23.12.2012 Aufrufe

Hochzeit - der schönste Tag im Leben. - Lauterstein

Hochzeit - der schönste Tag im Leben. - Lauterstein

Hochzeit - der schönste Tag im Leben. - Lauterstein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

seiner Verbandssitzung am 4. April 2012 einst<strong>im</strong>mig die Aufstellung<br />

eines eigenen Teilflächennutzungsplanes "Windkraft" beschlossen.<br />

Nach Auffassung <strong>der</strong> Verwaltung sollte sich nun <strong>der</strong><br />

hiesige Gemein<strong>der</strong>at erneut mit den Flächen auf<strong>der</strong> Gemarkung<br />

<strong>Lauterstein</strong>, welche für die Windkraftnutzung in Betracht gezogen<br />

werden, beschäftigen. Dabei geht es vornehmlich um die Suchräume,<br />

welche <strong>im</strong> weiteren Verfahren abgeprüft werden sollten.<br />

Der Region Stuttgart kommt in Bezug aufdie Windkraftnutzung<br />

auf<strong>Lauterstein</strong>er Gemarkung sicherlich eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung<br />

zu, da hier ein größeres Vorranggebiet für die gesamte Region<br />

vorgesehen ist.<br />

Planerische Festlegungen, tatsächliche Windmessungen, Belange<br />

des Artenschutzes, Regelungen <strong>im</strong> Regional- und <strong>im</strong> Flächennutzungsplan<br />

werden in nächster Zeit in einem transparenten, mehrstufigen<br />

Verfahren die Gebiete für die Windkraftnutzung definieren.<br />

Der Heldenberg und <strong>der</strong> Kreuzberg sind durch das ausgewiesene<br />

Naturschutzgebiet für die Windkraftnutzung ausgeschlossen. Flächen<br />

auf<strong>der</strong> Lützelalb und in den Abteilungen Gemein<strong>der</strong> Wald,<br />

Run<strong>der</strong> Kopf, Zwerenberg und Kohlhau sind grundsätzlich für die<br />

Windkraftnutzung geeignet und <strong>im</strong> Prüfschema sowohl <strong>der</strong> Region<br />

Stuttgart als auch <strong>der</strong> Stadt <strong>Lauterstein</strong> sowie des Gemeindeverwaltungsverbandes<br />

Mittlere Fils - Lautertal enthalten. Der<br />

Bernhardusberg soll als Landmarke von einer Windkraftnutzung<br />

freigehalten werden. Seitens <strong>der</strong> Stadtverwaltung wurde gegenüber<br />

<strong>der</strong> Region Stuttgart deutlich gemacht, das Gebiet oberhalb<br />

<strong>der</strong> Halde von Nenningen und Grünbach nicht in Betracht zu ziehen.<br />

Vielmehr sollte es eine Konzentration von Anlagen auf<strong>Lauterstein</strong>er<br />

Markung aufdie Albhochfläche konzentrieren und auf<br />

jeden Fall für die übrigen Bereiche ein gewisser Freiraumschutz<br />

gelten.<br />

Bürgermeister Lenz verwies aufeine den Stadträten aufgelegte<br />

Übersichtskarte <strong>der</strong> Region zur Teilfortschreibung des Regionalplanes<br />

zur Nutzung <strong>der</strong> Windkraft, die zugleich als Sitzungsvorlage<br />

für den Planungsausschuss <strong>der</strong> Region am 25. April 2012 diente,<br />

in <strong>der</strong> potentielle Vorranggebiete für Windkraftanlagen aufgeführt<br />

sind. Aufdieser Karte sind auch die Siedlungsgebiete und<br />

die Landschaftsschutzgebiete dargestellt. Im Vergleich zu vielen<br />

an<strong>der</strong>en Vorranggebieten bietet jenes auf<strong>der</strong> Gemarkung <strong>Lauterstein</strong><br />

den Vorteil, dass es von den eigentlichen Siedlungsbereichen<br />

relativ weit entfernt liegt. Sollte man <strong>im</strong> Benehmen mit <strong>der</strong> Nachbargemeinde<br />

Böhmenkirch zu dem Schluss kommen, dass aufdas<br />

Vorranggebiet <strong>im</strong> Bereich des "Schönen Berges" verzichtet werden<br />

soll, ergeben sich für <strong>Lauterstein</strong> selbst neben dem ausreichenden<br />

Abstand zum Vorranggebiet aufdem Albuch, also <strong>der</strong><br />

Konzentration aufeinen konfliktärmeren Bereich auch noch beträchtliche<br />

Räume, die als Freiraumschutz sowohl nach Süden und<br />

Westen freizuhalten wären. Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe<br />

von ca. 140 m sind, auch wenn sie <strong>im</strong> Wald stehen, nicht zu<br />

verstecken, jedoch erscheinen sie, wenn auf<strong>der</strong> einen Seite konzentriert<br />

in einen best<strong>im</strong>mten Bereich stehen und daneben aber<br />

auch ein ausreichen<strong>der</strong> Freiraumschutz gewährleistet ist, wesentlich<br />

konfliktärmer. Aus <strong>der</strong> <strong>im</strong> Tal befindlichen Ortslage <strong>der</strong> Stadt<br />

