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Unternehmenskauf aus der Insolvenz Kaufgegenstand - Universität ...

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<strong>Unternehmenskauf</strong> <strong>aus</strong> <strong>der</strong> <strong>Insolvenz</strong><br />

<strong>Kaufgegenstand</strong> (1/2)<br />

� Anlagevermögen<br />

� Sicherungseigentum (z.B. Banken):<br />

Nur Abson<strong>der</strong>ungsrechte; diese hin<strong>der</strong>n die wirksame Übertragung nicht<br />

(§ 166 InsO)<br />

� Gegenstände im Volleigentum Dritter (z.B. geleaste Maschinen):<br />

• Ermittlung in <strong>der</strong> Due Diligence und Berücksichtigung beim Kaufpreis<br />

• Eigentumsvorbehalte und geleaste Maschinen: sicherstellen, dass fällige<br />

Zahlungen geleistet sind<br />

Vorräte: Problem Eigentumsvorbehalte<br />

� Häufig zum großen Teil „Neubestände“: Verpflichtung des <strong>Insolvenz</strong>verwalters<br />

im Kaufvertrag, Zahlungen an Lieferanten für Lieferungen bis zum Stichtag zu<br />

leisten<br />

� Problem ggf. Altbestände <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Zeit vor <strong>der</strong> <strong>Insolvenz</strong><br />

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