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Hochzeit - der schönste Tag im Leben. - Lauterstein

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VERANSTALTUNGEN<br />

in dieser Woche<br />

Donnerstag, 3. Mai 2012 um 14.00 Uhr:<br />

U-Treff <strong>im</strong> Schützenhaus<br />

Unterhaltung und Geselligkeit für je<strong>der</strong>mann<br />

Z<strong>im</strong>merstutzenverein e. V. Weißenstein<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Glückwünsche für Bürger <strong>der</strong> Stadt <strong>Lauterstein</strong><br />

Wir gratulieren:<br />

am 27.04.: Herrn Franz Rühle,<br />

Degenfel<strong>der</strong> Straße 29, <strong>Lauterstein</strong>-Weißenstein<br />

zum 77. Geburtstag<br />

am 01.05.: Frau Wilma Rosa Edelmann, geb. Wolf,<br />

Stockwiesenstraße 24, <strong>Lauterstein</strong>-Weißenstein<br />

zum 72. Geburtstag<br />

am 01.05.: Frau Monika Knöll, geb. Gold,<br />

Im Städtle 13, <strong>Lauterstein</strong>-Weißenstein<br />

zum 71. Geburtstag<br />

Ehejubilare<br />

am 26.04.: Eheleute Mehmet und Emine Cankaya, geb. Demir,<br />

Degenfel<strong>der</strong> Straße 45, <strong>Lauterstein</strong>-Weißenstein<br />

zur Goldenen <strong>Hochzeit</strong><br />

Wir wünschen den Jubilaren einen schönen Verlaufdes Festtages<br />

und weiterhin alles Gute, vor allem Gesundheit.<br />

Rathaus und Bauhof am Montag, dem 30. April<br />

2012, geschlossen!<br />

Das Rathaus, ebenso wie <strong>der</strong> Bauhof, bleiben am Montag, dem<br />

30. April, ganztägig geschlossen.<br />

Wir bitten um freundliche Beachtung!<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes "Erweiterung<br />

Im Heges" <strong>im</strong> beschleunigten Verfahren nach<br />

§ 13a BauGB<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Stadt <strong>Lauterstein</strong> hat am 19. April 2012 in<br />

öffentlicher Sitzung beschlossen, nach § 2 Abs. 1 BauGB einen<br />

Bebauungsplan für den <strong>im</strong> Folgenden näher bezeichneten Bereich<br />

<strong>im</strong> Heges aufzustellen. Der Bebauungsplan dient <strong>der</strong> Innenentwicklung,<br />

weshalb er <strong>im</strong> beschleunigten Verfahren nach § 13a<br />

BauGB aufgestellt werden soll.<br />

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt<br />

sich aus nebenstehendem Kartenausschnitt.<br />

Maßgebend für den Planbereich ist <strong>der</strong> Lageplan <strong>im</strong> Entwurfdes<br />

Bebauungsplanes i.d.F. vom 18. April 2012, gefertigt von <strong>der</strong> VTG<br />

Straub Ingenieurgesellschaft mbH aus 73072 Donzdorf.<br />

Begründung:<br />

Anlass des Bebauungsplanes "Erweiterung Im Heges" ist die Absicht<br />

<strong>der</strong> Stadt <strong>Lauterstein</strong>, den bereits für einen Teil des Planungsbereichs<br />

zum 5. April 2011 in Kraft getretenen und gültigen Bebauungsplan<br />

einzubeziehen und ihn des Weiteren dahingehend<br />

zu erweitern, dass er unmittelbar an den historischen Bereich des<br />

Heges anschließt und <strong>der</strong> Planungsbereich dann in sich eine Einheit<br />

bildet.<br />

Räumlicher Geltungsbereich:<br />

Folgende Grundstücke liegen innerhalb <strong>der</strong> Gebietsabgrenzung<br />

des Bebauungsplanes:<br />

4<br />

Mitteilungsblatt <strong>Lauterstein</strong> Nr. 17 vom 27. April 2012<br />

Vollständig innerhalb <strong>der</strong> Abgrenzung befinden sich die Flurstücke:<br />

78/4, 78/13, 78/5, 78/14, 78/18, 79, 80/6, 233/1, 234/2, 235/1,<br />

235, 238/1, 238/2 und 238/3<br />

Teilweise innerhalb <strong>der</strong> Abgrenzung befindet sich folgendes Flurstück:<br />

78/2 (Straßen- bzw. Wegfläche)<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist <strong>im</strong> Flächennutzungsplan<br />

als "Mischgebiet" dargestellt.<br />

Ziele und Zwecke <strong>der</strong> Bauleitplanung:<br />

Mit <strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungsplanes kommt die Stadt <strong>Lauterstein</strong><br />

<strong>der</strong> planungsrechtlichen Verpflichtung des § 1 Abs. 5 BauGB<br />

nach, wonach die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche<br />

Entwicklung und eine dem Wohl <strong>der</strong> Allgemeinheit entsprechende<br />

sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen<br />

haben, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die<br />

natürlichen <strong>Leben</strong>sgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.<br />

Der Bebauungsplan enthält gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 BauGB die<br />

rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.<br />

Maßgebliches Ziel <strong>der</strong> Stadt <strong>Lauterstein</strong> ist die Schaffung<br />

<strong>der</strong> rechtlichen Voraussetzungen für die Erhaltung und auch künftige<br />

weitere Entwicklung dieses Mischgebietes mit verschiedenen<br />

MI-Quartieren, welche den beson<strong>der</strong>en Gegebenheiten des Geländes<br />

wie auch <strong>der</strong> bereits vorhandenen Bebauung Rechnung<br />

tragen.<br />

Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung<br />

einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung<br />

nach § 3Abs. 1 BauGB für die Neuaufstellung des<br />

Bebauungsplans "Erweiterung Im Heges"<br />

Trotz des durch Gemein<strong>der</strong>atsbeschluss vom 19. April 2012 gewählten<br />

vereinfachten, beschleunigten Verfahrens nach § 13a<br />

BauGB, weil es sich um eine sogenannte Innenentwicklung handelt,<br />

hier gelten die Verfahrensgrundsätze des § 13 BauGB bei<br />

dem von einer frühzeitigen Unterrichtung und Beteiligung <strong>der</strong><br />

Öffentlichkeit abgesehen werden kann, wurde beschlossen in diesem<br />

Bebauungsplanverfahren größtmögliche Transparenz vorherr-

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