20121025_Wettbewerbsprogramm Landhof - Stadtgärtnerei - Basel ...
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Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />
� Grünplanung<br />
Vom Fussballstadion zur Grünanlage<br />
Umgestaltung <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />
Anonymer Projektwettbewerb im offenen Verfahren<br />
<strong>Wettbewerbsprogramm</strong><br />
<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />
<strong>Basel</strong>, 25. Oktober 2012<br />
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden./ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />
<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 5. November 2012 1
Titelbild<br />
Schönholzer + Stauffer Landschaftsarchitekten, Riehen, 2012<br />
ORTHOFOTO<br />
Abb . 1: <strong>Landhof</strong>-Areal/ Orthofoto © Grundbuch- und Vermessungsamt <strong>Basel</strong>-Stadt, 2010<br />
<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />
Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />
<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 25. Oktober 2012 2
Vorwort<br />
Der <strong>Landhof</strong> - bunt und lebendig!<br />
Der <strong>Landhof</strong> ist ursprünglich ein traditionsreiches Fussballstadion. Als neu zu definierende<br />
Grünanlage hat der <strong>Landhof</strong> im Hinblick auf seine Umgestaltung bereits im Vorfeld zum Wettbewerb<br />
Anlass zu mancherlei Diskussionen und Engagements der Bevölkerung gegeben, was<br />
schlussendlich zu einer Volksabstimmung führte. Heute ist klar, der <strong>Landhof</strong> bleibt als Grünanlage<br />
erhalten, wird verstärkt auf die Bedürfnisse der Bevölkerung angepasst und langfristig gesichert.<br />
Es geht dabei um folgende Themen: Bewegung und Begegnung, Zusammen sein und für<br />
sich sein, Pflanzen und Tiere, Luft und Licht, Regen und Schnee, Natur mit allen Sinnen erfahren.<br />
Den verschiedenen Verlautbarungen der heute auf dem und für das Areal engagierten Kreise ist<br />
zusätzlich zu entnehmen, dass der <strong>Landhof</strong> als Kreativraum für möglichst viele Menschen und<br />
unter Einbezug der interessierten Bevölkerung entwickelt, gestaltet und erlebt werden soll.<br />
Für die <strong>Stadtgärtnerei</strong> als Ausloberin dieses Wettbewerbs ist es zudem wichtig, dass günstige<br />
Voraussetzungen geschaffen werden, damit eine dynamische und stabile Entwicklung, ein kreativer<br />
und kostenbewusster Prozess und eine hohe Qualität bei der räumlichen Gestalt, der Materialisierung,<br />
der Prozessführung und der Pflege des Areals erreicht wird. Die Bevölkerung soll<br />
den <strong>Landhof</strong> als einen mit vertrauten Rahmen versehenen Ort wahrnehmen, der dennoch viele<br />
Formen der Aneignung, der Mit- und Umgestaltung zulässt oder gar voraussetzt. Ausdrücklich<br />
sollen dabei auch die Möglichkeiten der Kunst, sei es in der Gestaltung, wie auch in den Prozessen<br />
eingesetzt werden. Dabei spielt der Bezug zum Ort und seiner Geschichte, der „genius loci“<br />
eine wichtige Rolle.<br />
Emanuel Trueb<br />
Amtsleiter <strong>Stadtgärtnerei</strong> <strong>Basel</strong><br />
<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />
Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />
<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 25. Oktober 2012 3
Inhalt<br />
1 Das Wichtigste in Kürze ......................................................................................................... 5<br />
11 Objektbezeichnung.................................................................................................................... 5<br />
12 Ort.............................................................................................................................................. 5<br />
13 Verfahren................................................................................................................................... 5<br />
14 Gegenstand............................................................................................................................... 5<br />
15 Preisgericht................................................................................................................................ 5<br />
16 Beurteilungskriterien.................................................................................................................. 5<br />
17 Termine und Adressen.............................................................................................................. 5<br />
2 Wettbewerbsdurchführung .................................................................................................... 6<br />
21 Auftraggeber und Wettbewerbsbegleitung................................................................................ 6<br />
22 Modalitäten der Durchführung................................................................................................... 6<br />
23 Teilnahmeberechtigung............................................................................................................. 7<br />
24 Preissumme und Ankäufe ......................................................................................................... 7<br />
25 Ansprüche aus dem Wettbewerb.............................................................................................. 8<br />
26 Preisgericht................................................................................................................................ 10<br />
27 Ablauf und Termine................................................................................................................... 11<br />
28 Verfügbare Unterlagen .............................................................................................................. 12<br />
29 Abzugebende Unterlagen.......................................................................................................... 13<br />
3 Wettbewerbsaufgabe .............................................................................................................. 15<br />
31 Umschreibung der Aufgabe....................................................................................................... 15<br />
32 Spezifische Rahmenbedingungen............................................................................................. 16<br />
33 Allgemeine Rahmenbedingungen ............................................................................................. 18<br />
34 Lösungsvarianten ...................................................................................................................... 20<br />
35 Erläuterungen zu den Anforderungen ....................................................................................... 20<br />
36 Beurteilungskriterien.................................................................................................................. 26<br />
4 Anhang ..................................................................................................................................... 27<br />
41 Raumprogramm ........................................................................................................................ 27<br />
42 Formular Kennwerte.................................................................................................................. 28<br />
5 Programmgenehmigung......................................................................................................... 29<br />
6 Programmbegutachtung......................................................................................................... 30<br />
Die männliche Form bezieht sich in diesem <strong>Wettbewerbsprogramm</strong> auf Männer wie auf Frauen.<br />
<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />
Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />
<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 25. Oktober 2012 4
1 Das Wichtigste in Kürze<br />
11 OBJEKTBEZEICHNUNG<br />
Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />
12 ORT<br />
Umgrenzte Fläche durch Riehenstrasse, Riehenring/ Wettsteinallee und Peter Rot-Strasse. Parzelle<br />
825 (799) Grünanlage, Zugangsparzelle 9083, 9084 Riehenstrasse, Parzelle 9085 Zugang<br />
Riehenring/ Wettsteinallee.<br />
13 VERFAHREN<br />
Anonymer Projektwettbewerb im offenen Verfahren nach GATT / WTO.<br />
14 GEGENSTAND<br />
Die Aufgabe beinhaltet die Erarbeitung eines Projektvorschlags für die Umgebungsgestaltung<br />
und einen Vorschlag zur Platzierung eines Infrastrukturgebäudes. Zur Bearbeitung sind Projektteams<br />
zu bilden, in denen folgende Fachleute zwingend vertreten sind (Mehrfachnennungen<br />
sind nicht zulässig): Landschaftsarchitekt (Federführung) und Architekt.<br />
15 PREISGERICHT<br />
Fachpreisgericht<br />
Emanuel Trueb (Tagesvorsitz), Thomas Blanckarts, Martina Münch, Alexander Gregori, Jeremy<br />
Hoskyn, Kerstin Höger, Emanuel Christ, Beat Nipkow, Gabriele Kiefer.<br />
