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20121025_Wettbewerbsprogramm Landhof - Stadtgärtnerei - Basel ...

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Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />

� Grünplanung<br />

Vom Fussballstadion zur Grünanlage<br />

Umgestaltung <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />

Anonymer Projektwettbewerb im offenen Verfahren<br />

<strong>Wettbewerbsprogramm</strong><br />

<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />

<strong>Basel</strong>, 25. Oktober 2012<br />

Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden./ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />

<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 5. November 2012 1


Titelbild<br />

Schönholzer + Stauffer Landschaftsarchitekten, Riehen, 2012<br />

ORTHOFOTO<br />

Abb . 1: <strong>Landhof</strong>-Areal/ Orthofoto © Grundbuch- und Vermessungsamt <strong>Basel</strong>-Stadt, 2010<br />

<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />

Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />

<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 25. Oktober 2012 2


Vorwort<br />

Der <strong>Landhof</strong> - bunt und lebendig!<br />

Der <strong>Landhof</strong> ist ursprünglich ein traditionsreiches Fussballstadion. Als neu zu definierende<br />

Grünanlage hat der <strong>Landhof</strong> im Hinblick auf seine Umgestaltung bereits im Vorfeld zum Wettbewerb<br />

Anlass zu mancherlei Diskussionen und Engagements der Bevölkerung gegeben, was<br />

schlussendlich zu einer Volksabstimmung führte. Heute ist klar, der <strong>Landhof</strong> bleibt als Grünanlage<br />

erhalten, wird verstärkt auf die Bedürfnisse der Bevölkerung angepasst und langfristig gesichert.<br />

Es geht dabei um folgende Themen: Bewegung und Begegnung, Zusammen sein und für<br />

sich sein, Pflanzen und Tiere, Luft und Licht, Regen und Schnee, Natur mit allen Sinnen erfahren.<br />

Den verschiedenen Verlautbarungen der heute auf dem und für das Areal engagierten Kreise ist<br />

zusätzlich zu entnehmen, dass der <strong>Landhof</strong> als Kreativraum für möglichst viele Menschen und<br />

unter Einbezug der interessierten Bevölkerung entwickelt, gestaltet und erlebt werden soll.<br />

Für die <strong>Stadtgärtnerei</strong> als Ausloberin dieses Wettbewerbs ist es zudem wichtig, dass günstige<br />

Voraussetzungen geschaffen werden, damit eine dynamische und stabile Entwicklung, ein kreativer<br />

und kostenbewusster Prozess und eine hohe Qualität bei der räumlichen Gestalt, der Materialisierung,<br />

der Prozessführung und der Pflege des Areals erreicht wird. Die Bevölkerung soll<br />

den <strong>Landhof</strong> als einen mit vertrauten Rahmen versehenen Ort wahrnehmen, der dennoch viele<br />

Formen der Aneignung, der Mit- und Umgestaltung zulässt oder gar voraussetzt. Ausdrücklich<br />

sollen dabei auch die Möglichkeiten der Kunst, sei es in der Gestaltung, wie auch in den Prozessen<br />

eingesetzt werden. Dabei spielt der Bezug zum Ort und seiner Geschichte, der „genius loci“<br />

eine wichtige Rolle.<br />

Emanuel Trueb<br />

Amtsleiter <strong>Stadtgärtnerei</strong> <strong>Basel</strong><br />

<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />

Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />

<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 25. Oktober 2012 3


Inhalt<br />

1 Das Wichtigste in Kürze ......................................................................................................... 5<br />

11 Objektbezeichnung.................................................................................................................... 5<br />

12 Ort.............................................................................................................................................. 5<br />

13 Verfahren................................................................................................................................... 5<br />

14 Gegenstand............................................................................................................................... 5<br />

15 Preisgericht................................................................................................................................ 5<br />

16 Beurteilungskriterien.................................................................................................................. 5<br />

17 Termine und Adressen.............................................................................................................. 5<br />

2 Wettbewerbsdurchführung .................................................................................................... 6<br />

21 Auftraggeber und Wettbewerbsbegleitung................................................................................ 6<br />

22 Modalitäten der Durchführung................................................................................................... 6<br />

23 Teilnahmeberechtigung............................................................................................................. 7<br />

24 Preissumme und Ankäufe ......................................................................................................... 7<br />

25 Ansprüche aus dem Wettbewerb.............................................................................................. 8<br />

26 Preisgericht................................................................................................................................ 10<br />

27 Ablauf und Termine................................................................................................................... 11<br />

28 Verfügbare Unterlagen .............................................................................................................. 12<br />

29 Abzugebende Unterlagen.......................................................................................................... 13<br />

3 Wettbewerbsaufgabe .............................................................................................................. 15<br />

31 Umschreibung der Aufgabe....................................................................................................... 15<br />

32 Spezifische Rahmenbedingungen............................................................................................. 16<br />

33 Allgemeine Rahmenbedingungen ............................................................................................. 18<br />

34 Lösungsvarianten ...................................................................................................................... 20<br />

35 Erläuterungen zu den Anforderungen ....................................................................................... 20<br />

36 Beurteilungskriterien.................................................................................................................. 26<br />

4 Anhang ..................................................................................................................................... 27<br />

41 Raumprogramm ........................................................................................................................ 27<br />

42 Formular Kennwerte.................................................................................................................. 28<br />

5 Programmgenehmigung......................................................................................................... 29<br />

6 Programmbegutachtung......................................................................................................... 30<br />

Die männliche Form bezieht sich in diesem <strong>Wettbewerbsprogramm</strong> auf Männer wie auf Frauen.<br />

<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />

Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />

<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 25. Oktober 2012 4


1 Das Wichtigste in Kürze<br />

11 OBJEKTBEZEICHNUNG<br />

Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />

12 ORT<br />

Umgrenzte Fläche durch Riehenstrasse, Riehenring/ Wettsteinallee und Peter Rot-Strasse. Parzelle<br />

825 (799) Grünanlage, Zugangsparzelle 9083, 9084 Riehenstrasse, Parzelle 9085 Zugang<br />

Riehenring/ Wettsteinallee.<br />

13 VERFAHREN<br />

Anonymer Projektwettbewerb im offenen Verfahren nach GATT / WTO.<br />

14 GEGENSTAND<br />

Die Aufgabe beinhaltet die Erarbeitung eines Projektvorschlags für die Umgebungsgestaltung<br />

und einen Vorschlag zur Platzierung eines Infrastrukturgebäudes. Zur Bearbeitung sind Projektteams<br />

zu bilden, in denen folgende Fachleute zwingend vertreten sind (Mehrfachnennungen<br />

sind nicht zulässig): Landschaftsarchitekt (Federführung) und Architekt.<br />

15 PREISGERICHT<br />

Fachpreisgericht<br />

Emanuel Trueb (Tagesvorsitz), Thomas Blanckarts, Martina Münch, Alexander Gregori, Jeremy<br />

Hoskyn, Kerstin Höger, Emanuel Christ, Beat Nipkow, Gabriele Kiefer.<br />

Sachpreisgericht<br />

Hans-Peter Wessels (Gesamtvorsitz), Claudio Paulin.<br />

16 BEURTEILUNGSKRITERIEN<br />

Gestalterischer Gesamteindruck, Qualität von Idee und Umsetzung, Städtebau, Architektur und<br />

Qualität der Freiräume, Nutzungsqualität für die Quartierbevölkerung, Aneigenbarkeit von Räumen<br />

durch die Bevölkerung, Betrieb und Unterhalt (Pflegeaufwand), Realisierbarkeit/ Wirtschaftlichkeit,<br />

Ökologie: Potential und Wertigkeit bezüglich der Naturflächen, Natur- und Baumschutz:<br />

Erhalt/ Ersatz, Zugänglichkeit in das Areal Funktionalität Gesamtbetrieb, Erfüllung des Raumprogramms<br />

17 TERMINE UND ADRESSEN<br />

Publikation / Unterlagen 31.10.2012 www.simap.ch<br />

Fragestellung 26.11.2012 <strong>Stadtgärtnerei</strong> <strong>Basel</strong> - Stadt<br />

Fragenbeantwortung 10.12.2012 www.simap.ch<br />

Abgabe 01.03.2013 Submissionen <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

Beurteilung April/ Mai 2013<br />

<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />

Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />

<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 25. Oktober 2012 5


2 Wettbewerbsdurchführung<br />

21 AUFTRAGGEBER UND WETTBEWERBSBEGLEITUNG<br />

211 Auftraggeber<br />

Kanton <strong>Basel</strong>-Stadt, vertreten durch:<br />

− Eigentümervertretung: Bau- und Verkehrsdepartement, <strong>Stadtgärtnerei</strong>, Grünplanung und<br />

Immobilien <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

− Baufachvertretung: Bau- und Verkehrsdepartement, <strong>Stadtgärtnerei</strong>, Grünplanung, Städtebau<br />

& Architektur, Hochbauamt<br />

212 Wettbewerbssekretariat und Wettbewerbsbegleitung<br />

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

<strong>Stadtgärtnerei</strong>, Grünplanung<br />

Friederike Meinhardt<br />

Projektleitung<br />

Rittergasse 4, CH-4001 <strong>Basel</strong><br />

Mail: Friederike.Meinhardt@bs.ch<br />

In Ausnahmefällen steht als Stellvertreter zur Verfügung:<br />

Schönholzer + Stauffer Landschaftsarchitekten GmbH<br />

Beat Rösch<br />

Lörracherstrasse 50, 4125 Riehen<br />

Mail: beat.roesch@sst-la.ch<br />

Wettbewerbsbegleitung Thematik Gebäude<br />

Fuhr Buser Partner BauOekonomie (Bruno Buser und Gabriele Gaiser)<br />

22 MODALITÄTEN DER DURCHFÜHRUNG<br />

221 Ausschreibungsunterlagen<br />

Die Ausschreibungsunterlagen umfassen die nachfolgenden Bestandteile. Widersprechen<br />

sich einzelne Bestandteile, bestimmt sich ihr Rang nach der Einordnung in die nachstehenden<br />

