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Hochzeit - der schönste Tag im Leben. - Lauterstein

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schen zu lassen, deshalb soll auch bereits recht frühzeitig <strong>der</strong> Einwohnerschaft<br />

(vor allem den Anliegern) Gelegenheit gegeben<br />

werden, Bedenken und Anregungen vortragen zu können.<br />

Planbereich und Plankonzept sowie die Ziele und Zwecke <strong>der</strong> Planung<br />

sind aus <strong>der</strong> vorstehenden öffentlichen Bekanntmachung<br />

ersichtlich.<br />

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:<br />

Der Entwurfdes Bebauungsplanunges wird vom 7. Mai 2012 bis<br />

einschließlich 6. Juni 2012 während <strong>der</strong> üblichen Dienststunden<br />

<strong>im</strong> Rathaus <strong>Lauterstein</strong>, Hauptstraße 75, Z<strong>im</strong>mer E 7, öffentlich<br />

ausgelegt. Ferner kann <strong>der</strong> Bebauungsplanentwurfauch auf<strong>der</strong><br />

Homepage <strong>der</strong> Stadt <strong>im</strong> Internet unter www.lauterstein.de näher<br />

eingesehen werden. Während <strong>der</strong> Auslegungsfrist können bei <strong>der</strong><br />

Stadtverwaltung <strong>Lauterstein</strong> Stellungnahmen schriftlich o<strong>der</strong><br />

mündlich zur Nie<strong>der</strong>schrift abgegeben werden. Da das Ergebnis<br />

<strong>der</strong> Behandlung <strong>der</strong> Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe<br />

<strong>der</strong> Anschrift des Verfassers zweckmäßig.<br />

Aus dem Bauausschuss<br />

In seiner letzten öffentlichen Sitzung am 19. April 2011 hat <strong>der</strong><br />

Bauausschuss des Gemein<strong>der</strong>ates folgenden Bauvorhaben das<br />

Einvernehmen erteilt:<br />

- Abbruch des Wohnteiles am bestehenden landwirtschaftlichen<br />

Wohn-, Stall- und Wirtschaftsgebäude Hauptstraße 67 und<br />

Neubau eines Wohngebäudes an gleicher Stelle<br />

- Überbauung <strong>der</strong> vorhandenen Terrasse an <strong>der</strong> Südwestseite<br />

zur Schaffung eines Kin<strong>der</strong>z<strong>im</strong>mers am bestehenden Wohnhaus<br />

Ringstraße 28<br />

Aus dem Gemein<strong>der</strong>at<br />

Bürgerfragen<br />

Ein Zuhörer wertete die <strong>im</strong> Zuge <strong>der</strong> Komplettsanierung <strong>der</strong> B 466<br />

<strong>im</strong> Verlauf<strong>der</strong> Weißensteiner Steige vorgenommenen Rodungsaktionen<br />

sehr positiv, gab auch seiner Freude Ausdruck, dass mit<br />

den Baumaßnahmen am Gelän<strong>der</strong> und <strong>der</strong> Stützmauer zwischen<br />

Viehhofund Einmündung Alte Steige eine weitere Schmuddelecke<br />

verschwindet. Doch gebe es aus seiner Sicht noch eine Vielzahl<br />

anzugehen<strong>der</strong> Aufgaben wie die Verbesserung <strong>der</strong> Wan<strong>der</strong>wege,<br />

die nicht nur etwas besser befestigt, son<strong>der</strong>n auch von Holz und<br />

sonstigem Unrat freigehalten werden sollten. Des Weiteren vertrat<br />

er die Auffassung, nachdem die Einwohnerzahlen kontinuierlich<br />

rückläufig seien und demzufolge <strong>im</strong>mer mehr zum Teil auch ältere<br />

Häuser leer stehen, sollte man <strong>der</strong>en Eigentümer bzw. Erben auffor<strong>der</strong>n,<br />