Sachpreisgericht<br />
Hans-Peter Wessels (Gesamtvorsitz), Claudio Paulin.<br />
16 BEURTEILUNGSKRITERIEN<br />
Gestalterischer Gesamteindruck, Qualität von Idee und Umsetzung, Städtebau, Architektur und<br />
Qualität der Freiräume, Nutzungsqualität für die Quartierbevölkerung, Aneigenbarkeit von Räumen<br />
durch die Bevölkerung, Betrieb und Unterhalt (Pflegeaufwand), Realisierbarkeit/ Wirtschaftlichkeit,<br />
Ökologie: Potential und Wertigkeit bezüglich der Naturflächen, Natur- und Baumschutz:<br />
Erhalt/ Ersatz, Zugänglichkeit in das Areal Funktionalität Gesamtbetrieb, Erfüllung des Raumprogramms<br />
17 TERMINE UND ADRESSEN<br />
Publikation / Unterlagen 31.10.2012 www.simap.ch<br />
Fragestellung 26.11.2012 <strong>Stadtgärtnerei</strong> <strong>Basel</strong> - Stadt<br />
Fragenbeantwortung 10.12.2012 www.simap.ch<br />
Abgabe 01.03.2013 Submissionen <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
Beurteilung April/ Mai 2013<br />
<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />
Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />
<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 25. Oktober 2012 5
2 Wettbewerbsdurchführung<br />
21 AUFTRAGGEBER UND WETTBEWERBSBEGLEITUNG<br />
211 Auftraggeber<br />
Kanton <strong>Basel</strong>-Stadt, vertreten durch:<br />
− Eigentümervertretung: Bau- und Verkehrsdepartement, <strong>Stadtgärtnerei</strong>, Grünplanung und<br />
Immobilien <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
− Baufachvertretung: Bau- und Verkehrsdepartement, <strong>Stadtgärtnerei</strong>, Grünplanung, Städtebau<br />
& Architektur, Hochbauamt<br />
212 Wettbewerbssekretariat und Wettbewerbsbegleitung<br />
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
<strong>Stadtgärtnerei</strong>, Grünplanung<br />
Friederike Meinhardt<br />
Projektleitung<br />
Rittergasse 4, CH-4001 <strong>Basel</strong><br />
Mail: Friederike.Meinhardt@bs.ch<br />
In Ausnahmefällen steht als Stellvertreter zur Verfügung:<br />
Schönholzer + Stauffer Landschaftsarchitekten GmbH<br />
Beat Rösch<br />
Lörracherstrasse 50, 4125 Riehen<br />
Mail: beat.roesch@sst-la.ch<br />
Wettbewerbsbegleitung Thematik Gebäude<br />
Fuhr Buser Partner BauOekonomie (Bruno Buser und Gabriele Gaiser)<br />
22 MODALITÄTEN DER DURCHFÜHRUNG<br />
221 Ausschreibungsunterlagen<br />
Die Ausschreibungsunterlagen umfassen die nachfolgenden Bestandteile. Widersprechen<br />
sich einzelne Bestandteile, bestimmt sich ihr Rang nach der Einordnung in die nachstehenden<br />
Ziffern.<br />
1. Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA, SR 0.632.231.422)<br />
2. Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB, SG 914.501)<br />
3. Gesetz über öffentliche Beschaffungen (Beschaffungsgesetz, SG 914.100,<br />
Kanton <strong>Basel</strong>-Stadt) und Verordnung zum Gesetz über öffentliche Beschaffungen<br />
(Beschaffungsverordnung, VöB, SG 914.110, Kanton <strong>Basel</strong>-Stadt)<br />
4. <strong>Wettbewerbsprogramm</strong><br />
5. Ordnung SIA 142 (2009)<br />
222 Sprache<br />
Die Verfahrenssprache ist Deutsch.<br />
223 Auskünfte<br />
Zum und im Verfahren werden keine mündlichen Auskünfte erteilt.<br />
224 Anzahl Stufen<br />
Der Wettbewerb ist einstufig.<br />
<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />
Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />
<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 25. Oktober 2012 6
Das Preisgericht kann mit Projekten aus der engeren Wahl den Wettbewerb falls notwendig<br />
mit einer optionalen, anonymen Bereinigungsstufe ergänzen. Eine allfällige Bereinigungsstufe<br />
wird separat entschädigt. Die Rangierung findet erst nach einer allfälligen Bereinigungsstufe<br />
statt.<br />
225 Rechtsmittelbelehrung<br />
Gegen diese Ausschreibung kann innerhalb von zehn Tagen, von der Zustellung an gerechnet,<br />
beim Verwaltungsgericht <strong>Basel</strong>-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 <strong>Basel</strong>, schriftlich Rekurs eingereicht<br />
werden. Die Rekursschrift ist in einfacher Ausfertigung einzureichen, sie muss einen Antrag<br />
und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen.<br />
Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.<br />
Art. 28. SIA 142 (2009) kommt mit Ausnahme von Ziffer 28.4 nicht zur Anwendung.<br />
226 Ordnung SIA 142 (2009): Verbindlichkeitserklärung gemäss SIA<br />
Es gilt die Ordnung SIA 142, Ausgabe 2009, subsidiär zu den Bestimmungen über das öffentliche<br />
Beschaffungswesen und zum <strong>Wettbewerbsprogramm</strong>.<br />
23 TEILNAHMEBERECHTIGUNG<br />
231 Domizil<br />
Die Teilnehmenden müssen zum Zeitpunkt der Bekanntmachung ihren Sitz oder Wohnsitz in<br />
der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des GATT/WTO-Übereinkommens über das öffentliche<br />
Beschaffungswesen haben, soweit dieser Staat das Gegenrecht gewährt.<br />
232 Stichtag<br />
Der Stichtag für den Nachweis des Domizils ist der Publikationstermin am 31.10.2012.<br />
233 Teambildung<br />
Für die Zulassung zum Wettbewerb müssen sich Projektteams bilden, bei denen folgende Fachleute<br />
zwingend vertreten sind: Landschaftsarchitekten (Federführung) und Architekten.<br />
Es wird den Teams der Beizug von Fachpersonen aus den Bereichen Soziokultur/ Gemeinwesenarbeit,<br />
Nutzung und von Künstlern empfohlen. Der Beizug von Fachpersonen aus dem Bereich<br />
Naturschutz und -entwicklung nahegelegt.<br />
Die Landschaftsarchitekturbüros und Architekturbüros sind verpflichtet, zusammen ein Planungsteam<br />
zu bilden. Die Teilnahme in mehreren Teams ist nicht erlaubt.<br />
24 PREISSUMME UND ANKÄUFE<br />
241 Anzahl Preise<br />
Es werden 4-8 Projekte prämiert.<br />
242 Preissumme<br />
Für Preise und allfällige Ankäufe im Rahmen des Projektwettbewerbs steht dem Preisgericht<br />
eine Gesamtpreissumme von CHF 100'000.- exkl. MWSt zur Verfügung.<br />
<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />
Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />
<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 25. Oktober 2012 7
243 Ausschluss von der Preiserteilung<br />
Ein Beitrag muss ausgeschlossen werden, wenn er nicht rechtzeitig oder in wesentlichen<br />
Bestandteilen unvollständig abgeliefert wurde, unverständlich ist oder unlauteres Handeln erwiesen<br />
ist. Stichtag ist der unter Ziff. 273 aufgeführte Abgabetermin.<br />
Ein Ankauf im ersten Rang kann durch das Preisgericht einstimmig zur Weiterbearbeitung<br />
empfohlen werden.<br />
25 ANSPRÜCHE AUS DEM WETTBEWERB<br />
251 Absichtserklärung<br />
Es ist vorgesehen, unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens mit den Projektierungsarbeiten<br />
zu beginnen. Die Weiterbearbeitung durch den Gewinner des Wettbewerbs erfolgt unter Vorbehalt<br />
insbesondere der Kreditgenehmigung durch den Grossen Rat des Kantons <strong>Basel</strong>-Stadt. Ziel<br />
ist die Realisierung des Projektes ab 2015.<br />
Die Beauftragung der weiteren Planungsschritte erfolgt phasenweise. Um die im Programm des<br />
Wettbewerbs festgelegten Ziele zu erreichen und insbesondere die Ausführungsqualität,<br />
Termine und Kosten zu garantieren, kann der Auftraggeber von Gewinnern verlangen, sich mit<br />
Partnern zu verstärken und entsprechende Vorschläge einzubringen. Die Auswahl dieser<br />
Partner liegt in der Zuständigkeit des Auftraggebers. Zum Zeitpunkt der Wettbewerbsüberarbeitung<br />
ist zwingend ein Künstler beizuziehen.<br />
252 Teams<br />
Der Landschaftsarchitekt übernimmt die Federführung im Team. Er muss sich die Rechte<br />
gemäss Ziff. 254 dieses <strong>Wettbewerbsprogramm</strong>s von den übrigen Teammitgliedern verschaffen<br />
oder zur Übertragung dieser Rechte ermächtigt sein.<br />
Weitere Fachplaner und Spezialisten (z. Bsp. HLKKS/E) werden im Rahmen von separaten<br />
Ausschreibungsverfahren bestimmt.<br />
253 Honorarbedingungen<br />
Für die Weiterbearbeitung gelten folgende Honorarkonditionen:<br />
− Grundleistungen gemäss SIA HO 102/103 jeweils Ausgabe 2003 und SIA HO 105 Ausgabe<br />
2007.<br />
− Allgemeine Vertragsbedingungen KBOB für Planerleistungen, Ausgabe 2011.<br />
− KBOB-Empfehlungen für Honorierung, Version des Jahres 2012.<br />
Die aufwandbestimmenden Baukosten werden auf der Basis des genehmigten Vorprojekts<br />
ermittelt und gelten über das Gesamtprojekt.<br />
Für die Honorarberechnung der einzelnen Planer nach Baukosten gelten die folgenden maximalen<br />
Faktoren:<br />
− Koeffizienten Z1/Z2 = Werte 2013<br />
− Leistungsanteil q wird mit dem Planerteam vereinbart.<br />
− Schwierigkeitsgrad n = 1.0 für Landschaftsarchitektur gemäss SIA 105 (Freiraumkategorie<br />
III)<br />
− Schwierigkeitsgrad n = 1.0 für Architektur gemäss SIA 102 (Baukategorie IV)<br />
− Schwierigkeitsgrad n = Faktor für übrige Fachgebiet gemäss SIA<br />
Anpassungsfaktor r = 1.0<br />
Mittlerer Stundenansatz H= 130.– CHF/h exkl. MWSt.<br />