Ziffern.<br />

1. Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA, SR 0.632.231.422)<br />

2. Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB, SG 914.501)<br />

3. Gesetz über öffentliche Beschaffungen (Beschaffungsgesetz, SG 914.100,<br />

Kanton <strong>Basel</strong>-Stadt) und Verordnung zum Gesetz über öffentliche Beschaffungen<br />

(Beschaffungsverordnung, VöB, SG 914.110, Kanton <strong>Basel</strong>-Stadt)<br />

4. <strong>Wettbewerbsprogramm</strong><br />

5. Ordnung SIA 142 (2009)<br />

222 Sprache<br />

Die Verfahrenssprache ist Deutsch.<br />

223 Auskünfte<br />

Zum und im Verfahren werden keine mündlichen Auskünfte erteilt.<br />

224 Anzahl Stufen<br />

Der Wettbewerb ist einstufig.<br />

<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />

Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />

<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 25. Oktober 2012 6


Das Preisgericht kann mit Projekten aus der engeren Wahl den Wettbewerb falls notwendig<br />

mit einer optionalen, anonymen Bereinigungsstufe ergänzen. Eine allfällige Bereinigungsstufe<br />

wird separat entschädigt. Die Rangierung findet erst nach einer allfälligen Bereinigungsstufe<br />

statt.<br />

225 Rechtsmittelbelehrung<br />

Gegen diese Ausschreibung kann innerhalb von zehn Tagen, von der Zustellung an gerechnet,<br />

beim Verwaltungsgericht <strong>Basel</strong>-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 <strong>Basel</strong>, schriftlich Rekurs eingereicht<br />

werden. Die Rekursschrift ist in einfacher Ausfertigung einzureichen, sie muss einen Antrag<br />

und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen.<br />

Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.<br />

Art. 28. SIA 142 (2009) kommt mit Ausnahme von Ziffer 28.4 nicht zur Anwendung.<br />

226 Ordnung SIA 142 (2009): Verbindlichkeitserklärung gemäss SIA<br />

Es gilt die Ordnung SIA 142, Ausgabe 2009, subsidiär zu den Bestimmungen über das öffentliche<br />

Beschaffungswesen und zum <strong>Wettbewerbsprogramm</strong>.<br />

23 TEILNAHMEBERECHTIGUNG<br />

231 Domizil<br />

Die Teilnehmenden müssen zum Zeitpunkt der Bekanntmachung ihren Sitz oder Wohnsitz in<br />

der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des GATT/WTO-Übereinkommens über das öffentliche<br />

Beschaffungswesen haben, soweit dieser Staat das Gegenrecht gewährt.<br />

232 Stichtag<br />

Der Stichtag für den Nachweis des Domizils ist der Publikationstermin am 31.10.2012.<br />

233 Teambildung<br />

Für die Zulassung zum Wettbewerb müssen sich Projektteams bilden, bei denen folgende Fachleute<br />

zwingend vertreten sind: Landschaftsarchitekten (Federführung) und Architekten.<br />

Es wird den Teams der Beizug von Fachpersonen aus den Bereichen Soziokultur/ Gemeinwesenarbeit,<br />

Nutzung und von Künstlern empfohlen. Der Beizug von Fachpersonen aus dem Bereich<br />

Naturschutz und -entwicklung nahegelegt.<br />

Die Landschaftsarchitekturbüros und Architekturbüros sind verpflichtet, zusammen ein Planungsteam<br />

zu bilden. Die Teilnahme in mehreren Teams ist nicht erlaubt.<br />

24 PREISSUMME UND ANKÄUFE<br />

241 Anzahl Preise<br />

Es werden 4-8 Projekte prämiert.<br />

242 Preissumme<br />

Für Preise und allfällige Ankäufe im Rahmen des Projektwettbewerbs steht dem Preisgericht<br />

eine Gesamtpreissumme von CHF 100'000.- exkl. MWSt zur Verfügung.<br />

<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />

Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />

<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 25. Oktober 2012 7


243 Ausschluss von der Preiserteilung<br />

Ein Beitrag muss ausgeschlossen werden, wenn er nicht rechtzeitig oder in wesentlichen<br />

Bestandteilen unvollständig abgeliefert wurde, unverständlich ist oder unlauteres Handeln erwiesen<br />

ist. Stichtag ist der unter Ziff. 273 aufgeführte Abgabetermin.<br />

Ein Ankauf im ersten Rang kann durch das Preisgericht einstimmig zur Weiterbearbeitung<br />

empfohlen werden.<br />

25 ANSPRÜCHE AUS DEM WETTBEWERB<br />

251 Absichtserklärung<br />

Es ist vorgesehen, unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens mit den Projektierungsarbeiten<br />

zu beginnen. Die Weiterbearbeitung durch den Gewinner des Wettbewerbs erfolgt unter Vorbehalt<br />

insbesondere der Kreditgenehmigung durch den Grossen Rat des Kantons <strong>Basel</strong>-Stadt. Ziel<br />

ist die Realisierung des Projektes ab 2015.<br />

Die Beauftragung der weiteren Planungsschritte erfolgt phasenweise. Um die im Programm des<br />

Wettbewerbs festgelegten Ziele zu erreichen und insbesondere die Ausführungsqualität,<br />

Termine und Kosten zu garantieren, kann der Auftraggeber von Gewinnern verlangen, sich mit<br />

Partnern zu verstärken und entsprechende Vorschläge einzubringen. Die Auswahl dieser<br />

Partner liegt in der Zuständigkeit des Auftraggebers. Zum Zeitpunkt der Wettbewerbsüberarbeitung<br />

ist zwingend ein Künstler beizuziehen.<br />

252 Teams<br />

Der Landschaftsarchitekt übernimmt die Federführung im Team. Er muss sich die Rechte<br />

gemäss Ziff. 254 dieses <strong>Wettbewerbsprogramm</strong>s von den übrigen Teammitgliedern verschaffen<br />

oder zur Übertragung dieser Rechte ermächtigt sein.<br />

Weitere Fachplaner und Spezialisten (z. Bsp. HLKKS/E) werden im Rahmen von separaten<br />

Ausschreibungsverfahren bestimmt.<br />

253 Honorarbedingungen<br />

Für die Weiterbearbeitung gelten folgende Honorarkonditionen:<br />

− Grundleistungen gemäss SIA HO 102/103 jeweils Ausgabe 2003 und SIA HO 105 Ausgabe<br />

2007.<br />

− Allgemeine Vertragsbedingungen KBOB für Planerleistungen, Ausgabe 2011.<br />

− KBOB-Empfehlungen für Honorierung, Version des Jahres 2012.<br />

Die aufwandbestimmenden Baukosten werden auf der Basis des genehmigten Vorprojekts<br />

ermittelt und gelten über das Gesamtprojekt.<br />

Für die Honorarberechnung der einzelnen Planer nach Baukosten gelten die folgenden maximalen<br />

Faktoren:<br />

− Koeffizienten Z1/Z2 = Werte 2013<br />

− Leistungsanteil q wird mit dem Planerteam vereinbart.<br />

− Schwierigkeitsgrad n = 1.0 für Landschaftsarchitektur gemäss SIA 105 (Freiraumkategorie<br />

III)<br />

− Schwierigkeitsgrad n = 1.0 für Architektur gemäss SIA 102 (Baukategorie IV)<br />

− Schwierigkeitsgrad n = Faktor für übrige Fachgebiet gemäss SIA<br />

Anpassungsfaktor r = 1.0<br />

Mittlerer Stundenansatz H= 130.– CHF/h exkl. MWSt.<br />

Teamfaktor i= 1.0<br />

<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />

Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />

<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 25. Oktober 2012 8


Faktor für Sonderleistungen s = 1.0<br />

Aufgaben oder Tätigkeiten ausserhalb der in der SIA Norm enthaltenen Leistungen können gesondert<br />

vergütet werden.<br />

Die Nebenkosten werden pauschal mit 4% der vereinbarten Honorarsumme vergütet.<br />

Die aufwandbestimmenden Baukosten BKP 291 Architekten werden aufgrund der Integration<br />

von Fachingenieuren wie folgt reduziert:<br />

− Integration Fachingenieure H/L/K/K/S/E: um 30% des entsprechenden Anteils BKP 23/24/25<br />

− Integration Bauingenieur: um 50% der Kosten für Sicherungen, Provisorien und Baugrube<br />

− Die Anteile BKP 1 Anteil Umgebung sowie BKP 4 Umgebung sind Grundlage für die aufwandbestimmenden<br />

Baukosten des Landschaftsarchitekten und sind nicht Bestandteil der<br />

aufwandbestimmenden Baukosten für den Architekten.<br />

− Die Anteile BKP 1 Anteil Gebäude, BKP 2 Gebäude BKP 3 Betriebseinrichtungen und BKP 9<br />

Ausstattung, sind Grundlage für die aufwandbestimmenden Baukosten des Architekten und<br />

sind nicht Bestandteil der aufwandbestimmenden Baukosten für den Landschaftsarchitekten.<br />

− Die aufwandbestimmenden Baukosten der einzelnen Fachbereiche über das Gesamtprojekt<br />

gelten auch für die Berechnung der Honorare für einzelne Teilleistungen.<br />

254 Urheberrechte<br />

Die Teilnehmer sichern zu, dass sie Eigentümer der eingereichten Unterlagen sind (Skizzen,<br />

Texte, Pläne, Visualisierungen, usw.). Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Ankäufen<br />

ausgezeichneten Wettbewerbsbeiträge gehen ins Eigentum des Auftraggebers über.<br />

Die Urheberrechte an den Wettbewerbsbeiträgen verbleiben bei den Teilnehmern. Der Auftraggeber<br />

hat allerdings das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung der Wettbewerbsbeiträge.<br />

