Anzeiger 14-2021
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Anzeiger Oberhasli
Guttannen
Einwohnergemeinde Guttannen
Wasserkraftanlage Baupublikation
Gesuchstellerin/Konzessionärin:
Kraftwerke Oberhasli AG, Grimselstrasse 19,
3862 Innertkirchen
Vorhaben/Gesuch:
Damit in naher Zukunft Sanierungsarbeiten am
Triebwassersystem Handeck 1 ausgeführt werden
können, muss das Teilsystem Seeanstich Gelmer (bestehend
aus Einlaufbauwerk, Rechen, Zulaufstollen,
Revisionsschütze, Stollenpanzerung und Sicherheitsdrosselklappe)
ertüchtigt und der Gelmersee entleert
werden. Damit kein trübstoffbelastetes Wasser,
verursacht durch die Seeentleerung, in die Restwasserstrecke
unterhalb des Kraftwerks Handeck gelangt,
wird die Dotierbestimmung während der
Seeentleerung vom 1. Oktober 2021 bis 15. April
2022 angepasst: Die Hasliaare ist unterhalb des
Kraftwerks Handeck mit mindestens 50 l/s klarem
bzw. gletschertrübem Wasser zu dotieren.
Standort der Anlagen:
Parzelle Nr. 76, Guttannen Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauen ausserhalb der Bauzonen; Art. 24 RPG
– Bestände geschützter Pflanzen; Art. 20 NHG und
Art. 20 NHV
– Lebensräume geschützter Tiere; Art. 20 NHV
– Wasserbau; Art. 48 WBG
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen
Auflage-/Einsprachefrist:
bis und mit 30. April 2021
Auflageort/Einsprachestelle:
Einwohnergemeinde Guttannen, Plätzli 186,
3864 Guttannen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige
Begehren um Lastenausgleich (Art. 30 BauG)
sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet,
im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die innert der
Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken
(Art. 31 BauG). In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten
Einzeleinsprachen ist anzugeben, wer
die Einsprache rechtsverbindlich zu vertreten befugt
ist (Art. 35b BauG).
Bern, März 2021
Amt für Wasser und Abfall
des Kantons Bern
Nr. 14 Freitag, 9. April 2021
Einwohnergemeinde Guttannen
Geringfügige Änderung des Zonenplanes –
Auschnitt 2 «Schatt- und Sunnsiiten»
Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung
nach Art. 122 Abs. 8 BauV.
Der Gemeinderat von Guttannen hat die vorerwähnte
geringfügige Änderung des des Zonenplans
(Ausschnitt 2 «Schatt- und Sunnsiiten»,
Parzelle 289, Bären) am 29. März 2021 beschlossen.
Die geringfügige Änderung des Zonenplanes
beinhaltet:
– Änderung Zonenplan – Ausschnitt 2 Schatt- und
Sunnsiiten (Parzelle 289)
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert
der Frist von 30 Tagen ab der ersten Publikation
beim Amt für Gemeinden und Raumordnung
(Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse
11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet
Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung
eingesehen werden.
Guttannen, 30. März 2021
Gemeinderat Guttannen
Einwohnergemeinde Guttannen
Inkraftsetzung Änderungen Parkplatzverordnung
Am 29. März 2021 hat der Gemeinderat die Änderungen
der Parkplatzverordnung (Anpassung gebührenpflichtige
Parkplätze KWO AG) beschlossen.
Die Änderungen treten, vorbehältlich allfälliger dagegen
erhobener Beschwerden auf den 01. Mai
2021 in Kraft. Die Parkplatzverordnung kann auf der
Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen
werden.
Die Genehmigung wird hiermit unter Hinweis auf
Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998
(Stand 01.01.2014) öffentlich bekanntgegeben.
Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss kann innert
30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt
Interlaken-Oberhasli, Schloss
1, 3800 Interlaken, erhoben werden.
Guttannen, 30. März 2021
Gemeinderat Guttannen