Teamfaktor i= 1.0<br />
<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />
Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />
<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 25. Oktober 2012 8
Faktor für Sonderleistungen s = 1.0<br />
Aufgaben oder Tätigkeiten ausserhalb der in der SIA Norm enthaltenen Leistungen können gesondert<br />
vergütet werden.<br />
Die Nebenkosten werden pauschal mit 4% der vereinbarten Honorarsumme vergütet.<br />
Die aufwandbestimmenden Baukosten BKP 291 Architekten werden aufgrund der Integration<br />
von Fachingenieuren wie folgt reduziert:<br />
− Integration Fachingenieure H/L/K/K/S/E: um 30% des entsprechenden Anteils BKP 23/24/25<br />
− Integration Bauingenieur: um 50% der Kosten für Sicherungen, Provisorien und Baugrube<br />
− Die Anteile BKP 1 Anteil Umgebung sowie BKP 4 Umgebung sind Grundlage für die aufwandbestimmenden<br />
Baukosten des Landschaftsarchitekten und sind nicht Bestandteil der<br />
aufwandbestimmenden Baukosten für den Architekten.<br />
− Die Anteile BKP 1 Anteil Gebäude, BKP 2 Gebäude BKP 3 Betriebseinrichtungen und BKP 9<br />
Ausstattung, sind Grundlage für die aufwandbestimmenden Baukosten des Architekten und<br />
sind nicht Bestandteil der aufwandbestimmenden Baukosten für den Landschaftsarchitekten.<br />
− Die aufwandbestimmenden Baukosten der einzelnen Fachbereiche über das Gesamtprojekt<br />
gelten auch für die Berechnung der Honorare für einzelne Teilleistungen.<br />
254 Urheberrechte<br />
Die Teilnehmer sichern zu, dass sie Eigentümer der eingereichten Unterlagen sind (Skizzen,<br />
Texte, Pläne, Visualisierungen, usw.). Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Ankäufen<br />
ausgezeichneten Wettbewerbsbeiträge gehen ins Eigentum des Auftraggebers über.<br />
Die Urheberrechte an den Wettbewerbsbeiträgen verbleiben bei den Teilnehmern. Der Auftraggeber<br />
hat allerdings das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung der Wettbewerbsbeiträge.<br />
Für die ausgezeichneten Beiträge (Preise und Ankäufe) hat der Auftraggeber<br />
zudem das Recht zur weiteren Verwendung und Änderung der Beiträge. Die Teilnehmer sichern<br />
zu, dass sie diese dem Auftraggeber zu übertragenden Verwendungsrechte erworben haben,<br />
soweit sie ihnen nicht originär zustehen. Teilnehmer resp. Teilnehmerteam und Auftraggeber<br />
sind bei einer Verwendung stets zu nennen.<br />
255 Abgeltungsmodalitäten<br />
Der Gewinner dieses Projektwettbewerbs hat in der Regel Anspruch auf einen weiteren planerischen<br />
Auftrag. Nicht von Gewinnern erbrachte Teilleistungen werden dem Gewinner nicht entschädigt.<br />
Die Urheber von Wettbewerbsbeiträgen haben zusätzlich zum Preisgeld Anspruch auf eine Abgeltung<br />
in der Höhe von einem Drittel der Gesamtpreissumme, wenn<br />
a) das Preisgericht empfohlen hat, es sei ihnen ein weiterer planerischer Auftrag oder der Zuschlag<br />
zu erteilen, die Auftraggeberin diesen Auftrag jedoch an Dritte vergibt und/ oder<br />
b) die Auftraggeberin den Wettbewerbsbeitrag weiterverwendet, ohne dass sie dem Urheber einen<br />
weiteren planerischen Auftrag erteilt.<br />
Beschliesst die Auftraggeberin nach dem Preisentscheid, auf eine Realisierung des Vorhabens<br />
definitiv zu verzichten, so entfallen die obigen Abgeltungsansprüche. Kommt sie innerhalb<br />
von zehn Jahren auf ihren Beschluss zurück, so können die obigen Ansprüche wieder geltend<br />
gemacht werden.<br />
Die Auftraggeberin ist gewillt dem Antrag des Preisgerichts Folge zu leisten.<br />
<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />
Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />
<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 25. Oktober 2012 9
26 PREISGERICHT<br />
Zur Beurteilung der eingereichten Arbeiten setzt der Veranstalter für den Projektwettbewerb ein<br />
Preisgericht ein. Es wird unterstützt von nicht stimmberechtigten Experten. Die Experten führen<br />
die fachliche und technische Vorprüfung des Wettbewerbs durch. Weitere Sachverständige<br />
werden bei Bedarf zugezogen. Die Beurteilungssitzungen sind öffentlich. Wettbewerbsteilnehmer<br />
und ihre Mitarbeiter dürfen an der öffentlichen Jurierung nicht teilnehmen.<br />
261 Fachpreisgericht (stimmberechtigt)<br />
Emanuel Trueb (Tagesvorsitz), Amtsleiter, <strong>Stadtgärtnerei</strong> <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
Thomas Blanckarts, Leiter Hochbauamt <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
Martina Münch, Leiterin Gestaltung Stadtraum Verkehr, Planungsamt <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
Alexander Gregori, Portfoliomanager Verwaltungsvermögen, Immobilien <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
Jeremy Hoskyn, Leiter Projektentwicklung/ Wettbewerbe, Amt für Hochbauten Stadt Zürich<br />
Kerstin Höger, Kerstin Höger Architekten, Zürich<br />
Emanuel Christ, Christ & Gantenbein Architekten, <strong>Basel</strong><br />
Beat Nipkow, Nipkow Landschaftsarchitektur, Zürich<br />
Gabriele Kiefer, Büro Kiefer Landschaftsarchitektur, Berlin<br />
262 Ersatz Fachpreisgericht (stimmberechtigt)<br />
Barbara Buser, Baubüro Insitu, <strong>Basel</strong><br />
Thomas Gerspach, Leiter Projektierung und Bau, <strong>Stadtgärtnerei</strong> <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
263 Sachpreisgericht (stimmberechtigt)<br />
Hans-Peter Wessels (Gesamtvorsitz), Vorsteher Bau- und Verkehrsdepartement<br />
Claudio Paulin, Vertreter der Begleitgruppe <strong>Landhof</strong>, <strong>Basel</strong><br />
264 Ersatz Sachpreisgericht (stimmberechtigt)<br />
Urs Jörg, Vertreter der Begleitgruppe <strong>Landhof</strong>, <strong>Basel</strong><br />
265 Experten (ohne Stimmrecht)<br />
Oliver Schwarz, Leiter Sportförderung, Sportamt <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
Florian Marti, Abteilungsleiter IB Übrige, Hochbauamt <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
Niklaus Hofmann, Leiter Allmendverwaltung, Tiefbauamt <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
Yvonne Reisner, Leiterin Natur Landschaft Bäume, <strong>Stadtgärtnerei</strong> <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
Simon Leuenberger, Kreisleiter Kleinbasel Grünflächenunterhalt, <strong>Stadtgärtnerei</strong> <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
Urs Leugger, Leiter Grünplanung, <strong>Stadtgärtnerei</strong> <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
Roland Frank, Leiter Stadtteilentwicklung, Kantons- und Stadtentwicklung <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
Anna Amadio, Künstlerin, Kunstkreditkommission <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
Monica Bischof, Vertreterin der Begleitgruppe <strong>Landhof</strong>, <strong>Basel</strong><br />
266 Ersatz Experten (ohne Stimmrecht)<br />
Mirko Ulbl, Vertreter der Begleitgruppe <strong>Landhof</strong>, <strong>Basel</strong><br />
267 Vorprüfung<br />
Florian Mathys, Mobilitätsplanung, Amt für Mobilität <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
Bruno Buser, Fuhr Buser Partner BauOekonomie, <strong>Basel</strong><br />
268 Befangenheit und Ausstandsgründe<br />
Von der Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen sind Fachleute, die eine gemäss Ordnung<br />
SIA 142 (2009) nicht zulässige Verbindung zu einem Mitglied des Preisgerichtes haben (siehe<br />
<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />
Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />
<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 25. Oktober 2012 10
dazu: Wegleitung „Befangenheit und Ausstandsgründe“, www.sia.ch/142i). Nicht zugelassen<br />
sind insbesondere Teilnehmer, die beim Veranstalter oder einem Mitglied des Preisgerichts<br />
(inkl. Experten) angestellt sind, die mit einem Mitglied des Preisgerichts nahe verwandt oder in<br />
einem engen beruflichen Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen.<br />
Zur Teilnahme zugelassen sind die Experten und Fachleute, welche bei der unter Ziff. 283<br />
erwähnten Studie mitgearbeitet haben. Die Studie wird mit dem Verfahren offen gelegt.<br />
27 ABLAUF UND TERMINE<br />
271 Bezug Unterlagen<br />
Die Plangrundlagen werden den Teilnehmern digital auf der Internetseite www.simap.ch zum<br />
download zur Verfügung gestellt. Für die Verwendung der CAD-Pläne (Kataster-, Werkleitungskataster-,<br />
Höhen- und Situationsplans sowie der Pläne zum Tribünengebäude und der Baumbewertung,<br />
Natursubstanz) ist das Formular zum Datenbezug auszufüllen und dem Grundbuch-<br />
und Vermessungsamt zuzusenden (Adresse siehe unten). Daraufhin werden die Daten per Mail<br />
zugestellt oder können von einer Plattform heruntergeladen werden.<br />
per Post:<br />
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons <strong>Basel</strong> - Stadt<br />
Grundbuch- und Vermessungsamt <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
