung

Am 29. März 2021 hat der Gemeinderat die Änderungen

der Parkplatzverordnung (Anpassung gebührenpflichtige

Parkplätze KWO AG) beschlossen.

Die Änderungen treten, vorbehältlich allfälliger dagegen

erhobener Beschwerden auf den 01. Mai

2021 in Kraft. Die Parkplatzverordnung kann auf der

Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen

werden.

Die Genehmigung wird hiermit unter Hinweis auf

Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998

(Stand 01.01.2014) öffentlich bekanntgegeben.

Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss kann innert

30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt

Interlaken-Oberhasli, Schloss

1, 3800 Interlaken, erhoben werden.

Guttannen, 30. März 2021

Gemeinderat Guttannen

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