Für die ausgezeichneten Beiträge (Preise und Ankäufe) hat der Auftraggeber<br />

zudem das Recht zur weiteren Verwendung und Änderung der Beiträge. Die Teilnehmer sichern<br />

zu, dass sie diese dem Auftraggeber zu übertragenden Verwendungsrechte erworben haben,<br />

soweit sie ihnen nicht originär zustehen. Teilnehmer resp. Teilnehmerteam und Auftraggeber<br />

sind bei einer Verwendung stets zu nennen.<br />

255 Abgeltungsmodalitäten<br />

Der Gewinner dieses Projektwettbewerbs hat in der Regel Anspruch auf einen weiteren planerischen<br />

Auftrag. Nicht von Gewinnern erbrachte Teilleistungen werden dem Gewinner nicht entschädigt.<br />

Die Urheber von Wettbewerbsbeiträgen haben zusätzlich zum Preisgeld Anspruch auf eine Abgeltung<br />

in der Höhe von einem Drittel der Gesamtpreissumme, wenn<br />

a) das Preisgericht empfohlen hat, es sei ihnen ein weiterer planerischer Auftrag oder der Zuschlag<br />

zu erteilen, die Auftraggeberin diesen Auftrag jedoch an Dritte vergibt und/ oder<br />

b) die Auftraggeberin den Wettbewerbsbeitrag weiterverwendet, ohne dass sie dem Urheber einen<br />

weiteren planerischen Auftrag erteilt.<br />

Beschliesst die Auftraggeberin nach dem Preisentscheid, auf eine Realisierung des Vorhabens<br />

definitiv zu verzichten, so entfallen die obigen Abgeltungsansprüche. Kommt sie innerhalb<br />

von zehn Jahren auf ihren Beschluss zurück, so können die obigen Ansprüche wieder geltend<br />

gemacht werden.<br />

Die Auftraggeberin ist gewillt dem Antrag des Preisgerichts Folge zu leisten.<br />

<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />

Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />

<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 25. Oktober 2012 9


26 PREISGERICHT<br />

Zur Beurteilung der eingereichten Arbeiten setzt der Veranstalter für den Projektwettbewerb ein<br />

Preisgericht ein. Es wird unterstützt von nicht stimmberechtigten Experten. Die Experten führen<br />

die fachliche und technische Vorprüfung des Wettbewerbs durch. Weitere Sachverständige<br />

werden bei Bedarf zugezogen. Die Beurteilungssitzungen sind öffentlich. Wettbewerbsteilnehmer<br />

und ihre Mitarbeiter dürfen an der öffentlichen Jurierung nicht teilnehmen.<br />

261 Fachpreisgericht (stimmberechtigt)<br />

Emanuel Trueb (Tagesvorsitz), Amtsleiter, <strong>Stadtgärtnerei</strong> <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

Thomas Blanckarts, Leiter Hochbauamt <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

Martina Münch, Leiterin Gestaltung Stadtraum Verkehr, Planungsamt <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

Alexander Gregori, Portfoliomanager Verwaltungsvermögen, Immobilien <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

Jeremy Hoskyn, Leiter Projektentwicklung/ Wettbewerbe, Amt für Hochbauten Stadt Zürich<br />

Kerstin Höger, Kerstin Höger Architekten, Zürich<br />

Emanuel Christ, Christ & Gantenbein Architekten, <strong>Basel</strong><br />

Beat Nipkow, Nipkow Landschaftsarchitektur, Zürich<br />

Gabriele Kiefer, Büro Kiefer Landschaftsarchitektur, Berlin<br />

262 Ersatz Fachpreisgericht (stimmberechtigt)<br />

Barbara Buser, Baubüro Insitu, <strong>Basel</strong><br />

Thomas Gerspach, Leiter Projektierung und Bau, <strong>Stadtgärtnerei</strong> <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

263 Sachpreisgericht (stimmberechtigt)<br />

Hans-Peter Wessels (Gesamtvorsitz), Vorsteher Bau- und Verkehrsdepartement<br />

Claudio Paulin, Vertreter der Begleitgruppe <strong>Landhof</strong>, <strong>Basel</strong><br />

264 Ersatz Sachpreisgericht (stimmberechtigt)<br />

Urs Jörg, Vertreter der Begleitgruppe <strong>Landhof</strong>, <strong>Basel</strong><br />

265 Experten (ohne Stimmrecht)<br />

Oliver Schwarz, Leiter Sportförderung, Sportamt <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

Florian Marti, Abteilungsleiter IB Übrige, Hochbauamt <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

Niklaus Hofmann, Leiter Allmendverwaltung, Tiefbauamt <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

Yvonne Reisner, Leiterin Natur Landschaft Bäume, <strong>Stadtgärtnerei</strong> <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

Simon Leuenberger, Kreisleiter Kleinbasel Grünflächenunterhalt, <strong>Stadtgärtnerei</strong> <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

Urs Leugger, Leiter Grünplanung, <strong>Stadtgärtnerei</strong> <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

Roland Frank, Leiter Stadtteilentwicklung, Kantons- und Stadtentwicklung <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

Anna Amadio, Künstlerin, Kunstkreditkommission <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

Monica Bischof, Vertreterin der Begleitgruppe <strong>Landhof</strong>, <strong>Basel</strong><br />

266 Ersatz Experten (ohne Stimmrecht)<br />

Mirko Ulbl, Vertreter der Begleitgruppe <strong>Landhof</strong>, <strong>Basel</strong><br />

267 Vorprüfung<br />

Florian Mathys, Mobilitätsplanung, Amt für Mobilität <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

Bruno Buser, Fuhr Buser Partner BauOekonomie, <strong>Basel</strong><br />

268 Befangenheit und Ausstandsgründe<br />

Von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen sind Fachleute, die eine gemäss Ordnung<br />

SIA 142 (2009) nicht zulässige Verbindung zu einem Mitglied des Preisgerichtes haben (siehe<br />

<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />

Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />

<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 25. Oktober 2012 10


dazu: Wegleitung „Befangenheit und Ausstandsgründe“, www.sia.ch/142i). Nicht zugelassen<br />

sind insbesondere Teilnehmer, die beim Veranstalter oder einem Mitglied des Preisgerichts<br />

(inkl. Experten) angestellt sind, die mit einem Mitglied des Preisgerichts nahe verwandt oder in<br />

einem engen beruflichen Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen.<br />

Zur Teilnahme zugelassen sind die Experten und Fachleute, welche bei der unter Ziff. 283<br />

erwähnten Studie mitgearbeitet haben. Die Studie wird mit dem Verfahren offen gelegt.<br />

27 ABLAUF UND TERMINE<br />

271 Bezug Unterlagen<br />

Die Plangrundlagen werden den Teilnehmern digital auf der Internetseite www.simap.ch zum<br />

download zur Verfügung gestellt. Für die Verwendung der CAD-Pläne (Kataster-, Werkleitungskataster-,<br />

Höhen- und Situationsplans sowie der Pläne zum Tribünengebäude und der Baumbewertung,<br />

Natursubstanz) ist das Formular zum Datenbezug auszufüllen und dem Grundbuch-<br />

und Vermessungsamt zuzusenden (Adresse siehe unten). Daraufhin werden die Daten per Mail<br />

zugestellt oder können von einer Plattform heruntergeladen werden.<br />

per Post:<br />

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons <strong>Basel</strong> - Stadt<br />

Grundbuch- und Vermessungsamt <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

Stichwort «<strong>Landhof</strong>-Areal»<br />

Kundenzentrum: z. Hd. R. Lattmann<br />

Münsterplatz 11<br />

4001 <strong>Basel</strong><br />

oder<br />

per Fax: 061 267 92 91<br />

Stichwort «<strong>Landhof</strong>-Areal»<br />

272 Fragenstellung und Fragenbeantwortung<br />

Fragen zum Programm müssen bis 26.11.2012, 12 Uhr (Eingang) unter Wahrung der Anonymität<br />

und Verweis auf das jeweilige Kapitel im Programm beim Wettbewerbssekretariat gem. Ziff.<br />

212 mit dem Vermerk „Fragen Wettbewerb <strong>Landhof</strong> – Areal <strong>Basel</strong>“ eingereicht werden. Die<br />

Antworten auf die eingereichten Fragen werden auf www.simap.ch ab 10.12.2012 zur Verfügung<br />

gestellt und werden somit integraler Bestandteil des <strong>Wettbewerbsprogramm</strong>s. Im Rahmen dieses<br />

Verfahrens werden sonst keine weiteren Fragen beantwortet.<br />

273 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge<br />

Die Wettbewerbsbeiträge sind unter Wahrung der Anonymität und nur mit dem Vermerk „Wettbewerb<br />

<strong>Landhof</strong> - Areal <strong>Basel</strong>“ und dem Kennwort beschriftet einzureichen und müssen spätestens<br />

bis Donnerstag 01.03.2013, 12 Uhr (Eingang) bei Submissionen des Bau- und Verkehrsdepartements<br />

vorliegen.<br />

Die Wettbewerbsbeiträge können per Post an Submissionen geschickt werden oder werktags<br />

von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr (Freitags bis 16.00 Uhr) im Kundenzentrum des<br />

Bau- und Verkehrsdepartements des Kantons <strong>Basel</strong>-Stadt im Erdgeschoss abgegeben werden.<br />

Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend, die Verantwortung für die termingerechte<br />

Einreichung liegt bei den teilnehmenden Teams.<br />

<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />

Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />

<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 25. Oktober 2012 11


Abgabeadresse:<br />

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

„Wettbewerb <strong>Landhof</strong> - Areal <strong>Basel</strong>“<br />

Münsterplatz 11, CH-4001 <strong>Basel</strong><br />

274 Beurteilung<br />

Die Beurteilung der Projekte erfolgt anonym. Das Resultat des Projektwettbewerbs wird den<br />

Teilnehmenden schriftlich an die im Verfassercouvert eingetragene Kontaktadresse mitgeteilt.<br />

Die Beurteilung wird öffentlich zugänglich sein. Für die Teams sind die Hinweise für öffentliche<br />