Stichwort «<strong>Landhof</strong>-Areal»<br />
Kundenzentrum: z. Hd. R. Lattmann<br />
Münsterplatz 11<br />
4001 <strong>Basel</strong><br />
oder<br />
per Fax: 061 267 92 91<br />
Stichwort «<strong>Landhof</strong>-Areal»<br />
272 Fragenstellung und Fragenbeantwortung<br />
Fragen zum Programm müssen bis 26.11.2012, 12 Uhr (Eingang) unter Wahrung der Anonymität<br />
und Verweis auf das jeweilige Kapitel im Programm beim Wettbewerbssekretariat gem. Ziff.<br />
212 mit dem Vermerk „Fragen Wettbewerb <strong>Landhof</strong> – Areal <strong>Basel</strong>“ eingereicht werden. Die<br />
Antworten auf die eingereichten Fragen werden auf www.simap.ch ab 10.12.2012 zur Verfügung<br />
gestellt und werden somit integraler Bestandteil des <strong>Wettbewerbsprogramm</strong>s. Im Rahmen dieses<br />
Verfahrens werden sonst keine weiteren Fragen beantwortet.<br />
273 Abgabe der Wettbewerbsbeiträge<br />
Die Wettbewerbsbeiträge sind unter Wahrung der Anonymität und nur mit dem Vermerk „Wettbewerb<br />
<strong>Landhof</strong> - Areal <strong>Basel</strong>“ und dem Kennwort beschriftet einzureichen und müssen spätestens<br />
bis Donnerstag 01.03.2013, 12 Uhr (Eingang) bei Submissionen des Bau- und Verkehrsdepartements<br />
vorliegen.<br />
Die Wettbewerbsbeiträge können per Post an Submissionen geschickt werden oder werktags<br />
von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr (Freitags bis 16.00 Uhr) im Kundenzentrum des<br />
Bau- und Verkehrsdepartements des Kantons <strong>Basel</strong>-Stadt im Erdgeschoss abgegeben werden.<br />
Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend, die Verantwortung für die termingerechte<br />
Einreichung liegt bei den teilnehmenden Teams.<br />
<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />
Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />
<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 25. Oktober 2012 11
Abgabeadresse:<br />
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
„Wettbewerb <strong>Landhof</strong> - Areal <strong>Basel</strong>“<br />
Münsterplatz 11, CH-4001 <strong>Basel</strong><br />
274 Beurteilung<br />
Die Beurteilung der Projekte erfolgt anonym. Das Resultat des Projektwettbewerbs wird den<br />
Teilnehmenden schriftlich an die im Verfassercouvert eingetragene Kontaktadresse mitgeteilt.<br />
Die Beurteilung wird öffentlich zugänglich sein. Für die Teams sind die Hinweise für öffentliche<br />
Jurierung des SIA verbindlich. Die Teams müssen der Jurierung fern bleiben. Weiter Informationen<br />
siehe sia 142i-402 Öffentliche Jurierung:<br />
www.sia.ch/de/dienstleistungen/wettbewerb/wegleitungen/<br />
275 Jurybericht und Ausstellung<br />
Die Ergebnisse der Jurierung werden durch das Preisgericht in einem Bericht festgehalten. Alle<br />
zur Beurteilung zugelassenen Beiträge werden voraussichtlich Juni 2013 ausgestellt.<br />
28 VERFÜGBARE UNTERLAGEN<br />
Folgende Unterlagen werden den Teilnehmenden des Projektwettbewerbs zur Verfügung gestellt.<br />
281 <strong>Wettbewerbsprogramm</strong><br />
Format: PDF<br />
282 Pläne<br />
Datenbezug via GVA:<br />
− Katasterplan, Formate DWG/DXF<br />
− Werkleitungskataster, Formate DWG/DXF<br />
− Höhenplan, Formate DWG/DXF<br />
− Situationsplan mit Perimeterangaben, Formate DWG, (PDF via simap)<br />
− Plangrundlagen Tribünengebäude, Oktober 2012, Format DWG, (PDF via simap)<br />
− Baumbewertung und Natursubstanz <strong>Stadtgärtnerei</strong>, Oktober 2012, Formate DWG, (PDF via<br />
simap)<br />
283 Informationsbeilagen<br />
− Orthofoto, 2010, Format JPG<br />
− Gebäude- und Arealfotos vom Juli 2012, Format JPG<br />
− Historische Dokumentation <strong>Landhof</strong> Oktober 2011, Format PDF<br />
− Auszug Spielplatzkonzept <strong>Basel</strong>, 2010, Format PDF<br />
− Machbarkeitsstudie Tribünengebäude, von Arx Architekten, 31.03.2011, Format PDF<br />
− Zustandsbericht Tribünengebäude HPA, 15.09.2010, Format PDF<br />
− Erläuterungen Naturschutz, Martin Frei, Juli 2012, Format PDF<br />
− Kantonales Inventar der schützenswerten Naturobjekte (NI BS), 2010, Format PDF<br />
− Baumbestandsliste, 2012, Format PDF<br />
− Velomassnahmen Abschnitt Peter Rot-Strasse bis Riehenring, September 2012, Format PDF<br />
− Angaben Standardmobiliar <strong>Basel</strong>-Stadt, Format PDF<br />
− Zielbaum der Begleitgruppe, Format PDF<br />
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<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 25. Oktober 2012 12
284 Kennwerte, Formulare<br />
− Formular zur Erfassung von Mengenangaben, Format XLS<br />
− Bestellformular Grundbuch- und Vermessungsamt (GVA), Format PDF<br />
29 ABZUGEBENDE UNTERLAGEN<br />
Jedes Team darf nur ein Projekt einreichen, Varianten sind nicht zulässig. Zusätzliche<br />
Unterlagen werden nicht zugelassen. Sämtliche Bestandteile der Wettbewerbsbeiträge sind<br />
anonymisiert abzugeben und mit dem Vermerk “Wettbewerb <strong>Landhof</strong> - Areal <strong>Basel</strong>” und dem<br />
Kennwort zu versehen.<br />
Alle Textangaben sind in Deutsch zu verfassen. Zudem muss auf jedem Plan ein grafischer<br />
Massstab ersichtlich sein.<br />
291 Pläne<br />
Umgebungsgestaltung:<br />
- Situationsplan (Perimeter) mit Projektbeschrieb mit allen zum Verständnis wichtigen Höhenkoten.<br />
Darstellung des Konzeptes zur Aussenraumgestaltung, M 1:500 genordet<br />
- Darstellung einer oder mehrerer frei wählbarer Teilräume, die für die Gestaltung relevant<br />
sind. Alle für das Verständnis des Lösungsvorschlags erforderlichen Schnitte und/ oder Ansichten.<br />
Perspektiven oder Fotomontagen zur Veranschaulichung des Projektes. Details<br />
und Erläuterungen soweit für das Verständnis des Projekts erforderlich.<br />
Gebäude:<br />
- Alle Grundrisse und Ansichten, sowie die zum Verständnis notwendigen Schnitte mit Beschriftung<br />
aller Räume, Bezeichnungen, m2-Angaben und Höhenkoten, M 1:200 genordet<br />
- Typischer Fassadenschnitt und Ansicht, mit Beschriftung und Bemassung des kompletten<br />
Wandaufbaus, M 1:20<br />
- Darstellung Erdgeschoss mit Umgebungsgestaltung, M1:200 genordet<br />
- Darstellungen zum Ausdruck des Gebäudes und der Umgebung, Visualisierung oder ähnliches<br />
292 Erläuterungen<br />
Ergänzende Erläuterungen zu folgenden Themen sind in die Pläne zu integrieren:<br />
Städtebau und Architektur, Umgebungsgestaltung, Erschliessungskonzept, Statikkonzept, Konstruktion<br />
und Materialisierung, Ökologie und Nachhaltigkeit, konzeptuelle Angaben zu Gebäudetechnik<br />
und Energie, Lage Quartierparking im Areal, Kunstbeitrag, aneigenbare Räume, Transformations-<br />
und Partizipationsprozess mit der Bevölkerung<br />
293 Darstellung und Formate<br />
Anzahl Pläne (max.): 4<br />
− Pläne auf festem Papier, Format A0 (Hoch) (841mm x 1189)<br />
− 1 Satz ungefaltet in Mappe<br />
− 1 Satz gefaltet für Vorprüfung<br />
− 2 Sätze auf A3 verkleinert, für Vorprüfung, Bericht, Reproduktion<br />
− 1 CD / DVD mit jeweils 1 Plansatz (in Couvert Digitale Daten)<br />
− Originalformat PDF 300 dpi<br />
− Verkleinerungen A3 PDF 300 dpi<br />
− Pro PDF Dokument maximal 4 MB<br />
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294 Kennwerte<br />
Eintrag in vorgegebenem Formular, Abgabe Papier und elektronisch (Formate PDF und XLS).<br />
295 Verfassercouvert<br />
Verschlossener Briefumschlag mit Vermerk: „Wettbewerb <strong>Landhof</strong> - Areal <strong>Basel</strong>“ und Angabe<br />
des Kennworts. Inhalt: Verfassererklärung mit den Namen aller Projektverfassenden mit Büronamen,<br />
Anschrift, Kontoverbindung (mit IBAN) und Angabe der Mehrwertsteuernummer auf Papier<br />
und digital<br />
296 Couvert digitale Daten<br />
Verschlossener Briefumschlag mit Vermerk: „Wettbewerb <strong>Landhof</strong> - Areal <strong>Basel</strong>“ und Angabe<br />
des Kennworts. Inhalt: Eine Daten-CD des abgegebenen Projektes. Es ist weiter zu beachten,<br />
dass weder der Datenträger noch die einzelnen Files Rückschlüsse auf die Verfasser zulassen<br />
(z. B. unter Eigenschaften).<br />
Achtung: Das Verfassercouvert und das Couvert mit den digitalen Daten sind<br />
zur Gewährleistung der Anonymität zwingend getrennt einzureichen.<br />
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3 Wettbewerbsaufgabe<br />
31 UMSCHREIBUNG DER AUFGABE<br />
311 Ausgangslage<br />
Abb.2. Übersichtsplan, Lage des Objekts<br />
Das im Osten der Stadt liegende Wohnviertel Wettstein wies vor 1870 noch wenig Besiedlung<br />
auf. Im Zuge der Stadterweiterung wurden vorerst die rheinnahen Bereiche überbaut. Die damalige<br />
Zweckbestimmung des Wettsteinviertels als gehobenes Mittelstandsquartier widerspiegelt<br />
sich noch heute in grosszügigen Bauten, insbesondere in Rheinnähe und entlang des stadtnahen<br />
Teils der Wettsteinallee. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden grosse Teile des Viertels mit<br />
Industriebauten und öffentlichen Einrichtungen ergänzt. Dabei ist der ganze nördliche Teil des<br />
