Unternehmenskauf aus der Insolvenz Kaufgegenstand - Universität ...
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<strong>Unternehmenskauf</strong> <strong>aus</strong> <strong>der</strong> <strong>Insolvenz</strong><br />
<strong>Kaufgegenstand</strong> (1/2)<br />
� Anlagevermögen<br />
� Sicherungseigentum (z.B. Banken):<br />
Nur Abson<strong>der</strong>ungsrechte; diese hin<strong>der</strong>n die wirksame Übertragung nicht<br />
(§ 166 InsO)<br />
� Gegenstände im Volleigentum Dritter (z.B. geleaste Maschinen):<br />
• Ermittlung in <strong>der</strong> Due Diligence und Berücksichtigung beim Kaufpreis<br />
• Eigentumsvorbehalte und geleaste Maschinen: sicherstellen, dass fällige<br />
Zahlungen geleistet sind<br />
Vorräte: Problem Eigentumsvorbehalte<br />
� Häufig zum großen Teil „Neubestände“: Verpflichtung des <strong>Insolvenz</strong>verwalters<br />
im Kaufvertrag, Zahlungen an Lieferanten für Lieferungen bis zum Stichtag zu<br />
leisten<br />
� Problem ggf. Altbestände <strong>aus</strong> <strong>der</strong> Zeit vor <strong>der</strong> <strong>Insolvenz</strong><br />
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