<strong>der</strong>en baulichen Zustand Zug um Zug zu verbessern. Dies<br />

halte er für eine wichtige Aufgabe <strong>der</strong> Gemeinde, um dadurch<br />

beizutragen, dass Schandflecken beseitigt werden o<strong>der</strong> am besten<br />

gar nicht erst entstehen. Dort wo Gebäude baufällig sind, sollte<br />

man versuchen, diese maroden Bauwerke billig zu erwerben und<br />

abzubrechen (hierfürkönnte die Stadt entsprechende Rückstellungen<br />

bilden, um <strong>im</strong> Bedarfsfall hierfür Geldmittel zu haben). Hierzu<br />

erklärte Bürgermeister Lenz, dies sei nicht ganz so einfach, vor<br />

allem dann, wenn solche maroden Gebäude weiterverkauft werden,<br />

des Weiteren machte er deutlich, ohne entsprechende Zuschüsse<br />

für solche Maßnahmen, stehe aber auch <strong>der</strong> Aufkauf<br />

solcher baulicher "Ruinen" ohne entsprechende Zuschüsse nicht<br />

unbedingt ganz oben auf<strong>der</strong> Agenda <strong>der</strong> Stadt. Was die Wan<strong>der</strong>wege<br />

angeht, so <strong>der</strong> Bürgermeister abschließend, sei es z.B.<br />

hinsichtlich des Eselsweges vorgesehen, diesen besser von Holzresten<br />

zu räumen.<br />

Bebauungsplan "Erweiterung Im Heges"<br />

a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für einen<br />

Bebauungsplan <strong>der</strong> Innenentwicklung nach § 13a BauGB<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at hatte bereits vor einigen Jahren schon einmal<br />

einen diesbezüglichen Aufstellungsbeschluss gefasst, <strong>der</strong> aber für<br />

diesen nun zu erstellenden Bebauungsplan nicht als Basis Verwen-<br />

5<br />

Mitteilungsblatt <strong>Lauterstein</strong> Nr. 17 vom 27. April 2012<br />

dung finden kann, weil sich sowohl <strong>der</strong> Abgrenzungsbereich als<br />

auch <strong>der</strong> beabsichtigte Verfahrensverlauf än<strong>der</strong>n wird. Deshalb ist<br />

hier ein neuer Aufstellungsbeschluss erfor<strong>der</strong>lich. Nach Rücksprache<br />

mit <strong>der</strong> VTG Straub bietet sich <strong>der</strong> Stadt die Möglichkeit,<br />

diesen Bebauungsplan in einem beschleunigten Verfahren nach<br />

§ 13a BauGB aufzustellen, weil es sich bei ihm um eine sogenannte<br />

Innenentwicklung handelt.<br />

Bürgermeister Lenz führte aus, man habe schon einige, vor allem<br />

auch sehr konstruktive Gespräche mit den Anliegern geführt (einige<br />

Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates nahmen daran auch teil), wobei<br />

sich jene mit den Anliegern, <strong>der</strong>en Grundstücke <strong>im</strong> beitragspflichtigen<br />

Teil liegen, verständlicherweise als etwas schwieriger<br />

gestalteten. Als recht positiv wertete er, dass wohl <strong>der</strong> für den<br />

Einbau einer Stützmauer erfor<strong>der</strong>liche Grun<strong>der</strong>werb getätigt werden<br />

kann. Aber auch gegenüber den Anliegern <strong>im</strong> beitragspflichtigen<br />

Teil sei es gelungen, den "gordischen Knoten" zu zerschlagen,<br />

in dem ihnen aufgezeigt wurde, dass man den ganzen Ausbau,<br />

wie dann auch die zu erfolgende Beitragsveranlagung auf<br />

eine zeitliche Schiene legen kann, welche den Anliegern eine entsprechende<br />

Vorausschau mit einer entsprechenden Ansparphase<br />

einräumt. So ist angedacht, <strong>im</strong> Herbst 2012 die öffentliche Ausschreibung<br />