Quartiers diversen Bildungsanstalten vorbehalten. Einen bedeutenden Teil des Viertels nehmen<br />
die Fabrikanlagen der Firma Hoffmann-La Roche ein. Die Verwaltungs-, Labor- und Produktionsbauten<br />
links und rechts der Grenzacherstrasse prägen das Erscheinungsbild des südöstlichen<br />
Quartierteils wesentlich. Im Nord-Westen des Quartiers befindet sich inmitten einer Blockrandbebauung<br />
der Sportplatz <strong>Landhof</strong>, frühere Heimstätte des FC <strong>Basel</strong> (1951-1967).<br />
Im Jahr 2001 wurde das Areal für eine Umnutzung frei, da der Verein FC <strong>Basel</strong> sich entschied<br />
definitiv in das fertig gestellt Fussballstadion „St. Jakob-Park“ umzuziehen. Daraufhin wurde<br />
2003 ein Ideenwettbewerb für die Neugestaltung des Areals durchgeführt. Das Siegerprojekt<br />
sah vier Gebäude mit rund 120 Wohnungen vor. Gegen das Bauvorhaben wurde eine Volksinitiative<br />
eingereicht, mit der Forderung, dass das gesamte <strong>Landhof</strong>-Areal der Grünzone zugewiesen<br />
wird. Im Jahr 2010 stimmten die Stimmberechtigten des Kantons <strong>Basel</strong>-Stadt für die Umzonung.<br />
Seit dem Wegzug des Fussballclubs wird das Areal mit dem Spielfeld, der Stehplatzrampe,<br />
dem Tribünengebäude und dem ehemaligen Trainingsplatz hinter der westlichen Längsseite<br />
des Tribünengebäudes unter anderem als Treffpunkt im Quartier genutzt. Das Gebäude steht<br />
heute der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung.<br />
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Der heutige Zustand des Tribünengebäudes ist stark sanierungsbedürftig. Zur Aufrechterhaltung<br />
des Betriebes bis 2014 wurden im Jahr 2011 die dringlichsten Sanierungsmassnahmen ausgeführt.<br />
312 Nutzung und Betrieb<br />
Durch die Nutzungsveränderungen von einem Fussballplatz zu einer Quartiersgrünanlage haben<br />
sich die Bedürfnisse der Bevölkerung gegenüber der Anlage geändert. Im Vordergrund steht<br />
nicht mehr der Vereinssport sondern der öffentliche Grünraum mit seinem vielfältigen Nutzungsangebot.<br />
Insbesondere für Familien mit Kindern hat der sichere und direkte Zugang zu<br />
Grünflächen eine hohe Qualität im direkten Wohnumfeld aber auch für die Quartiersöffentlichkeit.<br />
Im Rahmen des Wettbewerbes ist ein Projekt zu entwickeln, das den <strong>Landhof</strong> als Quartiergrünanlage<br />
durch eine dem Ort angemessene Erneuerung attraktiver gestaltet und den vielfältigen<br />
Nutzungsansprüchen der Quartierbevölkerung und Anwohner gerecht wird. Es soll ein öffentlicher<br />
Grünraum innerhalb der bestehenden Blockrandbebauung entstehen.<br />
Dazu gehören:<br />
− Separate Spielbereiche für verschiedene Altersgruppen (Kleinkinder, Kinder und Jugendliche)<br />
und die begleitenden Erwachsenen<br />
− Naturspielbereiche<br />
− Naturerlebnisräume<br />
− Ruhe- und Aufenthaltsbereiche für Quartierbewohner aller Altersgruppen<br />
− Bewegungsräume für alle Altersgruppen<br />
− Eine Spiel- und Sportwiese in angemessener Grösse für nicht organisierte und temporär organisierte<br />
Freizeit- und Sportnutzungen<br />
− Ungestörte Bereiche mit hohem Naturwert<br />
− Infrastrukturgebäude für die Bedürfnisse der unterschiedlichen Nutzer<br />
− Ganzjährig betriebene Verpflegungsmöglichkeit<br />
− Angemessene Zugänge in das Areal<br />
− Gemeinschaftsgarten in angemessener Grösse<br />
Dabei sind die aufgeführten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der übergeordneten<br />
Bedeutung des Areals für das Quartier auf überzeugende Art einzuhalten.<br />
32 SPEZIFISCHE RAHMENBEDINGUNGEN<br />
321 Projektperimeter<br />
Der Projektperimeter erstreckt sich innerhalb des von folgenden Strassen umsäumten Häuserblocks:<br />
Riehenstrasse, Riehenring/ Wettsteinalle und Peter Rot-Strasse.<br />
Der Projektperimeter umfasst die Parzelle 825 Grünanlage mit Infrastrukturgebäude und Zugang<br />
Peter Rot-Strasse sowie die Zugangsparzellen 9083, 9084 Zugang Riehenstrasse und<br />
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9085 Zugang Riehenring/ Wettsteinallee. Die Fläche umfasst ca. 20'500 m². Der dargestellte<br />
Projektperimeter darf nicht überschritten werden.<br />
Bei der Bearbeitung des Projektperimeters ist die angrenzende Bebauung zu berücksichtigen.<br />
Die Blockrandbebauung entlang dem Riehenring und der Peter Rot-Strasse befindet sich in der<br />
Zone 5a (5-geschossige Bauzone). Im Rahmen der Zonenplanrevision sollen die Baumgartner-<br />
Häuser Wettsteinallee 71 - 85 und der einheitlich geplante, geschlossene Strassenraum Riehenring<br />
16 bis 32 aus der Pionierzeit des Neuen Bauens in der Schweiz der Schutzzone zugewiesen<br />
werden. Die ergänzenden Bauten Riehenring 8 bis 14 werden in die Schonzone kommen.<br />
Abb. 3: Projektperimeter<br />
322 Kosten<br />
Zur Grobkostenschätzung wurden aus Erfahrungsrichtwerten die Gesamtanlagekosten ermittelt.<br />
Die Ziel-Investitionskosten betragen:<br />
− Freiraum BKP 1 und 4: CHF 3,4 Mio. (inkl. MwSt.)<br />
− Gebäude BKP 2: CHF 3,1 Mio. (inkl. MwSt.)<br />
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33 ALLGEMEINE RAHMENBEDINGUNGEN<br />
331 Eigentumsverhältnisse<br />
Das gesamte <strong>Landhof</strong>-Areal inkl. aller Gebäude ist im Eigentum der Einwohnergemeinde der<br />
Stadt <strong>Basel</strong>.<br />
332 Nutzungsplanung<br />
Der ausgewiesene Projektperimeter befindet sich bis auf die Zugänge Riehenstrasse und Riehenring/<br />
Wettsteinallee in der Grünzone gemäss Bau- und Planungsgesetz des Kantons <strong>Basel</strong>-<br />
Stadt (BPG 730.100, 01.01.2011). Diese Zugangsparzellen 9083, 9084 und 9085 sind Allmend.<br />
Das geplante Gebäude wird in der Grünzone gebaut werden und muss zonenkonform sein.<br />
Auszug aus dem Bau- und Planungsgesetz (BPG) <strong>Basel</strong> Stadt - VI. Grünzone:<br />
1. Grünanlagen § 40. Grünanlagen sind der Ausstattung des Baugebietes dienende Grünflächen,<br />
besonders Parkanlagen, Sportplätze und Gartenareale.<br />
2. In Grünanlagen sind zulässig: a) die zur Erschliessung, Ausstattung und Ausschmückung<br />
von Grünanlagen üblichen Bauten und Anlagen; b) unterirdische Bauten und Anlagen im öffentlichen<br />
Interesse, die die oberirdische Nutzung nicht beeinträchtigen.<br />
Die Rechtslage wird aufgrund des Informationsstandes vom 4.3.11 durch den Rechtsdienst <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
wie folgt beurteilt:<br />
Die Grünzone ist grundsätzlich der baulichen Nutzung entzogen. Sie bezweckt, im Ortsinneren<br />
Grünflächen als Erholungs- und Freiräume freizuhalten und so die übermässige Ballung baulich<br />
genutzter Gebiete zu verhindern. Sie schützt darüber hinaus Naturobjekte, Baudenkmäler und<br />
Ortsansichten durch Freihalten der Umgebung oder der Blickfelder.<br />
Grünanlagen in der Grünzone sind deshalb immer überwiegend charakterisiert durch Grünflächen.<br />
Sie werden definiert als „vorwiegend unversiegelte und durch Vegetation charakterisierte<br />
Freifläche“, welche für die Bevölkerung zugänglich und intensiv für Freizeitaktivitäten nutzbar ist.<br />
1 Zulässig sind daher nur Bauten und Anlagen, die sich in die Grünfläche einordnen. Sie müssen<br />
den Bedürfnissen der Benutzer der Grünfläche dienen und dürfen nicht grösser sein als es dieser<br />
Zweck erfordert.<br />
Vorliegend bezweckt die Grünzone gemäss der erwähnten Volksinitiative „Der <strong>Landhof</strong> bleibt<br />
grün“, dass der <strong>Landhof</strong> auch künftig eine Grünoase im Kleinbasel bleiben soll. Dies in Mitten<br />
eines der bereits heute am dichtesten bebauten Gebiete des Kantons <strong>Basel</strong>-Stadt, welches seit<br />
Jahren mit grossen Nutzungsverdichtungen (Tinguely-Museum, Messeturm, Roche) konfrontiert<br />
ist. Dennoch sollten künftig auch in dieser Grünzone „kleinere, die Nutzung einer Grünanlage mit<br />
öffentlichem Interesse unterstützende Bauten“ 2 beispielsweise für die präventive Kinder- und<br />
Jugendarbeit zulässig sein.<br />
Ferner lässt § 40 Abs. 2 lit. b) BPG unterirdische Bauten und Anlagen unter der Voraussetzung<br />
zu, dass sie im öffentlichen Interesse liegen. Selbst unterirdische Bauten und Anlagen im öffentlichen<br />
Interesse sind hier jedoch lediglich zugelassen, soweit sie den Zweck der Grünzone nicht<br />
beeinträchtigen. Insbesondere kann der Zweck einer Grünzone, wie sie auf dem <strong>Landhof</strong>-Areal<br />
festgesetzt wurde, insoweit durch ein unterirdisches Parkhaus beeinträchtigt sein, als ein beste-<br />
1 Bericht zur öffentl. Planauflage vom 7. Juni bis 16. Juli 2010; Zonenplanrevision – Basisratschlag, S. 32<br />
2 Bericht der Bau- und Raumplanungskommission Nr. 07.0506.04 vom 25. Juni 2009 zum Bericht des<br />
Regierungsrates betreffend die Volksinitiative für die Umzonung des <strong>Landhof</strong>s: „Der <strong>Landhof</strong> bleibt grün“,<br />
S. 12<br />