Jurierung des SIA verbindlich. Die Teams müssen der Jurierung fern bleiben. Weiter Informationen<br />

siehe sia 142i-402 Öffentliche Jurierung:<br />

www.sia.ch/de/dienstleistungen/wettbewerb/wegleitungen/<br />

275 Jurybericht und Ausstellung<br />

Die Ergebnisse der Jurierung werden durch das Preisgericht in einem Bericht festgehalten. Alle<br />

zur Beurteilung zugelassenen Beiträge werden voraussichtlich Juni 2013 ausgestellt.<br />

28 VERFÜGBARE UNTERLAGEN<br />

Folgende Unterlagen werden den Teilnehmenden des Projektwettbewerbs zur Verfügung gestellt.<br />

281 <strong>Wettbewerbsprogramm</strong><br />

Format: PDF<br />

282 Pläne<br />

Datenbezug via GVA:<br />

− Katasterplan, Formate DWG/DXF<br />

− Werkleitungskataster, Formate DWG/DXF<br />

− Höhenplan, Formate DWG/DXF<br />

− Situationsplan mit Perimeterangaben, Formate DWG, (PDF via simap)<br />

− Plangrundlagen Tribünengebäude, Oktober 2012, Format DWG, (PDF via simap)<br />

− Baumbewertung und Natursubstanz <strong>Stadtgärtnerei</strong>, Oktober 2012, Formate DWG, (PDF via<br />

simap)<br />

283 Informationsbeilagen<br />

− Orthofoto, 2010, Format JPG<br />

− Gebäude- und Arealfotos vom Juli 2012, Format JPG<br />

− Historische Dokumentation <strong>Landhof</strong> Oktober 2011, Format PDF<br />

− Auszug Spielplatzkonzept <strong>Basel</strong>, 2010, Format PDF<br />

− Machbarkeitsstudie Tribünengebäude, von Arx Architekten, 31.03.2011, Format PDF<br />

− Zustandsbericht Tribünengebäude HPA, 15.09.2010, Format PDF<br />

− Erläuterungen Naturschutz, Martin Frei, Juli 2012, Format PDF<br />

− Kantonales Inventar der schützenswerten Naturobjekte (NI BS), 2010, Format PDF<br />

− Baumbestandsliste, 2012, Format PDF<br />

− Velomassnahmen Abschnitt Peter Rot-Strasse bis Riehenring, September 2012, Format PDF<br />

− Angaben Standardmobiliar <strong>Basel</strong>-Stadt, Format PDF<br />

− Zielbaum der Begleitgruppe, Format PDF<br />

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284 Kennwerte, Formulare<br />

− Formular zur Erfassung von Mengenangaben, Format XLS<br />

− Bestellformular Grundbuch- und Vermessungsamt (GVA), Format PDF<br />

29 ABZUGEBENDE UNTERLAGEN<br />

Jedes Team darf nur ein Projekt einreichen, Varianten sind nicht zulässig. Zusätzliche<br />

Unterlagen werden nicht zugelassen. Sämtliche Bestandteile der Wettbewerbsbeiträge sind<br />

anonymisiert abzugeben und mit dem Vermerk “Wettbewerb <strong>Landhof</strong> - Areal <strong>Basel</strong>” und dem<br />

Kennwort zu versehen.<br />

Alle Textangaben sind in Deutsch zu verfassen. Zudem muss auf jedem Plan ein grafischer<br />

Massstab ersichtlich sein.<br />

291 Pläne<br />

Umgebungsgestaltung:<br />

- Situationsplan (Perimeter) mit Projektbeschrieb mit allen zum Verständnis wichtigen Höhenkoten.<br />

Darstellung des Konzeptes zur Aussenraumgestaltung, M 1:500 genordet<br />

- Darstellung einer oder mehrerer frei wählbarer Teilräume, die für die Gestaltung relevant<br />

sind. Alle für das Verständnis des Lösungsvorschlags erforderlichen Schnitte und/ oder Ansichten.<br />

Perspektiven oder Fotomontagen zur Veranschaulichung des Projektes. Details<br />

und Erläuterungen soweit für das Verständnis des Projekts erforderlich.<br />

Gebäude:<br />

- Alle Grundrisse und Ansichten, sowie die zum Verständnis notwendigen Schnitte mit Beschriftung<br />

aller Räume, Bezeichnungen, m2-Angaben und Höhenkoten, M 1:200 genordet<br />

- Typischer Fassadenschnitt und Ansicht, mit Beschriftung und Bemassung des kompletten<br />

Wandaufbaus, M 1:20<br />

- Darstellung Erdgeschoss mit Umgebungsgestaltung, M1:200 genordet<br />

- Darstellungen zum Ausdruck des Gebäudes und der Umgebung, Visualisierung oder ähnliches<br />

292 Erläuterungen<br />

Ergänzende Erläuterungen zu folgenden Themen sind in die Pläne zu integrieren:<br />

Städtebau und Architektur, Umgebungsgestaltung, Erschliessungskonzept, Statikkonzept, Konstruktion<br />

und Materialisierung, Ökologie und Nachhaltigkeit, konzeptuelle Angaben zu Gebäudetechnik<br />

und Energie, Lage Quartierparking im Areal, Kunstbeitrag, aneigenbare Räume, Transformations-<br />

und Partizipationsprozess mit der Bevölkerung<br />

293 Darstellung und Formate<br />

Anzahl Pläne (max.): 4<br />

− Pläne auf festem Papier, Format A0 (Hoch) (841mm x 1189)<br />

− 1 Satz ungefaltet in Mappe<br />

− 1 Satz gefaltet für Vorprüfung<br />

− 2 Sätze auf A3 verkleinert, für Vorprüfung, Bericht, Reproduktion<br />

− 1 CD / DVD mit jeweils 1 Plansatz (in Couvert Digitale Daten)<br />

− Originalformat PDF 300 dpi<br />

− Verkleinerungen A3 PDF 300 dpi<br />

− Pro PDF Dokument maximal 4 MB<br />

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294 Kennwerte<br />

Eintrag in vorgegebenem Formular, Abgabe Papier und elektronisch (Formate PDF und XLS).<br />

295 Verfassercouvert<br />

Verschlossener Briefumschlag mit Vermerk: „Wettbewerb <strong>Landhof</strong> - Areal <strong>Basel</strong>“ und Angabe<br />

des Kennworts. Inhalt: Verfassererklärung mit den Namen aller Projektverfassenden mit Büronamen,<br />

Anschrift, Kontoverbindung (mit IBAN) und Angabe der Mehrwertsteuernummer auf Papier<br />

und digital<br />

296 Couvert digitale Daten<br />

Verschlossener Briefumschlag mit Vermerk: „Wettbewerb <strong>Landhof</strong> - Areal <strong>Basel</strong>“ und Angabe<br />

des Kennworts. Inhalt: Eine Daten-CD des abgegebenen Projektes. Es ist weiter zu beachten,<br />

dass weder der Datenträger noch die einzelnen Files Rückschlüsse auf die Verfasser zulassen<br />

(z. B. unter Eigenschaften).<br />

Achtung: Das Verfassercouvert und das Couvert mit den digitalen Daten sind<br />

zur Gewährleistung der Anonymität zwingend getrennt einzureichen.<br />

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3 Wettbewerbsaufgabe<br />

31 UMSCHREIBUNG DER AUFGABE<br />

311 Ausgangslage<br />

Abb.2. Übersichtsplan, Lage des Objekts<br />

Das im Osten der Stadt liegende Wohnviertel Wettstein wies vor 1870 noch wenig Besiedlung<br />

auf. Im Zuge der Stadterweiterung wurden vorerst die rheinnahen Bereiche überbaut. Die damalige<br />

Zweckbestimmung des Wettsteinviertels als gehobenes Mittelstandsquartier widerspiegelt<br />

sich noch heute in grosszügigen Bauten, insbesondere in Rheinnähe und entlang des stadtnahen<br />

Teils der Wettsteinallee. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden grosse Teile des Viertels mit<br />

Industriebauten und öffentlichen Einrichtungen ergänzt. Dabei ist der ganze nördliche Teil des<br />

Quartiers diversen Bildungsanstalten vorbehalten. Einen bedeutenden Teil des Viertels nehmen<br />

die Fabrikanlagen der Firma Hoffmann-La Roche ein. Die Verwaltungs-, Labor- und Produktionsbauten<br />

links und rechts der Grenzacherstrasse prägen das Erscheinungsbild des südöstlichen<br />

Quartierteils wesentlich. Im Nord-Westen des Quartiers befindet sich inmitten einer Blockrandbebauung<br />

der Sportplatz <strong>Landhof</strong>, frühere Heimstätte des FC <strong>Basel</strong> (1951-1967).<br />

Im Jahr 2001 wurde das Areal für eine Umnutzung frei, da der Verein FC <strong>Basel</strong> sich entschied<br />

definitiv in das fertig gestellt Fussballstadion „St. Jakob-Park“ umzuziehen. Daraufhin wurde<br />

2003 ein Ideenwettbewerb für die Neugestaltung des Areals durchgeführt. Das Siegerprojekt<br />

sah vier Gebäude mit rund 120 Wohnungen vor. Gegen das Bauvorhaben wurde eine Volksinitiative<br />

eingereicht, mit der Forderung, dass das gesamte <strong>Landhof</strong>-Areal der Grünzone zugewiesen<br />

wird. Im Jahr 2010 stimmten die Stimmberechtigten des Kantons <strong>Basel</strong>-Stadt für die Umzonung.<br />

Seit dem Wegzug des Fussballclubs wird das Areal mit dem Spielfeld, der Stehplatzrampe,<br />

dem Tribünengebäude und dem ehemaligen Trainingsplatz hinter der westlichen Längsseite<br />

des Tribünengebäudes unter anderem als Treffpunkt im Quartier genutzt. Das Gebäude steht<br />

heute der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung.<br />

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Der heutige Zustand des Tribünengebäudes ist stark sanierungsbedürftig. Zur Aufrechterhaltung<br />

des Betriebes bis 2014 wurden im Jahr 2011 die dringlichsten Sanierungsmassnahmen ausgeführt.<br />