<strong>Lauterstein</strong>, vor allem aus dem Stadtteil Weißenstein, werden sie<br />

aufgrund <strong>der</strong> vorgelagerten Hangkanten und <strong>der</strong> Rückversetzung<br />

nur weniger zu sehen sein, dafür aber aus größerer Entfernung, z.<br />

B. dem Großraum Göppingen. Demzufolge erscheint es auch fast<br />

logischer, dass die durch die Region festzustellende Regionalplanung<br />

über den Entscheidungen <strong>der</strong> örtlichen Stadt <strong>Lauterstein</strong><br />

steht, welche diese dann auch zu übernehmen hat. Um sich aber<br />

hier eine gewisse Mitsprache <strong>im</strong> Vorfeld <strong>der</strong> Planung zu sichern, ist<br />

es laut Bürgermeister Lenz erfor<strong>der</strong>lich, sich bereits jetzt in das<br />

Verfahren einzuklinken, denn dieses auf <strong>der</strong> Übersichtskarte dargestellte<br />

Vorrangflächen-Gebiet auf<strong>der</strong> Weißensteiner Markung<br />

<strong>im</strong> Bereich Albuch sollte substantiell gut ausreichen, weshalb sich<br />

die Stadt für die Ausweisung dieses Gebietes aussprechen sollte,<br />

allerdings dann aber auch mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass entsprechende<br />

Freiräume <strong>im</strong> Gegenzug erhalten bleiben. Wenn man allerdings an<br />

die ehrgeizige Vorgabe <strong>der</strong> Landesregierung denkt, in den näch-<br />

7<br />

Mitteilungsblatt <strong>Lauterstein</strong> Nr. 17 vom 27. April 2012<br />

sten Jahren in Baden-Württemberg rund 1.000 Windkraftanlagen<br />

errichten lassen zu wollen, muss man sich fragen, ob es überhaupt<br />

ausreichend Vorranggebiete gibt, welche aber auch den nicht unwesentlichen<br />

Part erfüllen, nicht nur Windkraftanlagen irgendwo<br />

zu erstellen, son<strong>der</strong>n sie auch wirtschaftlich betreiben und vor<br />

allem auch den gewonnenen Strom einspeisen zu können.<br />

Der Bürgermeister stellte fest, noch sei <strong>der</strong> angekündigte Windenergie-Erlass<br />

des Landes noch nicht da, auch würden noch die<br />

gesetzlichen Vorgaben fehlen, weshalb alle Ausweisung von Gebieten,<br />

Vorrangflächen, usw. vorerst nur unter Vorbehalt zu bewerten<br />

sind, hier ist noch nichts abschließend geregelt. Um aber<br />

<strong>im</strong> Verfahren "am Ball zu bleiben" schlug <strong>der</strong> Bürgermeister vor,<br />

dem Prüf- und Suchraum dieses Arbeitspapieres <strong>der</strong> Region Stuttgart<br />

erst einmal grundsätzlich zuzust<strong>im</strong>men, gleichzeitig aber auf<br />

das Erfor<strong>der</strong>nis zum Erhalt von entsprechend ausreichenden Freiräumen<br />

hinzuweisen und die Landmarke Bernhardusberg aufjeden<br />

Fall freizuhalten. Dabei müsse man sich aber <strong>im</strong> Klaren darüber<br />

sein, dass man sich damit noch keine abschließende Gebietsabgrenzung<br />

gesichert hat, verschiedenste Än<strong>der</strong>ungen können<br />

sich nämlich noch zahlreich ergeben.<br />

Verwaltung und Gemein<strong>der</strong>at, darüber ist man sich einig, wollen<br />

ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Vorrangflächen und Freiraumschutz<br />

(letzterer sollte über den bislang gültigen Grünzug<br />

gesichert sein) erzielen und diese Konzentrationswirkung auch in<br />

den Flächennutzungsplan einfließen lassen, keinesfalls werde man<br />

aber über die bislang schon vorliegenden Ausweisungen von Vorrangflächen,<br />

wie sie die Region in den Raum gestellt hat, hinausgehen.<br />

Klar ist jetzt schon, so <strong>der</strong> Bürgermeister weiter, dass die <strong>im</strong><br />

bisherigen regional bereits ausgewiesenen Vorranggebiete ab 1.<br />

Januar 2013 aufgehoben werden, ab diesem Zeitpunkt sollen<br />

dann bereits die neuen Ausweisungen gelten.<br />

In dem laufenden Verfahren sind noch zahlreiche Erhebungen erfor<strong>der</strong>lich,<br />

so werden u.a. über den Zeitraum von einem Jahr<br />

standortbezogen Windmessungen durchgeführt, mögliche Artenschutzbereiche<br />

pr<strong>im</strong>är <strong>der</strong> Fauna aufgenommen, die tatsächlich<br />

mögliche Zahl von Anlagen überprüft und als einer <strong>der</strong> wichtigsten<br />

Faktoren auch die Einwohnerschaft <strong>der</strong> möglichen Standortgemeinde<br />

über den eventuellen Windkraftanlagenstandort informiert,<br />

mit dem Ziel, dass auch diese Bedenken und Anregungen in<br />

das Verfahren mit einbringen können. In Ermangelung von Windkraftanlagen<br />

in Wäl<strong>der</strong>n, so wie sie auf<strong>der</strong> Gemarkung <strong>Lauterstein</strong><br />

möglich sein könnten, soll auch eine Informationsfahrt für<br />

interessierte Bürger zusammen mit dem Gemein<strong>der</strong>at zu bereits<br />

bestehenden Windkraftanlagen in Wäl<strong>der</strong>n angeboten und<br />

durchgeführt werden. Derzeit plant jenes Unternehmen, welches<br />

sich schon eingehen<strong>der</strong> mit einer Umsetzung befasst hat ca. 26<br />

Anlagen (23 auf<strong>Lauterstein</strong>er Gemarkung und 3 in Batholomä),

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!