<strong>der</strong> Bauarbeiten vorzunehmen (auch um günstige<br />

Preise zu erhalten, weil die Auftragsbücher für 2013 noch relativ<br />

leer sind), mit den Bauarbeiten <strong>im</strong> Frühjahr 2013 zu beginnen und<br />

diese <strong>im</strong> Herbst 2013 abzuschließen, wodurch sich die Schlussabrechnungen<br />

bis ins Jahr 2014 ziehen werden und die Veranlagung<br />

<strong>der</strong> Beiträge dann auch nicht gleich "übers Knie gebrochen"<br />

werden muss. Aus <strong>der</strong> Verdeutlichung dieser zeitlichen Vorgehensweise<br />

könne festgestellt werden, dass es wohl nicht mehr<br />

eine komplette Ablehnung bei allen betroffenen Anliegern gibt.<br />

Der Bürgermeister und Herr Uwe Straub (VTG STraub) stellten<br />

noch fest, <strong>der</strong> nun in das Verfahren zu bringende Bebauungsplan<br />

"Erweiterung Im Heges", stelle keinesfalls eine komplette bauordnungsrechtliche<br />

Neuordnung dar, son<strong>der</strong>n nehme größtenteils<br />

den ohnehin schon vorhandenen Bestand in sich auf.<br />

Ing. Uwe Straub von <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Planung beauftragten VTG Straub<br />

aus Donzdorferklärte einleitend, für den eigentlichen Aufstellungsbeschluss<br />

würde es genügen, lediglich einen Abgrenzungsplan<br />

festzulegen, weil man sich aber für dieses Verfahren zu einer<br />

größtmöglichen Transparenz bereit erklärt habe und die Anlieger<br />

weitestgehend mit einbeziehen möchte, habe sein Büro bereits<br />

einen fertigen Bebauungsplanentwurf erarbeitet (siehe Veröffentlichung<br />

an an<strong>der</strong>er Stelle in diesem Mitteilungsblatt), <strong>der</strong> sicherlich<br />

in Teilbereichen noch Än<strong>der</strong>ungen bzw. Ergänzungen erfahren<br />

wird, gleiches gilt für den bereits ebenfalls schon <strong>im</strong> Entwurf erstellten<br />

Textteil.<br />

Das zu überplanende Gelände bezeichnet Ing. Straub als recht<br />

schwierig, demzufolge erlaube es nur wenige generelle Festlegungen,<br />

son<strong>der</strong>n über insgesamt 7 MI-Quartiere nahezu für jedes<br />

Grundstück <strong>im</strong> künftigen Geltungsbereich eine Einzelfestlegung.<br />

Dies sei aber auch deshalb erfor<strong>der</strong>lich, weil ein beträchtlicher Teil<br />

<strong>der</strong> Grundstücke bereits überbaut ist und dabei eine höchst unterschiedliche<br />

Grundstücksausnutzung bzw. Gebäudegestaltung gewählt<br />

wurde, weil dies aber auch ohne nähere bauordnungsrechtliche<br />

Festsetzungen möglich war. Daraus würden auch unterschiedliche<br />

Grundflächen - zahlen in den einzelnen Quartieren<br />

resultieren.<br />

Als ortsprägend muss in ganz <strong>Lauterstein</strong> das Satteldach angesehen<br />

werden, weshalb es auch hier als die richtige Dachform anzusehen<br />

wäre, wobei die Firstrichtung parallel zum Hang auch<br />

vorgeschlagen wird. Die exponierte Lage am Hang über dem<br />

Stadtteil Weißenstein hat auch eine große Außenwirkung auf<br />

das Gesamtortsbild, an<strong>der</strong>erseits wäre es aber auch zu überlegen,<br />

ob man aufgewisse Weise auch eine Bebauung mit einem Pultdach<br />

ermöglichen sollte. Angesichts <strong>der</strong> recht schmalen Straße<br />

wird empfohlen, auch bauordnungsrechtlich die Grundstücke neben<br />

den normalen Baufenstern auch mit Garagenfenstern zu belegen,<br />

damit solche Baukörper nicht voll an die Straße heran gebaut<br />

werden können.

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