312 Nutzung und Betrieb<br />

Durch die Nutzungsveränderungen von einem Fussballplatz zu einer Quartiersgrünanlage haben<br />

sich die Bedürfnisse der Bevölkerung gegenüber der Anlage geändert. Im Vordergrund steht<br />

nicht mehr der Vereinssport sondern der öffentliche Grünraum mit seinem vielfältigen Nutzungsangebot.<br />

Insbesondere für Familien mit Kindern hat der sichere und direkte Zugang zu<br />

Grünflächen eine hohe Qualität im direkten Wohnumfeld aber auch für die Quartiersöffentlichkeit.<br />

Im Rahmen des Wettbewerbes ist ein Projekt zu entwickeln, das den <strong>Landhof</strong> als Quartiergrünanlage<br />

durch eine dem Ort angemessene Erneuerung attraktiver gestaltet und den vielfältigen<br />

Nutzungsansprüchen der Quartierbevölkerung und Anwohner gerecht wird. Es soll ein öffentlicher<br />

Grünraum innerhalb der bestehenden Blockrandbebauung entstehen.<br />

Dazu gehören:<br />

− Separate Spielbereiche für verschiedene Altersgruppen (Kleinkinder, Kinder und Jugendliche)<br />

und die begleitenden Erwachsenen<br />

− Naturspielbereiche<br />

− Naturerlebnisräume<br />

− Ruhe- und Aufenthaltsbereiche für Quartierbewohner aller Altersgruppen<br />

− Bewegungsräume für alle Altersgruppen<br />

− Eine Spiel- und Sportwiese in angemessener Grösse für nicht organisierte und temporär organisierte<br />

Freizeit- und Sportnutzungen<br />

− Ungestörte Bereiche mit hohem Naturwert<br />

− Infrastrukturgebäude für die Bedürfnisse der unterschiedlichen Nutzer<br />

− Ganzjährig betriebene Verpflegungsmöglichkeit<br />

− Angemessene Zugänge in das Areal<br />

− Gemeinschaftsgarten in angemessener Grösse<br />

Dabei sind die aufgeführten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der übergeordneten<br />

Bedeutung des Areals für das Quartier auf überzeugende Art einzuhalten.<br />

32 SPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN<br />

321 Projektperimeter<br />

Der Projektperimeter erstreckt sich innerhalb des von folgenden Strassen umsäumten Häuserblocks:<br />

Riehenstrasse, Riehenring/ Wettsteinalle und Peter Rot-Strasse.<br />

Der Projektperimeter umfasst die Parzelle 825 Grünanlage mit Infrastrukturgebäude und Zugang<br />

Peter Rot-Strasse sowie die Zugangsparzellen 9083, 9084 Zugang Riehenstrasse und<br />

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9085 Zugang Riehenring/ Wettsteinallee. Die Fläche umfasst ca. 20'500 m². Der dargestellte<br />

Projektperimeter darf nicht überschritten werden.<br />

Bei der Bearbeitung des Projektperimeters ist die angrenzende Bebauung zu berücksichtigen.<br />

Die Blockrandbebauung entlang dem Riehenring und der Peter Rot-Strasse befindet sich in der<br />

Zone 5a (5-geschossige Bauzone). Im Rahmen der Zonenplanrevision sollen die Baumgartner-<br />

Häuser Wettsteinallee 71 - 85 und der einheitlich geplante, geschlossene Strassenraum Riehenring<br />

16 bis 32 aus der Pionierzeit des Neuen Bauens in der Schweiz der Schutzzone zugewiesen<br />

werden. Die ergänzenden Bauten Riehenring 8 bis 14 werden in die Schonzone kommen.<br />

Abb. 3: Projektperimeter<br />

322 Kosten<br />

Zur Grobkostenschätzung wurden aus Erfahrungsrichtwerten die Gesamtanlagekosten ermittelt.<br />

Die Ziel-Investitionskosten betragen:<br />

− Freiraum BKP 1 und 4: CHF 3,4 Mio. (inkl. MwSt.)<br />

− Gebäude BKP 2: CHF 3,1 Mio. (inkl. MwSt.)<br />

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33 ALLGEMEINE RAHMENBEDINGUNGEN<br />

331 Eigentumsverhältnisse<br />

Das gesamte <strong>Landhof</strong>-Areal inkl. aller Gebäude ist im Eigentum der Einwohnergemeinde der<br />

Stadt <strong>Basel</strong>.<br />

332 Nutzungsplanung<br />

Der ausgewiesene Projektperimeter befindet sich bis auf die Zugänge Riehenstrasse und Riehenring/<br />

Wettsteinallee in der Grünzone gemäss Bau- und Planungsgesetz des Kantons <strong>Basel</strong>-<br />

Stadt (BPG 730.100, 01.01.2011). Diese Zugangsparzellen 9083, 9084 und 9085 sind Allmend.<br />

Das geplante Gebäude wird in der Grünzone gebaut werden und muss zonenkonform sein.<br />

Auszug aus dem Bau- und Planungsgesetz (BPG) <strong>Basel</strong> Stadt - VI. Grünzone:<br />

1. Grünanlagen § 40. Grünanlagen sind der Ausstattung des Baugebietes dienende Grünflächen,<br />

besonders Parkanlagen, Sportplätze und Gartenareale.<br />

2. In Grünanlagen sind zulässig: a) die zur Erschliessung, Ausstattung und Ausschmückung<br />

von Grünanlagen üblichen Bauten und Anlagen; b) unterirdische Bauten und Anlagen im öffentlichen<br />

Interesse, die die oberirdische Nutzung nicht beeinträchtigen.<br />

Die Rechtslage wird aufgrund des Informationsstandes vom 4.3.11 durch den Rechtsdienst <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

wie folgt beurteilt:<br />

Die Grünzone ist grundsätzlich der baulichen Nutzung entzogen. Sie bezweckt, im Ortsinneren<br />

Grünflächen als Erholungs- und Freiräume freizuhalten und so die übermässige Ballung baulich<br />

genutzter Gebiete zu verhindern. Sie schützt darüber hinaus Naturobjekte, Baudenkmäler und<br />

Ortsansichten durch Freihalten der Umgebung oder der Blickfelder.<br />

Grünanlagen in der Grünzone sind deshalb immer überwiegend charakterisiert durch Grünflächen.<br />

Sie werden definiert als „vorwiegend unversiegelte und durch Vegetation charakterisierte<br />

Freifläche“, welche für die Bevölkerung zugänglich und intensiv für Freizeitaktivitäten nutzbar ist.<br />

1 Zulässig sind daher nur Bauten und Anlagen, die sich in die Grünfläche einordnen. Sie müssen<br />

den Bedürfnissen der Benutzer der Grünfläche dienen und dürfen nicht grösser sein als es dieser<br />

Zweck erfordert.<br />

Vorliegend bezweckt die Grünzone gemäss der erwähnten Volksinitiative „Der <strong>Landhof</strong> bleibt<br />

grün“, dass der <strong>Landhof</strong> auch künftig eine Grünoase im Kleinbasel bleiben soll. Dies in Mitten<br />

eines der bereits heute am dichtesten bebauten Gebiete des Kantons <strong>Basel</strong>-Stadt, welches seit<br />

Jahren mit grossen Nutzungsverdichtungen (Tinguely-Museum, Messeturm, Roche) konfrontiert<br />

ist. Dennoch sollten künftig auch in dieser Grünzone „kleinere, die Nutzung einer Grünanlage mit<br />

öffentlichem Interesse unterstützende Bauten“ 2 beispielsweise für die präventive Kinder- und<br />

Jugendarbeit zulässig sein.<br />

Ferner lässt § 40 Abs. 2 lit. b) BPG unterirdische Bauten und Anlagen unter der Voraussetzung<br />

zu, dass sie im öffentlichen Interesse liegen. Selbst unterirdische Bauten und Anlagen im öffentlichen<br />

Interesse sind hier jedoch lediglich zugelassen, soweit sie den Zweck der Grünzone nicht<br />

beeinträchtigen. Insbesondere kann der Zweck einer Grünzone, wie sie auf dem <strong>Landhof</strong>-Areal<br />

festgesetzt wurde, insoweit durch ein unterirdisches Parkhaus beeinträchtigt sein, als ein beste-<br />

1 Bericht zur öffentl. Planauflage vom 7. Juni bis 16. Juli 2010; Zonenplanrevision – Basisratschlag, S. 32<br />

2 Bericht der Bau- und Raumplanungskommission Nr. 07.0506.04 vom 25. Juni 2009 zum Bericht des<br />

Regierungsrates betreffend die Volksinitiative für die Umzonung des <strong>Landhof</strong>s: „Der <strong>Landhof</strong> bleibt grün“,<br />

S. 12<br />

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hender geschützter Baumbestand oder andere hochrangige Naturobjekte durch eine unterirdische<br />

Parkieranlage in Frage gestellt werden. Gerade bestehende wertvolle Baumbestände<br />

könnten damit in speziellen Teilbereichen des <strong>Landhof</strong>-Areals die Erstellung einer unterirdischen<br />

Parkgarage verbieten.<br />

1. Eine nicht standortgebundene Nutzung wie z.B. ein grosser „Quartiersaal“ oder auch eine<br />

Gastronomie die über ein Café hinaus geht ist als nicht zonenkonform zu betrachten. Eine<br />