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hender geschützter Baumbestand oder andere hochrangige Naturobjekte durch eine unterirdische<br />
Parkieranlage in Frage gestellt werden. Gerade bestehende wertvolle Baumbestände<br />
könnten damit in speziellen Teilbereichen des <strong>Landhof</strong>-Areals die Erstellung einer unterirdischen<br />
Parkgarage verbieten.<br />
1. Eine nicht standortgebundene Nutzung wie z.B. ein grosser „Quartiersaal“ oder auch eine<br />
Gastronomie die über ein Café hinaus geht ist als nicht zonenkonform zu betrachten. Eine<br />
Grünzone darf nicht für andere Nutzungen als die zur Erschliessung, Ausstattung und Ausschmückung<br />
von Grünanlagen üblichen Bauten und Anlagen „missbraucht“ werden. Die<br />
Formulierung im Planungsgesetz lässt einen gewissen Spielraum zu und heute übliche Nutzungen<br />
unterscheiden sich dabei durchaus von früher üblichen Nutzungen. Die Anforderungen<br />
an eine Grünzone haben sich mit der Zeit massiv verändert und dem wird in der Beurteilung<br />
auf Zonenkonformität auch Rechnung getragen. Allerdings erfolgt eine Beurteilung auch<br />
immer in Bezug auf Ort, Grösse und der sonst in der Nähe befindlichen Einrichtungen wie<br />
z.B. Quartierszentren, Restaurants usw.<br />
2. Das Raumprogramm kann zum jetzigen Zeitpunkt und Kenntnisstand in Dimension und<br />
Grösse als zonenkonform bezeichnet werden. Es entspricht den heute in Grünanlagen üblichen<br />
Nutzungen. Auch in Bezug auf Grösse und Ort ist es angemessen.<br />
3. Eine definitive Beurteilung kann erst auf Basis eines konkreten Projektes erfolgen.<br />
333 Schutzobjekte<br />
Auf dem Areal befinden sich schutzwürdige Naturobjekte und weitere wertvolle Natursubstanz<br />
die gemäss Ziff. 351 beschrieben sind. Sie sind entweder zu erhalten oder zu ersetzen. Der Ersatz<br />
muss in mindestens gleicher Qualität und Flächenausdehnung gewährleistet werden gemäss<br />
§9 des Gesetzes über den Natur und Landschaftsschutz (NLG 789.100, 25.01.1995) und<br />
Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG 451, 01.07.1966; Art. 18 Schutz von<br />
Tier und Pflanzenarten).<br />
Alle Bäume mit mehr als 90 cm Stammumfang sind nach § 4 des Baumschutzgesetzes (BSchG<br />
789.700, 16.10.1980) geschützt. Bei Fällung ist gleichwertiger Ersatz zu leisten (gleiche Anzahl<br />
und Kronenausprägung, nicht zwingend gleicher Standort). Siehe Ziff. 351.<br />
334 Auswahl relevanter Erlasse und Normen<br />
− Bau- und Planungsgesetz (BPG), SG 730.100, Kanton <strong>Basel</strong>-Stadt, mit Bau- und Planungsverordnung<br />
(BPV) SG 730.110, Kanton <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
− Energiegesetz (EnG), SG 772.100, Kanton <strong>Basel</strong>-Stadt, mit Verordnung zum Energiegesetz<br />
(EnV), SG 772.110, Kanton <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
− Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz, SG 789.100, Kanton <strong>Basel</strong>-Stadt,<br />
mit Verordnung über den Natur- und Landschaftsschutz, SG 789.110, Kanton <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
− Baumschutzgesetz, SG 789.700, Kanton <strong>Basel</strong>-Stadt, mit Baumschutzverordnung (BSV), SG<br />
789.710, Kanton <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
− Brandschutzvorschriften Verein Kantonaler Feuerversicherungen VKF<br />
− Norm SIA 500, Stand 2009, Hindernisfreie Bauten<br />
− Norm SIA 261, Stand 2003, Einwirkungen auf Tragwerke<br />
− Norm SIA 416, Stand 2003, Flächen und Volumen von Gebäuden<br />
− Norm SIA 180, Stand 1999: Wärme und Feuchteschutz im Hochbau<br />
− Norm SIA 380/1, Stand 2009: Thermische Energie im Hochbau<br />
− Norm SIA 380/4, Stand 2006: Elektrische Energie im Hochbau<br />
<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />
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<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 25. Oktober 2012 19
− Standards der <strong>Stadtgärtnerei</strong> <strong>Basel</strong>, Stand 01.03.2010<br />
− Europäische Norm DIN/EN 1176, Stand 1998, Spielplätze und Spielgeräte<br />
− Europäische Norm DIN/EN 1177, Stand 1998, Stossdämpfende Spielplatzböden<br />
335 Denkmalpflegerische Aspekte<br />
Die Sportanlage inkl. Tribünengebäude steht nicht unter Denkmalschutz.<br />
336 Energie und Ökologie<br />
Bei Oberflächenentwässerung auf dem Areal ist darauf zu achten, dass unverschmutztes Niederschlagswasser<br />
von versiegelten Flächen weitestgehend versickert werden kann.<br />
Folgende Vorgaben sind für die Gebäud(e) einzuhalten, wobei der präzise Nachweis erst in der<br />
Weiterbearbeitung zu erbringen ist:<br />
- Energie / Gebäudetechnik: Minergie-P<br />
- Ökologie / Materialisierung: Minergie-Eco<br />
34 LÖSUNGSVARIANTEN<br />
Lösungsvarianten sind nicht zulässig.<br />
35 ERLÄUTERUNGEN ZU DEN ANFORDERUNGEN<br />
351 Nutzungen<br />
Heutige Spielbereiche:<br />
Heutzutage findet man auf dem <strong>Landhof</strong> unterschiedliche Innen- und Aussenspielbereiche vor.<br />
Das ehemalige Tribünengebäude dient dabei als Ausgangspunkt, Anlaufstelle und Basis für die<br />
Aussenbereiche. Neben den aus der ehemaligen Sportnutzung hervorgegangen Nasszellen und<br />
Garderoben konnten die Kinder- und Jugendarbeit und das Quartier im Laufe der Jahre die<br />
Räumlichkeiten in temporäre Spiel- und Aufenthaltsflächen umwandeln.<br />
Zentrum der Aussenflächen bildet das ehemalige Normfussballfeld, welches mit kontinuierlichem<br />
Rückzug der Vereinsmannschaften in vollem Umfang allen Altersgruppen für vielfältige<br />
Nutzungen zur Verfügung steht. Etwas durch das Tribünengebäude abgetrennt befindet sich im<br />
westlichen Teil des Areals der sogenannte Spickel, welcher als eher extensiver, naturnaher<br />
Spielbereich als Erfahrungsspielplatz sehr geschätzt wird.<br />
Zukünftige Spielbereiche<br />
Das Wettbewerbsprojekt soll differenzierte und auf die unterschiedlichen Alters- und Nutzergruppen<br />
abgestimmte Spielbereiche anbieten:<br />
Spielwiese, offener Bereich<br />
Ein vielfältiges Nutzungsangebot soll für alle Altersgruppen in vergleichbarer Form beibehalten<br />
werden. Es soll eine offene, grosszügig ausformulierte und vielfältig bespielbare Rasenfläche<br />
angeboten werden, welche prioritär für die nicht organisierte Freizeit- und Sportnutzung zur Verfügung<br />
stehen soll. Zusätzlich sollen Grösse, Anordnung und Qualität der „Spielwiese“ temporäre<br />
organisierte Freizeit- und Sportnutzungen mit Schwerpunkt Jugend ermöglichen.<br />
<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />
Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />
<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 25.Oktober 2012 20
Kleinkinderspielplatz<br />
Es soll ein Kleinkinderspielplatz geplant werden, welcher räumlich vom Freizeitbereich der Jugendlichen<br />
getrennt ist. Wesentliche Spielelemente zum Bewegungsspiel sollen weiterhin ermöglicht<br />
werden. Der Charakter soll dabei einem naturnahen Spielplatz entsprechen und dementsprechend<br />
das freie Spielen ermöglichen. Es soll ein individuell gestalteter Aufenthaltsbereich<br />
auch für Begleitpersonen geschaffen werden.<br />
Freizeitbereich der Jugendlichen<br />
Es sollen Flächen für jugendliches Bewegungsspiel geplant werden.<br />
Heutiger Gemeinschaftsgarten:<br />
Auf dem ehemaligen Gärtnerei Areal Kaufmann wurde zusammen mit Anwohnern und der<br />
<strong>Stadtgärtnerei</strong> <strong>Basel</strong> 2011 ein Gemeinschaftsgarten lanciert. Das Projekt eines Gemeinschaftsgartens<br />
auf dem <strong>Landhof</strong> steht für die Rückkehr der Gärten in die Stadt; für urbane Landwirtschaft,<br />
für urban agriculture, für "local food for local people". Dabei ist auf dem <strong>Landhof</strong> nicht ein<br />
eingezäuntes Gärtchen entstanden, sondern ein öffentlicher Garten, der sowohl das poetische<br />
und nahrhafte Grün thematisiert, als auch ein Sozialisierungs- und Begegnungsraum des Quartiers<br />
darstellt. Ziel ist, dass die Bevölkerung aktiv am Projekt partizipiert, wodurch das Engagement<br />
des urban agriculture <strong>Basel</strong> im Laufe des Projekts von den Quartierbewohnern übernommen<br />
werden soll. Als gemeinnütziger Verein fördert das Urban agriculture <strong>Basel</strong> dieses Projekt.<br />
Weitere Informationen unter www.urbanagriculturebasel.ch<br />
Zukünftiger Gemeinschaftsgarten<br />
Die Möglichkeit des Urban Gardening soll im Wettbewerbsprojekt weiterverfolgt werden. Zum<br />
einen soll eine bewirtschaftete Fläche zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ein Platz<br />
mit Unterstand, welcher für Treffen, Feste und Gärtnerarbeiten zur Verfügung steht. Ein Angebot<br />
zur Unterbringung der Gartengeräte ist zu berücksichtigen.<br />
Allgemeine Anforderungen<br />
Allgemein soll ein niedrigschwelliges Angebot geschaffen werden, dass alle Bevölkerungs- und<br />
Altersschichten anspricht. Aneigenbare Räume sind zu planen.<br />
