Hochzeit - der schönste Tag im Leben. - Lauterstein
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VERANSTALTUNGEN<br />
in dieser Woche<br />
Donnerstag, 3. Mai 2012 um 14.00 Uhr:<br />
U-Treff <strong>im</strong> Schützenhaus<br />
Unterhaltung und Geselligkeit für je<strong>der</strong>mann<br />
Z<strong>im</strong>merstutzenverein e. V. Weißenstein<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Glückwünsche für Bürger <strong>der</strong> Stadt <strong>Lauterstein</strong><br />
Wir gratulieren:<br />
am 27.04.: Herrn Franz Rühle,<br />
Degenfel<strong>der</strong> Straße 29, <strong>Lauterstein</strong>-Weißenstein<br />
zum 77. Geburtstag<br />
am 01.05.: Frau Wilma Rosa Edelmann, geb. Wolf,<br />
Stockwiesenstraße 24, <strong>Lauterstein</strong>-Weißenstein<br />
zum 72. Geburtstag<br />
am 01.05.: Frau Monika Knöll, geb. Gold,<br />
Im Städtle 13, <strong>Lauterstein</strong>-Weißenstein<br />
zum 71. Geburtstag<br />
Ehejubilare<br />
am 26.04.: Eheleute Mehmet und Emine Cankaya, geb. Demir,<br />
Degenfel<strong>der</strong> Straße 45, <strong>Lauterstein</strong>-Weißenstein<br />
zur Goldenen <strong>Hochzeit</strong><br />
Wir wünschen den Jubilaren einen schönen Verlaufdes Festtages<br />
und weiterhin alles Gute, vor allem Gesundheit.<br />
Rathaus und Bauhof am Montag, dem 30. April<br />
2012, geschlossen!<br />
Das Rathaus, ebenso wie <strong>der</strong> Bauhof, bleiben am Montag, dem<br />
30. April, ganztägig geschlossen.<br />
Wir bitten um freundliche Beachtung!<br />
Aufstellung des Bebauungsplanes "Erweiterung<br />
Im Heges" <strong>im</strong> beschleunigten Verfahren nach<br />
§ 13a BauGB<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Stadt <strong>Lauterstein</strong> hat am 19. April 2012 in<br />
öffentlicher Sitzung beschlossen, nach § 2 Abs. 1 BauGB einen<br />
Bebauungsplan für den <strong>im</strong> Folgenden näher bezeichneten Bereich<br />
<strong>im</strong> Heges aufzustellen. Der Bebauungsplan dient <strong>der</strong> Innenentwicklung,<br />
weshalb er <strong>im</strong> beschleunigten Verfahren nach § 13a<br />
BauGB aufgestellt werden soll.<br />
Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt<br />
sich aus nebenstehendem Kartenausschnitt.<br />
Maßgebend für den Planbereich ist <strong>der</strong> Lageplan <strong>im</strong> Entwurfdes<br />
Bebauungsplanes i.d.F. vom 18. April 2012, gefertigt von <strong>der</strong> VTG<br />
Straub Ingenieurgesellschaft mbH aus 73072 Donzdorf.<br />
Begründung:<br />
Anlass des Bebauungsplanes "Erweiterung Im Heges" ist die Absicht<br />
<strong>der</strong> Stadt <strong>Lauterstein</strong>, den bereits für einen Teil des Planungsbereichs<br />
zum 5. April 2011 in Kraft getretenen und gültigen Bebauungsplan<br />
einzubeziehen und ihn des Weiteren dahingehend<br />
zu erweitern, dass er unmittelbar an den historischen Bereich des<br />
Heges anschließt und <strong>der</strong> Planungsbereich dann in sich eine Einheit<br />
bildet.<br />
Räumlicher Geltungsbereich:<br />
Folgende Grundstücke liegen innerhalb <strong>der</strong> Gebietsabgrenzung<br />
des Bebauungsplanes:<br />
4<br />
Mitteilungsblatt <strong>Lauterstein</strong> Nr. 17 vom 27. April 2012<br />
Vollständig innerhalb <strong>der</strong> Abgrenzung befinden sich die Flurstücke:<br />
78/4, 78/13, 78/5, 78/14, 78/18, 79, 80/6, 233/1, 234/2, 235/1,<br />
235, 238/1, 238/2 und 238/3<br />
Teilweise innerhalb <strong>der</strong> Abgrenzung befindet sich folgendes Flurstück:<br />
78/2 (Straßen- bzw. Wegfläche)<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist <strong>im</strong> Flächennutzungsplan<br />
als "Mischgebiet" dargestellt.<br />
Ziele und Zwecke <strong>der</strong> Bauleitplanung:<br />
Mit <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes kommt die Stadt <strong>Lauterstein</strong><br />
<strong>der</strong> planungsrechtlichen Verpflichtung des § 1 Abs. 5 BauGB<br />
nach, wonach die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche<br />
Entwicklung und eine dem Wohl <strong>der</strong> Allgemeinheit entsprechende<br />
sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen<br />
haben, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die<br />
natürlichen <strong>Leben</strong>sgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.<br />
Der Bebauungsplan enthält gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 BauGB die<br />
rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.<br />
Maßgebliches Ziel <strong>der</strong> Stadt <strong>Lauterstein</strong> ist die Schaffung<br />
<strong>der</strong> rechtlichen Voraussetzungen für die Erhaltung und auch künftige<br />
weitere Entwicklung dieses Mischgebietes mit verschiedenen<br />
MI-Quartieren, welche den beson<strong>der</strong>en Gegebenheiten des Geländes<br />
wie auch <strong>der</strong> bereits vorhandenen Bebauung Rechnung<br />
tragen.<br />
Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung<br />
einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung<br />
nach § 3Abs. 1 BauGB für die Neuaufstellung des<br />
Bebauungsplans "Erweiterung Im Heges"<br />
Trotz des durch Gemein<strong>der</strong>atsbeschluss vom 19. April 2012 gewählten<br />
vereinfachten, beschleunigten Verfahrens nach § 13a<br />
BauGB, weil es sich um eine sogenannte Innenentwicklung handelt,<br />
hier gelten die Verfahrensgrundsätze des § 13 BauGB bei<br />
dem von einer frühzeitigen Unterrichtung und Beteiligung <strong>der</strong><br />
Öffentlichkeit abgesehen werden kann, wurde beschlossen in diesem<br />
Bebauungsplanverfahren größtmögliche Transparenz vorherr-