Grünzone darf nicht für andere Nutzungen als die zur Erschliessung, Ausstattung und Ausschmückung<br />

von Grünanlagen üblichen Bauten und Anlagen „missbraucht“ werden. Die<br />

Formulierung im Planungsgesetz lässt einen gewissen Spielraum zu und heute übliche Nutzungen<br />

unterscheiden sich dabei durchaus von früher üblichen Nutzungen. Die Anforderungen<br />

an eine Grünzone haben sich mit der Zeit massiv verändert und dem wird in der Beurteilung<br />

auf Zonenkonformität auch Rechnung getragen. Allerdings erfolgt eine Beurteilung auch<br />

immer in Bezug auf Ort, Grösse und der sonst in der Nähe befindlichen Einrichtungen wie<br />

z.B. Quartierszentren, Restaurants usw.<br />

2. Das Raumprogramm kann zum jetzigen Zeitpunkt und Kenntnisstand in Dimension und<br />

Grösse als zonenkonform bezeichnet werden. Es entspricht den heute in Grünanlagen üblichen<br />

Nutzungen. Auch in Bezug auf Grösse und Ort ist es angemessen.<br />

3. Eine definitive Beurteilung kann erst auf Basis eines konkreten Projektes erfolgen.<br />

333 Schutzobjekte<br />

Auf dem Areal befinden sich schutzwürdige Naturobjekte und weitere wertvolle Natursubstanz<br />

die gemäss Ziff. 351 beschrieben sind. Sie sind entweder zu erhalten oder zu ersetzen. Der Ersatz<br />

muss in mindestens gleicher Qualität und Flächenausdehnung gewährleistet werden gemäss<br />

§9 des Gesetzes über den Natur und Landschaftsschutz (NLG 789.100, 25.01.1995) und<br />

Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG 451, 01.07.1966; Art. 18 Schutz von<br />

Tier und Pflanzenarten).<br />

Alle Bäume mit mehr als 90 cm Stammumfang sind nach § 4 des Baumschutzgesetzes (BSchG<br />

789.700, 16.10.1980) geschützt. Bei Fällung ist gleichwertiger Ersatz zu leisten (gleiche Anzahl<br />

und Kronenausprägung, nicht zwingend gleicher Standort). Siehe Ziff. 351.<br />

334 Auswahl relevanter Erlasse und Normen<br />

− Bau- und Planungsgesetz (BPG), SG 730.100, Kanton <strong>Basel</strong>-Stadt, mit Bau- und Planungsverordnung<br />

(BPV) SG 730.110, Kanton <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

− Energiegesetz (EnG), SG 772.100, Kanton <strong>Basel</strong>-Stadt, mit Verordnung zum Energiegesetz<br />

(EnV), SG 772.110, Kanton <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

− Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz, SG 789.100, Kanton <strong>Basel</strong>-Stadt,<br />

mit Verordnung über den Natur- und Landschaftsschutz, SG 789.110, Kanton <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

− Baumschutzgesetz, SG 789.700, Kanton <strong>Basel</strong>-Stadt, mit Baumschutzverordnung (BSV), SG<br />

789.710, Kanton <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

− Brandschutzvorschriften Verein Kantonaler Feuerversicherungen VKF<br />

− Norm SIA 500, Stand 2009, Hindernisfreie Bauten<br />

− Norm SIA 261, Stand 2003, Einwirkungen auf Tragwerke<br />

− Norm SIA 416, Stand 2003, Flächen und Volumen von Gebäuden<br />

− Norm SIA 180, Stand 1999: Wärme und Feuchteschutz im Hochbau<br />

− Norm SIA 380/1, Stand 2009: Thermische Energie im Hochbau<br />

− Norm SIA 380/4, Stand 2006: Elektrische Energie im Hochbau<br />

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− Standards der <strong>Stadtgärtnerei</strong> <strong>Basel</strong>, Stand 01.03.2010<br />

− Europäische Norm DIN/EN 1176, Stand 1998, Spielplätze und Spielgeräte<br />

− Europäische Norm DIN/EN 1177, Stand 1998, Stossdämpfende Spielplatzböden<br />

335 Denkmalpflegerische Aspekte<br />

Die Sportanlage inkl. Tribünengebäude steht nicht unter Denkmalschutz.<br />

336 Energie und Ökologie<br />

Bei Oberflächenentwässerung auf dem Areal ist darauf zu achten, dass unverschmutztes Niederschlagswasser<br />

von versiegelten Flächen weitestgehend versickert werden kann.<br />

Folgende Vorgaben sind für die Gebäud(e) einzuhalten, wobei der präzise Nachweis erst in der<br />

Weiterbearbeitung zu erbringen ist:<br />

- Energie / Gebäudetechnik: Minergie-P<br />

- Ökologie / Materialisierung: Minergie-Eco<br />

34 LÖSUNGSVARIANTEN<br />

Lösungsvarianten sind nicht zulässig.<br />

35 ERLÄUTERUNGEN ZU DEN ANFORDERUNGEN<br />

351 Nutzungen<br />

Heutige Spielbereiche:<br />

Heutzutage findet man auf dem <strong>Landhof</strong> unterschiedliche Innen- und Aussenspielbereiche vor.<br />

Das ehemalige Tribünengebäude dient dabei als Ausgangspunkt, Anlaufstelle und Basis für die<br />

Aussenbereiche. Neben den aus der ehemaligen Sportnutzung hervorgegangen Nasszellen und<br />

Garderoben konnten die Kinder- und Jugendarbeit und das Quartier im Laufe der Jahre die<br />

Räumlichkeiten in temporäre Spiel- und Aufenthaltsflächen umwandeln.<br />

Zentrum der Aussenflächen bildet das ehemalige Normfussballfeld, welches mit kontinuierlichem<br />

Rückzug der Vereinsmannschaften in vollem Umfang allen Altersgruppen für vielfältige<br />

Nutzungen zur Verfügung steht. Etwas durch das Tribünengebäude abgetrennt befindet sich im<br />

westlichen Teil des Areals der sogenannte Spickel, welcher als eher extensiver, naturnaher<br />

Spielbereich als Erfahrungsspielplatz sehr geschätzt wird.<br />

Zukünftige Spielbereiche<br />

Das Wettbewerbsprojekt soll differenzierte und auf die unterschiedlichen Alters- und Nutzergruppen<br />

abgestimmte Spielbereiche anbieten:<br />

Spielwiese, offener Bereich<br />

Ein vielfältiges Nutzungsangebot soll für alle Altersgruppen in vergleichbarer Form beibehalten<br />

werden. Es soll eine offene, grosszügig ausformulierte und vielfältig bespielbare Rasenfläche<br />

angeboten werden, welche prioritär für die nicht organisierte Freizeit- und Sportnutzung zur Verfügung<br />

stehen soll. Zusätzlich sollen Grösse, Anordnung und Qualität der „Spielwiese“ temporäre<br />

organisierte Freizeit- und Sportnutzungen mit Schwerpunkt Jugend ermöglichen.<br />

<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />

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<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 25.Oktober 2012 20


Kleinkinderspielplatz<br />

Es soll ein Kleinkinderspielplatz geplant werden, welcher räumlich vom Freizeitbereich der Jugendlichen<br />

getrennt ist. Wesentliche Spielelemente zum Bewegungsspiel sollen weiterhin ermöglicht<br />

werden. Der Charakter soll dabei einem naturnahen Spielplatz entsprechen und dementsprechend<br />

das freie Spielen ermöglichen. Es soll ein individuell gestalteter Aufenthaltsbereich<br />

auch für Begleitpersonen geschaffen werden.<br />

Freizeitbereich der Jugendlichen<br />

Es sollen Flächen für jugendliches Bewegungsspiel geplant werden.<br />

Heutiger Gemeinschaftsgarten:<br />

Auf dem ehemaligen Gärtnerei Areal Kaufmann wurde zusammen mit Anwohnern und der<br />

<strong>Stadtgärtnerei</strong> <strong>Basel</strong> 2011 ein Gemeinschaftsgarten lanciert. Das Projekt eines Gemeinschaftsgartens<br />

auf dem <strong>Landhof</strong> steht für die Rückkehr der Gärten in die Stadt; für urbane Landwirtschaft,<br />

für urban agriculture, für "local food for local people". Dabei ist auf dem <strong>Landhof</strong> nicht ein<br />

eingezäuntes Gärtchen entstanden, sondern ein öffentlicher Garten, der sowohl das poetische<br />

und nahrhafte Grün thematisiert, als auch ein Sozialisierungs- und Begegnungsraum des Quartiers<br />

darstellt. Ziel ist, dass die Bevölkerung aktiv am Projekt partizipiert, wodurch das Engagement<br />

des urban agriculture <strong>Basel</strong> im Laufe des Projekts von den Quartierbewohnern übernommen<br />

werden soll. Als gemeinnütziger Verein fördert das Urban agriculture <strong>Basel</strong> dieses Projekt.<br />

Weitere Informationen unter www.urbanagriculturebasel.ch<br />

Zukünftiger Gemeinschaftsgarten<br />

Die Möglichkeit des Urban Gardening soll im Wettbewerbsprojekt weiterverfolgt werden. Zum<br />

einen soll eine bewirtschaftete Fläche zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ein Platz<br />

mit Unterstand, welcher für Treffen, Feste und Gärtnerarbeiten zur Verfügung steht. Ein Angebot<br />

zur Unterbringung der Gartengeräte ist zu berücksichtigen.<br />

Allgemeine Anforderungen<br />

Allgemein soll ein niedrigschwelliges Angebot geschaffen werden, dass alle Bevölkerungs- und<br />

Altersschichten anspricht. Aneigenbare Räume sind zu planen.<br />

Vegetation<br />

Heutiger Zustand<br />

Das <strong>Landhof</strong>-Areal ist in seiner Naturwertigkeit hoch einzustufen, mehrere schützenswerte Lebensräume<br />

finden sich vor. Diese konzentrieren sich aktuell auf die Stehrampen einschliesslich<br />

der rückseitigen Böschungen und die angrenzenden unversiegelten Ruderalflächen. Hinzu<br />

kommt ein Teil der Spielwiese westlich des Tribünengebäudes. Insgesamt gelten etwa 30% der<br />

Fläche als schutzwürdig, das bedeutet sind Erhalt- oder Ersatzpflichtig.<br />

Die Grünfläche des <strong>Landhof</strong>-Areals leistet einen erheblichen Beitrag zur Förderung der städtischen<br />