Vegetation<br />
Heutiger Zustand<br />
Das <strong>Landhof</strong>-Areal ist in seiner Naturwertigkeit hoch einzustufen, mehrere schützenswerte Lebensräume<br />
finden sich vor. Diese konzentrieren sich aktuell auf die Stehrampen einschliesslich<br />
der rückseitigen Böschungen und die angrenzenden unversiegelten Ruderalflächen. Hinzu<br />
kommt ein Teil der Spielwiese westlich des Tribünengebäudes. Insgesamt gelten etwa 30% der<br />
Fläche als schutzwürdig, das bedeutet sind Erhalt- oder Ersatzpflichtig.<br />
Die Grünfläche des <strong>Landhof</strong>-Areals leistet einen erheblichen Beitrag zur Förderung der städtischen<br />
Artenvielfalt. Sie ist Bestandteil des städtischen Grünflächenmosaiks (ein Trittsteinbiotop).<br />
Siehe auch Informationsbeilage „Erläuterungen Naturschutz, Martin Frei“, Ziff. 283.<br />
Schlussfolgerung<br />
Die aktuelle strukturreiche Naturwertigkeit des <strong>Landhof</strong>s soll erhalten bleiben und weiterentwickelt<br />
werden. Grundsätzlich soll die Stehrampe auf Grund der schützenswerten Sträucher und<br />
<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />
Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />
<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 5. November 2012 21
Staudensäume und der wertvollen Naturerlebnisräume erhalten bleiben. Bei überzeugendem<br />
Gesamtkonzept kann die Stehrampe zurückgebaut werden, es sind jedoch die vorhandenen<br />
Vegetationsstrukturen (Gehölze mit nitrophilen Staudensäumen) im Gestaltungskonzept zu integrieren<br />
und mit gleichem Flächenanteil zu ersetzen.<br />
Die im Plan „Baumbeurteilung und Naturschutz“ eingezeichnete Hainbuchenhecke ist besonders<br />
für Singvögel wertvoll. Aus diesem Grund ist die Hecke zu erhalten oder in ihrer heutigen Struktur<br />
und Ausdehnung zu ersetzen und im Gestaltungskonzept zu integrieren. Der Ersatz sieht<br />
vorzugsweise dornige und dichte Strauchstrukturen vor.<br />
Das ausgewiesene schutzwürdige Naturobjekt „Ruderalwiese“ gemäss Plan „Baumbeurteilung<br />
und Naturschutz“ ist zu erhalten, bei Entfernen in ihrer Struktur und Ausdehnung jedoch gleichwertig<br />
zu ersetzen.<br />
Allgemein sollte die Vegetation auf Grund des Nutzungsanspruchs robust und mit wenig Unterhaltsanspruch<br />
zu pflegen sein.<br />
Es sind einheimische, standortgerechte und stadtverträgliche Baumarten zu verwenden. Punktuell<br />
können geschützte Bäume zu Gunsten eines überzeugenden übergeordneten Gestaltungsziels<br />
entfernt werden. Davon ausgenommen sind die 9 Bäume, welche im Plan „Baumbeurteilung<br />
und Naturschutz“ gekennzeichnet sind (3 Schwarzföhren, 1 Esche, 1 Linde, 1 Birke, 1 Ulme,<br />
2 Kirschbäume). Gefällte Bäume müssen im Rahmen des Projektes gleichwertig ersetzt<br />
werden. Auf die zu erhaltenden Bäume und deren Wurzelraum ist besonders Rücksicht zu<br />
nehmen. Darüber hinaus ist für folgende bereits gefällte Bäume: 9 Pappeln, 2 Robinien und 1<br />
Götterbaum gleichwertiger Ersatz vorzusehen.<br />
Wenn das Projekt Eingriffe vorsieht, dann ist die Umsetzung in Etappen aufzuzeigen. Das vorhandene<br />
Grünvolumen ist von hoher Bedeutung und die Fauna soll auf die verbleibende Grünsubstanz<br />
ausweichen können.<br />
352 Gebäude<br />
Ausgangslage<br />
Der 1951 sanierte und eingeweihte <strong>Landhof</strong> gehört zu den letzten Fussballstadien der Schweiz<br />
aus der Zeit vor dem Grössenwechsel im Stadionbau anlässlich der Weltmeisterschaft 1954.<br />
Alle Bauten dieser Art wurden inzwischen durch eine neue Generation von Stadien ersetzt, so<br />
auch das Basler St. Jakob-Stadion durch den 2001 eröffneten St. Jakob-Park.<br />
Als Gründungsspielstätte (1893) und langjähriges Heimstadion (bis 1967) des FC <strong>Basel</strong> besitzt<br />
der Platz auf dem <strong>Landhof</strong>-Areal eine alte Tradition als Spielort. Das zweigeschossige Tribünengebäude<br />
wurde nach dem Weggang des FCB grösstenteils als Heimstätte von «ooink ooink<br />
Productions», Jugendförderverein Oberes Kleinbasel für eine offene Kinder- und Jugendarbeit<br />
auf dem <strong>Landhof</strong>, genutzt. Der Garderoben- und Sanitärteil war bis anhin für den Trainingsbetrieb<br />
von Ligamannschaften in Betrieb. Des Weiteren befindet sich das ehemalige Restaurant im<br />
Gebäude, welches momentan noch als Vereinslokal geführt wird.<br />
Das Hochbauamt des Kantons <strong>Basel</strong> - Stadt hat mit einem bautechnischen Gutachten 2007 den<br />
Zustand des Gebäudes dokumentiert. Der bauliche Zustand ist demnach stark sanierungsbedürftig.<br />
Um das Gebäude für die momentane Nutzung in der Übergangszeit gebrauchstauglich<br />
zu halten, wurden deshalb bis Ende 2010 die notwendigsten baulichen Massnahmen im Bereich<br />
Gebäudesicherheit durchgeführt.<br />
<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />
Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />
<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 5. November 2012 22
Schlussfolgerung<br />
Die Veranstalterin geht unter anderem aufgrund der Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie von<br />
einem Abriss des Tribünengebäudes im Zuge der Umgestaltung aus. Das Gebäude hat heutzutage<br />
eine zu spezifische Raumeinteilung, ungeeignete Lage im Areal und einen sanierungsbedürftigen<br />
baulichen Zustand. Im Rahmen des Wettbewerbsprojekts soll der Neubau eines Infrastrukturgebäudes<br />
geplant werden. Allenfalls können bei überzeugendem Gesamtkonzept als<br />
Hommage an die frühere Heimstätte des FC <strong>Basel</strong>s Teile des Tribünengebäudes erhalten und<br />
neu interpretiert werden. Der Erhalt des Tribünengebäudes ist möglich wird aber nicht empfohlen.<br />
Alle übrigen Gebäude (Garagen, ehemaligen Kassenhäuschen etc.) werden im Rahmen der<br />
Umgestaltung abgebrochen.<br />
Siehe auch Informationsbeilage gemäss Ziff. 283 Machbarkeitsstudie Tribünengebäude.<br />
Ziele Infrastrukturgebäude:<br />
Der Neubau soll mit Rücksichtnahme auf die bestehenden Strukturen im Areal und auf die Bedürfnisse<br />
der Quartierbevölkerung und Anwohner geplant werden. Die Platzierung und Dimensionierung<br />
ist dabei sorgfältig auf die umliegende Bebauungsstruktur sowie das Freiraumgefüge<br />
abzustimmen.<br />
Heutige Nutzungen Infrastrukturgebäude:<br />
Das heutige Tribünengebäude auf dem <strong>Landhof</strong>-Areal wird durch folgende Institutionen und Angebote<br />
genutzt:<br />
ooink ooink Productions Jungendförderverein Oberes Kleinbasel (ooP):<br />
Der Jugendförderverein besteht seit dem Jahr 1985 und hat sich aus dem Kinderskilager St.<br />
Clara herausentwickelt. Seit 2000 besteht der Name „ooink ooink Production Jugendförderverein<br />
Oberes Kleinbasel“. Trägerschaft ist die Kinder- und Jugendarbeit Oberes Kleinbasel. OoP<br />
wird mitfinanziert durch die Familienförderung des Kantons <strong>Basel</strong>-Stadt und durch die Christoph<br />
Merian Stiftung (CMS). Auf dem <strong>Landhof</strong>-Areal wird durch den Verein ooP seit 2002 erfolgreich<br />
Kinder- und Jugendarbeit geleistet, unter anderem mit dem Angebot der sogenannten <strong>Landhof</strong>-<br />
Kidzz und vielen sportlichen Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche. Insbesondere in Bereichen<br />
der sozialen Kontrolle und der Partizipation (Littering und Grünflächenpflege) leistet ooP<br />
wertvolle Mitarbeit im Betrieb des <strong>Landhof</strong>-Areals.<br />
Seit 2008 ist das Vereinsbüro im bestehenden Tribünengebäude untergebracht und ist dabei<br />
immer mehr zur Zentrale und Basis der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Oberen Kleinbasel<br />
geworden.<br />
Weitere Informationen unter www.ooinkooink.ch<br />
Verein <strong>Landhof</strong>:<br />
Der Verein <strong>Landhof</strong> hiess ursprünglich Verein zur Erhaltung des <strong>Landhof</strong>areals (VEL) und ging<br />
2004 aus einem Zusammenschluss von Mitgliedern der Interessengemeinschaft <strong>Landhof</strong> sowie<br />
interessierten Nutzern hervor. Der Verein wirkt ergänzend zur bestehenden Interessengemeinschaft<br />
(IG) <strong>Landhof</strong>. Als im Quartier stark verwurzelte Organisation funktioniert der VEL als Bindeglied<br />
zwischen den Nutzern und der Verwaltung. Er bündelt die Interessen und Anliegen der<br />
heutigen Nutzer und vertritt diese gegenüber Dritten.<br />
Weitere Informationen unter www.landhof.ch<br />
<strong>Stadtgärtnerei</strong><br />
Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />
<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 5. November 2012 23
Diverse Sportvereine:<br />
Das Fussballfeld wie auch die Garderoben werden von verschiedenen Sportvereinen genutzt:<br />
Frisbeeclub <strong>Basel</strong> Freespeed, FC <strong>Basel</strong> Veteranen und FLAG_Footballlcub Barbanians.<br />
Zukünftige Nutzungen Infrastrukturgebäude:<br />
Das Infrastrukturgebäude <strong>Landhof</strong> soll ein lebendiger Ort der Begegnung werden, insbesondere<br />