Artenvielfalt. Sie ist Bestandteil des städtischen Grünflächenmosaiks (ein Trittsteinbiotop).<br />

Siehe auch Informationsbeilage „Erläuterungen Naturschutz, Martin Frei“, Ziff. 283.<br />

Schlussfolgerung<br />

Die aktuelle strukturreiche Naturwertigkeit des <strong>Landhof</strong>s soll erhalten bleiben und weiterentwickelt<br />

werden. Grundsätzlich soll die Stehrampe auf Grund der schützenswerten Sträucher und<br />

<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />

Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />

<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 5. November 2012 21


Staudensäume und der wertvollen Naturerlebnisräume erhalten bleiben. Bei überzeugendem<br />

Gesamtkonzept kann die Stehrampe zurückgebaut werden, es sind jedoch die vorhandenen<br />

Vegetationsstrukturen (Gehölze mit nitrophilen Staudensäumen) im Gestaltungskonzept zu integrieren<br />

und mit gleichem Flächenanteil zu ersetzen.<br />

Die im Plan „Baumbeurteilung und Naturschutz“ eingezeichnete Hainbuchenhecke ist besonders<br />

für Singvögel wertvoll. Aus diesem Grund ist die Hecke zu erhalten oder in ihrer heutigen Struktur<br />

und Ausdehnung zu ersetzen und im Gestaltungskonzept zu integrieren. Der Ersatz sieht<br />

vorzugsweise dornige und dichte Strauchstrukturen vor.<br />

Das ausgewiesene schutzwürdige Naturobjekt „Ruderalwiese“ gemäss Plan „Baumbeurteilung<br />

und Naturschutz“ ist zu erhalten, bei Entfernen in ihrer Struktur und Ausdehnung jedoch gleichwertig<br />

zu ersetzen.<br />

Allgemein sollte die Vegetation auf Grund des Nutzungsanspruchs robust und mit wenig Unterhaltsanspruch<br />

zu pflegen sein.<br />

Es sind einheimische, standortgerechte und stadtverträgliche Baumarten zu verwenden. Punktuell<br />

können geschützte Bäume zu Gunsten eines überzeugenden übergeordneten Gestaltungsziels<br />

entfernt werden. Davon ausgenommen sind die 9 Bäume, welche im Plan „Baumbeurteilung<br />

und Naturschutz“ gekennzeichnet sind (3 Schwarzföhren, 1 Esche, 1 Linde, 1 Birke, 1 Ulme,<br />

2 Kirschbäume). Gefällte Bäume müssen im Rahmen des Projektes gleichwertig ersetzt<br />

werden. Auf die zu erhaltenden Bäume und deren Wurzelraum ist besonders Rücksicht zu<br />

nehmen. Darüber hinaus ist für folgende bereits gefällte Bäume: 9 Pappeln, 2 Robinien und 1<br />

Götterbaum gleichwertiger Ersatz vorzusehen.<br />

Wenn das Projekt Eingriffe vorsieht, dann ist die Umsetzung in Etappen aufzuzeigen. Das vorhandene<br />

Grünvolumen ist von hoher Bedeutung und die Fauna soll auf die verbleibende Grünsubstanz<br />

ausweichen können.<br />

352 Gebäude<br />

Ausgangslage<br />

Der 1951 sanierte und eingeweihte <strong>Landhof</strong> gehört zu den letzten Fussballstadien der Schweiz<br />

aus der Zeit vor dem Grössenwechsel im Stadionbau anlässlich der Weltmeisterschaft 1954.<br />

Alle Bauten dieser Art wurden inzwischen durch eine neue Generation von Stadien ersetzt, so<br />

auch das Basler St. Jakob-Stadion durch den 2001 eröffneten St. Jakob-Park.<br />

Als Gründungsspielstätte (1893) und langjähriges Heimstadion (bis 1967) des FC <strong>Basel</strong> besitzt<br />

der Platz auf dem <strong>Landhof</strong>-Areal eine alte Tradition als Spielort. Das zweigeschossige Tribünengebäude<br />

wurde nach dem Weggang des FCB grösstenteils als Heimstätte von «ooink ooink<br />

Productions», Jugendförderverein Oberes Kleinbasel für eine offene Kinder- und Jugendarbeit<br />

auf dem <strong>Landhof</strong>, genutzt. Der Garderoben- und Sanitärteil war bis anhin für den Trainingsbetrieb<br />

von Ligamannschaften in Betrieb. Des Weiteren befindet sich das ehemalige Restaurant im<br />

Gebäude, welches momentan noch als Vereinslokal geführt wird.<br />

Das Hochbauamt des Kantons <strong>Basel</strong> - Stadt hat mit einem bautechnischen Gutachten 2007 den<br />

Zustand des Gebäudes dokumentiert. Der bauliche Zustand ist demnach stark sanierungsbedürftig.<br />

Um das Gebäude für die momentane Nutzung in der Übergangszeit gebrauchstauglich<br />

zu halten, wurden deshalb bis Ende 2010 die notwendigsten baulichen Massnahmen im Bereich<br />

Gebäudesicherheit durchgeführt.<br />

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Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />

<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 5. November 2012 22


Schlussfolgerung<br />

Die Veranstalterin geht unter anderem aufgrund der Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie von<br />

einem Abriss des Tribünengebäudes im Zuge der Umgestaltung aus. Das Gebäude hat heutzutage<br />

eine zu spezifische Raumeinteilung, ungeeignete Lage im Areal und einen sanierungsbedürftigen<br />

baulichen Zustand. Im Rahmen des Wettbewerbsprojekts soll der Neubau eines Infrastrukturgebäudes<br />

geplant werden. Allenfalls können bei überzeugendem Gesamtkonzept als<br />

Hommage an die frühere Heimstätte des FC <strong>Basel</strong>s Teile des Tribünengebäudes erhalten und<br />

neu interpretiert werden. Der Erhalt des Tribünengebäudes ist möglich wird aber nicht empfohlen.<br />

Alle übrigen Gebäude (Garagen, ehemaligen Kassenhäuschen etc.) werden im Rahmen der<br />

Umgestaltung abgebrochen.<br />

Siehe auch Informationsbeilage gemäss Ziff. 283 Machbarkeitsstudie Tribünengebäude.<br />

Ziele Infrastrukturgebäude:<br />

Der Neubau soll mit Rücksichtnahme auf die bestehenden Strukturen im Areal und auf die Bedürfnisse<br />

der Quartierbevölkerung und Anwohner geplant werden. Die Platzierung und Dimensionierung<br />

ist dabei sorgfältig auf die umliegende Bebauungsstruktur sowie das Freiraumgefüge<br />

abzustimmen.<br />

Heutige Nutzungen Infrastrukturgebäude:<br />

Das heutige Tribünengebäude auf dem <strong>Landhof</strong>-Areal wird durch folgende Institutionen und Angebote<br />

genutzt:<br />

ooink ooink Productions Jungendförderverein Oberes Kleinbasel (ooP):<br />

Der Jugendförderverein besteht seit dem Jahr 1985 und hat sich aus dem Kinderskilager St.<br />

Clara herausentwickelt. Seit 2000 besteht der Name „ooink ooink Production Jugendförderverein<br />

Oberes Kleinbasel“. Trägerschaft ist die Kinder- und Jugendarbeit Oberes Kleinbasel. OoP<br />

wird mitfinanziert durch die Familienförderung des Kantons <strong>Basel</strong>-Stadt und durch die Christoph<br />

Merian Stiftung (CMS). Auf dem <strong>Landhof</strong>-Areal wird durch den Verein ooP seit 2002 erfolgreich<br />

Kinder- und Jugendarbeit geleistet, unter anderem mit dem Angebot der sogenannten <strong>Landhof</strong>-<br />

Kidzz und vielen sportlichen Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche. Insbesondere in Bereichen<br />

der sozialen Kontrolle und der Partizipation (Littering und Grünflächenpflege) leistet ooP<br />

wertvolle Mitarbeit im Betrieb des <strong>Landhof</strong>-Areals.<br />

Seit 2008 ist das Vereinsbüro im bestehenden Tribünengebäude untergebracht und ist dabei<br />

immer mehr zur Zentrale und Basis der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Oberen Kleinbasel<br />

geworden.<br />

Weitere Informationen unter www.ooinkooink.ch<br />

Verein <strong>Landhof</strong>:<br />

Der Verein <strong>Landhof</strong> hiess ursprünglich Verein zur Erhaltung des <strong>Landhof</strong>areals (VEL) und ging<br />

2004 aus einem Zusammenschluss von Mitgliedern der Interessengemeinschaft <strong>Landhof</strong> sowie<br />

interessierten Nutzern hervor. Der Verein wirkt ergänzend zur bestehenden Interessengemeinschaft<br />

(IG) <strong>Landhof</strong>. Als im Quartier stark verwurzelte Organisation funktioniert der VEL als Bindeglied<br />

zwischen den Nutzern und der Verwaltung. Er bündelt die Interessen und Anliegen der<br />

heutigen Nutzer und vertritt diese gegenüber Dritten.<br />

Weitere Informationen unter www.landhof.ch<br />

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Diverse Sportvereine:<br />

Das Fussballfeld wie auch die Garderoben werden von verschiedenen Sportvereinen genutzt:<br />

Frisbeeclub <strong>Basel</strong> Freespeed, FC <strong>Basel</strong> Veteranen und FLAG_Footballlcub Barbanians.<br />

Zukünftige Nutzungen Infrastrukturgebäude:<br />

Das Infrastrukturgebäude <strong>Landhof</strong> soll ein lebendiger Ort der Begegnung werden, insbesondere<br />

für Kinder und Familien, aber auch für den Austausch aller Generationen. Durch das neue Infrastrukturgebäude<br />

sollen das Quartierleben und die Eigeninitiative der Quartierbewohner gestärkt<br />

werden. Es soll ein Mehrzweckraum für bedarfsgerechte und auf den Ort abgestimmte Aktivitäten<br />

(Familienanlässe, Versammlungen, etc.) angeboten werden. Der Raum soll multifunktional<br />

und vielfältig nutzbar sein. Mit dem Begegnungsort soll mitten im Wettstein Quartier ein sichtbares<br />

Zeichen der auf diese Weise neu gewonnenen Lebensqualität gesetzt werden. Die Grundausrichtung<br />

des Infrastrukturgebäudes liegt in der Freizeit- und Erholungsnutzung. Um möglichst<br />

viele Personen anzusprechen und verschiedene Raum- und Nutzungsqualitäten anbieten<br />

zu können, ist für das Infrastrukturgebäude eine gemischte Nutzung vorgesehen. Verschiedene<br />

Angebote sollen unter einem Dach oder mehreren Dächern vereint werden. Unter den Nutzern<br />

und zwischen dem Gebäude und der Grünanlage sollen sich zahlreiche Interaktionen ergeben.<br />

Auf Grund der Zonenkonformität wird erwartet, dass die im Raumprogramm aufgeführte Haupt-<br />

und Nebennutzfläche gemäss SIA 416 von 621 m2 als Maximalwert zu sehen sind und nicht<br />

ausgereizt werden. Es wird honoriert, wenn die Fläche nicht ausgereizt wird.<br />

353 Erschliessung<br />

Heutiger Zustand<br />

Das <strong>Landhof</strong>-Areal ist heute über vier Zugänge erreichbar. Die Zugänge von der Riehenstrasse<br />

und dem Kreisel Riehenring/ Wettsteinallee sind in einer fahrzeugtauglichen Breite asphaltiert<br />

erschlossen. Neben diesen zwei Zugängen führen je ein Fussweg von der Peter Rot-Strasse her<br />

kommend über die Stehrampe sowie ein Weg von der Riehenstrasse durch den „<strong>Landhof</strong> –<br />

Gemeinschaftsgarten“ ins Areal.<br />

Die verbindlichen Angaben zur Fussgängerquerungen über die Riehenstrasse können der Informationsbeilage<br />

Ziff. 283 entnommen werden.<br />

Schlussfolgerung<br />

Die im Projektperimeter enthaltenen Zugänge sind zu prüfen und aufzuwerten. Sie sollen zukünftig<br />

übersichtlich, einladend, barrierefrei und sicher gestaltet sein. Darüber hinaus soll das<br />

Schliessen der Zugänge möglich sein.<br />

Die Zugänge Riehenstrasse und Riehenring/ Wettsteinallee sollen auch weiterhin fahrzeugtaugliche<br />

Breiten vorweisen. Die Feuerwehrzufahrt zum neuen Infrastrukturgebäude(n) muss von der<br />

Riehenstrasse her gewährleistet sein.<br />

Folgende Mindestanforderungen sind dabei zu berücksichtigen:<br />

− Belastung der Zufahrt ist mindestens für 16t Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr auszulegen<br />

− Zufahrtsbreite und Zufahrtshöhe soll dabei 4m betragen<br />

− Je nach Gebäudegrösse sind Aufstellungsflächen für die Drehleiter oder den Hubretter erforderlich<br />

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− Darüber hinaus muss das Infrastrukturgebäude/ die Infrastrukturgebäude für allfällige Anlieferung<br />

zugänglich gestaltet werden.<br />

354 Quartierparking <strong>Landhof</strong><br />

Ausgangslage<br />

Im Rahmen der Planungen zum <strong>Landhof</strong> wurde die Realisierung eines Quartierparkings vertieft<br />

geprüft.<br />

Bereits 1999 wurde die Projektidee Quartierparking <strong>Landhof</strong> im Rahmen der Werkstadt <strong>Basel</strong><br />

untersucht. Im Rahmen der laufenden Planungen ist der Bedarf eines Quartierparkings noch<br />

einmal vertieft geprüft worden. Zum heutigen Zeitpunkt besteht kein Bedarf für die Erstellung eines<br />

Quartierparkings auf dem <strong>Landhof</strong>-Areal.<br />

Schlussfolgerung<br />

Sollte sich aufgrund der Quartierentwicklung der Bedarf des Quartierparkings abzeichnen, soll<br />

die Option offen gehalten werden. Die Option einer späteren Realisierung soll nicht durch die<br />

Umgestaltung des <strong>Landhof</strong>-Areals verhindert werden. Die Möglichkeit für eine Garage mit 80-<br />

120 Parkplätzen soll realisierbar sein. Im Rahmen dieses Projektwettbewerbs wird dieses Bedürfnis<br />

in Form eines in seiner Grösse vorgegebenen Baufensters berücksichtigt.<br />

− Grösse Tiefgarage: Breite 20m, Länge 104m, Fläche 2'080 m²<br />

− Zufahrt: vom Kreisel Riehenring/ Wettsteinallee her<br />

− Zufahrtsrampe: Breite 8m, Länge ist abhängig von der Tiefe und führt ins erste Parkgeschoss<br />

− Wendelrampe: Die Verbindung zum zweiten Untergeschoss erfolgt über eine Wendelrampe<br />

(Annahme quadratische Fläche): Breite 26m, Länge 26m<br />

Die Lage der optionalen Tiefgarage ist im <strong>Landhof</strong>-Areal unter Berücksichtigung der Platzierung<br />

des Infrastrukturgebäude(s) und der Baumpflanzungen frei wählbar. Die Lage des Quartierparkings<br />

ist so zu wählen, dass der Eingriff in das Areal und den Betrieb auf dem <strong>Landhof</strong> bei einer<br />

späteren Realisierung der Garage möglichst gering ausfällt.<br />

355 Ausstattung / Infrastruktur<br />

Mobiliar:<br />

Die übliche Ausstattung von Standardmobiliar in Parkanlagen ist zu berücksichtigen. Sollte kein<br />

Standardmobiliar der Stadt verwendet werden, ist dies zu begründen.<br />

Weitere Informationen im Normenkatalog unter: www.planungsamt.bs.ch/themen/oeffentlicherraum.htm<br />

Bänke:<br />

Es ist ein Angebot an Sitzgelegenheiten aufzuzeigen.<br />

Beleuchtung:<br />

Zur Verbesserung des Sicherheitsempfindens in den Abend- und Nachtstunden sollen die Zugangswege<br />

und die unmittelbare Gebäudeumgebung ausreichend ausgeleuchtet sein. Die Beleuchtung<br />

soll sich an den in den öffentlichen Grünräumen in <strong>Basel</strong> angewendeten Beleuchtungsstandards<br />

orientieren. Sollte kein Standard der Stadt verwendet werden ist dies zu begründen.<br />

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Für die Beleuchtung sind konzeptionelle Aussagen zu treffen und gegebenenfalls die beabsichtigten<br />

Effekte und Prinzipien (Überspannungsbeleuchtung, Mastleuchten, Effektbeleuchtung,<br />

etc.) zu vermitteln. Die technische Projektierung und Realisierung obliegt den Industriellen Werken<br />

<strong>Basel</strong>s und wird im Rahmen der Weiterbearbeitung konkretisiert.<br />

Kunst:<br />

Es gehört zur Kultur von <strong>Basel</strong> den öffentlichen Grünraum auch mit Kunst zu versehen, zu identifizieren,<br />

zu akzentuieren und erlebbar zu machen. Unter Beizug von Kunstschaffenden soll ein<br />

Beitrag (Objekt, Spielinfrastruktur, Vegetation, Beleuchtung) als besonderes Erkennungsmerkmal<br />

für den Ort geschaffen werden.<br />

36 BEURTEILUNGSKRITERIEN<br />

Es kommen folgende Beurteilungskriterien zur Anwendung:<br />

− Gestalterischer Gesamteindruck<br />

− Qualität von Idee und Umsetzung<br />

− Städtebau, Architektur und Qualität der Freiräume<br />

− Nutzungsqualität für die Quartierbevölkerung<br />

− Aneigenbarkeit von Räumen durch die Bevölkerung<br />

− Betrieb und Unterhalt (Pflegeaufwand)<br />

− Realisierbarkeit/ Wirtschaftlichkeit<br />

− Ökologie: Potential und Wertigkeit bezüglich der Naturflächen<br />

− Natur- und Baumschutz: Erhalt/ Ersatz<br />

− Zugänglichkeit in das Areal Funktionalität Gesamtbetrieb<br />

− Erfüllung des Raumprogramms<br />

Die Reihenfolge der Kriterien bedeutet keine Gewichtung der Kriterien. Das Preisgericht wird auf<br />

Grund der aufgeführten Kriterien eine Gesamtbewertung vornehmen.<br />

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4 Anhang<br />

41 RAUMPROGRAMM<br />

Fuhr Buser Partner BauOekonomie, 29.08.2012<br />

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42 FORMULAR KENNWERTE<br />

Fuhr Buser Partner BauOekonomie, 30.08.2012<br />

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5 Programmgenehmigung<br />

Das Preisgericht hat dieses <strong>Wettbewerbsprogramm</strong> in der vorliegenden Form am 31.08.2012<br />

genehmigt<br />

Hans - Peter Wessels (Gesamtvorsitz)<br />

Emanuel Trueb (Tagesvorsitz)<br />

Thomas Blanckarts<br />

Martina Münch<br />

Alexander Gregori<br />

Jeremy Hoskyn<br />

Kerstin Höger<br />

Emanuel Christ<br />

Beat Nipkow<br />

Gabriele Kiefer<br />

Claudio Paulin<br />

Barbara Buser (Ersatz)<br />

Thomas Gerspach (Ersatz)<br />

Urs Jörg (Ersatz)<br />

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6 Programmbegutachtung<br />

Das Programm basiert auf einem Musterprogramm für das Hochbauamt des Kantons <strong>Basel</strong>-<br />

Stadt, das zurzeit in Absprache mit der Kommission SIA 142/143 für Wettbewerbe und Studienaufträge<br />

erarbeitet wird. Das vorliegende Programm wurde deshalb beim SIA nicht zur Prüfung<br />

eingereicht.<br />

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