für Kinder und Familien, aber auch für den Austausch aller Generationen. Durch das neue Infrastrukturgebäude<br />
sollen das Quartierleben und die Eigeninitiative der Quartierbewohner gestärkt<br />
werden. Es soll ein Mehrzweckraum für bedarfsgerechte und auf den Ort abgestimmte Aktivitäten<br />
(Familienanlässe, Versammlungen, etc.) angeboten werden. Der Raum soll multifunktional<br />
und vielfältig nutzbar sein. Mit dem Begegnungsort soll mitten im Wettstein Quartier ein sichtbares<br />
Zeichen der auf diese Weise neu gewonnenen Lebensqualität gesetzt werden. Die Grundausrichtung<br />
des Infrastrukturgebäudes liegt in der Freizeit- und Erholungsnutzung. Um möglichst<br />
viele Personen anzusprechen und verschiedene Raum- und Nutzungsqualitäten anbieten<br />
zu können, ist für das Infrastrukturgebäude eine gemischte Nutzung vorgesehen. Verschiedene<br />
Angebote sollen unter einem Dach oder mehreren Dächern vereint werden. Unter den Nutzern<br />
und zwischen dem Gebäude und der Grünanlage sollen sich zahlreiche Interaktionen ergeben.<br />
Auf Grund der Zonenkonformität wird erwartet, dass die im Raumprogramm aufgeführte Haupt-<br />
und Nebennutzfläche gemäss SIA 416 von 621 m2 als Maximalwert zu sehen sind und nicht<br />
ausgereizt werden. Es wird honoriert, wenn die Fläche nicht ausgereizt wird.<br />
353 Erschliessung<br />
Heutiger Zustand<br />
Das <strong>Landhof</strong>-Areal ist heute über vier Zugänge erreichbar. Die Zugänge von der Riehenstrasse<br />
und dem Kreisel Riehenring/ Wettsteinallee sind in einer fahrzeugtauglichen Breite asphaltiert<br />
erschlossen. Neben diesen zwei Zugängen führen je ein Fussweg von der Peter Rot-Strasse her<br />
kommend über die Stehrampe sowie ein Weg von der Riehenstrasse durch den „<strong>Landhof</strong> –<br />
Gemeinschaftsgarten“ ins Areal.<br />
Die verbindlichen Angaben zur Fussgängerquerungen über die Riehenstrasse können der Informationsbeilage<br />
Ziff. 283 entnommen werden.<br />
Schlussfolgerung<br />
Die im Projektperimeter enthaltenen Zugänge sind zu prüfen und aufzuwerten. Sie sollen zukünftig<br />
übersichtlich, einladend, barrierefrei und sicher gestaltet sein. Darüber hinaus soll das<br />
Schliessen der Zugänge möglich sein.<br />
Die Zugänge Riehenstrasse und Riehenring/ Wettsteinallee sollen auch weiterhin fahrzeugtaugliche<br />
Breiten vorweisen. Die Feuerwehrzufahrt zum neuen Infrastrukturgebäude(n) muss von der<br />
Riehenstrasse her gewährleistet sein.<br />
Folgende Mindestanforderungen sind dabei zu berücksichtigen:<br />
− Belastung der Zufahrt ist mindestens für 16t Fahrzeuge der Berufsfeuerwehr auszulegen<br />
− Zufahrtsbreite und Zufahrtshöhe soll dabei 4m betragen<br />
− Je nach Gebäudegrösse sind Aufstellungsflächen für die Drehleiter oder den Hubretter erforderlich<br />
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<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 5. November 2012 24
− Darüber hinaus muss das Infrastrukturgebäude/ die Infrastrukturgebäude für allfällige Anlieferung<br />
zugänglich gestaltet werden.<br />
354 Quartierparking <strong>Landhof</strong><br />
Ausgangslage<br />
Im Rahmen der Planungen zum <strong>Landhof</strong> wurde die Realisierung eines Quartierparkings vertieft<br />
geprüft.<br />
Bereits 1999 wurde die Projektidee Quartierparking <strong>Landhof</strong> im Rahmen der Werkstadt <strong>Basel</strong><br />
untersucht. Im Rahmen der laufenden Planungen ist der Bedarf eines Quartierparkings noch<br />
einmal vertieft geprüft worden. Zum heutigen Zeitpunkt besteht kein Bedarf für die Erstellung eines<br />
Quartierparkings auf dem <strong>Landhof</strong>-Areal.<br />
Schlussfolgerung<br />
Sollte sich aufgrund der Quartierentwicklung der Bedarf des Quartierparkings abzeichnen, soll<br />
die Option offen gehalten werden. Die Option einer späteren Realisierung soll nicht durch die<br />
Umgestaltung des <strong>Landhof</strong>-Areals verhindert werden. Die Möglichkeit für eine Garage mit 80-<br />
120 Parkplätzen soll realisierbar sein. Im Rahmen dieses Projektwettbewerbs wird dieses Bedürfnis<br />
in Form eines in seiner Grösse vorgegebenen Baufensters berücksichtigt.<br />
− Grösse Tiefgarage: Breite 20m, Länge 104m, Fläche 2'080 m²<br />
− Zufahrt: vom Kreisel Riehenring/ Wettsteinallee her<br />
− Zufahrtsrampe: Breite 8m, Länge ist abhängig von der Tiefe und führt ins erste Parkgeschoss<br />
− Wendelrampe: Die Verbindung zum zweiten Untergeschoss erfolgt über eine Wendelrampe<br />
(Annahme quadratische Fläche): Breite 26m, Länge 26m<br />
Die Lage der optionalen Tiefgarage ist im <strong>Landhof</strong>-Areal unter Berücksichtigung der Platzierung<br />
des Infrastrukturgebäude(s) und der Baumpflanzungen frei wählbar. Die Lage des Quartierparkings<br />
ist so zu wählen, dass der Eingriff in das Areal und den Betrieb auf dem <strong>Landhof</strong> bei einer<br />
späteren Realisierung der Garage möglichst gering ausfällt.<br />
355 Ausstattung / Infrastruktur<br />
Mobiliar:<br />
Die übliche Ausstattung von Standardmobiliar in Parkanlagen ist zu berücksichtigen. Sollte kein<br />
Standardmobiliar der Stadt verwendet werden, ist dies zu begründen.<br />
Weitere Informationen im Normenkatalog unter: www.planungsamt.bs.ch/themen/oeffentlicherraum.htm<br />
Bänke:<br />
Es ist ein Angebot an Sitzgelegenheiten aufzuzeigen.<br />
Beleuchtung:<br />
Zur Verbesserung des Sicherheitsempfindens in den Abend- und Nachtstunden sollen die Zugangswege<br />
und die unmittelbare Gebäudeumgebung ausreichend ausgeleuchtet sein. Die Beleuchtung<br />
soll sich an den in den öffentlichen Grünräumen in <strong>Basel</strong> angewendeten Beleuchtungsstandards<br />
orientieren. Sollte kein Standard der Stadt verwendet werden ist dies zu begründen.<br />
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Umgestaltung/ <strong>Landhof</strong> - Areal, <strong>Basel</strong><br />
<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 5. November 2012 25
Für die Beleuchtung sind konzeptionelle Aussagen zu treffen und gegebenenfalls die beabsichtigten<br />
Effekte und Prinzipien (Überspannungsbeleuchtung, Mastleuchten, Effektbeleuchtung,<br />
etc.) zu vermitteln. Die technische Projektierung und Realisierung obliegt den Industriellen Werken<br />
<strong>Basel</strong>s und wird im Rahmen der Weiterbearbeitung konkretisiert.<br />
Kunst:<br />
Es gehört zur Kultur von <strong>Basel</strong> den öffentlichen Grünraum auch mit Kunst zu versehen, zu identifizieren,<br />
zu akzentuieren und erlebbar zu machen. Unter Beizug von Kunstschaffenden soll ein<br />
Beitrag (Objekt, Spielinfrastruktur, Vegetation, Beleuchtung) als besonderes Erkennungsmerkmal<br />
für den Ort geschaffen werden.<br />
36 BEURTEILUNGSKRITERIEN<br />
Es kommen folgende Beurteilungskriterien zur Anwendung:<br />
− Gestalterischer Gesamteindruck<br />
− Qualität von Idee und Umsetzung<br />
− Städtebau, Architektur und Qualität der Freiräume<br />
− Nutzungsqualität für die Quartierbevölkerung<br />
− Aneigenbarkeit von Räumen durch die Bevölkerung<br />
− Betrieb und Unterhalt (Pflegeaufwand)<br />
− Realisierbarkeit/ Wirtschaftlichkeit<br />
− Ökologie: Potential und Wertigkeit bezüglich der Naturflächen<br />
− Natur- und Baumschutz: Erhalt/ Ersatz<br />
− Zugänglichkeit in das Areal Funktionalität Gesamtbetrieb<br />
− Erfüllung des Raumprogramms<br />
Die Reihenfolge der Kriterien bedeutet keine Gewichtung der Kriterien. Das Preisgericht wird auf<br />
Grund der aufgeführten Kriterien eine Gesamtbewertung vornehmen.<br />
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<strong>Wettbewerbsprogramm</strong>, 5. November 2012 26
4 Anhang<br />
41 RAUMPROGRAMM<br />
Fuhr Buser Partner BauOekonomie, 29.08.2012<br />
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42 FORMULAR KENNWERTE<br />
Fuhr Buser Partner BauOekonomie, 30.08.2012<br />
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5 Programmgenehmigung<br />
Das Preisgericht hat dieses <strong>Wettbewerbsprogramm</strong> in der vorliegenden Form am 31.08.2012<br />
genehmigt<br />
Hans - Peter Wessels (Gesamtvorsitz)<br />
Emanuel Trueb (Tagesvorsitz)<br />
Thomas Blanckarts<br />
Martina Münch<br />
Alexander Gregori<br />
Jeremy Hoskyn<br />
Kerstin Höger<br />
Emanuel Christ<br />
Beat Nipkow<br />
Gabriele Kiefer<br />
Claudio Paulin<br />
Barbara Buser (Ersatz)<br />
Thomas Gerspach (Ersatz)<br />
Urs Jörg (Ersatz)<br />
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6 Programmbegutachtung<br />
Das Programm basiert auf einem Musterprogramm für das Hochbauamt des Kantons <strong>Basel</strong>-<br />
Stadt, das zurzeit in Absprache mit der Kommission SIA 142/143 für Wettbewerbe und Studienaufträge<br />
erarbeitet wird. Das vorliegende Programm wurde deshalb beim SIA nicht zur Prüfung<br />
eingereicht.<br />
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